EU-Insolvenzverfahren
Wann und wie man Insolvenz im Ausland beantragt

Was ist ein Auslandsinsolvenz-Verfahren in der EU?

Eine EU-Insolvenz ist ein Insolvenzverfahren in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Ein Privat- oder Firmeninsolvenzverfahren in der EU hat wie eine Insolvenz in Deutschland zur Folge, dass ein Gläubiger das Recht an der Forderung verliert. Der Fachausdruck hierfür ist die Restschuldbefreiung.  Die Beitreibung der Forderung z. B. durch Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Eintragungen bei der Bank oder Wirtschaftsauskunftsdatei sind nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht mehr möglich.

EU-Insolvenzverfahren: Lohnt der Schuldenabbau im Ausland?

Ja. In den Nachbarländern liegt der Fokus einer EU-Insolvenz darauf, dem Schuldner so schnell wie möglich wieder ein normales Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Daher ist die Zeit bis zur Restschuldbefreiung oft kürzer als in Deutschland. Eine EU-Insolvenz bietet somit entscheidende Vorteile. Während in Deutschland der Weg zur Restschuldenbefreiung oft zwischen drei und sechs Jahren dauert, kann sie in einigen EU-Mitgliedsstaaten bereits nach 18 Monaten erfolgen.

Die Beantragung einer Insolvenz im EU-Ausland wird von allen Mitgliedsstaaten anerkannt. Das Problem ist, dass 28 Mitgliedsstaaten auch 28 unterschiedliche Gesetze haben. Es gibt Unterschiede im Ablauf des Verfahrens, in den Voraussetzungen und in der Laufzeit. Daher empfiehlt es sich, eine spezialisierte Schuldnerberatung hinzuzuziehen.

Die Beantragung einer Insolvenz im EU-Ausland wird von allen Mitgliedsstaaten anerkannt

EU Karte
Eines der Probleme der EU ist, dass 28 Mitgliedsstaaten auch 28 unterschiedliche Gesetze haben, die sich zwar teilweise ähneln, letztendlich aber dennoch unterschiedlich sind. Die EU hat in den letzten Jahren viel daran gearbeitet einheitliche Regelungen zu schaffen, damit den EU-Bürgern bei der Inanspruchnahme der Reise- und Niederlassungsfreiheiten keine Nachteile entstehen. So einigten sich 28 Mitgliedsstaaten immer wieder auf vereinfachte und übergeordnete Gesetze, die von allen 28 Mitgliedsländern in der EU anerkannt wurden. Einfacher ausgedrückt: Jeder EU-Mitgliedsstaat hat zu jeder dieser erlassenen Verordnungen gesagt „Ja, ich will“. Diese Verordnungen gelten somit uneingeschränkt in 28 Mitgliedsstaaten der EU und sind von den Staaten zwingend zu befolgen.

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Insolvenzantrag in Deutschland vs. im Ausland in der EU: Was ist der Unterschied?

Die Privat- oder Firmeninsolvenz im Ausland hat neben dem Vorteil, dass diese im Vergleich zu einer Insolvenz in Deutschland deutlich kürzer ist, auch noch den Vorteil, dass diese einfach zu durchlaufen ist.

Was ist das EU-Insolvenzrecht und wie gilt es für deutsche Staatsbürger?

Eine EU-Insolvenz ist ein Insolvenzverfahren in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Ein Privat- oder Firmeninsolvenzverfahren in der EU hat wie eine Insolvenz in Deutschland zur Folge, dass ein Gläubiger das Recht an der Forderung verliert.

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Reise- und Niederlassungsfreiheit

In der Europäischen Union sind EU-Bürger (Privatperson) und nach den Gesetzen eines Mitgliedstaats gegründete Gesellschaften (Firma) mit Sitz innerhalb der EU berechtigt, sich in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union (siehe oben die Mitgliedsländer) niederzulassen (Wohnsitz).

