Insolvenz in Irland
Das Irische Insolvenzverfahren ist das kürzeste Verfahren in der Europäischen Union und zugleich das rechtssicherste. Anders als in anderen Mitgliedsstaaten wie z. B. Lettland oder Spanien, werden hier auch Schulden aus Straftaten, Steuerschulden und durch die Durchgriffshaftung entstandene Schulden (GmbH) umfasst. Es hat zum Ziel den Schuldner schnell und rechtssicher von seinen Schulden zu befreien. Aufgrund der einfachen Struktur des Insolvenzverfahrens ist eine aufwändige Beweisführung und Übersetzung, z. B. der Schuldtitel und Rechnungen, nicht erforderlich. Hierdurch werden erhebliche Übersetzungskosten gespart.
Die Gebühren für die Beantragung des Insolvenzverfahrens in Irland liegen bei lediglich 200 € was ebenfalls im Vergleich mit den meisten anderen EU-Staaten sehr günstig ist.
Ihre Vorteile einer Insolvenz in Irland
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Die Insolvenz in Irland
- Häufige Fragen zu einer Insolvenz in Irland:
- Was sind die Voraussetzungen für eine Insolvenz in Irland?
- Welche Forderungen werden von der Restschuldbefreiung in Irland umfasst?
- Welche Forderungen werden von der Restschuldbefreiung in Irland NICHT umfasst?
- Wie wirkt sich die Irische Insolvenz auf mein Beschäftigungsverhältnis oder meine Geschäftstätigkeit aus?
- Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag? Was bleibt mir nach Abzügen im Insolvenzverfahren in Irland übrig?
- Darf ich während der Insolvenz in Irland Selbstständig tätig sein?
- Wird meine Rente oder Pension gepfändet oder zur Begleichung meiner Schulden im Insolvenzverfahren genutzt?
- Ich besitze noch eine Immobilie welche ich nicht verlieren möchte in der Insolvenz! Gibt es eine Möglichkeit dieses Haus / Wohnung nicht zu verlieren?
- Ist meine Ehefrau/Ehemann von der Insolvenz finanziell betroffen? Wir haben keine Gütertrennung.
- Ich habe Vermögen im EU Ausland. Kann dieses zur Tilgung meiner Verbindlichkeiten genutzt werden?
- Sind irgendwelche Vermögenswerte von der Insolvenz in Irland ausgenommen?
- Was passiert, wenn Sie während Ihrer Insolvenz von jemandem einen Kredit beantragen?
- Kann ich während der Insolvenz in Irland ein Bankkonto haben?
- Darf ich während der Insolvenz aus Irland ausreisen?
- Was passiert, wenn sich Ihre finanzielle Situation während der Insolvenz ändert?
- Wie erfolgt die Bekanntmachung der Insolvenz in Irland? Wird die Insolvenz öffentlich bekannt gegeben?
- Wie lange dauert eine Insolvenz in Irland?
Die Insolvenz in Irland ist eine Möglichkeit, um Schulden zu beseitigen, welche nicht bezahlt werden können. Ein Insolvenzverfahren in Irland befreit Sie von Ihren Schulden, sodass ein Neustart erfolgen kann.
Das Insolvenzverfahren in Irland ist ein sehr einfaches und übersichtliches Verfahren. Es besteht aus acht Punkten. Bevor ein Insolvenzverfahren in Irland eingeleitet werden kann, müssen die drei Alternativen zum Insolvenzverfahren überprüft und ausgeschlossen worden sein.
In der nachfolgenden Tabelle listen wir die derzeit durchgeführten Verfahren in Irland auf. In allen unseren bisherigen Insolvenzverfahren in Irland ist es bis heute zu keinem DRN, DSA oder PIA gekommen. Hintergrund ist, dass die Schuldensumme unserer Mandanten immer die Voraussetzung des DRN übersteigt. Keine Mandanten verfügen über besicherte Forderungen (Immobilien in Irland), sodass auch das DSA nicht zum Tragen kommt. Mangels Zustimmung der Gläubiger kam bis heute auch kein PIA zustande. Alle Mandanten haben die Insolvenz absolviert.
Voraussetzung der Insolvenz in Irland
- Es muss eine Zahlungsunfähigkeit bestehen welche es dem Schuldner unmöglich macht seine Verbindlichkeiten zu tilgen. Die Schulden müssen mind. 20.000 EUR betragen.
- Es ist eine Gerichts-/ Verfahrensgebühr für das Insolvenzverfahren in Höhe von 200,- EUR zu leisten.
Welche Forderungen:
werden von der Restschuldbefreiung in Irland umfasst:
- Privatkredite, z. B. Barkredite, Kreditkartenschulden
- Geschäftskredite, kommerzielle Darlehen
- Steuerschulden
- Persönliche Bürgschaften
- Unbesicherte Anteile von Immobiliendarlehen
- Handelsschulden
- Forderungen aus deliktischer Handlung, sofern diese nicht als Geldbuße erlassen wurden.
werden von der Restschuldbefreiung in Irland nicht umfasst:
- Gerichtlich verhängte Geldbußen für Straftatbestände
- Neue Schulden, die seit der Eröffnung der Insolvenz von Ihnen aufgenommen werden
- Wie wirkt sich die Irische Insolvenz auf mein Beschäftigungsverhältnis oder meine Geschäftstätigkeit aus?
