EU-Insolvenzverfahren
Wann und wie man Insolvenz im Ausland beantragt

Starten Sie neu und erlangen Sie finanzielle Freiheit mit unseren EU-Insolvenzdiensten für Privatpersonen und Firmen. Wir gestalten den Insolvenzprozess im Ausland einfach, schnell und rechtssicher, damit Ihre Schulden in allen EU-Mitgliedstaaten erlassen werden.

Was ist ein Auslandsinsolvenzverfahren in der EU?

Eine EU-Insolvenz ist ein Insolvenzverfahren in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Ein Privat- oder Firmeninsolvenzverfahren in der EU hat wie eine Insolvenz in Deutschland zur Folge, dass ein Gläubiger das Recht an der Forderung verliert. Der Fachausdruck hierfür ist die Restschuldbefreiung.  Die Beitreibung der Forderung z. B. durch Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Eintragungen bei der Bank oder Wirtschaftsauskunftsdatei sind nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht mehr möglich.

EU-Insolvenzverfahren:
Lohnt der Schuldenabbau im Ausland?

Ja. In den Nachbarländern liegt der Fokus einer EU-Insolvenz darauf, dem Schuldner so schnell wie möglich wieder ein normales Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Daher ist die Zeit bis zur Restschuldbefreiung oft kürzer als in Deutschland. . Eine EU-Insolvenz bietet somit entscheidende Vorteile. Während in Deutschland der Weg zur Restschuldenbefreiung oft zwischen drei und vier Jahren dauert, kann sie in einigen EU-Mitgliedsstaaten bereits nach 6 Monaten erfolgen.

Die Beantragung einer Insolvenz im EU-Ausland wird von allen Mitgliedsstaaten anerkannt. Das Problem ist, dass 27 Mitgliedsstaaten auch 27 unterschiedliche Gesetze haben. Es gibt Unterschiede im Ablauf des Verfahrens, in den Voraussetzungen und in der Laufzeit. Daher empfiehlt es sich, unsere Beratung hinschlicht einer Insolvenz im Ausland anzunehmen.

Insolvenzantrag in Deutschland vs. im Ausland in der EU:
Was ist der Unterschied?

Die Privat- oder Firmeninsolvenz im Ausland hat neben dem Vorteil, dass diese im Vergleich zu einer Insolvenz in Deutschland deutlich kürzer ist, auch noch den Vorteil, dass diese einfach zu durchlaufen ist.

Was ist das EU-Insolvenzrecht und wie gilt es für deutsche Staatsbürger?

Eine EU-Insolvenz ist ein Insolvenzverfahren in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Ein Privat- oder Firmeninsolvenzverfahren in der EU hat wie eine Insolvenz in Deutschland zur Folge, dass ein Gläubiger das Recht an der Forderung verliert.

Die Beantragung einer Insolvenz im EU-Ausland wird von allen Mitgliedsstaaten anerkannt

EU Karte

Eines der Probleme der EU ist, dass 27 Mitgliedsstaaten auch 27 unterschiedliche Gesetze haben, die sich zwar teilweise ähneln, letztendlich aber dennoch unterschiedlich sind.

Die EU hat in den letzten Jahren viel daran gearbeitet einheitliche Regelungen zu schaffen, damit den EU-Bürgern bei der Inanspruchnahme der Reise- und Niederlassungsfreiheiten keine Nachteile entstehen.

So einigten sich 27 Mitgliedsstaaten immer wieder auf vereinfachte und übergeordnete Gesetze, die von allen 28 Mitgliedsländern in der EU anerkannt wurden. Einfacher ausgedrückt: Jeder EU-Mitgliedsstaat hat zu jeder dieser erlassenen Verordnungen gesagt „Ja, ich will“.

Diese Verordnungen gelten somit uneingeschränkt in 27 Mitgliedsstaaten der EU und sind von den Staaten zwingend zu befolgen.


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Reise- und Aufenthaltsfreiheit in der EU bei Konkursanmeldung

In der Europäischen Union sind sowohl EU-Bürger (Privatpersonen) als auch nach den Gesetzen eines Mitgliedstaats gegründete Gesellschaften (Firmen) mit Sitz innerhalb der EU berechtigt, sich in jedem EU-Mitgliedstaat niederzulassen.

Die Niederlassung, also der Wohnsitz, ist definiert als die tatsächliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, sei es durch Arbeit oder Selbständigkeit, mittels einer festen Einrichtung wie einer Wohnung in einem anderen Mitgliedstaat und das auf unbestimmte Zeit. Diese Niederlassungsfreiheit ist in den Artikeln 49 bis 55 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt.

Das Recht, sich in einem anderen EU-Mitgliedsland niederzulassen, steht jedem EU-Bürger uneingeschränkt zu. Die Gründe für eine Niederlassung in einem anderen EU-Land könnten sein:

  • Steuervorteile: Zum Beispiel in Irland.
  • Gesetze: Vorzugsweise in Ländern wie Schweden oder Finnland.
  • Wohnkosten: Attraktive Miet- oder Grundstückspreise in Spanien.
  • Verdienstmöglichkeiten: Bessere Bezahlung für Arbeit in Frankreich.

