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Privatinsolvenz Irland · Personal Insolvency Act 2012 · VO (EU) 2015/848

Irland: in 12 Monaten schuldenfrei – das schnellste Verfahren der EU.

Die Privatinsolvenz in Irland ist ein reguläres Insolvenzverfahren mit nur einem Jahr Wohlverhaltensphase. Die Reasonable Living Expenses schützen Ihre tatsächlichen Lebenshaltungskosten – und erlassen werden nahezu alle Schulden, sogar Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung. EU-weit automatisch anerkannt, auch in Deutschland und Österreich.

12Monate Wohlverhaltensphase – statt 3 Jahre in Deutschland
5.500 geschützt pro Monat – Familienbeispiel RLE statt 2.517,65 € Deckel
MehrSchulden erlassen – auch Steuern, GF-Haftung und unerlaubte Handlung
26EU-Staaten erkennen an – Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848

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Cornelius Rieger
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Kanzlei Rieger & Partner · Vermögensschutz · EU-Insolvenzrecht · Unternehmensstrukturierung Standorte in Zug (Schweiz) · Berlin (Deutschland) · Riga (Lettland) · Kilkenny (Irland) Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Das Buch: „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher" TÜV SÜDTÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021) Bekannt aus    & YouTube
01
Der Weg aus den Schulden

Zwei Wege aus der Schuldenfalle.
Einer dauert drei Jahre – einer zwölf Monate.

In Deutschland führt der Weg über die Privatinsolvenz: drei Jahre Wohlverhaltensphase, starre Pfändungstabellen – und Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung bleiben bestehen (§ 302 InsO). Das Unionsrecht eröffnet einen zweiten Weg: das reguläre Insolvenzverfahren in Irland – mit dem modernen Personal Insolvency Act 2012 und nur einem Jahr Wohlverhaltensphase.

Das irische Insolvenzverfahren ist der schnellste Weg in die Schuldenfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Mit nur zwölf Monaten Wohlverhaltensphase bietet Irland eine einzigartige Chance auf einen echten wirtschaftlichen Neuanfang – schneller als in jedem anderen EU-Land. Die großzügigen Reasonable Living Expenses (RLE) garantieren dabei einen würdevollen Lebensstandard während des gesamten Verfahrens, und Ihre in Irland erlangte Restschuldbefreiung wird dank der EU-Insolvenzverordnung 2015/848 automatisch in den Mitgliedstaaten anerkannt – ohne zusätzliches Anerkennungsverfahren, auch in Deutschland und Österreich.

Rückstände wachsen

Kredite, Finanzamt, Lieferanten: Mahnungen und Inkasso häufen sich, die Last wird täglich größer.

Titel & Pfändung

Gläubiger erwirken Titel; Konto- und Lohnpfändung engen den Alltag immer weiter ein.

✓ Insolvenz in Irland

Lebensmittelpunkt nach Irland verlegen: nach 12 Monaten Wohlverhaltensphase automatische Restschuldbefreiung – EU-weit anerkannt.

Der lange Weg

Deutsche Privatinsolvenz: 3 Jahre Wohlverhaltensphase, starre Freibeträge, Ausnahmen nach § 302 InsO.

Legal – und europarechtlich ausdrücklich gewollt

Die Personenfreizügigkeit (Art. 21 AEUV) und die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) garantieren jedem Unionsbürger, Wohnsitz und Lebensmittelpunkt frei zu wählen – der Beweggrund des Umzugs ist rechtlich unerheblich. Das irische Verfahren beruht auf dem Personal Insolvency Act 2012 (reformiert 2015) und dem Bankruptcy Act 1988; die Verordnung (EU) 2015/848 regelt Zuständigkeit und Anerkennung verbindlich für 26 Mitgliedstaaten – nur Dänemark hat ein Opt-out.

Lebensmittelpunkt in Irlandecht gelebt, ca. 6 Monate vor Antrag
Schulden ab ca. 20.000 €nach oben offen
Zahlungsunfähigkeitlaufende Verbindlichkeiten nicht mehr bedienbar
Geringe VerfahrenskostenVerwalter ca. 200 €, Gericht ca. 60 €

Voraussetzungen auf einen Blick – ob das irische Verfahren zu Ihrer Situation passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

02
Die Lösung

Was die Insolvenz in Irland für Sie leistet.

Das irische Verfahren ist kein Sonderweg, sondern ein reguläres Insolvenzverfahren nach dem Personal Insolvency Act 2012 – dem Grundsatz des „fresh start" verpflichtet: kurzes Verfahren, faire Freibeträge und die weitreichendste Restschuldbefreiung Europas.

Argument 1

In 12 Monaten schuldenfrei.

Irland hat mit nur einem Jahr die kürzeste Wohlverhaltensphase der gesamten EU – statt drei Jahren in Deutschland (§ 287 Abs. 2 InsO). Nach Ablauf der 12 Monate erfolgt die Restschuldbefreiung („Discharge") automatisch, ohne weitere Verhandlung.

Argument 2

Deutlich mehr zum Leben.

Statt starrer deutscher Tabellenbeträge (§ 850c ZPO) gelten die Reasonable Living Expenses: Ihre tatsächlichen Lebenshaltungskosten – Grundbedarf, Miete, Auto, Kinderbetreuung – sind geschützt. Im Familienbeispiel 5.500 € im Monat, mehr als das Doppelte des deutschen Deckels.

Argument 3

Auch unerlaubte Handlung – Ihre zweite Chance.

Steuerschulden, Bürgschaften und die persönliche Haftung als Geschäftsführer werden erfasst – und als einziges Verfahren Europas sogar Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung (Section 85(4) Personal Insolvency Act 2012), die in Deutschland lebenslang bestehen bleiben (§ 302 InsO).

Argument 4

EU-weit automatisch anerkannt – auch in Deutschland und Österreich.

Die Eröffnung des Verfahrens und die Restschuldbefreiung werden in allen Mitgliedstaaten ohne weitere Förmlichkeiten anerkannt (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848) – die Anerkennung ist ein reiner Verwaltungsakt; Lebensmittelpunkt und Rechtmäßigkeit werden dabei nicht erneut geprüft. Ihre irische Restschuldbefreiung gilt damit EU-weit mit Ausnahme Dänemarks – und Ihre deutschen Gläubiger sind daran gebunden.

Acht gute Gründe für die Insolvenz in Irland

Steuerschulden entfallen

Rückstände beim Finanzamt und bei Revenue – Steuerforderungen aus allen EU-Ländern werden von der Restschuldbefreiung erfasst.

Deliktische Forderungen

Auch Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung werden erlassen – in Deutschland lebenslang ausgenommen.
Section 85(4) PIA 2012 · § 302 InsO

Bürgschaften & Haftung

Persönliche Bürgschaften und die Haftung als Geschäftsführer oder Gesellschafter werden mit bereinigt.

Gerichtstermin nur online

Die Gerichtsverhandlung findet ausschließlich online statt – das Verfahren läuft fast vollständig digital.

Englischsprachiges Umfeld

Internationale Arbeitgeber, viele deutschsprachige Communities – und wir begleiten Sie bei allen Behördenterminen.

Automatisch anerkannt

Anerkennung ohne Förmlichkeiten in 26 EU-Staaten – auch in Deutschland und Österreich.
Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848

Diskretion

Keine Eintragung in deutschen oder österreichischen Registern – die Bekanntmachung erfolgt nur in Irland.

Eigenheim absichern

Das Familienhaus lässt sich mit der richtigen Gestaltung schützen – rechtzeitig geplant, bevor das Verfahren beginnt.

Durchgängige professionelle Begleitung – Sie gehen keinen Schritt allein.

Unser erfahrenes Team aus mehrsprachigen Insolvenz-Experten, Juristen und Steuerberatern (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Lettisch) navigiert Sie mit fundiertem Fachwissen sicher durch alle Verfahrensschritte – von der ersten kostenlosen Beratung über die COMI-Verlegung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung. Als eine der wenigen Kanzleien im EU-Markt dokumentieren wir unsere Verfahrenserfolge zudem transparent auf unserer Webseite – für Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen.

Sicheres Mandantenportal

Ihre komplette Akte – digital, verschlüsselt, jederzeit griffbereit.