Sie können jeder Tätigkeit nachgehen. Einer selbstständigen Tätigkeit können Sie jederzeit nachgehen. Nur die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft kann während der Dauer der Insolvenz in Irland nicht ausgeübt werden.
Gemäß dem Unternehmensgesetz von 1963 (Companies Act 1963) in seiner jeweils gültigen Fassung macht sich eine insolvente Person strafbar, wenn sie ohne Zustimmung des Gerichts in bestimmten Funktionen für ein Unternehmen (GmbH, LTD) tätig ist. Diese Funktionen umfassen die Funktion des Direktors, Abschlussprüfers, Geschäftsführers, Insolvenz- oder Konkursverwalters eines Unternehmens.
- Wie Hoch ist der Pfändungsfreibetrag? Was bleibt mir nach Abzügen im Insolvenzverfahren in Irland übrig?
- Darf ich während der Insolvenz in Irland Selbstständig tätig sein?
Ja, Sie können bei einer Insolvenz in Irland auch weiterhin als Selbstständiger arbeiten. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass Sie ausschließlich unter Ihrem eigenem Namen als Selbstständiger tätig werden dürfen. Sollten Sie eine Kapitalgesellschaft gründen können Sie auch unter einem anderen Namen tätig werden.
- Wird meine Rente oder Pension gepfändet oder zur Begleichung meiner Schulden im Insolvenzverfahren genutzt?
- Ich besitze noch eine Immobilie welche ich nicht verlieren möchte in der Insolvenz! Gibt es eine Möglichkeit dieses Haus / Wohnung nicht zu verlieren?
Ja und Nein. Dies ist im Einzelfall zu klären. Irland bietet als einziges Land in der EU die Möglichkeit das Eigenheim der Familie zu sichern. Es besteht somit die Möglichkeit unter gewissen Umständen eine Immobilie zu behalten.
Allerdings gibt es noch einen weiteren Vorteil: Hat der Insolvenzverwalter nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Datum der Insolvenzeröffnung ein Verfahren zum Verkauf Ihres Hauses eingeleitet, kann das Haus automatisch wieder in das Eigentum des Schuldners rückübereignet werden.
- Ist meine Ehefrau/Ehemann von der Insolvenz finanziell betroffen? Wir haben keine Gütertrennung.
In der Regel betrifft eine Insolvenz in Irland Ihren Lebenspartner/in nicht.
- Ich habe Vermögen im EU Ausland. Kann dieses zur Tilgung meiner Verbindlichkeiten genutzt werden?
Nach der Europäischen Insolvenzverordnung werden in Irland durchgeführte Insolvenzverfahren in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (mit Ausnahme von Dänemark) als Insolvenzverfahren anerkannt.
Der Insolvenzverwalter ist gemäß der Europäischen Insolvenzverordnung berechtigt, auf der Grundlage eines hier ergangenen Insolvenz-Eröffnungsbeschlusses das Vermögen der insolventen Person in der gesamten Europäischen Gemeinschaft zugunsten der Gläubiger zu realisieren.
- Sind irgendwelche Vermögenswerte von der Insolvenz in Irland ausgenommen?
- Was passiert, wenn Sie während Ihrer Insolvenz von jemandem einen Kredit beantragen?
- Kann ich während der Insolvenz in Irland ein Bankkonto haben?
- Darf ich während der Insolvenz aus Irland ausreisen?
- Was passiert, wenn sich Ihre finanzielle Situation während der Insolvenz ändert?
- Wie erfolgt die Bekanntmachung der Insolvenz in Irland? Wird die Insolvenz öffentlich bekannt gegeben?
- Wie lange dauert eine Insolvenz in Irland?
Ablauf des Insolvenzverfahrens in Irland
- 1. Die Insolvenzabteilung des ISI
- 2. Die Prüfstelle (Examiner’s Office)
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen den Antrag und eine Vermögensaufstellung (Statement of Affairs). Beide ausgefüllten Formulare werden in der Form einer eidesstattlichen Erklärung bestätigt.
Nach der Beeidigung Ihrer eidesstattlichen Erklärung werden wir Ihre ausgefüllten Formulare an die Prüfstelle (Examiner’s Office) senden.
Es erfolgt sodann die Prüfung des Insolvenzantrags. Im Anschluss wird ein Termin für die Gerichtsverhandlung bekanntgeben.
- 3. Erscheinen vor dem High Court (Gerichtshof)
- 4. Wohlverhaltensphase
- 5. Restschuldbefreiung
Nach einem Jahr werden Sie automatisch restschuldbefreit.
Das Eigentum an nicht veräußerten Immobilien oder Vermögenswerten verbleibt nach Ihrer Entlastung bis zu ihrem Verkauf beim Insolvenzverwalter. Dieses wird, sofern es nicht verkauft wird, nach drei Jahren an Sie zurück gegeben.
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