Nachricht kopiert – in Signal einfach einfügen.
Privatinsolvenz Lettland · Maksātnespējas likums · VO (EU) 2015/848

Lettland: oft in nur 12 Monaten schuldenfrei – zwei Drittel Ihres Einkommens bleiben Ihnen.

Die Privatinsolvenz in Lettland ist ein reguläres Insolvenzverfahren nach dem lettischen Insolvenzgesetz (Maksātnespējas likums) – schnell, planbar und diskret. Der Königsweg: Melden Gläubiger ihre Forderungen nicht fristgerecht an, sind Sie sofort schuldenfrei – ganz ohne Wohlverhaltensphase. Und die faire Drittel-Regelung lässt Ihnen immer zwei Drittel Ihres Nettoeinkommens. EU-weit automatisch anerkannt, auch in Deutschland und Österreich.

12–36Monate bis zur Restschuldbefreiung – statt rund 4 Jahre in Deutschland
Ihres Nettoeinkommens bleiben Ihnen – Drittel-Regelung ohne Pfändungstabellen
7Tage bis zur Gerichtsentscheidung – im schriftlichen Verfahren, in der Regel ohne Gerichtstermin
26EU-Staaten erkennen an – Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Unverbindlich & 100 % vertraulich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags).

✓ Kostenlos & unverbindlich✓ 100 % vertraulich✓ Antwort in 24 h
Cornelius Rieger
Unterschrift Cornelius Rieger Cornelius Rieger Jurist · Geschäftsführer – Ihre Anfrage landet direkt bei mir.
Das Senden hat leider nicht geklappt – Ihre Eingaben bleiben erhalten. Bitte versuchen Sie es gleich noch einmal oder rufen Sie uns an: +49 89 943 96 99 66 · info@kanzlei-rieger.eu
Vielen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) bei Ihnen.
Kanzlei Rieger & Partner · Vermögensschutz · EU-Insolvenzrecht · Unternehmensstrukturierung Standorte in Zug (Schweiz) · Berlin (Deutschland) · Riga (Lettland) · Kilkenny (Irland) Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Das Buch: „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher" TÜV SÜDTÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021) Bekannt aus    & YouTube
01
Der Weg aus den Schulden

Zwei Wege aus der Schuldenfalle.
Einer dauert Jahre – einer oft nur Monate.

In Deutschland führt der Weg über die Privatinsolvenz: drei Jahre Wohlverhaltensphase, starre Pfändungstabellen, Obliegenheiten über die gesamte Laufzeit. Das Unionsrecht eröffnet einen zweiten Weg: das reguläre Insolvenzverfahren in Lettland – nach dem modernen Maksātnespējas likums, das die Verbraucherinsolvenz seit 2010 ausdrücklich regelt und konsequent auf den wirtschaftlichen Neustart ausgelegt ist.

Das lettische Verfahren gehört zu den schnellsten und günstigsten Europas: Über die Einleitung des Verfahrens beschließt das Gericht spätestens am nächsten Arbeitstag, über die Eröffnung binnen sieben Tagen im schriftlichen Verfahren – in der Regel ganz ohne Gerichtstermin (§§ 363.22 ff. Civilprocesa likums). Gläubiger müssen ihre Forderungen binnen einer kurzen Ausschlussfrist anmelden – wer sie versäumt, geht leer aus. Meldet kein Gläubiger an, endet das Verfahren mit sofortiger Restschuldbefreiung ohne Wohlverhaltensphase; sonst dauert es je nach Einkommen und Schuldenhöhe 12 bis 36 Monate. Ihre in Lettland erlangte Restschuldbefreiung wird dank der EU-Insolvenzverordnung 2015/848 automatisch in den Mitgliedstaaten anerkannt – ohne zusätzliches Anerkennungsverfahren, auch in Deutschland und Österreich.

Rückstände wachsen

Kredite, Finanzamt, Lieferanten: Mahnungen und Inkasso häufen sich, die Last wird täglich größer.

Titel & Pfändung

Gläubiger erwirken Titel; Konto- und Lohnpfändung engen den Alltag immer weiter ein.

✓ Insolvenz in Lettland

Lebensmittelpunkt nach Lettland verlegen: Restschuldbefreiung oft nach 12 Monaten – bei ausbleibenden Gläubigeranmeldungen sofort, EU-weit anerkannt.

Der lange Weg

Deutsche Privatinsolvenz: 3 Jahre Wohlverhaltensphase, starre Freibeträge, Ausnahmen nach § 302 InsO.

