EU Insolvenz in Irland - Die kürzeste Insolvenz
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Insolvenz in Irland
Das Irische Insolvenzverfahren ist das kürzeste Verfahren in der Europäischen Union und zugleich das rechtssicherste. Anders als in anderen Mitgliedsstaaten wie z. B. Lettland oder Spanien, werden hier auch Schulden aus Straftaten, Steuerschulden und durch die Durchgriffshaftung entstandene Schulden (GmbH) umfasst. Es hat zum Ziel den Schuldner schnell und rechtssicher von seinen Schulden zu befreien. Aufgrund der einfachen Struktur des Insolvenzverfahrens ist eine aufwändige Beweisführung und Übersetzung, z. B. der Schuldtitel und Rechnungen, nicht erforderlich. Hierdurch werden erhebliche Übersetzungskosten gespart.
Die Gebühren für die Beantragung des Insolvenzverfahrens in Irland liegen bei lediglich 200 € was ebenfalls im Vergleich mit den meisten anderen EU-Staaten sehr günstig ist.
Ihre Vorteile
- Schuldenfrei in 3-6 Monaten
- Anerkennung der Restschuldbefreiung europaweit garantiert
- Schnelle und sichere Beratung durch Juristen und Anwälte, Sie unternehmen keinen Schritt alleine - Wir und unser Netzwerk stehen Ihnen zur Seite.
- Forderungen aus einer Straftat (Betrug, Steuerhinterziehung, Untreue, Unterschlagung, Konkurs und viele mehr) werden von der Restschuldbefreiung umfasst. Auch Forderungen vom Finanzamt, Krankenkasse, Ordnungsgelder sind darin enthalten (nur in Irland)
- Pfändungssicheres Bankkonto, Kreditkarte, umfangreiche Krankenversicherung, Handyvertrag und vieles mehr
In 6 Monaten zum Erfolg.
Ablauf einer EU Insolvenz in Irland
1
Kostenfreies Gespräch mit einem Juristen
- Prüfung, ob eine EU Insolvenz bei Ihnen möglich ist
- Chancen für eine erfolgreiche Insolvenz ausloten
- Erste Hilfe Maßnahmen einleiten
Reisevorbereitung treffen
- Wir helfen Ihnen bei den Reisevorbereitungen nach Irland hinsichtlich Flug und Hotel.
2
Erster Termin in unserer Kanzlei in Irland
- Wir holen Sie am Flughafen ab und bringen Sie in Ihr Hotel. Zu unserem ersten Termin werden Sie beim Hotel abgeholt und zu unserer Kanzlei gefahren.
- Ausführliche Besprechung und Planung Ihrer Insolvenz in Irland mit unseren Juristen, Anwälten und Steuerberater. Die Besprechung erfolgt immer auf Ihrer Muttersprache.
- Vorbereitung und Ausfüllen aller notwendigen Formulare
- Besichtigungstermine Wohnmöglichkeit / Wohnung
- Anmeldung in Irland bei den Behörden
- Eröffnung eines Bankkontos - Abschluss eines Handyvertrags
- Anmeldung als Selbständiger - sofern erforderlich Gründung einer Kapitalgesellschaft-
- uvm.
- Erster Termin in Irland: 4 - 5 Tage
- Wir stellen sicher, dass die Beratung mit unseren Juristen und Anwälten ausschließlich in Ihrer Muttersprache geführt wird. Unsere Kollegen benötigen keine Dolmetscher, da sie die englische und deutsche Sprache fließend sprechen. Sie werden zu allen anstehenden Terminen von einem Juristen begleitet, der dafür Sorge trägt, dass alle von Ihnen unterzeichneten Dokumente Ihren Interessen dienen.
3
Vorbereitung des Insolvenzverfahrens
- Ausführliche Beratung vor Stellung des Insolvenzantrags
- Prüfung der letzten Monate (COMI)
- Übersetzung der Gläubigerliste
- Erstellung und Einreichung der Klage auf Insolvenz
- Vertretung vor dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht
- Übersetzung des Urteils über die Restschuldbefreiung
- Eintragung der Restschuldbefreiung in Ihrem Heimatstaat
- sofern gewünscht - Rückbau der Strukturen (98% unserer Mandanten bleiben in Irland mit Ihrer Geschäftstätigkeit ansässig, aufgrund der deutlichen Steuervorteile für Selbständige und Kapitalgesellschaften.
