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Die Privatinsolvenz in Lettland ist ein reguläres Insolvenzverfahren nach dem lettischen Insolvenzgesetz (Maksātnespējas likums) – schnell, planbar und diskret. Der Königsweg: Melden Gläubiger ihre Forderungen nicht fristgerecht an, sind Sie sofort schuldenfrei – ganz ohne Wohlverhaltensphase. Und die faire Drittel-Regelung lässt Ihnen immer zwei Drittel Ihres Nettoeinkommens. EU-weit automatisch anerkannt, auch in Deutschland und Österreich.
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In Deutschland führt der Weg über die Privatinsolvenz: drei Jahre Wohlverhaltensphase, starre Pfändungstabellen, Obliegenheiten über die gesamte Laufzeit. Das Unionsrecht eröffnet einen zweiten Weg: das reguläre Insolvenzverfahren in Lettland – nach dem modernen Maksātnespējas likums, das die Verbraucherinsolvenz seit 2010 ausdrücklich regelt und konsequent auf den wirtschaftlichen Neustart ausgelegt ist.
Das lettische Verfahren gehört zu den schnellsten und günstigsten Europas: Über die Einleitung des Verfahrens beschließt das Gericht spätestens am nächsten Arbeitstag, über die Eröffnung binnen sieben Tagen im schriftlichen Verfahren – in der Regel ganz ohne Gerichtstermin (§§ 363.22 ff. Civilprocesa likums). Gläubiger müssen ihre Forderungen binnen einer kurzen Ausschlussfrist anmelden – wer sie versäumt, geht leer aus. Meldet kein Gläubiger an, endet das Verfahren mit sofortiger Restschuldbefreiung ohne Wohlverhaltensphase; sonst dauert es je nach Einkommen und Schuldenhöhe 12 bis 36 Monate. Ihre in Lettland erlangte Restschuldbefreiung wird dank der EU-Insolvenzverordnung 2015/848 automatisch in den Mitgliedstaaten anerkannt – ohne zusätzliches Anerkennungsverfahren, auch in Deutschland und Österreich.
Kredite, Finanzamt, Lieferanten: Mahnungen und Inkasso häufen sich, die Last wird täglich größer.
Gläubiger erwirken Titel; Konto- und Lohnpfändung engen den Alltag immer weiter ein.
Lebensmittelpunkt nach Lettland verlegen: Restschuldbefreiung oft nach 12 Monaten – bei ausbleibenden Gläubigeranmeldungen sofort, EU-weit anerkannt.
Deutsche Privatinsolvenz: 3 Jahre Wohlverhaltensphase, starre Freibeträge, Ausnahmen nach § 302 InsO.
Die Personenfreizügigkeit (Art. 21 AEUV) und die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) garantieren jedem Unionsbürger, Wohnsitz und Lebensmittelpunkt frei zu wählen – der Beweggrund des Umzugs ist rechtlich unerheblich. Das lettische Verfahren beruht auf dem Maksātnespējas likums (lettisches Insolvenzgesetz), das die Verbraucherinsolvenz seit 2010 regelt – mit der Restschuldbefreiung nach § 164 Maksātnespējas likums; die Verordnung (EU) 2015/848 regelt Zuständigkeit und Anerkennung verbindlich für 26 Mitgliedstaaten – nur Dänemark hat ein Opt-out.
Voraussetzungen auf einen Blick – ob das lettische Verfahren zu Ihrer Situation passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Die Verfahrenskosten sind überschaubar: 70 € Gerichtsgebühr und ein Depot von zwei Mindestmonatslöhnen (2026: 1.560 €) für den Insolvenzverwalter.
Das lettische Verfahren ist kein Sonderweg, sondern ein reguläres Insolvenzverfahren nach dem Maksātnespējas likums – schnell, planbar und fair: vier klar geregelte Verfahrenswege, die transparente Drittel-Regelung und die reale Chance auf sofortige Restschuldbefreiung.
Argument 1
Das Gericht entscheidet über Ihren Antrag binnen weniger Tage im schriftlichen Verfahren – in der Regel ohne Gerichtstermin. Und der Königsweg: Meldet kein Gläubiger seine Forderung fristgerecht an, endet das Verfahren mit sofortiger Restschuldbefreiung – ohne Wohlverhaltensphase. Sonst dauert es je nach Einkommen und Schuldenhöhe 12 bis 36 Monate.
Argument 2
Sie behalten immer zwei Drittel Ihres Nettoeinkommens (§ 155 Maksātnespējas likums) – ohne Pfändungstabellen, ohne Kappungsgrenze. Von jedem zusätzlich verdienten Euro bleiben Ihnen 67 Cent. Das macht Lettland zum idealen Verfahren für Personen mit gutem oder steigendem Einkommen.