Über unser Mandantenportal tauschen Sie Daten und Dokumente geschützt mit uns aus – vom ersten Fragebogen bis zum Discharge-Beschluss. Kein Papierchaos, keine verlorenen Unterlagen.

Verschlüsselter Austausch von Daten & Dokumenten
Alle Unterlagen, Fristen & Termine an einem Ort
Zugriff rund um die Uhr – am Rechner wie mobil
Das sichere Mandantenportal der Kanzlei Rieger & Partner
MandantenportalSicher & digital
10 detaillierte Merkblätter zum irischen Insolvenzrecht
Wissenspaket10 Merkblätter · 26 Videos
Wissen & Vorbereitung

10 detaillierte Merkblätter & über 26 Erklärvideos.

Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, was als Nächstes kommt: Unsere Merkblätter führen Schritt für Schritt durch das irische Insolvenzrecht – ergänzt durch unsere Videobibliothek für die optimale Vorbereitung.

10 Merkblätter speziell zum irischen Insolvenzrecht
Über 26 Erklärvideos – vom RLE-System bis zum Gerichtstermin
Schritt-für-Schritt-Anleitungen für jede Etappe des Verfahrens
Zur Videobibliothek

Persönlicher Ansprechpartner

Ein fester Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens – erreichbar Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr, Beratung auf Deutsch.

Begleitung bei allen Behördenterminen

PPS-Nummer, PSC-Card, Bank, Gericht: Wir sind bei jedem Termin in Irland an Ihrer Seite – zu 100 %.

Mehrsprachiges Expertenteam

Juristen und Steuerberater in fünf Sprachen – mit eigenem Standort in Kilkenny und starkem Partnernetzwerk vor Ort.

Nachweisbare Erfolgsbilanz

Dokumentierte Restschuldbefreiungen seit Jahren, transparent veröffentlicht – und Erfahrung auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite.

Effizientes Onboarding – wir organisieren Ihre komplette Ankunft in Irland.

Strukturierte Prozesse für eine rechtssichere COMI-Verlegung: Vom ersten Tag an kümmern wir uns um alles, was Ihren Lebensmittelpunkt in Irland trägt.

Wohnungssuche und Mietvertrag in Irland – bunte Häuser in Cobh
Wohnungssuche & MietvertragWir finden Ihre Wohnung in Irland – Mietvertrag auf Ihren eigenen Namen, als Fundament Ihres Lebensmittelpunkts.
PPS-Nummer und PSC-Card – Behördengänge in Dublin
PPS-Nummer & PSC-CardAnmeldung bei der irischen Sozialversicherung – wir bereiten alle Unterlagen vor und begleiten Sie zum Termin.
Irisches Bankkonto – Geschäftsstraße in Dublin
Irisches BankkontoKontoeröffnung bei einer irischen Bank inklusive Kreditkarte – Ihr Zahlungsverkehr läuft ab Tag eins vor Ort.
Irischer Handyvertrag und Alltagsverträge – Gasse in Dublin
Irischer HandyvertragHandy, Internet, Strom: Wir schließen die Alltagsverträge mit Ihnen ab – jeder Vertrag stärkt Ihren COMI-Nachweis.
Firmengründung oder Jobsuche in Irland – Dunguaire Castle
Firmengründung oder JobsucheEigene irische Limited oder Anstellung bei einem internationalen Arbeitgeber – wir bauen Ihre Erwerbsstruktur auf.
Alle weiteren Formalitäten – Cliffs of Moher, Irland
Alle weiteren FormalitätenFührerscheinumschreibung, Versicherungen, Behördengänge – wir kümmern uns um jedes Detail Ihrer Ankunft.
03
Der Pfändungsfreibetrag

Reasonable Living Expenses:
was Ihnen in Irland zum Leben bleibt.

Irland kennt keine starren Pfändungstabellen. Stattdessen legt der Insolvency Service of Ireland (ISI) die Reasonable Living Expenses (RLE) fest – jährlich angepasst, zuletzt im November 2024. Geschützt sind Ihre tatsächlichen, angemessenen Lebenshaltungskosten: Grundbedarf, Miete, Auto, Kinderbetreuung, Versicherungen und besondere Umstände.

Set Costs (Grundkosten)ab 1.178,84 € allein, 1.918,70 € als Paar
Wohnkosten obendraufdie tatsächliche, angemessene Miete
Auto & Transportohne ÖPNV wird das Kfz anerkannt
Kinderbetreuungin voller Höhe anerkannt
VersicherungenKfz & Hausrat in tatsächlicher Höhe
Besondere UmständeKrankheit, Pflege, Behinderung – zusätzlich

Das System ist bewusst so gestaltet, dass Sie nicht nur über die Runden kommen, sondern würdevoll leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können – viele unserer Mandanten rechnen mit RLE von 3.500 € und mehr.

Pfändungsfreibetrag & RLE in Irland (Video) Video-Erklärung Pfändungsfreibetrag & Reasonable Living ExpensesDas irische RLE-System kompakt im Video
Gut zu wissen: innerhalb der RLE bleiben

Übersteigt Ihr Einkommen die RLE, kann der Official Assignee ein Income Payment Agreement (IPA) für bis zu 3 Jahre einrichten (Bankruptcy Act 1988). Wer während der 12 Monate innerhalb der RLE bleibt, ist danach vollständig schuldenfrei – wir planen das mit Ihnen.

Beispiel: Familie mit zwei Kindern2 Erwachsene · 2 Kinder · Auto, da kein ÖPNV
Set Costs Grundbetragca. 2.300 €
Zusätzliche Kosten für 2 Kinder800 €
Angemessene Miete (3-Zimmer-Wohnung)1.200 €
Auto (kein ÖPNV verfügbar)450 €
Kinderbetreuung (1 Kind Kindergarten)600 €
Versicherungen (Kfz + Hausrat)150 €
Geschütztes Monatsbudget5.500 €
Zum Vergleich Deutschland: Bei zwei Unterhaltspflichten sind 2.517,65 € geschützt – jeder Euro darüber wird nach Tabelle gepfändet (§ 850c ZPO, Stand 07/2026).
Beispiel: Einzelperson1-Zimmer-Wohnung · ÖPNV
Set Costs Grundbetragca. 1.200 €
Angemessene Miete (1-Zimmer-Wohnung)900 €
Transport (ÖPNV-Monatskarte)120 €
Versicherungen (Hausrat)40 €
Geschütztes Monatsbudget2.260 €
Zum Vergleich Deutschland: Für Alleinstehende sind 1.587,40 € geschützt; die Pfändung setzt ab 1.590 € netto ein (§ 850c ZPO, Stand 07/2026).

In der Praxis bedeutet das: Eine vierköpfige Familie kommt leicht auf 5.000 bis 6.000 € geschütztes Monatsbudget, wenn alle Komponenten berücksichtigt werden. Ihre individuellen RLE berechnet der Personal Insolvency Practitioner anhand der ISI-Richtlinien – und Sie behalten die volle Kontrolle über die Verwendung dieser Gelder. Zum Vergleich: Der deutsche Tabellenbetrag deckelt den Schutz unabhängig von Ihren realen Lebenskosten, und ab 4.866,30 € netto wird in Deutschland jeder weitere Euro vollständig gepfändet (§ 850c ZPO).

Richtwerte auf Basis der ISI-Guidelines (Stand 10/2025); die individuellen RLE berechnet der Personal Insolvency Practitioner anhand Ihrer tatsächlichen Verhältnisse.

04
Die Restschuldbefreiung

Was erlassen wird – und was bleibt.

Das irische Recht folgt dem Grundsatz des „fresh start" und kennt nur sehr wenige Ausnahmen (Section 85(4) Personal Insolvency Act 2012). Im Gegensatz zu Deutschland werden auch Forderungen aus unerlaubter Handlung erfasst – ohne Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit, solange keine strafgerichtliche Geldbuße verhängt wurde.