- Die Rechtsberatung erfolgt in Ihrer Muttersprache. Es wird kein Dolmetscher benötigt. Wir stehen Ihnen bis zum Ende - dies bedeutet die Eintragung der Restschuldbefreiung in Ihrem Heimatstaat - zur Seite.
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Schuldenfrei
- Alle ihre Schulden wurden Ihnen erlassen. Sie können wieder ohne Einschränkung am Wirtschaftsleben teilnehmen und sich frei am Markt entfalten. Keine Kontopfändungen mehr, keine lästigen Inkasso Briefe, keine Post vom Gerichtsvollzieher oder Gericht. Negative Einträge in Auskunftsdateien werden gelöscht.
- Ja, ich möchte ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem Juristen
Die Insolvenz in Irland
- Impressum:
- Was sind die Voraussetzungen für eine Insolvenz in Irland?
- Welche Forderungen werden von der Restschuldbefreiung in Irland umfasst?
- Welche Forderungen werden von der Restschuldbefreiung in Irland NICHT umfasst?
- Wie wirkt sich die Irische Insolvenz auf mein Beschäftigungsverhältnis oder meine Geschäftstätigkeit aus?
- Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag? Was bleibt mir nach Abzügen im Insolvenzverfahren in Irland übrig?
- Darf ich während der Insolvenz in Irland Selbstständig tätig sein?
- Wird meine Rente oder Pension gepfändet oder zur Begleichung meiner Schulden im Insolvenzverfahren genutzt?
- Ich besitze noch eine Immobilie welche ich nicht verlieren möchte in der Insolvenz! Gibt es eine Möglichkeit dieses Haus / Wohnung nicht zu verlieren?
- Ist meine Ehefrau/Ehemann von der Insolvenz finanziell betroffen? Wir haben keine Gütertrennung.
- Ich habe Vermögen im EU Ausland. Kann dieses zur Tilgung meiner Verbindlichkeiten genutzt werden?
- Sind irgendwelche Vermögenswerte von der Insolvenz in Irland ausgenommen?
- Was passiert, wenn Sie während Ihrer Insolvenz von jemandem einen Kredit beantragen?
- Kann ich während der Insolvenz in Irland ein Bankkonto haben?
- Darf ich während der Insolvenz aus Irland ausreisen?
- Was passiert, wenn sich Ihre finanzielle Situation während der Insolvenz ändert?
- Wie erfolgt die Bekanntmachung der Insolvenz in Irland? Wird die Insolvenz öffentlich bekannt gegeben?
- Wie lange dauert eine Insolvenz in Irland?
Die Insolvenz in Irland ist eine Möglichkeit, um Schulden zu beseitigen, welche nicht bezahlt werden können. Ein Insolvenzverfahren in Irland befreit Sie von Ihren Schulden, sodass ein Neustart erfolgen kann.
Das Insolvenzverfahren in Irland ist ein sehr einfaches und übersichtliches Verfahren. Es besteht aus acht Punkten. Bevor ein Insolvenzverfahren in Irland eingeleitet werden kann, müssen die drei Alternativen zum Insolvenzverfahren überprüft und ausgeschlossen worden sein.
In der nachfolgenden Tabelle listen wir die derzeit durchgeführten Verfahren in Irland auf. In allen unseren bisherigen Insolvenzverfahren in Irland ist es bis heute zu keinem DRN, DSA oder PIA gekommen. Hintergrund ist, dass die Schuldensumme unserer Mandanten immer die Voraussetzung des DRN übersteigt. Keine Mandanten verfügen über besicherte Forderungen (Immobilien in Irland), sodass auch das DSA nicht zum Tragen kommt. Mangels Zustimmung der Gläubiger kam bis heute auch kein PIA zustande. Alle Mandanten haben die Insolvenz absolviert.