Argument 3
Anders als in vielen EU-Ländern erfasst die lettische Restschuldbefreiung auch Steuerforderungen – gegenüber dem lettischen VID ebenso wie ordnungsgemäß angemeldete Forderungen aus anderen EU-Staaten – sowie Sozialversicherungsbeiträge, Bürgschaften und Forderungen aus Geschäftsführerhaftung.
Die Eröffnung des Verfahrens und die Restschuldbefreiung werden in allen Mitgliedstaaten ohne weitere Förmlichkeiten anerkannt (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848) – die Anerkennung ist ein reiner Verwaltungsakt; Lebensmittelpunkt und Rechtmäßigkeit werden dabei nicht erneut geprüft. Ihre lettische Restschuldbefreiung gilt damit EU-weit mit Ausnahme Dänemarks – und Ihre deutschen Gläubiger sind daran gebunden.
Meldet kein Gläubiger fristgerecht an, endet das Verfahren sofort – ohne Wohlverhaltensphase, ohne Zahlungen. In der Praxis scheuen viele Gläubiger den Aufwand einer Anmeldung im EU-Ausland.
Zwei Drittel Ihres Nettoeinkommens bleiben immer Ihnen – ohne Tabellen, ohne Kappungsgrenze, bei jeder Einkommenshöhe.
§ 155 Maksātnespējas likums
Auch Steuerforderungen (VID und EU-Finanzämter), Sozialversicherungsbeiträge, Bürgschaften und Geschäftsführerhaftung werden erlassen.
In Lettland können Gläubiger kein Insolvenzverfahren gegen Sie erzwingen – den Zeitpunkt bestimmen allein Sie.
Keine automatische Lohnpfändung: Sie überweisen selbst – Ihr Arbeitgeber erfährt in der Regel nichts vom Verfahren.
Anerkennung ohne Förmlichkeiten in 26 EU-Staaten – auch in Deutschland und Österreich.
Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848
Keine Eintragung in deutschen oder österreichischen Registern – die Bekanntmachung erfolgt nur in Lettland.
Die lettische SIA ist ab 1 € Stammkapital gegründet – während des Verfahrens mit Zustimmung des Verwalters, danach ohne jede Einschränkung.
Unser erfahrenes Team aus mehrsprachigen Insolvenz-Experten, Juristen und Steuerberatern (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Lettisch) navigiert Sie mit fundiertem Fachwissen sicher durch alle Verfahrensschritte – von der ersten kostenlosen Beratung über die COMI-Verlegung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung. Als eine der wenigen Kanzleien im EU-Markt dokumentieren wir unsere Verfahrenserfolge zudem transparent auf unserer Webseite – für Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen.
Über unser Mandantenportal tauschen Sie Daten und Dokumente geschützt mit uns aus – vom ersten Fragebogen bis zum Beschluss über die Restschuldbefreiung. Kein Papierchaos, keine verlorenen Unterlagen.
Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, was als Nächstes kommt: Unsere Merkblätter führen Schritt für Schritt durch das lettische Insolvenzrecht – ergänzt durch unsere Videobibliothek für die optimale Vorbereitung.
Ein fester Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens – erreichbar Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr, Beratung auf Deutsch.
Anmeldung, Bank, Verwalter, Gericht: Wir sind bei jedem Termin in Lettland an Ihrer Seite – zu 100 %.
Juristen und Steuerberater in fünf Sprachen – darunter Lettisch, mit eigenem Büro in Riga und lettischen Insolvenzspezialisten im Team.
Dokumentierte Restschuldbefreiungen seit Jahren, transparent veröffentlicht – und Erfahrung auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite.
Strukturierte Prozesse für eine rechtssichere COMI-Verlegung: Vom ersten Tag an kümmern wir uns um alles, was Ihren Lebensmittelpunkt in Lettland trägt.
Lettland verzichtet auf komplizierte Pfändungstabellen. Stattdessen gilt die transparente Drittel-Regelung (§ 155 Maksātnespējas likums): Ein Drittel Ihres Nettoeinkommens fließt während der Wohlverhaltensphase an die Gläubiger – zwei Drittel bleiben immer bei Ihnen, bei jeder Einkommenshöhe. Mindestrate ist ein Drittel des lettischen Mindestlohns (2026: 780 €), also 260 € monatlich. Und im besten Fall – wenn kein Gläubiger fristgerecht anmeldet – zahlen Sie gar nichts.
