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Das Irische Insolvenzverfahren ist das kürzeste Verfahren in der Europäischen Union und zugleich das rechtssicherste. Anders als in anderen Mitgliedsstaaten wie z. B. Lettland oder Spanien, werden hier auch Schulden aus Straftaten, Steuerschulden und durch die Durchgriffshaftung entstandene Schulden (GmbH) umfasst. Es hat zum Ziel den Schuldner schnell und rechtssicher von seinen Schulden zu befreien. Aufgrund der einfachen Struktur des Insolvenzverfahrens ist eine aufwändige Beweisführung und Übersetzung, z. B. der Schuldtitel und Rechnungen, nicht erforderlich. Hierdurch werden erhebliche Übersetzungskosten gespart.
Die Gebühren für die Beantragung des Insolvenzverfahrens in Irland liegen bei lediglich 200 € was ebenfalls im Vergleich mit den meisten anderen EU-Staaten sehr günstig ist.
Die Insolvenz in Irland ist eine Möglichkeit, um Schulden zu beseitigen, welche nicht bezahlt werden können. Ein Insolvenzverfahren in Irland befreit Sie von Ihren Schulden, sodass ein Neustart erfolgen kann.
Das Insolvenzverfahren in Irland ist ein sehr einfaches und übersichtliches Verfahren. Es besteht aus acht Punkten. Bevor ein Insolvenzverfahren in Irland eingeleitet werden kann, müssen die drei Alternativen zum Insolvenzverfahren überprüft und ausgeschlossen worden sein.
In der nachfolgenden Tabelle listen wir die derzeit durchgeführten Verfahren in Irland auf. In allen unseren bisherigen Insolvenzverfahren in Irland ist es bis heute zu keinem DRN, DSA oder PIA gekommen. Hintergrund ist, dass die Schuldensumme unserer Mandanten immer die Voraussetzung des DRN übersteigt. Keine Mandanten verfügen über besicherte Forderungen (Immobilien in Irland), sodass auch das DSA nicht zum Tragen kommt. Mangels Zustimmung der Gläubiger kam bis heute auch kein PIA zustande. Alle Mandanten haben die Insolvenz absolviert.
Sie können jeder Tätigkeit nachgehen. Einer selbstständigen Tätigkeit können Sie jederzeit nachgehen. Nur die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft kann während der Dauer der Insolvenz in Irland nicht ausgeübt werden.
Gemäß dem Unternehmensgesetz von 1963 (Companies Act 1963) in seiner jeweils gültigen Fassung macht sich eine insolvente Person strafbar, wenn sie ohne Zustimmung des Gerichts in bestimmten Funktionen für ein Unternehmen (GmbH, LTD) tätig ist. Diese Funktionen umfassen die Funktion des Direktors, Abschlussprüfers, Geschäftsführers, Insolvenz- oder Konkursverwalters eines Unternehmens.
Ja, Sie können bei einer Insolvenz in Irland auch weiterhin als Selbstständiger arbeiten. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass Sie ausschließlich unter Ihrem eigenem Namen als Selbstständiger tätig werden dürfen. Sollten Sie eine Kapitalgesellschaft gründen können Sie auch unter einem anderen Namen tätig werden.
Ja und Nein. Dies ist im Einzelfall zu klären. Irland bietet als einziges Land in der EU die Möglichkeit das Eigenheim der Familie zu sichern. Es besteht somit die Möglichkeit unter gewissen Umständen eine Immobilie zu behalten.
Allerdings gibt es noch einen weiteren Vorteil: Hat der Insolvenzverwalter nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Datum der Insolvenzeröffnung ein Verfahren zum Verkauf Ihres Hauses eingeleitet, kann das Haus automatisch wieder in das Eigentum des Schuldners rückübereignet werden.
In der Regel betrifft eine Insolvenz in Irland Ihren Lebenspartner/in nicht.
Nach der Europäischen Insolvenzverordnung werden in Irland durchgeführte Insolvenzverfahren in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (mit Ausnahme von Dänemark) als Insolvenzverfahren anerkannt.
Der Insolvenzverwalter ist gemäß der Europäischen Insolvenzverordnung berechtigt, auf der Grundlage eines hier ergangenen Insolvenz-Eröffnungsbeschlusses das Vermögen der insolventen Person in der gesamten Europäischen Gemeinschaft zugunsten der Gläubiger zu realisieren.
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen den Antrag und eine Vermögensaufstellung (Statement of Affairs). Beide ausgefüllten Formulare werden in der Form einer eidesstattlichen Erklärung bestätigt.
Nach der Beeidigung Ihrer eidesstattlichen Erklärung werden wir Ihre ausgefüllten Formulare an die Prüfstelle (Examiner’s Office) senden.
Es erfolgt sodann die Prüfung des Insolvenzantrags. Im Anschluss wird ein Termin für die Gerichtsverhandlung bekanntgeben.
Nach einem Jahr werden Sie automatisch restschuldbefreit.
Das Eigentum an nicht veräußerten Immobilien oder Vermögenswerten verbleibt nach Ihrer Entlastung bis zu ihrem Verkauf beim Insolvenzverwalter. Dieses wird, sofern es nicht verkauft wird, nach drei Jahren an Sie zurück gegeben.
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