Voraussetzung der Insolvenz in Irland
- Es muss eine Zahlungsunfähigkeit bestehen welche es dem Schuldner unmöglich macht seine Verbindlichkeiten zu tilgen. Die Schulden müssen mind. 20.000 EUR betragen.
- Es ist eine Gerichts-/ Verfahrensgebühr für das Insolvenzverfahren in Höhe von 200,- EUR zu leisten.
Welche Forderungen:
werden von der Restschuldbefreiung in Irland umfasst:
- Privatkredite, z. B. Barkredite, Kreditkartenschulden
- Geschäftskredite, kommerzielle Darlehen
- Unterhaltszahlungen für Familienmitglieder auf der Grundlage gerichtlicher Beschlüsse
- Steuerschulden
- Persönliche Bürgschaften
- Unbesicherte Anteile von Immobiliendarlehen
- Handelsschulden
- Forderungen aus deliktischer Handlung, sofern diese nicht als Geldbuße erlassen wurden.
werden von der Restschuldbefreiung in Irland nicht umfasst:
- Gerichtlich verhängte Geldbußen für Straftatbestände
- Neue Schulden, die seit der Eröffnung der Insolvenz von Ihnen aufgenommen werden
- Wie wirkt sich die Irische Insolvenz auf mein Beschäftigungsverhältnis oder meine Geschäftstätigkeit aus?
Sie können jeder Tätigkeit nachgehen. Einer selbstständigen Tätigkeit können Sie jederzeit nachgehen. Nur die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft kann während der Dauer der Insolvenz in Irland nicht ausgeübt werden.
Gemäß dem Unternehmensgesetz von 1963 (Companies Act 1963) in seiner jeweils gültigen Fassung macht sich eine insolvente Person strafbar, wenn sie ohne Zustimmung des Gerichts in bestimmten Funktionen für ein Unternehmen (GmbH, LTD) tätig ist. Diese Funktionen umfassen die Funktion des Direktors, Abschlussprüfers, Geschäftsführers, Insolvenz- oder Konkursverwalters eines Unternehmens.
- Wie Hoch ist der Pfändungsfreibetrag? Was bleibt mir nach Abzügen im Insolvenzverfahren in Irland übrig?
- Darf ich während der Insolvenz in Irland Selbstständig tätig sein?
- Wird meine Rente oder Pension gepfändet oder zur Begleichung meiner Schulden im Insolvenzverfahren genutzt?
- Ich besitze noch eine Immobilie welche ich nicht verlieren möchte in der Insolvenz! Gibt es eine Möglichkeit dieses Haus / Wohnung nicht zu verlieren?
Ja und Nein. Dies ist im Einzelfall zu klären. Irland bietet als einziges Land in der EU die Möglichkeit das Eigenheim der Familie zu sichern. Es besteht somit die Möglichkeit unter gewissen Umständen eine Immobilie zu behalten.
Allerdings gibt es noch einen weiteren Vorteil: Hat der Insolvenzverwalter nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Datum der Insolvenzeröffnung ein Verfahren zum Verkauf Ihres Hauses eingeleitet, kann das Haus automatisch wieder in das Eigentum des Schuldners rückübereignet werden.
- Ist meine Ehefrau/Ehemann von der Insolvenz finanziell betroffen? Wir haben keine Gütertrennung.
- Ich habe Vermögen im EU Ausland. Kann dieses zur Tilgung meiner Verbindlichkeiten genutzt werden?
Nach der Europäischen Insolvenzverordnung werden in Irland durchgeführte Insolvenzverfahren in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (mit Ausnahme von Dänemark) als Insolvenzverfahren anerkannt.
Der Insolvenzverwalter ist gemäß der Europäischen Insolvenzverordnung berechtigt, auf der Grundlage eines hier ergangenen Insolvenz-Eröffnungsbeschlusses das Vermögen der insolventen Person in der gesamten Europäischen Gemeinschaft zugunsten der Gläubiger zu realisieren.
- Sind irgendwelche Vermögenswerte von der Insolvenz in Irland ausgenommen?
- Was passiert, wenn Sie während Ihrer Insolvenz von jemandem einen Kredit beantragen?
- Kann ich während der Insolvenz in Irland ein Bankkonto haben?