Besondere persönliche Umstände werden zusätzlich berücksichtigt: Unterhaltspflichten für Kinder oder Ehepartner, Krankheits- oder behinderungsbedingter Mehraufwand erhöhen den geschützten Anteil – die lettischen Gerichte zeigen sich hier flexibel. Anders als in Deutschland gibt es keine Kappungsgrenze, ab der jeder Euro vollständig gepfändet wird.
Video-Erklärung
Spanien vs. Irland vs. LettlandFreibeträge & Verfahren im Vergleich – kompakt im Video
Das lettische Verfahren läuft weitgehend in Eigenverwaltung: Ihr volles Gehalt kommt weiterhin auf Ihr Konto, und Sie überweisen das Drittel selbst an den Insolvenzverwalter. Es gibt keine automatische Lohnpfändung und keine Mitteilung an den Arbeitgeber – Ihr Arbeitgeber erfährt in der Regel nichts vom Verfahren.
In der Praxis bedeutet das: Die Drittel-Regelung gilt konstant über die gesamte Wohlverhaltensphase – egal ob Sie 1.500 € oder 10.000 € verdienen. Höhere Zahlungen an die Gläubiger können die Verfahrensdauer sogar verkürzen: Wer mindestens 50 % der verbleibenden Verbindlichkeiten decken kann, ist schon nach 6 Monaten durch. Und meldet kein Gläubiger fristgerecht an, entfallen die Zahlungen komplett – sofortige Restschuldbefreiung.
Richtwerte auf Basis der Drittel-Regelung des § 155 Maksātnespējas likums; Mindestrate ein Drittel des lettischen Mindestlohns (2026: 780 €/Monat). Die individuelle Berechnung hängt von Ihren tatsächlichen Verhältnissen ab – Unterhaltspflichten und besondere Belastungen werden berücksichtigt.
Das lettische Recht macht kaum Unterschiede zwischen den Forderungsarten: Grundsätzlich werden nahezu alle privaten und geschäftlichen Schulden erlassen – einschließlich Steuerforderungen. Die wenigen Ausnahmen regelt § 178 Maksātnespējas likums abschließend.
Forderungen aus unerlaubter Handlung bleiben nur bestehen, wenn der Gläubiger die Vorsätzlichkeit im lettischen Verfahren nachweist – bei fahrlässigem Handeln greift die Restschuldbefreiung vollumfänglich. Stehen bei Ihnen gewichtige vorsätzlich-deliktische Forderungen im Raum, prüfen wir ehrlich, ob stattdessen Irland das passendere Verfahren ist – dort werden auch diese Forderungen erfasst. Genau diese Länderwahl ist unser Handwerk.
Ein Ausschnitt der Schuldenarten, die das lettische Verfahren von der Restschuldbefreiung erfasst – unabhängig von der Höhe:
Das Maksātnespējas likums kennt vier Verfahrenswege, die sich nach Ihrer Situation richten. Variante 1 ist der Königsweg: Meldet kein Gläubiger seine Forderung innerhalb der kurzen Ausschlussfrist an, endet das Verfahren mit sofortiger Restschuldbefreiung – ohne Wohlverhaltensphase, ohne Zahlungen. In der Praxis kommt das häufig vor, weil viele Gläubiger Kosten und Aufwand einer Anmeldung im EU-Ausland scheuen. Variante 2: Deckt Ihr Einkommen mindestens 50 % der verbleibenden Verbindlichkeiten, dauert die Wohlverhaltensphase nur 6 Monate. Variante 3: Bei 35 % ein Jahr, bei 20 % eineinhalb Jahre.
Variante 4 greift, wenn Sie weniger als 20 % decken können – dann gilt die Drittel-Regelung mit einer Laufzeit nach Schuldenhöhe: 1 Jahr bei Verbindlichkeiten bis 30.000 €, 2 Jahre bis 150.000 €, 3 Jahre darüber. Nach Ablauf erfolgt die Restschuldbefreiung automatisch (§ 164 Maksātnespējas likums) – ohne weiteren Antrag, ohne Verhandlung. Das System belohnt höhere Einkommen mit kürzeren Verfahren und gibt zugleich Personen mit geringem Einkommen einen fairen, planbaren Weg in die Schuldenfreiheit.
Beide Wege führen zur Restschuldbefreiung – sie unterscheiden sich grundlegend in Dauer, Freibeträgen und Lebensqualität während des Verfahrens.
Wer seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Lettland verlegt, nutzt Rechte, die jedem Unionsbürger zustehen. Entscheidend ist die saubere Umsetzung: ein echter, gelebter Lebensmittelpunkt in Lettland (Art. 3 VO (EU) 2015/848) – genau dafür sind wir da.