Wird erlassen

Von der Restschuldbefreiung umfasst

Forderungen aus unerlaubter Handlung – auch vorsätzlich, inkl. Schadensersatz (Section 85(4) PIA 2012)
Steuerforderungen – Finanzamt, Revenue, aus allen EU-Ländern
Kredite, Kreditkarten & Dispo – unabhängig von Höhe und Entstehungsgrund
Bürgschaften, Garantien & Geschäftsführerhaftung – auch Insolvenzverschleppung
Geschäfts-, Lieferanten- & Mietschulden – privat wie gewerblich
Sozialversicherung & Krankenkassen – inkl. Rückforderungen von Sozialleistungen
Leasing, Versorger, Honorare, Inkassokosten – und vieles mehr
Bleibt bestehen

Ausgenommene Forderungen

Unterhaltsverpflichtungen für Kinder und Ehepartner
Gerichtlich verhängte Geldbußen für Straftatbestände
Neue Schulden nach Verfahrenseröffnung
Gerade für Geschäftsführer: die zweite Chance

Wer persönlich haftet – aus Bürgschaften, Geschäftsführer- oder Gesellschafterhaftung oder aus Forderungen wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung – erhält in Deutschland dafür keine Restschuldbefreiung (§ 302 InsO): Diese Schulden begleiten Sie sonst ein Leben lang. Über das irische Verfahren werden genau diese Forderungen erlassen. Das ist die zweite Chance, die das deutsche Recht nicht bietet.

Umfasste Forderungen im Überblick

Ein Ausschnitt der Schuldenarten, die das irische Verfahren von der Restschuldbefreiung erfasst – unabhängig von Höhe und Entstehungsgrund:

Delikt & Schadensersatz
Nur über Irland
Forderungen aus unerlaubter Handlung – auch vorsätzlich
Schadensersatz – auch aus Verkehrsunfällen
Berufliche Pflichtverletzungen & Insolvenzverschleppung
Ordnungsgelder & Verwaltungsstrafen (ohne strafgerichtliche Geldbußen)
Steuern & öffentliche Hand
Oft der größte Posten
Steuerforderungen – Finanzamt & Revenue, aus allen EU-Ländern
Krankenkassen- & Sozialversicherungsbeiträge
Rückforderungen von Sozialleistungen
Banken & Kredite
Unabhängig von der Höhe
Kredite & Darlehen aller Art, Bankschulden allgemein
Kreditkarten-, Überziehungs- & Dispositionskredite
Leasing & Ratenkaufverträge
Inkassokosten & Verzugszinsen
Geschäft, Haftung & Alltag
Privat wie gewerblich
Geschäftsschulden, Geschäftsführer- & Gesellschafterhaftung
Bürgschaften & Garantien
Lieferanten-, Handwerker- & Honorarforderungen
Miet- & Versorgerschulden (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation)

Warum werden auch deliktische Forderungen erlassen?

Im Gegensatz zu Deutschland werden in Irland auch Forderungen aus unerlaubten Handlungen von der Restschuldbefreiung erfasst. Grundlage ist Section 85(4) des Personal Insolvency Act 2012, der nur sehr begrenzte Ausnahmen vorsieht: Das irische Recht folgt konsequent dem Grundsatz des „fresh start" und ermöglicht einen echten wirtschaftlichen Neuanfang.

Konkret bedeutet das: Auch Schadensersatzansprüche aus fahrlässigen Handlungen, Verkehrsunfällen oder beruflichen Pflichtverletzungen – etwa Geschäftsführerhaftung, Insolvenzverschleppung oder Steuerschulden – werden erfasst. Das irische Recht unterscheidet dabei nicht zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Handlungen, solange die Forderung nicht als strafgerichtliche Geldbuße verhängt wurde. In Deutschland sind Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung dagegen gemäß § 302 InsO dauerhaft von der Restschuldbefreiung ausgenommen – dieser Unterschied macht das irische System einzigartig in Europa.

05
Die Einordnung

Insolvenz in Irland oder deutsche Privatinsolvenz?

Beide Wege führen zur Restschuldbefreiung – sie unterscheiden sich grundlegend in Dauer, Freibeträgen und Umfang des Schuldenerlasses.

VS
Der schnelle Neuanfang

Insolvenz in Irland

12 Monate Wohlverhaltensphase – die kürzeste der gesamten EU
Automatischer „Discharge" – Restschuldbefreiung ohne weitere Verhandlung
RLE schützen die tatsächlichen Lebenshaltungskosten – Familienbeispiel 5.500 € im Monat
Steuerschulden, Bürgschaften & Geschäftsführerhaftung werden erlassen
Auch vorsätzlich unerlaubte Handlung erfasst (Section 85(4) PIA 2012)
EU-weit automatisch anerkannt (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848)
Gerichtstermin nur online – keine Eintragung in deutschen Registern
Der lange Weg

Deutsche Privatinsolvenz

Drei Jahre Wohlverhaltensphase (§ 287 Abs. 2 InsO)
Starrer Tabellenbetrag: 1.587,40 € für Alleinstehende (§ 850c ZPO, Stand 07/2026)
Ab 4.866,30 € netto wird jeder weitere Euro vollständig gepfändet
Deliktische Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen (§ 302 InsO)
Öffentliche Bekanntmachung und Negativmerkmal bei Schufa & Co.
Obliegenheiten und Versagungsrisiken über die gesamte Laufzeit
Verwalter und Gericht bestimmen den Takt
Kein Schlupfloch, sondern Unionsrecht

Wer seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Irland verlegt, nutzt Rechte, die jedem Unionsbürger zustehen. Entscheidend ist die saubere Umsetzung: ein echter, gelebter Lebensmittelpunkt in Irland (Art. 3 VO (EU) 2015/848) – genau dafür sind wir da.

Unsicher, ob die Insolvenz in Irland zu Ihnen passt?

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06
Neueste Rechtsprechung

Das Urteil – wir gestalten das Recht mit.

Wir arbeiten nicht nur mit dem Recht – wir gestalten es mit. Gemeinsam mit unserem Partner haben wir eine wegweisende Entscheidung erstritten, die die Anerkennung der im EU-Ausland erlangten Restschuldbefreiung stärkt und über den Einzelfall hinaus Rechtssicherheit schafft. Während andere Kanzleien Standardverfahren abarbeiten, entwickeln wir das Recht weiter – zum Vorteil unserer Mandanten.

Das Urteil – Video Video ansehenBahnbrechendes Urteil: Wie wir für unsere Mandanten Rechtsgeschichte schreiben

Worum es ging

Kern der Auseinandersetzung war die Frage, unter welchen Voraussetzungen der im EU-Ausland begründete Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848) anzuerkennen ist – und ob die dort erlangte Restschuldbefreiung auch im Inland gegenüber Gläubigern Wirkung entfaltet.

Was entschieden wurde

Bestätigt wurde: Eine ordnungsgemäß im Ausland durchgeführte EU-Insolvenz ist nach dem Grundsatz der automatischen Anerkennung (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848) auch im Inland anzuerkennen. Die erteilte Restschuldbefreiung wirkt damit EU-weit – deutsche Gläubiger und Gerichte sind daran gebunden.

Was das für Sie bedeutet

Planbare Sicherheit: Ist die Restschuldbefreiung im EU-Ausland einmal wirksam erteilt, müssen deutsche Gläubiger sie hinnehmen – Altforderungen leben nicht wieder auf, ein erneutes Aufrollen im Inland ist ausgeschlossen.

Das können nur wir
„Wir kämpfen bis zum letzten Moment für die Rechte unserer Mandanten – und schaffen Präzedenzfälle, die Rechtssicherheit für alle bringen."
Das Urteil im Original nachlesenVeröffentlicht auf kanzlei-rieger.eu/erfolge – gemeinsam mit unserem Partner erstritten.
Zur Veröffentlichung
Selbstcheck · 30 Sekunden

Passt die Insolvenz in Irland zu Ihrer Situation?

Vier Fragen, ein ehrliches Bild: Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – der Kompass rechts wertet live aus.

0/4Punkte treffen zu
Ihr Irland-Kompass. Wählen Sie links aus, was auf Ihre Situation zutrifft – wir ordnen das Ergebnis sofort ein.
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Unverbindliche Selbsteinschätzung – ersetzt keine einzelfallbezogene Beratung.

Der Ablauf

In fünf Etappen zur Restschuldbefreiung.

Von der ersten Analyse bis zur Anerkennung im Heimatland begleiten wir Sie aus einer Hand – mit festem Ansprechpartner, Beratung auf Deutsch und sicherer digitaler Aktenführung. Das irische Verfahren läuft fast vollständig digital; Ihr Alltag geht dabei normal weiter.

