Zum 1. Januar 2026 hat Zypern seine große Steuerreform in Kraft gesetzt: 15 % Körperschaftsteuer statt 12,5 % – dafür sinkt die Sonderabgabe auf Dividenden von 17 % auf nur noch 5 %. Für Software, Lizenzen und geistiges Eigentum bleibt die IP-Box mit effektiv rund 3 % ein europäisches Ausnahmeregime. Wir beraten auf dem neuen Rechtsstand – und sagen Ihnen ehrlich, wann Zypern gewinnt und wann ein anderer Standort.
TÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021)
Bekannt aus
& YouTube
TÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021)
Bekannt aus
& YouTube
Am 1. Januar 2026 trat die umfassendste zypriotische Steuerreform seit Jahrzehnten in Kraft. Wer heute mit den Zahlen von gestern plant, plant falsch – hier ist der ehrliche Vorher-Nachher-Vergleich.
Die Kombination aus 15 % Körperschaftsteuer und nur 5 % Dividendenabgabe kann für ausschüttungsstarke Unternehmer günstiger sein als das alte System mit 12,5 % + 17 %. Entscheidend ist Ihr Ausschüttungsverhalten und Ihr steuerlicher Wohnsitz – wir rechnen es im Erstgespräch konkret durch.
Zyperns Gesellschaftsrecht stammt aus der englischen Tradition – das Companies Law CAP 113 macht die Limited flexibel wie kaum eine zweite EU-Rechtsform.
Dank des englischen Rechtserbes können Director und Secretary in einer Person vereint werden – die komplette Gesellschaft mit nur einem Beteiligten.
80 % der qualifizierten Erträge aus Software, Patenten und Lizenzen bleiben steuerfrei. Für digitale Geschäftsmodelle ist das europaweit kaum zu schlagen.
Wer seinen Wohnsitz nach Zypern verlegt, kann als „Non-Dom" 17 Jahre lang Dividenden und Zinsen weitgehend abgabenfrei vereinnahmen – ein starkes Gesamtpaket mit der Limited.
Die VAT-Registrierung dauert durchschnittlich zwei bis drei Tage, im Schnellverfahren 24 Stunden – für EU-Geschäfte ab dem ersten Euro Pflicht und schnell erledigt.
Regelsatz 19 %, ermäßigt 9 %, 5 % und 0 % (u. a. Export). Registrierungspflicht im Inland ab 15.600 € Jahresumsatz.
Verluste eines Geschäftsjahres mindern bis zu fünf Jahre lang künftige Gewinne – planbar und unbürokratisch.
Die Reform 2026 hat die Karten neu gemischt – und Zypern hält immer noch ein starkes Blatt. Das sind die Punkte, die im Erstgespräch am häufigsten überzeugen.
80 % der qualifizierten IP-Erträge bleiben steuerfrei. Für digitale Geschäftsmodelle ist das europaweit die Benchmark – auch nach der Reform 2026.
Die Reform 2026 hat die SDC von 17 % auf 5 % gedrittelt – wer ausschüttet, steht heute oft besser da als im alten System. Wir rechnen es Ihnen vor.
Zyperns DBA-Netz gehört zu den dichtesten Europas – Ihre Limited agiert weltweit ohne doppelte Steuerlast und mit planbaren Quellensteuern.
Wer nach Zypern zieht, vereinnahmt Dividenden und Zinsen 17 Jahre lang weitgehend abgabenfrei – 300 Sonnentage inklusive.
Kaum ein EU-Land registriert schneller: Ihre Limited nimmt praktisch sofort am Reverse-Charge-Verfahren teil und fakturiert EU-weit sauber.
Director, Secretary und Gesellschafter in einer Person: Das englische Rechtserbe macht die Zypern Limited zur schlanksten Komplettlösung für Solo-Unternehmer.
Erträge aus qualifiziertem geistigem Eigentum – selbst entwickelte Software, Patente, vergleichbare Schutzrechte – werden zu 80 % von der Steuer freigestellt. Nur die verbleibenden 20 % unterliegen der Körperschaftsteuer von 15 %.