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Wir arbeiten nicht nur mit dem Recht – wir gestalten es mit. Gemeinsam mit unserem Partner haben wir eine wegweisende Entscheidung erstritten, die die Anerkennung der im EU-Ausland erlangten Restschuldbefreiung stärkt und über den Einzelfall hinaus Rechtssicherheit schafft. Während andere Kanzleien Standardverfahren abarbeiten, entwickeln wir das Recht weiter – zum Vorteil unserer Mandanten.
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Kern der Auseinandersetzung war die Frage, unter welchen Voraussetzungen der im EU-Ausland begründete Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848) anzuerkennen ist – und ob die dort erlangte Restschuldbefreiung auch im Inland gegenüber Gläubigern Wirkung entfaltet.
Bestätigt wurde: Eine ordnungsgemäß im Ausland durchgeführte EU-Insolvenz ist nach dem Grundsatz der automatischen Anerkennung (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848) auch im Inland anzuerkennen. Die erteilte Restschuldbefreiung wirkt damit EU-weit – deutsche Gläubiger und Gerichte sind daran gebunden.
Planbare Sicherheit: Ist die Restschuldbefreiung im EU-Ausland einmal wirksam erteilt, müssen deutsche Gläubiger sie hinnehmen – Altforderungen leben nicht wieder auf, ein erneutes Aufrollen im Inland ist ausgeschlossen.
Vier Fragen, ein ehrliches Bild: Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – der Kompass rechts wertet live aus.
Unverbindliche Selbsteinschätzung – ersetzt keine einzelfallbezogene Beratung.
Von der ersten Analyse bis zur Anerkennung im Heimatland begleiten wir Sie aus einer Hand – mit festem Ansprechpartner, Beratung auf Deutsch und sicherer digitaler Aktenführung. Den Insolvenzantrag erstellt unser Team individuell – einen standardisierten Vordruck gibt es in Lettland nicht; Ihr Alltag geht dabei normal weiter.
Kostenfrei und unverbindlich, in der Kanzlei oder per Video-Call: Analyse Ihrer Lage, erste Hilfe bei Pfändung – und die Prüfung, ob Lettland zu Ihnen passt.
Wohnung in Riga auf Ihren Namen, Wohnsitzmeldung, Bankkonto, Arbeit oder eigene SIA und Alltagsverträge – rund sechs Monate echt gelebt. Wir organisieren alles.
Art. 3 VO (EU) 2015/848Maßgeschneiderter Insolvenzantrag mit Gläubigerliste, Nachweisen und Übersetzungen – dazu die Einzahlung des Depots (zwei Mindestlöhne, 2026: 1.560 €) und der Gerichtsgebühr von 70 €.
Das Gericht entscheidet binnen weniger Tage im schriftlichen Verfahren – ohne Gerichtstermin; der Verwalter schreibt die Gläubiger an. Es läuft die kurze Ausschlussfrist – wer nicht anmeldet, geht leer aus.
Ohne Anmeldungen sofort, sonst nach der Wohlverhaltensphase automatisch (§ 164 Maksātnespējas likums). Übersetzung und Apostille, Anerkennung im Heimatland, Löschung negativer Einträge.
Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848Der Lebensmittelpunkt ist typischerweise rund 6 Monate vor Antragstellung aufgebaut (Art. 3 VO (EU) 2015/848 verlangt mindestens 3 Monate). Arbeit, Familie und Freizeit laufen dabei ganz normal weiter – und wir organisieren die komplette Struktur für Sie: von der Wohnung über Wohnsitzmeldung und Bankkonto bis zur SIA-Gründung oder Jobsuche.
Im Detail läuft das Verfahren so: Nach der kostenlosen Erstberatung und der rund sechsmonatigen COMI-Phase erstellt unser Team Ihren individuellen Insolvenzantrag – anders als in Deutschland gibt es in Lettland keinen Vordruck. Über die Einleitung beschließt das Gericht spätestens am nächsten Arbeitstag, über die Eröffnung binnen sieben Tagen im schriftlichen Verfahren (§§ 363.22 ff. Civilprocesa likums) und bestellt den Insolvenzverwalter. Melden die Gläubiger innerhalb der Ausschlussfrist keine Forderungen an, endet das Verfahren mit sofortiger Restschuldbefreiung; sonst folgt die Wohlverhaltensphase von 6 bis 36 Monaten mit der fairen Drittel-Regelung. Die Restschuldbefreiung erfolgt danach automatisch (§ 164 Maksātnespējas likums) – mit sofortiger Wirkung in der gesamten EU (mit Ausnahme Dänemarks).
Das zuständige Gericht bestimmt sich nach Ihrem tatsächlichen Lebensmittelpunkt (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848). Eine Briefkastenadresse genügt nicht: Wohnung auf eigenen Namen, Wohnsitzmeldung, Bankkonto und Erwerbstätigkeit in Lettland gehören dazu – echt und tatsächlich gelebt.