07
1
Etappe 1

Erstberatung & Analyse

Kostenfrei und unverbindlich, in der Kanzlei oder per Video-Call: Analyse Ihrer Lage, erste Hilfe bei Pfändung – und die Prüfung, ob Irland zu Ihnen passt.

2
Etappe 2

COMI-Verlegung nach Irland

Wohnung auf Ihren Namen, PPS-Nummer und PSC-Card, Bankkonto, Arbeit und Alltagsverträge – rund sechs Monate echt gelebt. Wir organisieren alles.

Art. 3 VO (EU) 2015/848
3
Etappe 3

Antrag & PIP-Gutachten

Gläubigerliste, alle Unterlagen und Übersetzungen, Gutachten des Personal Insolvency Practitioner – sorgfältig vorbereitet und beim Gericht eingereicht.

4
Etappe 4

Online-Gerichtstermin

Nach der ISI-Stellungnahme erfolgt die Verhandlung ausschließlich online. Mit der Insolvenzerklärung beginnt die 12-monatige Wohlverhaltensphase.

5
Etappe 5

Discharge & Anerkennung

Nach 12 Monaten erfolgt die Restschuldbefreiung automatisch. Übersetzung und Apostille, Anerkennung im Heimatland, Löschung negativer Einträge.

Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848
Gut zu wissen

Der Lebensmittelpunkt ist typischerweise rund 6 Monate vor Antragstellung aufgebaut. Arbeit, Familie und Freizeit laufen dabei ganz normal weiter – und wir organisieren die komplette Struktur für Sie: von der Wohnung über PPS-Nummer und Bankkonto bis zur Firmengründung oder Jobsuche.

Im Detail läuft das Verfahren so: Nach der kostenlosen Erstberatung und der sechsmonatigen COMI-Phase werden alle Anträge sorgfältig vorbereitet und der Personal Insolvency Practitioner erstellt sein Gutachten mit der detaillierten Darstellung Ihrer finanziellen Situation. Nach Einreichung beim zuständigen Gericht befragt dieses den Insolvency Service of Ireland (ISI) zu Ihrem Lebensmittelpunkt. Im anschließenden Online-Termin werden Sie vom Gericht für insolvent erklärt – ab diesem Urteil läuft die 12-monatige Wohlverhaltensphase. Nach ihrem Ablauf erfolgt die Restschuldbefreiung automatisch, ohne weitere Verhandlung und ohne zusätzliche Schritte.

Der Schlüssel zum Verfahren

Der Lebensmittelpunkt entscheidet – wir bauen ihn mit Ihnen auf.

Das zuständige Gericht bestimmt sich nach Ihrem tatsächlichen Lebensmittelpunkt (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848). Eine Briefkastenadresse genügt nicht: Wohnung auf eigenen Namen, PPS-Nummer, Bankkonto und Erwerbstätigkeit in Irland gehören dazu – echt und tatsächlich gelebt.

Genau das ist unser Handwerk: Wir organisieren die komplette Struktur in Irland und begleiten Sie zu allen Behördenterminen – mit unserer Zufriedenheits- und Geld-zurück-Garantie.

Wohnung & Mietvertragauf Ihren eigenen Namen
PPS-Nummer & PSC-CardAnmeldung bei der irischen Sozialversicherung
Bankkonto & Kreditkartebei einer irischen Bank eröffnet
ErwerbstätigkeitAnstellung oder eigene irische Limited
AlltagsverträgeHandy, Strom, Internet, Kfz
Rund 6 Monate gelebtvor der Antragstellung
Vertrauliches Erstgespräch anfragen
08
Mandanten & Erfolge

Das sagen unsere Mandanten.

Diskretion hat für uns höchsten Stellenwert – die allermeisten unserer Mandanten möchten verständlicherweise unerkannt bleiben. Nur wenige sprechen öffentlich über ihre Insolvenz in Irland. Diesen mutigen Menschen danken wir von Herzen: Ihre Erfahrungsberichte zeigen ehrlich und aus erster Hand, wie ein Neuanfang gelingt.

Erfolge, auf die Sie sich verlassen können.

Drei Gründe, warum Mandanten uns ihr wichtigstes Projekt anvertrauen: den eigenen Neuanfang.

100 %
Erfolgsquote · Stand 31.12.2025

Alle Mandanten, die den Insolvenzantrag gestellt haben, haben am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erhalten. In die Quote fließen ausschließlich Mandate ein, die von uns bis zur Restschuldbefreiung bearbeitet wurden.

Zufriedenheits- & Geld-zurück-Garantie

Schriftlich zugesichert

Scheitert Ihr Verfahren an einem Fehler unserer Beratung, erhalten Sie Ihr Honorar zurück – schriftlich zugesichert. Ihr Risiko tragen wir, nicht Sie.

Zur Garantie
TÜV SÜD

TÜV SÜD zertifiziert

Stand 2021

Geprüfte Abläufe und echte, überprüfbare Nachweise: anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen und echte Mandantenvideos – keine gekauften Bewertungen, keine bezahlten Presseartikel.

Dokumentierte Erfolge
Schwarz auf weiß

Dokumentierte Restschuldbefreiungen – echte Bescheide statt Versprechen.

Jeder Bescheid steht für einen Menschen, der wieder frei durchatmen kann. Aus Diskretionsgründen zeigen wir einen anonymisierten Ausschnitt – transparent und nachvollziehbar.

Echte, anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen
Gerichtlich bestätigt – aus Irland, Lettland und Spanien
EU-weit anerkannt nach Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848
Dokumentierte Erfolge ansehen
Ihre Kanzlei

Ein Team voller Expertise.

Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand, von der Länderwahl bis zur Anerkennung Ihrer Restschuldbefreiung.

Das Team der Kanzlei Rieger & Partner
Erfahrung aus der Praxisauf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite
Cornelius Rieger
Cornelius Rieger
Jurist · Geschäftsführer
Lutz Spendig
Lutz Spendig
Key Account · Business Dev.
Christoph Hempel
Christoph Hempel
Jurist · Recht
Benjamin Schreiber
Benjamin Schreiber
Jurist · Recht
Liga Rieger
Liga Rieger
Firmengründung
Violetta Sprung
Violetta Sprung
Executive Secretary
Markus Helm
Markus Helm
Steuern · Beratung
Thomas Kunsch
Thomas Kunsch
Steuern · COMI
Benedikt Kippschnieder
Benedikt Kippschnieder
Steuern · Beratung
Edgar Strautins
Edgar Strautins
Recht
Fernando Frühbeck
Fernando Frühbeck
Recht
Veronique Boussin
Veronique Boussin
COMI
Inga Lagzdiņa
Inga Lagzdiņa
Steuern
Standort Zug
Zug · SchweizGrafenauweg 8, 6300 Zug
Standort Berlin
Berlin · DeutschlandKurfürstendamm 14, 10719 Berlin
Standort Riga
Riga · LettlandLāčplēša iela 20a, LV-1011 Riga
Standort Kilkenny
Kilkenny · IrlandDe La Salle House, 10 The Parade
09
Unser Wissen auf YouTube

Die Insolvenz in Irland zum Ansehen.

Auf unserem YouTube-Kanal teilen wir umfangreiches Wissen kostenlos – über 26 Erklärvideos, vom irischen Verfahren über die Reasonable Living Expenses bis zum Lebensmittelpunkt (COMI). Kompakte Videos, die komplexe Themen greifbar machen.

Zum YouTube-Kanal

@kanzleiriegerpartner – außerdem im Kanal: Vermögensschutz, Wyoming LLC, der kostenlose Vermögensschutz-Kurs und weitere Mandantenberichte.

Schneller schuldenfrei – legal, rechtssicher, europäisch. Wofür Deutschland drei Jahre verlangt, genügt in Irland ein einziges Jahr.
Cornelius Rieger
Cornelius RiegerJurist · Geschäftsführer, Kanzlei Rieger & Partner
Ihr nächster Schritt

Sprechen wir über Ihren Neuanfang.