Die Niederlassung (Wohnsitz) ist definiert als die tatsächliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit (Arbeit oder Selbständigkeit) mittels einer festen Einrichtung (Wohnung) in einem anderen Mitgliedstaat auf unbestimmte Zeit. Geregelt ist die Niederlassungsfreiheit in Art. 49 bis Art. 55 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Warum Sie einen Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsland auswählen ist vollkommen unerheblich, da Ihnen dieses Recht als EU-Staatsbürger uneingeschränkt zusteht. Ob Ihnen nun:

  • die Steuern in Irland besser gefallen
  • die Gesetze in Schweden oder Finnland
  • die Mietpreise oder Grundstückspreise in Spanien
  • oder Sie einfach mehr Geld für Ihre Arbeit in Frankreich bekommen

spielt bei der Durchführung des Rechts der Niederlassungsfreiheit in Europa keine Rolle. Es steht Ihnen frei, aus welchem Beweggrund auch immer, Ihren Lebensmittelpunkt (COMI) in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu verlegen.

Reise und Niederlassungsfreiheit - Insolvenz in Lettland

Anerkennung ausländischer Restschuldbefreiungen in Deutschland, Österreich und den restlichen 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Auch im Fall der Neufassung der VERORDNUNG (EU) 2015/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren haben 27 Mitgliedstaaten zugestimmt.

Einer der Erwägungsgründe des Europäischen Parlaments und somit der 27 Mitgliedsländer zur Neugestaltung der Insolvenzverordnung war:

Zitat: „Zur Verwirklichung des Ziels einer Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Insolvenzverfahren mit grenz­überschreitender Wirkung ist es notwendig und angemessen, die Bestimmungen über den Gerichtsstand, die Anerkennung und das anwendbare Recht in diesem Bereich in einer Maßnahme der Union zu bündeln, die in den Mitgliedstaaten verbindlich ist und unmittelbar gilt.

Quelle: (Punkt 8 der Erwägungsgründe zur Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren)

Die Verordnung (EU) 2015/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren regelt verbindlich in Artikel 20 „Wirkung und Anerkennung“, dass jedes Mitgliedsland der Europäischen Union eine in einem anderen Mitgliedsstaat durchgeführte Insolvenz bzw. die hieraus resultierende Restschuldbefreiung anerkennen muss.

Seit Inkrafttreten der neuen Insolvenzverordnung am 26.06.2017 gibt es hinsichtlich der Anerkennung der Restschuldbefreiungsbeschlüsse keinerlei juristische Unklarheiten mehr.

Daher kann Ihnen gesagt werden, dass Deutschland, Österreich, Niederlande, Italien und Griechenland gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Restschuldbefreiung aus Lettland anzuerkennen.

Eine Vollstreckung gegen Sie ist nach erfolgreicher Insolvenz nicht mehr möglich, da der Gläubiger alle Rechte an der Schuld verloren hat.

Legal und sicher Icon

EU-Insolvenz: legal und rechtssicher

Einen Straftatbestand hinsichtlich der Durchführung eines EU-Insolvenzverfahrens gibt es nicht. Insolvenztourismus ist in keinem Land der EU eine Straftat. Eine EU-Insolvenz ist somit nicht illegal oder ethisch verwerflich. Sie verstößt gegen kein Gesetz.

Vielmehr gibt es für die Durchführung eines europäischen Insolvenzverfahrens eine durch die EU erlassene Verordnung, welche Ihre Rechte als freier und mündiger EU-Bürger schützt.

Daher kann eine EU-Insolvenz, sofern sie innerhalb der EU-Verordnung der jeweils gültigen Landesverordnungen sowie Steuervorschriften erfolgt, nicht illegal sein.

Beachtlich ist, dass viele Juristen, insbesondere in Deutschland, bis heute vernachlässigen, dass wir in Europa in einer großen Gemeinschaft leben, in dem nationales Recht (z. B. die Gesetze von Deutschland, Österreich, Italien, Griechenland, Niederlande) dem internationalen Recht (Verordnungen der Europäischen Union) weichen muss, um die Reise- und Niederlassungsfreiheit (unserer höchstes europäisches Gut) der Europäischen Union nicht zu gefährden.

Oftmals als zu schwierig bewertet oder rechtswidrig abgetan findet das europäische Recht in der Rechtsberatung, insbesondere in Deutschland als auch in den EU-Mitgliedsstaaten, fast keinerlei Beachtung. Daher ist es nicht verwunderlich, dass einige Juristen die EU-Insolvenz kategorisch ablehnen. Schließlich bedeutet diese ein erheblicher Aufwand für das Studium, der für sie nicht im Verhältnis steht.