Genau das ist unser Handwerk: Wir organisieren die komplette Struktur in Lettland – mit eigenem Büro in Riga – und begleiten Sie zu allen Behördenterminen – mit unserer Zufriedenheits- und Geld-zurück-Garantie.
Diskretion hat für uns höchsten Stellenwert – die allermeisten unserer Mandanten möchten verständlicherweise unerkannt bleiben. Nur wenige sprechen öffentlich über ihre Insolvenz in Lettland. Diesen mutigen Menschen danken wir von Herzen: Ihre Erfahrungsberichte zeigen ehrlich und aus erster Hand, wie ein Neuanfang gelingt.
Mandanten-Video
Erfahrungsbericht LettlandWie die Insolvenz in Lettland war – aus erster Hand
Kosten & Nutzen
Was kostet eine EU-Insolvenz wirklich?Lettland, Spanien & Irland – ehrlich durchgerechnet
Ländervergleich
Spanien vs. Irland vs. LettlandDer große Vergleich der EU-Privatinsolvenzen
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LettlandInsolvenz in Lettland – das Verfahren erklärt
LändervergleichSpanien vs. Irland vs. Lettland – der große Vergleich
KostenWas kostet eine EU-Insolvenz wirklich?
RechtsprechungDas Gerichtsurteil 2024: EU-Restschuldbefreiung muss anerkannt werden
GrundlagenCOMI – der Lebensmittelpunkt einfach erklärt
StrukturFirmengründung in der EU – LTD / S.L. / SIA
MandantenErfahrungsbericht: Insolvenz in Lettland
SteuernSteuern bei einer EU-Insolvenz – wo und wie?
IrlandDie irische Privatinsolvenz – die Alternative
GrundlagenMythen der EU-Insolvenz – der Faktencheck
GeschäftsführerInsolvenzverschleppung – die Lösung EU-Insolvenz
WarnungDie neue Betrugsmasche mit EU-Insolvenzen
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Die Verfahrensdauer hängt maßgeblich davon ab, ob und wie viele Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Das lettische Insolvenzgesetz kennt vier Verfahrensvarianten:
Rechnen Sie realistisch mit rund 6 Monaten Aufbau des Lebensmittelpunkts (COMI) vor der Antragstellung, dann je nach Variante wenige Monate bis 3 Jahre Verfahren. Das lettische System belohnt höhere Einkommen mit kürzeren Verfahrensdauern – und gibt auch Personen mit geringem Einkommen einen fairen, planbaren Weg in die Schuldenfreiheit. Zum Vergleich: In Deutschland vergehen von der Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung mindestens 36 Monate.
Die Privatinsolvenz in Lettland steht auf einem soliden und modernen rechtlichen Fundament:
Das Gesetz wurde mehrfach modernisiert und an die Anforderungen der EU-Insolvenzverordnung angepasst. Die Verordnung ist von entscheidender Bedeutung: Sie garantiert die automatische Anerkennung der in Lettland erlangten Restschuldbefreiung in den EU-Mitgliedstaaten (Art. 19, 20) – die Verordnung bindet 26 Mitgliedstaaten, nur Dänemark hat ein Opt-out. Deutsche Gläubiger können nach erfolgreichem Abschluss Ihres lettischen Verfahrens keine Forderungen mehr gegen Sie durchsetzen.
Das lettische Insolvenzrecht ist dabei besonders schuldnerfreundlich ausgestaltet – vollständig legal und europarechtlich ausdrücklich gewollt (Art. 21, 49 AEUV).
Die Durchführung einer Privatinsolvenz in Lettland erfordert die Erfüllung klar definierter Voraussetzungen:
Die Verfahrenskosten sind überschaubar: eine Gerichtsgebühr von 70 € und ein Depot in Höhe von zwei Mindestmonatslöhnen (2026: 1.560 €), das vor Antragstellung an die Insolvenzkontrollbehörde eingezahlt wird – wird das Verfahren nicht eröffnet, erhalten Sie das Depot zurück. Ob Ihre Situation die Voraussetzungen erfüllt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Die Restschuldbefreiung in der lettischen Privatinsolvenz ist umfassend – das Recht macht kaum Unterschiede zwischen den Forderungsarten:
Wichtiger Hinweis zu Steuerschulden: Anders als in vielen anderen EU-Ländern werden in Lettland auch Steuerforderungen grundsätzlich von der Restschuldbefreiung erfasst – gegenüber dem lettischen Staat (VID – Valsts ieņēmumu dienests) ebenso wie ordnungsgemäß angemeldete Steuerforderungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. In Spanien gilt dagegen eine Grenze von 10.000 € je öffentlichem Gläubiger.