Legal – und europarechtlich ausdrücklich gewollt

Die Personenfreizügigkeit (Art. 21 AEUV) und die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) garantieren jedem Unionsbürger, Wohnsitz und Lebensmittelpunkt frei zu wählen – der Beweggrund des Umzugs ist rechtlich unerheblich. Das lettische Verfahren beruht auf dem Maksātnespējas likums (lettisches Insolvenzgesetz), das die Verbraucherinsolvenz seit 2010 regelt – mit der Restschuldbefreiung nach § 164 Maksātnespējas likums; die Verordnung (EU) 2015/848 regelt Zuständigkeit und Anerkennung verbindlich für 26 Mitgliedstaaten – nur Dänemark hat ein Opt-out.

Lebensmittelpunkt in Lettlandecht gelebt, ca. 6 Monate vor Antrag
Schulden ab 5.000 €nach oben offen
Zahlungsunfähigkeitlaufende Verbindlichkeiten nicht mehr bedienbar
Redlichkeitkeine Insolvenzstraftaten in den letzten 10 Jahren

Voraussetzungen auf einen Blick – ob das lettische Verfahren zu Ihrer Situation passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Die Verfahrenskosten sind überschaubar: 70 € Gerichtsgebühr und ein Depot von zwei Mindestmonatslöhnen (2026: 1.560 €) für den Insolvenzverwalter.

02
Die Lösung

Was die Insolvenz in Lettland für Sie leistet.

Das lettische Verfahren ist kein Sonderweg, sondern ein reguläres Insolvenzverfahren nach dem Maksātnespējas likums – schnell, planbar und fair: vier klar geregelte Verfahrenswege, die transparente Drittel-Regelung und die reale Chance auf sofortige Restschuldbefreiung.

Argument 1

Oft in nur 12 Monaten schuldenfrei.

Das Gericht entscheidet über Ihren Antrag binnen weniger Tage im schriftlichen Verfahren – in der Regel ohne Gerichtstermin. Und der Königsweg: Meldet kein Gläubiger seine Forderung fristgerecht an, endet das Verfahren mit sofortiger Restschuldbefreiung – ohne Wohlverhaltensphase. Sonst dauert es je nach Einkommen und Schuldenhöhe 12 bis 36 Monate.

Argument 2

Die faire Drittel-Regelung.

Sie behalten immer zwei Drittel Ihres Nettoeinkommens (§ 155 Maksātnespējas likums) – ohne Pfändungstabellen, ohne Kappungsgrenze. Von jedem zusätzlich verdienten Euro bleiben Ihnen 67 Cent. Das macht Lettland zum idealen Verfahren für Personen mit gutem oder steigendem Einkommen.

Argument 3

Auch Steuerschulden & Geschäftsführerhaftung entfallen.

Anders als in vielen EU-Ländern erfasst die lettische Restschuldbefreiung auch Steuerforderungen – gegenüber dem lettischen VID ebenso wie ordnungsgemäß angemeldete Forderungen aus anderen EU-Staaten – sowie Sozialversicherungsbeiträge, Bürgschaften und Forderungen aus Geschäftsführerhaftung.

Argument 4

EU-weit automatisch anerkannt – auch in Deutschland und Österreich.

Die Eröffnung des Verfahrens und die Restschuldbefreiung werden in allen Mitgliedstaaten ohne weitere Förmlichkeiten anerkannt (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848) – die Anerkennung ist ein reiner Verwaltungsakt; Lebensmittelpunkt und Rechtmäßigkeit werden dabei nicht erneut geprüft. Ihre lettische Restschuldbefreiung gilt damit EU-weit mit Ausnahme Dänemarks – und Ihre deutschen Gläubiger sind daran gebunden.

Acht gute Gründe für die Insolvenz in Lettland

Sofortige Restschuldbefreiung möglich

Meldet kein Gläubiger fristgerecht an, endet das Verfahren sofort – ohne Wohlverhaltensphase, ohne Zahlungen. In der Praxis scheuen viele Gläubiger den Aufwand einer Anmeldung im EU-Ausland.

Die Drittel-Regelung

Zwei Drittel Ihres Nettoeinkommens bleiben immer Ihnen – ohne Tabellen, ohne Kappungsgrenze, bei jeder Einkommenshöhe.
§ 155 Maksātnespējas likums

Steuern, Bürgschaften & Haftung

Auch Steuerforderungen (VID und EU-Finanzämter), Sozialversicherungsbeiträge, Bürgschaften und Geschäftsführerhaftung werden erlassen.

Kein Gläubigerantrag möglich

In Lettland können Gläubiger kein Insolvenzverfahren gegen Sie erzwingen – den Zeitpunkt bestimmen allein Sie.

Diskret durch Eigenverwaltung

Keine automatische Lohnpfändung: Sie überweisen selbst – Ihr Arbeitgeber erfährt in der Regel nichts vom Verfahren.