So wird in veralteten, starren und oftmals nicht mehr zeitgemäßen gesetzlichen Bestimmungen verharrt, welche aus Bequemlichkeit „bis zum Erbrechen“ zitiert werden. Hierdurch wird eine deutlich schlechtere, nicht mandantenfreundliche Beratung erreicht.

Der Europäische Gerichtshof und das EU-Parlament sowie der Europäische Rat unternehmen viele Anstrengungen, um ein Umdenken hinsichtlich der EU-Insolvenz herbeizuführen.

Es ist die Unwissenheit hinsichtlich der vielen Vorschriften und deren Auslegung, die viele Juristen davor abschrecken lassen, sich intensiv mit den Europäischen Verordnungen auseinanderzusetzen. Dabei sind es genau diese, die es Ihnen ermöglichen, sich frei zu entfalten und für gewisse Probleme bessere Lösungsansätze zu erhalten.

Rechtliche Falschaussagen wie die, dass eine EU-Insolvenz gegen geltende gesetzlichen Bestimmungen verstößt, sind daher nur eine Schutzbehauptung für Juristen, die zu bequem sind, sich mit den Verordnungen der Europäischen Union zu beschäftigen. Schließlich drohen ihnen Umsatzeinbußen, da ihre veralteten rechtlichen Lösungen langsam aber sicher bei Rechtssuchenden keinen Anklang mehr finden.

Eine EU-Insolvenz verstößt bei der Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen nicht gegen geltendes Recht.

Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften & der EU-Insolvenz.

Bei der Abwicklung wird ein nicht Fachkundiger schnell an die Grenze des Machbaren gelangen, da mehr als 3 Rechtssysteme bei der Durchführung der EU-Insolvenz zu beachten sind.

Die Schaffung der Strukturen (COMI) ist noch das Einfachste bei der Durchführung der EU-Insolvenz. Viel wichtiger ist es, die 3 Rechtssysteme zu verstehen, die gesetzlichen Anforderungen zu beachten/ einzuhalten, damit einem erfolgreichen Abschluss nichts im Weg steht.


Das Steuerrecht & die EU-Insolvenz

Selbstverständlich beachten wir auch das oftmals unterschätzte Steuerrecht. Wie bereits ausgeführt, eine Wohnung zu finden und eine Anmeldung durchzuführen, sind das Leichteste an der Durchführung der EU-Insolvenz.

Die rechtlich korrekte Durchführung hingegen, ohne spätere Schwierigkeiten wie Steuerstrafverfahren, ist für jemanden, der kein Jura studiert oder sich nicht mit den europäischen Verordnungen und dem Landesrecht auseinander setzt, sehr schwer.

Wir tragen dem Rechnung und haben uns auf die EU-Insolvenz spezialisiert. Wir kennen aufgrund unserer Ausbildung sowie Erfahrung den richtigen Weg durch den Paragraphendschungel, damit das Vorhaben einer EU-Insolvenz zum Erfolg wird.

Nutzen Sie unser Know-how und starten Sie mit einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch mit einem Juristen.

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EU-Insolvenz: Steuerrecht

Bei der EU-Insolvenz sind nicht nur die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Insolvenz zu beachten. Ebenfalls betroffen ist das Steuerrecht. Schließlich sind wir uns darüber im Klaren, dass Sie sich auch in ihrem Heimatland aufhalten wollen. In diesem Fall sind die steuerlichen Vorschriften zwingend zu beachten, da ansonsten Ungemach droht und die Steuerfahndung auf den Plan ruft. Wir helfen Ihnen im Rahmen des Insolvenz-Mandats, sich an die Steuervorschriften zu halten, damit eine rechtliche Entschuldung garantiert ist. Dies beinhaltet, dass wir alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um Sie vor Repressalien des Finanzamtes zu schützen.

Gewusst wie!

Bei unserer Beratung hinsichtlich des Steuerrechts geht es nicht um Steuerhinterziehung oder Vertuschung. Auch in dieser Sache gilt: Wer sich im Rahmen der Gesetze bewegt und diese beachtet, handelt nicht illegal.