Das lettische Insolvenzrecht kennt nur wenige Ausnahmen von der Restschuldbefreiung gemäß § 178 Maksātnespējas likums:
Wichtig: Die Beweislast für die Vorsätzlichkeit liegt beim Gläubiger – er muss im lettischen Verfahren nachweisen, dass die Handlung vorsätzlich erfolgte. Bei fahrlässigen Handlungen greift die Restschuldbefreiung vollumfänglich.
Bei gesicherten Forderungen wird nur der ungesicherte Teil erfasst: Der durch werthaltige Sicherheiten wie Hypotheken oder Pfandrechte gedeckte Teil bleibt bestehen. Stehen bei Ihnen gewichtige vorsätzlich-deliktische Forderungen im Raum, prüfen wir ehrlich die Alternative Irland – dort werden auch diese Forderungen erfasst.
Das lettische Insolvenzrecht überzeugt durch die einfache und faire Drittel-Regelung (§ 155 Maksātnespējas likums): Sie behalten immer zwei Drittel Ihres Nettoeinkommens – keine komplizierten Tabellen, keine verwirrenden Berechnungen.
Zusätzlich werden besondere persönliche Umstände berücksichtigt: Unterhaltspflichten für Kinder oder Ehepartner erhöhen den pfändungsfreien Anteil, ebenso notwendige Ausgaben bei chronischen Erkrankungen oder behinderungsbedingter Mehraufwand. Die lettischen Gerichte zeigen sich in der Praxis flexibel.
Im Vergleich zu den deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten in Lettland ermöglicht dieser Freibetrag einen angemessenen Lebensstandard während des Verfahrens – und anders als in Deutschland gibt es keine Kappungsgrenze, ab der jeder weitere Euro vollständig gepfändet wird (dort ab 4.866,30 € netto, § 850c ZPO, Stand 07/2026).
Im lettischen Insolvenzrecht gibt es keinen klassischen „Pfändungsfreibetrag", über den man kommen könnte. Die Drittel-Regelung gilt unabhängig von der Einkommenshöhe immer gleich: Sie behalten stets zwei Drittel Ihres Nettoeinkommens – egal ob Sie 1.500 € oder 10.000 € verdienen.
Beispiel Beförderung: Steigt Ihr Gehalt von 3.000 € auf 4.500 € netto, verbessert sich Ihre Situation direkt:
Sie behalten also 1.000 € mehr pro Monat – von jedem zusätzlich verdienten Euro bleiben Ihnen immer 67 Cent. Das schafft einen starken Anreiz, sich auch während des Verfahrens beruflich weiterzuentwickeln. Eine höhere Zahlung an die Gläubiger kann sogar die Verfahrensdauer verkürzen – wer die 20-%-, 35-%- oder 50-%-Schwelle erreicht, ist statt in 3 Jahren schon nach 18, 12 oder 6 Monaten schuldenfrei.
Nach Abschluss des Verfahrens steht Ihnen Ihr gesamtes Einkommen wieder vollständig zur Verfügung.
Das lettische Insolvenzrecht enthält keine automatischen Verbote für die Tätigkeit als Geschäftsführer während eines persönlichen Insolvenzverfahrens – allerdings mit wichtigen Spielregeln.
Nach § 144 Maksātnespējas likums verlieren Sie mit Verfahrenseröffnung das Recht, frei über Ihr Vermögen zu verfügen: Transaktionen über dem lettischen Mindestlohn bedürfen der vorherigen Zustimmung des Insolvenzverwalters – das betrifft auch Geschäftsführerverträge und -vergütungen.
Eine unentgeltliche Geschäftsführung würde als Umgehung gewertet und ist nicht zulässig. Nach der Restschuldbefreiung entfallen alle Beschränkungen – dann steht auch der eigenen SIA (ab 1 € Stammkapital) nichts mehr im Weg.
Volle Reisefreiheit als EU-Bürger: Die Freizügigkeit ist ein fundamentales Grundrecht aller Unionsbürger und bleibt während des lettischen Insolvenzverfahrens uneingeschränkt bestehen (Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG). Sie sind kein Gefangener des Verfahrens – geschäftliche Termine, Familienbesuche und Urlaubsreisen sind jederzeit möglich.
Praktische Handhabung: Kurze Reisen bis zu drei Wochen bedürfen keiner besonderen Anmeldung oder Genehmigung. Bei längeren Auslandsaufenthalten empfiehlt es sich, den Insolvenzverwalter zu informieren – nicht zur Einholung einer Erlaubnis, sondern damit Ihr Lebensmittelpunkt (COMI) in Lettland nicht in Frage gestellt wird.
