Gründung einer Firma im EU-Ausland

Die Kanzlei Rieger und Partner ist auf die Beratung von Gesellschaftsgründungen sowie deren fortlaufende Betreuung innerhalb der Europäischen Union spezialisiert. Insbesondere im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit in Deutschland mit einer EU- Gesellschaft kann die Kanzlei Rieger und Partner auf über 5000 erfolgreich gegründete und betriebene Firmen zurückblicken. Wir stellen unseren Mandanten in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir finden das passende Rechtssystem in Europa, um die beruflichen und persönlichen Ziele unserer Mandanten zu erreichen. 

Die Gründung einer Firma (Gesellschaft) in einem EU-Mitgliedstaat, z. B.  in Irland, Lettland, Zypern, Spanien, der Schweiz (kein EU-Mitgliedstaat), bietet eine Reihe von Vorteilen. 

Vorteile - Gründung einer Firma im EU-Ausland

Neben den steuerlichen Vorteilen, welche allgemein bekannt sind, sind es aber gerade die alltäglichen Kleinigkeiten, welche eine Gesellschaftsgründung in einem EU-Mitgliedstaat und in der Schweiz so attraktiv machen.
Hierzu ist besonders die einfachere Administration der Gesellschaft bei der Ernennung eines Geschäftsführers oder der Austausch von Gesellschaftern zu benennen. Aber auch die einfachere Erlangung von Gründungskrediten, Förderungen, Krediten, Leasing etc. ist ein wesentlicher Faktor, um eine Gesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat zu gründen.
Die Europäische Union hat durch ihre Verordnungen und Richtlinien den europäischen Wirtschaftsmarkt harmonisiert. Gesellschaften, welche beispielhaft in Italien gegründet wurden, können ohne jegliche Nachteile in allen anderen 26 Mitgliedstaaten geschäftlich aktiv werden, ohne an Reputation zu verlieren oder sonstige Einschränkungen zu erfahren, welche die Gesellschaft an der Entfaltung des wirtschaftlich Gewollten behindert.
Hierbei kommt der Richtlinie (EU) 2017/1132 eine wesentliche Bedeutung zu. Diese besagt, dass innerhalb der EU keine Rechtsform einer Gesellschaft benachteiligt oder schlechter gestellt werden darf, gleich in welchem EU-Mitgliedsland gegründet wurde. Vor diesem Hintergrund ist eine genaue Betrachtung der in der EU gültigen Rechtsformen von Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, so z. B. die GmbH (Deutschland, Österreich), Ltd. (Zypern, Irland), S.L. (Spanien), SIA (Lettland), SRO (Slowakei), sinnvoll.

So sind bereits die steuerlichen Aspekte einer im Ausland gegründeten Gesellschaft sehr interessant. Derzeit Spitzenreiter im europäischen Vergleich hinsichtlich der Steuerlast für Unternehmer ist die Schweiz mit nur 8,5 % Körperschaftssteuer (als nicht EU-Land) dicht gefolgt von Zypern und Irland mit jeweils 12,5 %. Platz 3 belegt Lettland mit 20 % Körperschaftssteuer.

Bulgarien liegt zwar mit seinen 10 % Körperschaftssteuer vor Zypern und Irland, ist allerdings aufgrund seiner politischen Probleme sowie der häufigen Korruption derzeit kein sicherer Hafen für Unternehmen. Aber auch das Image einer in Bulgarien gründeten Firma kann erheblich zu Wettbewerbsnachteilen führen.

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