Beispiel: Ihre Limited lizenziert eine selbst entwickelte Software und erzielt daraus 100.000 € Ertrag. 80.000 € bleiben steuerfrei; nur 20.000 € werden mit 15 % besteuert – das sind 3.000 € Steuer, also effektiv 3 % Gesamtbelastung. Voraussetzung ist der „Nexus-Ansatz" der OECD: Die Entwicklung muss substanziell der zypriotischen Gesellschaft zuzurechnen sein. Genau hier entscheidet sich seriöse Gestaltung – wir strukturieren Entwicklung, Verträge und Dokumentation so, dass die IP-Box trägt.
Von der Namensgenehmigung bis zum laufenden Betrieb – wir begleiten jeden Schritt.
Erstgespräch und Genehmigung des Firmennamens durch das Handelsregister – irreführende Begriffe wie „Bank" oder „Group" ohne Substanz werden abgelehnt.
Memorandum & Articles of Association, Bestellung von Director und Secretary – wir bereiten alles vor.
Registrierung beim Registrar of Companies; die Limited entsteht mit Ausstellung des Certificate of Incorporation.
Steuernummer, VAT-Registrierung (2–3 Tage) und Registrierung der wirtschaftlich Berechtigten.
Registered Office mit Arbeitsplatz, Postweiterleitung, Buchhaltung und Jahresabschluss – laufend betreut.
Stammkapital, Registered Office, Director und Secretary, Steuern und Bankkonto nach dem Companies Law CAP 113 – Stand 2026.
Die zypriotische Limited kann rechtlich mit einem Stammkapital von 1 € gegründet werden; üblich und empfehlenswert ist ein Stammkapital von 1.000 €. Praktisch entschärft wird die Frage dadurch, dass das gezeichnete Kapital bei der Gründung nicht eingezahlt werden muss – es wird erst fällig, wenn die Gesellschaft es benötigt, etwa in einer wirtschaftlichen Schieflage. Die Gesellschafter (Shareholder) haften der Gesellschaft gegenüber auf die Erbringung ihrer gezeichneten Einlage; darüber hinaus ist ihre Haftung ausgeschlossen.
Der Verwaltungssitz der Zypern Limited – das Registered Office – liegt zwingend in Zypern; Zweigniederlassungen in anderen Staaten sind daneben möglich. Ein bloßer Briefkasten genügt nicht: Am Registered Office muss eine Arbeitsmöglichkeit bestehen, also mindestens ein Schreibtisch mit Stuhl, und die wesentlichen Geschäftsunterlagen sind dort zur Einsicht durch berechtigte Dritte vorzuhalten – darunter Gründungsurkunde, Memorandum & Articles of Association, Gesellschafterinformationen, Sitzungsprotokolle, registerliche Änderungen, Jahresabschlüsse und Jahresmeldungen. Wer die steuerlichen Vorteile des Standorts beansprucht, sollte diese Anforderungen im eigenen Interesse ernst nehmen. Über unsere Partner vermitteln wir Registered-Office-Lösungen mit echtem Arbeitsplatz inklusive Postweiterleitung – bis hin zum eigenen Büro.
Die Vertreter der Limited sind der Director und der Company Secretary. Eine zypriotische Besonderheit aus dem englischen Rechtserbe: Bei der Ein-Personen-Limited dürfen Director und Secretary personenidentisch sein – ob das im Einzelfall sinnvoll ist, sollte gut überlegt werden, etwa mit Blick auf die interne Kontrolle. Nationalität, Herkunft und Wohnort sind für die Bestellung unerheblich; erforderlich ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Director verantwortet die fristgerechte Korrespondenz mit den Behörden und bleibt auch bei Delegation einzelner Aufgaben in der Verantwortung. Zu seinen Pflichten gehören ehrliches und verantwortungsbewusstes Handeln im Interesse der Gesellschaft, die Offenlegung persönlicher Interessen (etwa bei Darlehensverträgen mit der Limited), die eigenhändig zu unterzeichnende Erstellung der Jahresabschlüsse, die Einberufung der jährlichen Gesellschafterversammlung mit mindestens 21 Tagen Frist sowie die Führung der Register über Gesellschafter, Directors und Secretaries.
Der Secretary ist das Verwaltungs- und Compliance-Organ: Er überwacht die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Auflagen, berät den Director zu dessen Pflichten, übermittelt Änderungen fristgerecht an das Handelsregister, erstellt die zugehörigen Unterlagen und sorgt dafür, dass die Geschäftsunterlagen ordnungsgemäß am Registered Office vorliegen.