- Darf ich während der Insolvenz aus Irland ausreisen?
- Was passiert, wenn sich Ihre finanzielle Situation während der Insolvenz ändert?
- Wie erfolgt die Bekanntmachung der Insolvenz in Irland? Wird die Insolvenz öffentlich bekannt gegeben?
- Wie lange dauert eine Insolvenz in Irland?
Ablauf des Insolvenzverfahrens in Irland
- 1. Die Insolvenzabteilung des ISI
- 2. Die Prüfstelle (Examiner’s Office)
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen den Antrag und eine Vermögensaufstellung (Statement of Affairs). Beide ausgefüllten Formulare werden in der Form einer eidesstattlichen Erklärung bestätigt.
Nach der Beeidigung Ihrer eidesstattlichen Erklärung werden wir Ihre ausgefüllten Formulare an die Prüfstelle (Examiner’s Office) senden.
Es erfolgt sodann die Prüfung des Insolvenzantrags. Im Anschluss wird ein Termin für die Gerichtsverhandlung bekanntgeben.
- 3. Erscheinen vor dem High Court (Gerichtshof)
- 4. Wohlverhaltensphase
- 5. Restschuldbefreiung
Nach einem Jahr werden Sie automatisch restschuldbefreit.
Das Eigentum an nicht veräußerten Immobilien oder Vermögenswerten verbleibt nach Ihrer Entlastung bis zu ihrem Verkauf beim Insolvenzverwalter. Dieses wird, sofern es nicht verkauft wird, nach drei Jahren an Sie zurück gegeben.
EU-Insolvenz: legal und rechtssicher
Sicherlich kommt bei der Recherche die Frage auf, ob es legal ist, eine EU-Insolvenz im Ausland durchzuführen. Die Antwort ist schnell gegeben. JA, es ist legal und auch rechtssicher.
Möglich macht dies die Europäische Union. Wir leben innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in einem Rechtsstaat, in dem Gesetze zum zwischenmenschlichen Umgang geschaffen wurden. Jeder Bürger der Europäischen Union hat das Recht, sich innerhalb dieser Gesetze frei zu entfalten und seine Interessen und Angelegenheiten zu verwirklichen.
Jeder, der sich an die Gesetze hält, die Vorschriften beachtet, kann und wird nicht rechtswidrig oder verboten handeln. Die Europäische Union garantiert ihren Bürgern die Reise- und Niederlassungsfreiheit. Diese besagt, dass Sie sich das Land in Europa aussuchen können, in dem Sie leben oder ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen verwalten möchten. Dies impliziert ebenfalls, dass Sie das Land wählen können, in dem Sie Ihre Insolvenz abwickeln.
Jeder EU-Mitgliedsstaat hat eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchgeführte Insolvenz gemäß Artikel 20 der Europäischen Insolvenzverordnung bedingungslos anzuerkennen.
Das beste Beispiel ist der EU-Führerschein. Jeder EU-Mitgliedsstaat hat den in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworbenen Führerschein bedingungslos anzuerkennen. Das Gleiche gilt bei der EU-Insolvenz.
Sicherlich stellen Sie sich die Frage, wo der Haken bzw. Trick ist. Beides besteht einzig und alleine in der Einhaltung der geltenden Vorschriften. Wir tragen Sorge dafür, dass bei der Durchführung Ihrer EU-Insolvenz die Gesetze und Vorschriften eingehalten sowie erfüllt werden. Damit können wir eine schnelle und einfache Entschuldung garantieren.
Unsere Leistungen
1. Kostenlose, ausführliche Grundberatung zur Planung und Einleitung der Verlegung Ihres Lebensmittelpunktes aus Deutschland
- Vorbesprechung und Analyse Ihrer wirtschaftlichen Situation sowie Beratung und Relocation-Services bei der Abmeldung Ihres deutschen Wohnsitzes
- Beratung zur taktisch richtigen Abmeldung
- Beratung bei der Auswahl der idealen Logistik wie z. B. Fluglinien, Flughäfen, Autofähren etc.