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Ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung – lohnt sich das Verfahren nicht, zeigen wir Alternativen auf. Keine falschen Versprechen.
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Häufige Fragen

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Dauer, Rechtsgrundlage, Freibeträge, Pflichten, Bekanntmachung – die Fragen zur Insolvenz in Irland, die uns im Erstgespräch am häufigsten gestellt werden.

DauerWie lange dauert die Insolvenz in Irland?

12 Monate beträgt die Wohlverhaltensphase bei einer Insolvenz in Irland – damit ist sie die kürzeste innerhalb der gesamten Europäischen Union. Diese außergewöhnlich kurze Dauer macht die irische Privatinsolvenz zur ersten Wahl für alle, die zügig schuldenfrei werden möchten: In Deutschland dauert die Wohlverhaltensphase drei Jahre (§ 287 Abs. 2 InsO), in Österreich je nach Verfahren sogar bis zu fünf Jahre.

Die Wohlverhaltensphase beginnt unmittelbar nach der gerichtlichen Bestätigung Ihres Insolvenzverfahrens. Nach erfolgreichem Abschluss der zwölf Monate erhalten Sie automatisch die Restschuldbefreiung – den sogenannten „Discharge“. Es findet keine weitere Verhandlung statt, es sind keine zusätzlichen Anträge nötig. Ab diesem Moment sind Sie vollständig von Ihren Altschulden befreit und können Ihr Leben ohne finanzielle Belastungen neu beginnen.

Rechnen Sie realistisch mit folgendem Zeitplan für Ihre Privatinsolvenz in Irland: rund 6 Monate Aufbau des Lebensmittelpunkts (COMI) vor der Antragstellung, einige Wochen für Gutachten, Einreichung und Online-Gerichtstermin, dann 12 Monate Wohlverhaltensphase – insgesamt also etwa 18 bis 20 Monate vom ersten Schritt bis zur EU-weit anerkannten Restschuldbefreiung. Zum Vergleich: In Deutschland vergehen von der Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung mindestens 36 Monate.

RechtsgrundlageWas ist die gesetzliche Grundlage für die Insolvenz in Irland?

Die Privatinsolvenz in Irland steht auf einem soliden und modernen rechtlichen Fundament:

  • Personal Insolvency Act 2012 (umfassend reformiert 2015) – das Herzstück des irischen Privatinsolvenzrechts – Link zum Gesetz
  • EU-Insolvenzverordnung (EU) 2015/848 – garantiert die europaweite Anerkennung – Link zur Verordnung
  • Bankruptcy Act 1988 – ergänzende Regelungen, u. a. zum Income Payment Agreement – Link zum Gesetz
  • Courts and Civil Law (Miscellaneous Provisions) Act 2023 – die jüngsten Modernisierungen – Link zum Gesetz

Der Personal Insolvency Act 2012, der 2015 umfassend reformiert wurde, bildet das Kernstück des irischen Insolvenzrechts und folgt konsequent dem Grundsatz des „fresh start“ – des echten wirtschaftlichen Neuanfangs. Die EU-Insolvenzverordnung 2015/848 ist seit 2017 in Kraft und stellt sicher, dass die in Irland erlangte Restschuldbefreiung in den EU-Mitgliedstaaten ohne weitere Förmlichkeiten anerkannt wird (Art. 19, 20) – die Verordnung bindet 26 Mitgliedstaaten, nur Dänemark hat ein Opt-out.

Diese Kombination aus modernem nationalem Insolvenzrecht und verbindlichem Unionsrecht macht die Insolvenz in Irland zu einem der rechtssichersten Wege aus der Schuldenfalle – vollständig legal und europarechtlich ausdrücklich gewollt (Art. 21, 49 AEUV).

VoraussetzungenWas sind die Voraussetzungen für eine Insolvenz in Irland?

Die Durchführung einer Privatinsolvenz in Irland erfordert die Erfüllung klar definierter Voraussetzungen:

  • Lebensmittelpunkt in Irland (COMI): Die zentrale Bedingung ist die Verlegung Ihres Center of Main Interest nach Irland – zunächst für rund sechs Monate, echt und tatsächlich gelebt. Die Kanzlei Rieger und Partner übernimmt die komplette Organisation dieser COMI-Verlegung für Sie.
  • Verbindlichkeiten ab ca. 20.000 €: Ihre Schulden müssen mindestens 20.000 € betragen – nach oben ist das Verfahren offen, auch Millionenbeträge werden erfasst.
  • Zahlungsunfähigkeit: Sie können Ihre laufenden Verbindlichkeiten nachweisbar nicht mehr bedienen.

Die Verfahrenskosten der irischen Insolvenz sind im europäischen Vergleich außerordentlich niedrig – als Richtwerte: Verwalter ca. 200 €, Gerichtsgebühr ca. 60 €. Das macht das Verfahren auch für Personen mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln zugänglich.

Geeignet ist die Insolvenz in Irland für Privatpersonen ebenso wie für Selbstständige, Unternehmer und (ehemalige) Geschäftsführer aus Deutschland und Österreich – gerade wenn Steuerschulden, Bürgschaften, Geschäftsführerhaftung oder Forderungen aus unerlaubter Handlung im Spiel sind, spielt das irische Verfahren seine Stärken aus. Ob Ihre Situation die Voraussetzungen erfüllt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

RestschuldbefreiungWelche Forderungen werden von der Restschuldbefreiung umfasst?

Das irische Insolvenzrecht zeichnet sich durch eine außergewöhnlich großzügige Restschuldbefreiung aus. Im Gegensatz zu den restriktiven Regelungen anderer EU-Länder werden bei einer Privatinsolvenz in Irland nahezu alle Schuldenarten erfasst – hier ein Ausschnitt:

  • Forderungen aus unerlaubter Handlung / deliktische Forderungen – auch vorsätzlich, sofern nicht als strafgerichtliche Geldbuße verhängt (Section 85(4) Personal Insolvency Act 2012)
  • Steuerforderungen – Finanzamt, Revenue, Forderungen aus allen EU-Ländern
  • Kredite und Darlehen – alle Arten, unabhängig von Höhe oder Entstehungsgrund
  • Kreditkartenschulden sowie Überziehungs- und Dispositionskredite
  • Bürgschaften und Garantien
  • Bankschulden allgemein
  • Geschäftsschulden aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit
  • Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung – auch aus Insolvenzverschleppung
  • Lieferantenforderungen und Handwerkerrechnungen
  • Mietschulden – private und gewerbliche
  • Versorgerschulden – Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation
  • Krankenkassenforderungen und Sozialversicherungsbeiträge
  • Ordnungsgelder und Verwaltungsstrafen – soweit keine strafgerichtliche Geldbuße
  • Schadensersatzforderungen – auch aus Verkehrsunfällen
  • Rückforderungen von Sozialleistungen
  • Honorarforderungen – Anwälte, Ärzte, Berater
  • Leasingschulden und Ratenkaufverträge
  • Inkassokosten und Verzugszinsen

Diese Breite ist der entscheidende Unterschied zur deutschen Privatinsolvenz: Was in Deutschland nach § 302 InsO dauerhaft bestehen bleibt oder nur mühsam mitgenommen werden kann, wird über die Insolvenz in Irland regelmäßig vollständig erlassen – ein echter wirtschaftlicher Neuanfang nach nur zwölf Monaten.

RestschuldbefreiungWelche Forderungen werden NICHT von der Restschuldbefreiung umfasst?

Das irische Insolvenzrecht kennt nur sehr wenige Ausnahmen von der Restschuldbefreiung (Excluded Debts):

  • Unterhaltsverpflichtungen – für Kinder und Ehepartner
  • Gerichtlich verhängte Geldbußen für Straftatbestände
  • Neue Schulden, die nach Verfahrenseröffnung aufgenommen werden

Wichtiger Hinweis zu deliktischen Forderungen: Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern werden bei der Insolvenz in Irland auch Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen grundsätzlich von der Restschuldbefreiung umfasst. Das irische Recht unterscheidet nur zwischen:

  • Zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen (werden umfasst) – auch wenn diese aus vorsätzlichen Handlungen resultieren
  • Strafrechtlichen Geldbußen (werden nicht umfasst) – nur wenn ein Strafgericht eine Geldbuße verhängt hat

Diese außergewöhnlich weitreichende Regelung macht das irische System einzigartig in Europa: Selbst Schadensersatzforderungen aus vorsätzlichen deliktischen Handlungen werden erfasst, solange es sich um zivilrechtliche Ansprüche handelt. Das irische Gesetz kennt daneben „excludable debts“ – Forderungen, die von der Restschuldbefreiung umfasst werden, wenn der Gläubiger zustimmt oder auf eine Anfrage nicht reagiert (stillschweigende Zustimmung). Auch hier begleiten wir Sie mit der richtigen Strategie.