Grundsätzlich haftet allein die Limited mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Haftung des Directors kommt nur in besonderen Fällen in Betracht – namentlich bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten wie dem „dishonest trading". Die Hürden für eine Durchgriffshaftung sind hoch. Zu beachten ist Art. 180 Abs. 1 des Companies Law CAP 113: Wer wegen einer Straftat im Zusammenhang mit der Gründung, Förderung oder Leitung einer Gesellschaft verurteilt wurde oder sich bei der Abwicklung einer Gesellschaft eines Betrugs oder einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, dem kann das Gericht für bis zu fünf Jahre untersagen, als Director tätig zu sein oder sich an der Verwaltung einer Gesellschaft zu beteiligen. Auch wer sich in einem laufenden Insolvenzverfahren ohne erteilte Restschuldbefreiung befindet, darf sich nicht ohne gerichtliche Genehmigung zum Director bestellen lassen. Wir prüfen solche Konstellationen vor der Gründung – ehrlich und diskret.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Körperschaftsteuer 15 % auf den Gewinn – die Anhebung von 12,5 % erfolgte im Zuge der Angleichung an die globale OECD-Mindeststeuer und gilt für alle Gesellschaften unabhängig von ihrer Größe. Im Gegenzug wurde die Sonderabgabe für Verteidigung (SDC) auf Dividenden für in Zypern ansässige und domizilierte Gesellschafter von 17 % auf 5 % gesenkt, soweit die Dividenden aus Gewinnen ab 2026 stammen. Für viele ausschüttungsorientierte Unternehmer ist das neue System damit unter dem Strich günstiger als das alte. Die IP-Box bleibt erhalten: 80 % der qualifizierten Erträge aus geistigem Eigentum sind steuerbefreit, sodass sich eine effektive Belastung von rund 3 % ergibt – vorausgesetzt, die Entwicklung ist der zypriotischen Gesellschaft nach dem Nexus-Ansatz substanziell zuzurechnen. Verluste können fünf Jahre vorgetragen werden.
Die Mehrwertsteuer (VAT) beträgt 19 %, mit ermäßigten Sätzen von 9 % (u. a. Gastronomie, ländliche Personenbeförderung), 5 % (u. a. Pharmaprodukte, Lebensmittel, Bücher, Eintritte) und 0 % (u. a. Warenexport, Personentransport von und nach Zypern). Die Registrierungspflicht beginnt im Inland bei 15.600 € Jahresumsatz; bei Geschäften mit anderen EU-Mitgliedstaaten ist die VAT-Nummer ab dem ersten Euro erforderlich. Erfreulich unkompliziert: Die Registrierung dauert durchschnittlich zwei bis drei Tage. Wir empfehlen sie direkt nach der Gründung, damit die Limited im B2B-Geschäft am Reverse-Charge-Verfahren teilnehmen kann.
Für die Kontoeröffnung stehen in Zypern unter anderem die Bank of Cyprus, die Hellenic Bank, die Alpha Bank Cyprus und die Astrobank zur Verfügung. Auch hier gelten die EU-Vorgaben zur Geldwäscheprävention: Der wirtschaftlich Berechtigte ist zweifelsfrei zu identifizieren, und die Bank verlangt aussagekräftige Unterlagen zum Geschäftsmodell. Ein Konto bei einer zypriotischen Geschäftsbank ist keine Pflicht – viele Mandanten starten mit einem europäischen Zahlungsinstitut, das schnell und unkompliziert eröffnet, und ergänzen das lokale Bankkonto später. Beides begleiten wir mit vorbereiteten Unterlagen.
Kompakte Videos aus unserer Praxis – kostenlos auf unserem Kanal.
Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand – von der Analyse über die Gründung bis zur laufenden Betreuung Ihrer Struktur.

















Kostenloses Erstgespräch – auf dem Rechtsstand 2026, vertraulich und unverbindlich.
Nach der Steuerreform 2026 hat sich das Bild verschoben – für manche Vorhaben bleibt Zypern erste Wahl, für andere gibt es bessere Standorte. Wir rechnen es Ihnen ehrlich vor.
Die häufigsten Fragen aus unseren Erstgesprächen – ehrlich beantwortet, auf dem Rechtsstand 2026.