- Erste Hilfe bei drohender Zwangsvollstreckung, Kontopfändung oder drohendem Gläubigerantrag
2. Bildung des Lebensmittelpunktes in Irland (COMI)
- Hilfe bei der Buchung von Flügen und Hotelzimmer
- Anmeldung bei der Sozialversicherung in Irland (PPS). Wie bei allen Behördenterminen werden Sie von einem Deutsch und Englisch sprechenden Juristen begleitet.
- Einführung in die Lebensverhältnisse am Wohnort (Verkehrsnetze, Hausarzt, Zahnarzt, Bibliothek, Einkaufsmöglichkeiten, Post, Kino, Theater, Schwimmbad etc.)
- Besprechung über Wohngegend und Mietpreis mit anschließender Besichtigung der Wohnungen. Zu diesem Termin werden Sie, wie immer bei uns, gefahren und durch einen Deutsch und Englisch sprechenden Juristen begleitet, der den Mietvertrag prüft und alle wichtigen Formalitäten in Ihrem Beisein klärt. Hierzu gehören u.a.:
- Vorverträge
- Deposit
- Mietverträge
- Kautionen
- Prüfung von Mietverträgen
- Einrichtung der Wohnung / Wohnungsübernahme
- Durchführung der Anmeldung von Gas, Strom, TV-Gebühren, Internet
- Vertragsschluss über einen Handyvertrag. Auch zu diesem Termin werden Sie durch einen Deutsch und Englisch sprechenden Juristen begleitet.
- Anmeldung, sofern erforderlich, eines Fahrzeugs
- Anmeldung, sofern erforderlich, eines Haustiers (Hund, Katze)
- Fortlaufende Post-Digitalisierung und Prüfung durch einen Juristen
- Vorstellung und Besprechung beim Steuerberater aus unserem Team. Dieser wird für Sie die steuerlichen Angelegenheiten klären.
3. Bankverbindungen, Versicherungen und Integration ins Sozialsystem in Lettland - Registrierung in der deutschen Botschaft in Irland
- Beschaffung und Eröffnung eines lettischen Privat-Bankkontos
- Anmeldung der Krankenversicherung
- Anmeldung in der Deutschen Botschaft (Dublin), um im Notfall konsularisch schneller betreut zu werden
- Anmeldung, sofern erforderlich, bei einem Hausarzt
4. Beratung und Aktivitäten beim irischen Insolvenzgericht / Insolvenzverwalter/ Behörden
- Sie erhalten eine detaillierte Beratung durch einen Deutsch und Englisch sprechenden Rechtsanwalt / Juristen aus unserem Team, der Sie hinsichtlich der Insolvenz-Abläufe beraten wird und Sie im weiteren Verfahren vor Gericht vertritt.
- Dieser wird den Insolvenzantrag stellen. Bis zum Abschluss des Verfahrens weichen wir Ihnen nicht von der Seite. Wir unterstützen Sie beim gesamten Ablauf des Verfahrens. Alle unsere Mitarbeiter und Partner stehen Ihnen telefonisch oder per Nachricht über WhatsApp, Telegramm, Signal oder E-Mail zur Verfügung.
- Einreichung des Antrags der Insolvenz in Irland
- Begleitung / Beratung bei Terminen, insbesondere vor Gericht
- Vor- und Nachbereitung aller Termine
- Unterstützung bei der Korrespondenz / Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter
- Beratung / Intervention bei Gericht oder Insolvenzverwalter
5. Hilfe bei Job-Kontakten und Arbeitsmöglichkeiten
Hilfestellung bei der Jobsuche, Vermittlung an eine Agentur und ggf. Vermittlung von Geschäftskontakten, soweit in unserem Netzwerk vorhanden
6. Hilfe bei Job-Kontakten und Arbeitsmöglichkeiten
- Firmengründung inkl. aller Dokumente (Individuelle Satzung, Rechtsberatung hinsichtlich der Möglichkeiten der neuen EU-Verordnungen | Stichworte: Steueroptimierung – Begrenzung der Risiken einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung, Bankrott, Konkurs etc.)
- Beschaffung eines irischen Firmenkontos
- Erstellung von irischen Arbeitsverträgen
- Beschaffung von Treuhandservices (soweit erforderlich)
- Ja, ich möchte ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem Juristen