 

Unabhängig von den Beweggründen, es steht jedem EU-Bürger frei, seinen Lebensmittelpunkt (COMI) in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu verlegen.

Reise und Niederlassungsfreiheit - Insolvenz in Lettland
Legal und sicher Icon

EU-Insolvenz anmelden: legal und rechtssicher

Einen Straftatbestand hinsichtlich der Durchführung eines EU-Insolvenzverfahrens gibt es nicht. Insolvenztourismus ist in keinem Land der EU eine Straftat. Eine EU-Insolvenz ist somit nicht illegal oder ethisch verwerflich. Sie verstößt gegen kein Gesetz.

Vielmehr gibt es für die Durchführung eines europäischen Insolvenzverfahrens eine durch die EU erlassene Verordnung, welche Ihre Rechte als freier und mündiger EU-Bürger schützt.

Daher kann eine EU-Insolvenz, sofern sie innerhalb der EU-Verordnung der jeweils gültigen Landesverordnungen sowie Steuervorschriften erfolgt, nicht illegal sein. Beachtlich ist, dass viele Juristen, insbesondere in Deutschland, bis heute vernachlässigen, dass wir in Europa in einer großen Gemeinschaft leben, in dem nationales Recht (z. B. die Gesetze von Deutschland, Österreich, Italien, Griechenland, Niederlande) dem internationalen Recht (Verordnungen der Europäischen Union) weichen muss, um die Reise- und Niederlassungsfreiheit (unserer höchstes europäisches Gut) der Europäischen Union nicht zu gefährden.

Oftmals als zu schwierig bewertet oder rechtswidrig abgetan findet das europäische Recht in der Rechtsberatung, insbesondere in Deutschland als auch in den EU-Mitgliedsstaaten, fast keinerlei Beachtung. Daher ist es nicht verwunderlich, dass einige Juristen die EU-Insolvenz kategorisch ablehnen. Schließlich bedeutet diese ein erheblicher Aufwand für das Studium, der für sie nicht im Verhältnis steht. So wird in veralteten, starren und oftmals nicht mehr zeitgemäßen gesetzlichen Bestimmungen verharrt, welche aus Bequemlichkeit „bis zum Erbrechen“ zitiert werden. Hierdurch wird eine deutlich schlechtere, nicht mandantenfreundliche Beratung erreicht.

Der Europäische Gerichtshof und das EU-Parlament sowie der Europäische Rat unternehmen viele Anstrengungen, um ein Umdenken hinsichtlich der EU-Insolvenz herbeizuführen.

Es ist die Unwissenheit hinsichtlich der vielen Vorschriften und deren Auslegung, die viele Juristen davor abschrecken lassen, sich intensiv mit den Europäischen Verordnungen auseinanderzusetzen. Dabei sind es genau diese, die es Ihnen ermöglichen, sich frei zu entfalten und für gewisse Probleme bessere Lösungsansätze zu erhalten. Rechtliche Falschaussagen wie die, dass eine EU-Insolvenz gegen geltende gesetzlichen Bestimmungen verstößt, sind daher nur eine Schutzbehauptung für Juristen, die zu bequem sind, sich mit den Verordnungen der Europäischen Union zu beschäftigen. Schließlich drohen ihnen Umsatzeinbußen, da ihre veralteten rechtlichen Lösungen langsam aber sicher bei Rechtssuchenden keinen Anklang mehr finden.

Eine EU-Insolvenz verstößt bei der Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen nicht gegen geltendes Recht.

Europäisches Insolvenzrecht vs. deutsches Recht

Es ist wichtig zu betonen, dass in der EU das europäische Recht Vorrang vor nationalem Recht hat. Dies dient dazu, die Reise- und Niederlassungsfreiheit, ein zentrales Recht der EU, zu schützen.

Juristische Meinungen zur Insolvenz im Ausland

Leider vernachlässigen viele Juristen, insbesondere in Deutschland, das europäische Recht und berufen sich stattdessen auf nationale Gesetze. Dies kann zu Fehlinformationen und Missverständnissen führen. Einige Juristen lehnen die EU-Insolvenz ab, oft aus Unkenntnis oder Bequemlichkeit.

Europäische Bemühungen zur Insolvenz

Institutionen wie der Europäische Gerichtshof, das EU-Parlament und der Europäische Rat setzen sich dafür ein, das Bewusstsein und das Verständnis für die EU-Insolvenz zu fördern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine EU-Insolvenz, die im Einklang mit allen gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird, vollkommen legal ist und nicht gegen geltendes Recht verstößt.