Geschäftsreisen sind ausdrücklich erlaubt; viele unserer Mandanten pendeln regelmäßig zwischen Lettland und Deutschland. Die einzige praktische Einschränkung: Für wichtige Termine in Lettland müssen Sie verfügbar sein – diese werden rechtzeitig angekündigt und lassen sich bei der Reiseplanung berücksichtigen.
Der Ablauf des lettischen Insolvenzverfahrens zeichnet sich durch seine außergewöhnliche Geschwindigkeit aus. Nach der kostenlosen Erstberatung und der rund sechsmonatigen COMI-Verlegung beginnt das eigentliche Verfahren:
Sie unternehmen keinen Schritt alleine: Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie von der ersten Analyse bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung in Ihrem Heimatland.
Die Pflichten sind im Maksātnespējas likums fair und transparent geregelt – das lettische System ist auf Kooperation ausgelegt:
Das lettische System setzt auf Vertrauen und Eigenverantwortung: Die wenigen Termine beim Verwalter dienen der Unterstützung, nicht der Kontrolle; die meiste Kommunikation läuft unkompliziert schriftlich. Eine Versagung der Restschuldbefreiung erfolgt nur in extremen Ausnahmefällen bei vorsätzlichem Fehlverhalten – nicht bei kleinen Versäumnissen.
Mit unserem Mandantenportal und den Erklärvideos kennen Sie jederzeit Ihre aktuellen Aufgaben – so erfüllen Sie alle Pflichten mühelos und sichern sich Ihre Restschuldbefreiung.
Wichtige Klarstellung zur COMI-Prüfung: Entgegen vieler Internetmythen spielen soziale Medien bei der Prüfung Ihres Lebensmittelpunkts keine Rolle. Das lettische Gericht interessiert sich nicht für Ihre Facebook- oder Instagram-Profile – die COMI-Prüfung erfolgt ausschließlich anhand objektiver Kriterien wie Wohnsitz, Arbeitsplatz, Bankkonto und behördlichen Anmeldungen in Lettland.
Nach Verfahrenseröffnung: Der Insolvenzverwalter kann sich für Ihr Online-Verhalten interessieren, wenn Hinweise auf verheimlichte Vermögenswerte vorliegen. Posts über teure Anschaffungen oder luxuriöse Urlaube können Fragen aufwerfen – ein zurückhaltender Umgang während des Verfahrens ist daher ratsam.
Die berufliche Nutzung von LinkedIn oder Xing bleibt selbstverständlich uneingeschränkt möglich und ist oft für die Erwerbstätigkeit notwendig – wichtig ist nur, dass alle daraus resultierenden Einkünfte ordnungsgemäß deklariert werden.
Unsere klare Empfehlung für Unternehmer: die lettische SIA. Mit einem Mindestkapital ab 1 € ist die Gründung der SIA (Sabiedrība ar ierobežotu atbildību) unschlagbar günstig. Die Besteuerung ist attraktiv: Die lettische Körperschaftsteuer fällt erst bei Gewinnausschüttung an – thesaurierte Gewinne bleiben zunächst steuerfrei. Als Geschäftsführer Ihrer eigenen SIA zahlen Sie sich ein angemessenes Gehalt, sind sozialversichert – und behalten dank der Drittel-Regelung zwei Drittel davon.
Arbeiten in Anstellung – die wichtigsten Jobportale:
Riga hat sich zu einem attraktiven Standort für internationale Unternehmen entwickelt: Tech-Firmen, Finanzdienstleister und Shared-Service-Center suchen laufend deutschsprachige Mitarbeiter – oft ganz ohne Lettischkenntnisse. Die Branchen IT, Fintech, Logistik, Customer Service und E-Commerce bieten gute Chancen. Unsere Kanzlei verfügt über ein etabliertes Netzwerk zu Arbeitgebern, die gezielt deutsche Fachkräfte suchen – und die niedrigen Lebenshaltungskosten lassen Ihnen von Ihrem Gehalt mehr übrig.
Finanzielle Veränderungen sind im lettischen System kein Problem – die Drittel-Regelung macht das Verfahren flexibel und motivierend.
Bei Einkommensverbesserung profitieren Sie direkt: Sie behalten immer zwei Drittel. Steigt Ihr Einkommen von 3.000 € auf 4.500 €, haben Sie 1.000 € mehr in der Tasche – nicht nur 100 oder 200 € wie in anderen Ländern. Die Verbesserung müssen Sie melden, das ist aber reine Formsache. Eine höhere Gläubigerquote kann die Verfahrensdauer sogar verkürzen – von 3 Jahren auf 18, 12 oder sogar 6 Monate.