Freibetrag (RLE)Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag in Irland?

Bei einer Privatinsolvenz in Irland gibt es keine starren Pfändungsfreigrenzen wie in Deutschland oder Österreich. Stattdessen arbeitet das irische System mit den Reasonable Living Expenses (RLE), die vom Insolvency Service of Ireland (ISI) festgelegt und jährlich angepasst werden – zuletzt im November 2024. Die RLE garantieren Ihnen einen angemessenen Lebensstandard während des gesamten Insolvenzverfahrens.

Die RLE setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Set Costs (Grundkosten): Für eine Einzelperson ab 1.178,84 € monatlich, für Paare ab 1.918,70 € (Stand 10/2025) – sie decken Nahrung, Kleidung, Gesundheit, Haushaltswaren, Kommunikation, soziale Teilhabe und Bildung ab. Ihre Mietkosten kommen separat obendrauf.
  • Housing Costs (Wohnkosten): Die tatsächlichen angemessenen Mietkosten werden zusätzlich anerkannt – je nach Region 800 bis 2.500 € monatlich.
  • Transport: Ist kein öffentlicher Nahverkehr verfügbar, werden die Kosten für ein Auto (Unterhalt, Benzin, Wartung) zusätzlich berücksichtigt.
  • Childcare: Kinderbetreuungskosten werden in voller Höhe anerkannt, sofern sie notwendig sind.
  • Versicherungen: Seit 2021 werden Kfz- und Hausratversicherung separat und in tatsächlicher Höhe berücksichtigt.
  • Special Circumstances: Besondere Umstände wie Krankheit, Behinderung oder die Pflege von Angehörigen werden zusätzlich anerkannt.

Beispielrechnung für eine vierköpfige Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder): Set Costs ca. 2.300 € + Kinderzuschläge 800 € + Miete 1.200 € + Auto 450 € + Kinderbetreuung 600 € + Versicherungen 150 € = 5.500 € geschütztes Monatsbudget. Beispielrechnung für eine Einzelperson: Set Costs ca. 1.200 € + Miete 900 € + ÖPNV 120 € + Hausrat 40 € = 2.260 € monatlich.

In der Praxis bedeutet das: Viele unserer Mandanten rechnen bei ihrer Insolvenz in Irland mit RLE von 3.500 € und mehr; eine vierköpfige Familie kommt leicht auf 5.000 bis 6.000 €. Der Personal Insolvency Practitioner berechnet Ihre individuellen RLE anhand der ISI-Richtlinien – und Sie behalten die volle Kontrolle über die Verwendung dieser Gelder. Das System ist bewusst so gestaltet, dass Sie nicht nur überleben, sondern würdevoll leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Zum Vergleich: Der deutsche Tabellenbetrag deckelt den Schutz bei 2.517,65 € (Familienvater mit zwei Unterhaltspflichten, § 850c ZPO) – unabhängig von Ihren realen Lebenskosten.

Freibetrag (RLE)Was passiert, wenn ich über den Pfändungsfreibetrag (RLE) komme?

Wichtiger Hinweis zur Einkommensentwicklung während der Insolvenz in Irland: Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie während der 12-monatigen Wohlverhaltensphase möglichst innerhalb der RLE-Grenzen bleiben. Der Grund ist das sogenannte Income Payment Agreement (IPA) nach dem Bankruptcy Act 1988.

Was ist ein IPA? Ein Income Payment Agreement ist eine verbindliche Vereinbarung, die greift, wenn Ihr Einkommen die festgelegten RLE übersteigt. Es verpflichtet Sie, den überschüssigen Betrag für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren an die Gläubiger abzuführen – also über die eigentliche Insolvenzperiode von 12 Monaten hinaus.

So funktioniert das IPA in der Praxis:

  • Bleibt Ihr Einkommen während der 12 Monate innerhalb der RLE: kein IPA – Sie sind nach 12 Monaten vollständig schuldenfrei.
  • Übersteigt Ihr Einkommen die RLE: Der Official Assignee kann ein IPA für bis zu 36 Monate einrichten.
  • Die Zahlungen aus dem IPA laufen auch nach Ihrer Entlassung aus der Insolvenz (Discharge) weiter.
  • Bei sehr hohen Einkommen müssen 50–70 % des Überschusses über den RLE abgegeben werden.

Strategische Überlegungen: Viele unserer Mandanten entscheiden sich bewusst dafür, während der 12-monatigen Insolvenzphase keine Gehaltserhöhungen anzunehmen oder Überstunden zu minimieren, um unter den RLE zu bleiben. Nach Ablauf der 12 Monate und erfolgter Restschuldbefreiung können Sie Ihr Einkommen wieder beliebig steigern, ohne dass ein IPA eingerichtet werden kann.

Unvorhergesehene Einkommenserhöhungen – etwa eine unvermeidbare Beförderung – müssen unverzüglich gemeldet werden; der Official Assignee prüft dann individuell. Verweigern Sie ein IPA, kann das Gericht eine Income Payment Order (IPO) erlassen – das sollte unbedingt vermieden werden, da es zusätzliche Kosten und Komplikationen mit sich bringt. Genau für diese Planung sind wir da: Wir strukturieren Einkommen und Zeitplan Ihrer irischen Insolvenz so, dass Sie sauber innerhalb der RLE bleiben.

UnternehmerDarf ich während der Insolvenz Geschäftsführer, Gesellschafter oder freiberuflich tätig sein?

Geschäftsführertätigkeiten – wichtige Unterscheidung nach Gesellschaftsform: Das irische Recht unterscheidet strikt zwischen irischen und ausländischen Gesellschaften. Nach Section 132 des Companies Act 2014 ist es Personen im laufenden Insolvenzverfahren („undischarged bankrupts“) grundsätzlich verboten, ohne gerichtliche Genehmigung als Director oder Secretary einer irischen Limited zu agieren oder sich direkt oder indirekt an Gründung oder Verwaltung einer irischen Gesellschaft zu beteiligen – bei Verstoß droht Strafverfolgung als Category 2 offence.

Für ausländische Gesellschaften bestehen keine Einschränkungen:

  • Deutsche GmbH: Geschäftsführertätigkeit uneingeschränkt möglich
  • Spanische SL: Geschäftsführertätigkeit uneingeschränkt möglich
  • Lettische SIA: Geschäftsführertätigkeit uneingeschränkt möglich
  • Andere EU-Gesellschaften: Geschäftsführertätigkeit uneingeschränkt möglich

Gerichtliche Genehmigung für die irische Limited: Müssen Sie während der Insolvenz in Irland als Director einer irischen Limited tätig sein, kann beim High Court eine Genehmigung („leave of the High Court“) beantragt werden. In der Praxis wird sie regelmäßig erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, die Interessen von Öffentlichkeit und Gläubigern geschützt sind und die Tätigkeit ordnungsgemäß vergütet wird. Wichtig: Eine unentgeltliche Geschäftsführung ist nicht erlaubt, da sie als verstecktes Einkommen gewertet werden könnte – alle Vergütungen müssen marktüblich sein, vollständig deklariert werden und fließen in die RLE-Berechnung ein.

Freiberufliche und selbstständige Tätigkeiten können Sie während der Privatinsolvenz in Irland uneingeschränkt ausüben – es bestehen keine Genehmigungspflichten. Auch das bloße Halten von Gesellschaftsanteilen (Aktien, GmbH-Anteile) ist erlaubt; Dividenden und Ausschüttungen müssen deklariert werden und erhöhen Ihr anrechenbares Einkommen.

ReisefreiheitDarf ich während einer irischen Insolvenz reisen?

Volle Reisefreiheit als EU-Bürger: Die Reisefreiheit ist ein fundamentales Grundrecht aller Unionsbürger, das auch während eines Insolvenzverfahrens in Irland uneingeschränkt bestehen bleibt. Die EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG garantiert Ihnen, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen – das irische Insolvenzrecht steht dem in keiner Weise entgegen.