Für viele: ja – teilweise sogar mehr als vorher. Die Körperschaftsteuer stieg zwar von 12,5 % auf 15 %, gleichzeitig sank aber die Sonderabgabe auf Dividenden von 17 % auf 5 %. Wer regelmäßig ausschüttet, steht damit oft besser da als im alten System. Und für IP-Geschäftsmodelle bleibt die IP-Box mit effektiv rund 3 % unerreicht. Ehrliche Antwort: Für reine Handelsgesellschaften ohne IP-Bezug kann Irland (12,5 %) inzwischen die bessere Wahl sein – genau das rechnen wir im Erstgespräch durch.
Für alle, die Erträge aus selbst entwickeltem geistigem Eigentum erzielen: Softwareanbieter, SaaS-Modelle, Patentinhaber, Lizenzgeber. 80 % der qualifizierten Erträge bleiben steuerfrei – effektiv rund 3 % Belastung. Entscheidend ist der OECD-Nexus-Ansatz: Die Entwicklung muss substanziell der zypriotischen Gesellschaft zuzurechnen sein. Eingekaufte IP ohne eigene Entwicklungsleistung qualifiziert nur eingeschränkt.
Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Zypern verlegt (möglich schon ab 60 Tagen Aufenthalt unter bestimmten Voraussetzungen), gilt 17 Jahre lang als „non-domiciled" und vereinnahmt Dividenden und Zinsen weitgehend abgabenfrei. In Kombination mit der Limited ergibt das eines der attraktivsten Gesamtpakete Europas. Seit der Reform 2026 fallen auf Dividenden 5 % SDC an – immer noch ein Bruchteil deutscher Abgeltungsteuer.
Ja. Zypern erlaubt die Ein-Personen-Limited, bei der Director und Secretary personenidentisch sind – ein Erbe des englischen Gesellschaftsrechts. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab; für manche Bank- und Compliance-Prozesse ist ein separater Secretary die glattere Lösung. Wir stellen auf Wunsch einen professionellen Secretary.
Grundsätzlich haftet nur die Limited mit ihrem Vermögen. Persönliche Haftung setzt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz voraus – etwa „dishonest trading" –, und die Beweishürden dafür sind hoch. Zu beachten ist Art. 180 Companies Law CAP 113: Nach einschlägigen Straftaten im Zusammenhang mit einer Gesellschaftsführung kann ein Gericht die Director-Tätigkeit für bis zu fünf Jahre untersagen.
Nein. Das Registered Office muss eine Arbeitsmöglichkeit bieten – mindestens Schreibtisch und Stuhl – und die wesentlichen Geschäftsunterlagen müssen dort zur Einsicht vorliegen. Wer die steuerlichen Vorteile beansprucht, sollte diese Anforderungen ernst nehmen; die Steuerbehörden prüfen Substanz zunehmend konsequent. Wir vermitteln konforme Lösungen inklusive Postweiterleitung.
Im Inlandsgeschäft ab 15.600 € Jahresumsatz – bei Geschäften mit anderen EU-Mitgliedstaaten ab dem ersten Euro. Die gute Nachricht: Die Registrierung dauert durchschnittlich nur zwei bis drei Tage, im Schnellverfahren 24 Stunden. Wir erledigen sie standardmäßig direkt nach der Gründung, damit Sie sofort am Reverse-Charge-Verfahren teilnehmen können.
In Zypern eröffnen u. a. Bank of Cyprus, Hellenic Bank, Alpha Bank und Astrobank Geschäftskonten – mit gründlicher Geldwäscheprüfung und Unterlagen zum Geschäftsmodell. Pflicht ist ein zypriotisches Konto nicht: Viele Mandanten starten mit einem europäischen Zahlungsinstitut und ergänzen das Bankkonto später. Wir bereiten die Unterlagen für beide Wege vor.
Cornelius RiegerWir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen, welches Verfahren für Sie das richtige ist.
Beratungstermin buchen
Legal. Rechtssicher. Europäisch.
2,5 Stunden Expertenwissen: Risiken erkennen, Strukturen verstehen, Vermögen sichern – geschenkt, ohne Haken.
Jetzt kostenfrei starten Von Cornelius Rieger persönlichWir gründen Ihre Gesellschaft mit eigenem Team vor Ort – in Riga, Kilkenny, Zug und Wyoming.
Beratungstermin buchen Standorte in 6 Ländern