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Steuerrecht bei der Beantragung einer Insolvenz in der EU außerhalb Deutschlands

Bei der Beantragung einer EU-Insolvenz außerhalb Deutschlands sind nicht nur die spezifischen gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes hinsichtlich der Insolvenz zu beachten, sondern auch das Steuerrecht spielt eine entscheidende Rolle.

Gemäß der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 müssen alle EU-Mitgliedstaaten eine in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführte Insolvenz anerkennen. Dies hat steuerliche Implikationen, insbesondere wenn es um grenzüberschreitende Vermögenswerte oder Einkommen geht.

Ein Schuldner muss sicherstellen, dass er nicht in zwei Ländern für dasselbe Einkommen besteuert wird. Zudem könnten Länder wie Deutschland und Österreich steuerliche Verluste oder Abschreibungen anerkennen, die sich aus der Insolvenz ergeben. Daher ist es ratsam, sich vor der Beantragung einer Insolvenz in einem anderen EU-Land steuerlich beraten zu lassen, um sowohl die Insolvenzvorschriften als auch die steuerlichen Auswirkungen zu verstehen.

Anerkennung ausländischer Restschuldbefreiungen
in Deutschland, Österreich und den anderen EU-Staaten

Die Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren ist ein zentrales Regelwerk, das die Durchführung von Insolvenzverfahren innerhalb der Europäischen Union regelt. Alle 27 Mitgliedstaaten haben dieser Verordnung zugestimmt. Länder wie Deutschland, Österreich, Frankreich, Niederlande, Italien und Griechenland sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Restschuldbefreiung, beispielsweise aus Lettland, anzuerkennen.


 

Einige wichtige Punkte dazu:

Ziel der Insolvenzverordnung

Einer der Hauptgründe für die Neugestaltung der Insolvenzverordnung war die Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Insolvenzverfahren mit grenzüberschreitender Wirkung. Es wurde als notwendig erachtet, die Bestimmungen über Gerichtsstand, Anerkennung und anwendbares Recht in diesem Bereich in einer verbindlichen EU-Maßnahme zu bündeln.

Artikel 20 – Wirkung und Anerkennung

Dieser Artikel regelt verbindlich, dass jedes EU-Mitgliedsland eine in einem anderen Mitgliedsstaat durchgeführte Insolvenz sowie die daraus resultierende Restschuldbefreiung anerkennen muss.

Klarheit in der Anerkennung

Seit dem Inkrafttreten der neuen Insolvenzverordnung am 26.06.2017 gibt es keine juristischen Unklarheiten mehr bezüglich der Anerkennung von Restschuldbefreiungsbeschlüssen.

Folgen einer erfolgreichen Insolvenz

Nach einer erfolgreichen Insolvenz ist eine Vollstreckung gegen den Schuldner nicht mehr möglich, da der Gläubiger alle Rechte an der Schuld verloren hat.

Worauf sollten Sie bei einem Insolvenzantrag im Ausland achten?

Bei der Abwicklung einer EU-Insolvenz sind die rechtlichen Anforderungen komplex und vielschichtig. Ein Laie kann schnell an seine Grenzen stoßen, da bei der Durchführung der EU-Insolvenz mehrere Rechtssysteme zu beachten sind. Beispielsweise müssen die spezifischen Insolvenzvorschriften des Landes, in dem die Insolvenz beantragt wird, berücksichtigt werden. Hinzu kommen die Regelungen der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die steuerlichen Bestimmungen, die grenzüberschreitende Vermögenswerte oder Einkommen betreffen könnten. Daher ist es unerlässlich, sich von Experten beraten zu lassen, die sich mit den verschiedenen rechtlichen Aspekten und den Besonderheiten der EU-Insolvenz auskennen.


Kann ich Forderungen aus einer Straftat oder delitkische Forderungen mit einer Insolvenz im EU-Ausland erledigen?

Ja in manchen Ländern ist die möglich. Irland ist etwa eines dieser Länder. Hier werden auch Forderungen erledigt, welche aufgrund einer begangenen Insolvenzverschleppung entstanden sind. 

Insolvenzanmeldung im EU-Ausland: Alternativen zu Deutschland

Insolvenzantrag in Irland

Das irische Insolvenzverfahren bietet eine Wohlverhaltensphase von nur 12 Monaten, was es zu einem der kürzesten in der EU macht. Es ist besonders geeignet für Personen, die in Irland arbeiten oder eine feste Verbindung zum Land haben.

Lesen Sie mehr über Insolvenz in Irland

Insolvenzantrag in Lettland

Lettland bietet ein Insolvenzverfahren mit einer Wohlverhaltensphase von 3 Jahren. Es ist besonders geeignet für Personen, die in Lettland arbeiten oder eine feste Verbindung zum Land haben.

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Insolvenzantrag in Spanien

Spanien bietet ein attraktives Insolvenzverfahren aufgrund seiner geografischen Lage und kurzen Wohlverhaltensphase von 12 bis 16 Monaten. Es ist ideal für Personen ohne Schulden aus strafbaren oder unerlaubten Handlungen.

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