Sie sind kein Gefangener: Eine Privatinsolvenz ist keine Freiheitsstrafe. Sie stehen nicht unter Hausarrest und bleiben ein freier Bürger mit allen Rechten. Sie können sich jederzeit dorthin bewegen, wohin Sie möchten – nach Deutschland zu Ihrer Familie, geschäftlich nach Spanien oder in den Urlaub nach Schottland.

Praktische Handhabung: Kurze Reisen bis zu drei Wochen Dauer sind völlig unproblematisch und bedürfen keiner besonderen Genehmigung oder Anmeldung – das gilt für private Urlaubsreisen ebenso wie für geschäftliche Verpflichtungen. Bei längeren Aufenthalten außerhalb Irlands empfehlen wir, den Personal Insolvency Practitioner vorab zu informieren, um sicherzustellen, dass Ihr Lebensmittelpunkt (COMI) in Irland nicht gefährdet wird.

Geschäftsreisen und Familienbesuche sind ausdrücklich erlaubt und werden als Teil der normalen Erwerbstätigkeit angesehen; auch regelmäßige Besuche bei Familie und Freunden in Deutschland oder anderen EU-Ländern sind selbstverständlich möglich. Die einzige praktische Einschränkung: Für wichtige Termine beim PIP oder bei Gericht müssen Sie zur Verfügung stehen – diese werden rechtzeitig angekündigt und lassen sich bei der Reiseplanung berücksichtigen. Ansonsten führen Sie während Ihrer Insolvenz in Irland ein weitgehend normales Leben.

AblaufWie läuft der Insolvenzantrag in Irland ab?

Der Ablauf des Insolvenzverfahrens in Irland folgt einem klar strukturierten Prozess, den die Kanzlei Rieger und Partner vollständig für Sie organisiert und begleitet:

  • Erstberatung – kostenlose Analyse Ihrer wirtschaftlichen Situation und Prüfung der Eignung für das irische Verfahren, in unserer Kanzlei oder per Video-Call
  • COMI-Verlegung – rund sechsmonatige Vorbereitungsphase mit Verlegung Ihres Lebensmittelpunkts nach Irland
  • Praktische Organisation – Wohnungssuche, Begleitung zur Anmeldung bei der irischen Sozialversicherung (PPS-Nummer, PSC-Card), Unterstützung bei allen Behördengängen
  • Antragsvorbereitung – alle erforderlichen Anträge werden sorgfältig vorbereitet und zusammengestellt
  • PIP-Gutachten – der Personal Insolvency Practitioner erstellt sein Gutachten mit detaillierter Darstellung Ihrer finanziellen Situation
  • Antragseinreichung – Einreichung des vollständigen Antrags inklusive PIP-Gutachten beim zuständigen Gericht
  • ISI-Stellungnahme – das Gericht befragt den Insolvency Service of Ireland zu Ihrem Lebensmittelpunkt in Irland
  • Online-Gerichtsverhandlung – die Verhandlung findet ausschließlich online statt (Stand 10/2025)
  • Insolvenzerklärung – im Termin werden Sie vom Gericht für insolvent erklärt; ab diesem Urteil läuft die 12-monatige Wohlverhaltensphase
  • Automatische Restschuldbefreiung – nach Ablauf von 12 Monaten erfolgt der Discharge automatisch, ohne weitere Verhandlung oder zusätzliche Schritte

Das Verfahren läuft fast vollständig digital – vom sicheren Mandantenportal über die Gläubigerkommunikation bis zum Online-Gerichtstermin. Sie unternehmen keinen Schritt alleine: Ein fester Ansprechpartner begleitet Ihre Privatinsolvenz in Irland von der ersten Analyse bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung in Ihrem Heimatland.

PflichtenWelche Pflichten habe ich während der Insolvenz in Irland?

Die Pflichten während des irischen Insolvenzverfahrens sind klar definiert und darauf ausgerichtet, einen fairen Ausgleich zwischen Ihren Interessen und denen der Gläubiger zu schaffen:

  • Mitwirkungspflicht: Gegenüber Insolvenzverwalter und Gericht müssen Sie vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse machen – Verschweigen oder falsche Angaben gefährden das gesamte Verfahren.
  • Meldepflicht: Alle Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind unverzüglich mitzuteilen – Einkommensänderungen, Adresswechsel, Änderungen des Familienstands, neue Vermögenszugänge oder Erbschaften.
  • Auskunftspflicht: Der Insolvenzverwalter kann jederzeit Unterlagen und Nachweise verlangen; diese sind zeitnah und vollständig vorzulegen.
  • Erwerbsobliegenheit: Sie sind verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich ernsthaft darum zu bemühen – bei Arbeitslosigkeit bedeutet das aktive Jobsuche.
  • Termin-Teilnahme: Die Teilnahme an vorgeschriebenen Treffen mit dem Insolvenzverwalter und an Gerichtsterminen ist verpflichtend – kommt aber sehr selten vor, da das Verfahren fast ausschließlich digital durchgeführt wird.

Mit unserer Begleitung sind diese Pflichten gut zu erfüllen: Unser Mandantenportal erinnert an Fristen, wir bereiten jede Meldung vor und stimmen die Kommunikation mit Verwalter und Gericht für Sie ab – damit Ihre Insolvenz in Irland reibungslos bis zum Discharge läuft.

Social MediaWie wichtig sind Facebook und soziale Medien im Verfahren?

Wichtige Klarstellung zur COMI-Prüfung: Entgegen vieler Internetgerüchte interessiert sich das Gericht bei der Prüfung Ihres Lebensmittelpunkts (COMI) überhaupt nicht für Ihre Social-Media-Accounts. Es gibt kein Formular, in dem Sie soziale Medien angeben müssen; der Richter wird Sie weder googeln noch auf Facebook oder Instagram suchen. Die COMI-Prüfung erfolgt ausschließlich anhand objektiver Kriterien: Wohnsitz, Arbeitsplatz, Kontoauszüge und soziale Integration in Irland.

Nach Verfahrenseröffnung: Der Insolvenzverwalter kann sich allerdings für Ihr Online-Verhalten interessieren – primär, um zu prüfen, ob Vermögenswerte verheimlicht werden oder ob Ihr öffentlicher Auftritt zu Ihren Angaben passt. Eine insolvente Person, die auf Social Media mit Luxusgegenständen prahlt oder extravagante Reisen zeigt, wirkt unglaubwürdig.

Unsere Empfehlung: Halten Sie Ihr Leben während der Privatinsolvenz in Irland so privat wie möglich. Das vermeidet Missverständnisse – und schützt Sie zugleich vor Begehrlichkeiten oder Neid. Ein zurückhaltender Online-Auftritt ist der beste Weg, unerwünschte Aufmerksamkeit zu vermeiden.

Geschäftliche Nutzung: Die berufliche Präsenz auf LinkedIn, Xing oder anderen Business-Netzwerken bleibt selbstverständlich erlaubt und ist für die Erwerbstätigkeit oft notwendig. Wichtig ist nur, dass alle daraus resultierenden Einkünfte ordnungsgemäß deklariert werden.

Arbeiten in IrlandWie finde ich Arbeit und wie arbeite ich in Irland?

Arbeiten in Anstellung: Irland beheimatet viele große internationale Unternehmen, die laufend deutschsprachige Mitarbeiter suchen. Die europäischen Zentralen der Tech-Konzerne sitzen in Irland, dazu kommen Pharmaunternehmen, Finanzdienstleister und viele weitere Branchen mit hervorragenden Karrierechancen – ein großer Vorteil, wenn Sie während Ihrer Insolvenz in Irland Ihren Lebensunterhalt sichern und Ihren Lebensmittelpunkt untermauern wollen.