Bei Einkommensverschlechterung bleiben Sie geschützt: Verlieren Sie den Job oder werden krank, passt sich das System automatisch an – da Sie nur ein Drittel des tatsächlichen Einkommens abgeben, sinken die Zahlungen mit. Bei Arbeitslosigkeit zeigt sich das System kulant; wichtig ist nur, dass Sie sich um eine neue Stelle bemühen.
Das Verfahren läuft normal weiter – keine Verlängerung, keine Verschärfung. Melden Sie jede Veränderung über uns: Proaktive Kommunikation hält Ihr Verfahren auf Kurs Richtung Restschuldbefreiung.
Das lettische Insolvenzverfahren ist besonders arbeitnehmerfreundlich, denn es läuft weitgehend in Eigenverwaltung: Ihr Arbeitgeber erfährt in der Regel nichts von Ihrer Insolvenz.
Der große Vorteil: Sie überweisen das Drittel Ihres Nettoeinkommens selbst an den Insolvenzverwalter. Es gibt keine automatische Lohnpfändung, keine Mitteilung an den Arbeitgeber, keine peinlichen Nachfragen – Ihr volles Gehalt kommt weiterhin auf Ihr Konto. Für den Arbeitgeber ändert sich nichts. Nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa bei Tätigkeiten mit Finanzverantwortung in Banken oder Versicherungen – kann eine Informationspflicht bestehen.
Flexibilität bei Jobwechsel: Ein Wechsel während des Verfahrens ist problemlos möglich – Sie teilen dem Verwalter Ihr neues Einkommen mit und passen die Zahlungen an; der neue Arbeitgeber muss nicht informiert werden. Viele Mandanten nutzen die Zeit sogar für Karrieresprünge, da sie von Gehaltserhöhungen direkt profitieren.
Eine Privatinsolvenz ist zudem kein Kündigungsgrund – und berufliche Weiterentwicklung ist im lettischen System ausdrücklich erwünscht: Je mehr Sie verdienen, desto mehr behalten Sie – und desto schneller können Sie schuldenfrei sein.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 55 Maksātnespējas likums über das offizielle elektronische Insolvenzregister. Die Eintragung dient primär dazu, dass Gläubiger ihre Forderungen anmelden können – das Register ist zwar öffentlich, wird aber außerhalb Lettlands kaum beachtet.
Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung im lettischen Amtsblatt „Latvijas Vēstnesis" (§ 56 Maksātnespējas likums) – gesetzlich vorgeschrieben, praktisch aber ohne Auswirkungen auf Ihr Leben im deutschsprachigen Raum.
Keine Eintragung in Deutschland oder Österreich: Ihre lettische Insolvenz wird nicht in deutschen Registern veröffentlicht oder in deutschen Datenbanken vermerkt – das schützt Ihre Privatsphäre erheblich. Für Gläubiger ist die Forderungsanmeldung zudem mit Aufwand verbunden: Sie müssen sich mit dem lettischen Verfahren auseinandersetzen oder einen lokalen Anwalt beauftragen – eine Hürde, die viele kleinere Gläubiger von der Anmeldung abhält.
Ihre neue finanzielle Freiheit beginnt sofort: Nach erteilter Restschuldbefreiung sind Sie vollständig schuldenfrei. Die Entscheidung gilt automatisch in den EU-Mitgliedstaaten (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848) – deutsche Gläubiger müssen Ihre Schuldenfreiheit akzeptieren.
Die Löschung bei deutschen Auskunfteien: Seit dem EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2023 (verbundene Rechtssachen C-26/22 und C-64/22) müssen Schufa und andere Auskunfteien Einträge zur Restschuldbefreiung spätestens nach 6 Monaten löschen. Das betrifft alle negativen Einträge zur Insolvenz, Mahnbescheide, Vollstreckungstitel und Kreditkündigungen im Zusammenhang mit der Insolvenz. Rechtsgrundlagen sind Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung) und § 178 Maksātnespējas likums – mit dem lettischen Gerichtsbeschluss (übersetzt und mit Apostille versehen) setzen wir die Löschung für Sie durch.
Was Sie sofort wieder können: Bankkonten eröffnen, Kredite aufnehmen, Verträge aller Art abschließen, Unternehmen gründen, Bürgschaften übernehmen – die lettische Restschuldbefreiung verschafft Ihnen einen echten Neustart ohne Einschränkungen.
Unser konsequentes Vorgehen: Sollten sich Auskunfteien weigern, setzen wir Ihre Rechte durch – notfalls gerichtlich. Die meisten Auskunfteien reagieren auf unsere Löschungsaufforderungen mittlerweile umgehend. Ihr Neustart mit weißer Weste ist unser Ziel.