Die wichtigsten Job-Portale in Irland:

  • Jobs.ie – Irlands größtes Job-Portal mit tausenden Stellenanzeigen
  • Indeed.ie – internationale Jobsuchmaschine mit lokalem Fokus
  • IrishJobs.ie – etabliertes Portal mit breitem Stellenangebot
  • LinkedIn – besonders für Fach- und Führungskräfte
  • Monster.ie – internationale Jobbörse mit Irland-Fokus
  • RecruitIreland.com – spezialisiert auf den irischen Arbeitsmarkt

Selbstständigkeit über eine irische Limited: Eine attraktive Alternative ist die Gründung einer eigenen irischen Limited Company – als deren Geschäftsführer Sie sich selbst anstellen. Das ist ausdrücklich unsere Empfehlung für selbstständige Tätigkeiten. Die Vorteile:

  • Trennung von Privat- und Gesellschaftsvermögen – die persönliche Haftung ist auf das Gesellschaftskapital begrenzt
  • Flexibilität – deutlich mehr Freiheiten als im klassischen Anstellungsverhältnis
  • Steuervorteile – die irische Körperschaftsteuer von 12,5 % ist eine der niedrigsten in Europa
  • Professionalität – eine Limited verleiht Ihrem Geschäft Seriosität und Vertrauen
  • Einfache Verwaltung – die laufenden Kosten sind überschaubar

Gründung und Unterhalt einer Limited sind unkompliziert und kostengünstig. Wir begleiten Sie bei der Jobsuche ebenso wie bei der Firmengründung – damit Ihre unternehmerische Tätigkeit in Irland auf soliden rechtlichen Füßen steht.

EinkommenWas passiert, wenn sich meine finanzielle Situation während der Insolvenz ändert?

Finanzielle Veränderungen während des Insolvenzverfahrens sind nicht ungewöhnlich – und das irische System ist flexibel genug, angemessen darauf zu reagieren.

Bei Verbesserung der finanziellen Situation: Eine Einkommensverbesserung durch Gehaltserhöhung, Jobwechsel oder zusätzliche Einkünfte muss unverzüglich dem PIP gemeldet werden. Dieser nimmt eine Neuberechnung Ihrer Zahlungsverpflichtungen vor; die monatlichen Beträge können sich erhöhen, wobei die RLE-Grenzen weiterhin berücksichtigt werden. Wichtig: Eine Einkommensverbesserung gefährdet niemals Ihre Restschuldbefreiung – sie wird sogar als positives Zeichen Ihrer Bemühungen gewertet.

Bei Verschlechterung der finanziellen Situation: Arbeitslosigkeit, Krankheit oder andere unverschuldete Einkommenseinbußen müssen ebenfalls sofort gemeldet werden. Sie können eine Anpassung der Zahlungen beantragen; der PIP erstellt einen neuen, an Ihre veränderte Situation angepassten Plan, der gegebenenfalls gerichtlich genehmigt wird. Die irischen Gerichte zeigen bei unverschuldeten Notlagen in der Regel Verständnis und passen die Verpflichtungen entsprechend an.

Unser Rat aus der Praxis der Privatinsolvenz in Irland: Melden Sie jede Veränderung sofort über uns – proaktive Kommunikation wird vom System belohnt und hält Ihr Verfahren auf Kurs Richtung Discharge.

ArbeitsverhältnisWie wirkt sich das Verfahren auf mein Anstellungsverhältnis aus?

Das irische Insolvenzverfahren ist arbeitnehmerfreundlich gestaltet und beeinträchtigt Ihre berufliche Tätigkeit nur minimal. Eine Privatinsolvenz stellt keinen rechtlichen Kündigungsgrund dar – Ihr Arbeitsplatz ist sicher.

Keine generelle Informationspflicht: In den meisten Fällen müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht über das laufende Insolvenzverfahren informieren. Das schützt Sie vor möglichen Vorurteilen oder Benachteiligungen am Arbeitsplatz.

Ausnahmen bei bestimmten Berufen: Bei Tätigkeiten mit Vermögensverwaltung kann eine Meldepflicht bestehen – etwa für Bankangestellte, Versicherungsmakler, Treuhänder oder Positionen mit Unterschriftsvollmacht über Firmenkonten. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf entsprechende Klauseln; wir schauen gern mit darauf.

Gehaltspfändung: Eine Pfändung erfolgt nur in Höhe des Teils oberhalb der Reasonable Living Expenses. Ihr Arbeitgeber erhält lediglich eine Pfändungsanordnung ohne Details über die Gründe. Verdienen Sie unterhalb der RLE, erfolgt weder Pfändung noch Mitteilung an den Arbeitgeber.

Jobwechsel und Karriereentwicklung: Das Verfahren ist kein Hindernis für einen Jobwechsel oder berufliche Weiterentwicklung – viele Mandanten nutzen die Zeit ihrer Insolvenz in Irland sogar für Weiterbildungen oder eine Neuorientierung. Auch beim neuen Arbeitgeber besteht keine generelle Informationspflicht.

BekanntmachungWie erfolgt die Bekanntmachung der Insolvenz in Irland?

Die Bekanntmachung des Insolvenzverfahrens in Irland erfolgt über zwei offizielle Wege – hat aber in der Praxis kaum Auswirkungen auf Ihr tägliches Leben.

Das irische Insolvenzregister: Alle Verfahren werden im offiziellen Register des Insolvency Service of Ireland (ISI) eingetragen. Die Eintragung ist für Gläubiger wichtig, um Forderungen anzumelden. Arbeitgeber oder Geschäftspartner in anderen EU-Ländern erfahren in der Regel nichts von dem Verfahren – es sei denn, sie forschen gezielt im irischen Register nach, was äußerst selten vorkommt.

Veröffentlichung im Amtsblatt: Zusätzlich erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung im irischen Amtsblatt Iris Oifigiúil – außerhalb Irlands wird sie praktisch nicht wahrgenommen.

Keine Eintragung in Deutschland oder Österreich: Wichtig für Sie: Eine Eintragung Ihrer irischen Insolvenz in deutschen oder österreichischen Registern erfolgt nicht – sie wird ausschließlich in Irland vermerkt. Das bedeutet zusätzlichen Schutz Ihrer Privatsphäre im deutschsprachigen Raum. Das geplante EU-weite Registernetz ist noch im Aufbau und wird frühestens 2030 vollständig funktionsfähig erwartet.

Aufwendige Forderungsanmeldung: Für Gläubiger ist die Anmeldung ihrer Forderungen mit erheblichem Aufwand verbunden – ein persönliches Erscheinen in Irland verursacht schnell Kosten von rund 3.000 €. Diese hohe Hürde führt dazu, dass viele kleinere Gläubiger auf eine Anmeldung verzichten – was Ihnen zugutekommt.

Nach dem VerfahrenWie geht es nach der Restschuldbefreiung weiter – werden Schufa-Einträge gelöscht?

Vollständige Löschung aller negativen Einträge: Nach Ihrer Restschuldbefreiung in Irland haben Sie Anspruch auf Löschung der negativen Einträge bei deutschen Auskunfteien. Die Rechtsgrundlagen:

  • EU-Insolvenzverordnung (EU) 2015/848 – regelt die europaweite Anerkennung der Restschuldbefreiung
  • Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung) – gibt Ihnen das Recht auf Löschung unrichtiger oder nicht mehr erforderlicher Daten
  • § 35 BDSG – regelt die Löschung personenbezogener Daten nach deutschem Recht

Ihre volle Geschäftsfähigkeit: Nach dem Discharge sind Sie wieder voll geschäfts- und kreditfähig. Sie können neue Bankkonten eröffnen, Kredite aufnehmen, Verträge aller Art abschließen, Unternehmen gründen und Bürgschaften übernehmen – die Restschuldbefreiung gibt Ihnen Ihre volle wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zurück.

Vorsicht vor Falschinformationen: Im Internet kursiert die falsche Behauptung, die Schufa dürfe negative Einträge noch Monate nach der Restschuldbefreiung stehen lassen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Löschung unverzüglich nach Vorlage des Discharge-Beschlusses erfolgt.

Unser konsequentes Vorgehen für Ihre Rechte: Weigert sich eine Auskunftei, Ihre Daten zu löschen, gehen wir mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vor – bis hin zur einstweiligen Verfügung. Das haben wir in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich durchgesetzt; mittlerweile ist es kaum noch nötig, da die Auskunfteien unser Vorgehen kennen. Die Kanzlei Rieger und Partner lässt Sie auch nach der Insolvenz in Irland nicht allein: Ihre vollständige wirtschaftliche Rehabilitation ist unser Ziel.