Automatisch anerkannt

Anerkennung ohne Förmlichkeiten in 26 EU-Staaten – auch in Deutschland und Österreich.
Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848

Diskretion

Keine Eintragung in deutschen oder österreichischen Registern – die Bekanntmachung erfolgt nur in Lettland.

Unternehmerisch aktiv mit der SIA

Die lettische SIA ist ab 1 € Stammkapital gegründet – während des Verfahrens mit Zustimmung des Verwalters, danach ohne jede Einschränkung.

Durchgängige professionelle Begleitung – Sie gehen keinen Schritt allein.

Unser erfahrenes Team aus mehrsprachigen Insolvenz-Experten, Juristen und Steuerberatern (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Lettisch) navigiert Sie mit fundiertem Fachwissen sicher durch alle Verfahrensschritte – von der ersten kostenlosen Beratung über die COMI-Verlegung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung. Als eine der wenigen Kanzleien im EU-Markt dokumentieren wir unsere Verfahrenserfolge zudem transparent auf unserer Webseite – für Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen.

Sicheres Mandantenportal

Ihre komplette Akte – digital, verschlüsselt, jederzeit griffbereit.

Über unser Mandantenportal tauschen Sie Daten und Dokumente geschützt mit uns aus – vom ersten Fragebogen bis zum Beschluss über die Restschuldbefreiung. Kein Papierchaos, keine verlorenen Unterlagen.

Verschlüsselter Austausch von Daten & Dokumenten
Alle Unterlagen, Fristen & Termine an einem Ort
Zugriff rund um die Uhr – am Rechner wie mobil
Das sichere Mandantenportal der Kanzlei Rieger & Partner
MandantenportalSicher & digital
Detaillierte Merkblätter zum lettischen Insolvenzrecht
WissenspaketMerkblätter · 26 Videos
Wissen & Vorbereitung

Detaillierte Merkblätter & über 26 Erklärvideos.

Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, was als Nächstes kommt: Unsere Merkblätter führen Schritt für Schritt durch das lettische Insolvenzrecht – ergänzt durch unsere Videobibliothek für die optimale Vorbereitung.

Detaillierte Merkblätter speziell zum lettischen Insolvenzrecht
Über 26 Erklärvideos – von der Drittel-Regelung bis zum Insolvenzantrag
Schritt-für-Schritt-Anleitungen für jede Etappe des Verfahrens
Zur Videobibliothek

Persönlicher Ansprechpartner

Ein fester Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens – erreichbar Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr, Beratung auf Deutsch.

Begleitung bei allen Behördenterminen

Anmeldung, Bank, Verwalter, Gericht: Wir sind bei jedem Termin in Lettland an Ihrer Seite – zu 100 %.

Mehrsprachiges Expertenteam

Juristen und Steuerberater in fünf Sprachen – darunter Lettisch, mit eigenem Büro in Riga und lettischen Insolvenzspezialisten im Team.

Nachweisbare Erfolgsbilanz

Dokumentierte Restschuldbefreiungen seit Jahren, transparent veröffentlicht – und Erfahrung auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite.

Effizientes Onboarding – wir organisieren Ihre komplette Ankunft in Lettland.

Strukturierte Prozesse für eine rechtssichere COMI-Verlegung: Vom ersten Tag an kümmern wir uns um alles, was Ihren Lebensmittelpunkt in Lettland trägt.

Wohnungssuche und Mietvertrag in Riga
Wohnungssuche & MietvertragWir finden Ihre Wohnung in Riga – Mietvertrag auf Ihren eigenen Namen, als Fundament Ihres Lebensmittelpunkts.
Anmeldung und Behördengänge in Lettland
Anmeldung bei den BehördenWohnsitzmeldung (deklarētā dzīvesvieta) und alle Behördengänge – wir bereiten alles vor und begleiten Sie persönlich.
Lettisches Bankkonto
Lettisches BankkontoKontoeröffnung bei einer lettischen Bank inklusive Kreditkarte – Ihr Zahlungsverkehr läuft ab Tag eins vor Ort.
Lettischer Handyvertrag und Alltagsverträge
Lettischer HandyvertragHandy, Internet, Strom: Wir schließen die Alltagsverträge mit Ihnen ab – jeder Vertrag stärkt Ihren COMI-Nachweis.
SIA-Gründung oder Jobsuche in Lettland
SIA-Gründung oder JobsucheEigene lettische SIA (ab 1 € Stammkapital) oder Anstellung – wir bauen Ihre Erwerbsstruktur mit Ihnen auf.
Alle weiteren Formalitäten in Lettland
Alle weiteren FormalitätenSozialversicherung, Versicherungen, Behördengänge – wir kümmern uns um jedes Detail Ihrer Ankunft.
03
Der Pfändungsfreibetrag

Die Drittel-Regelung:
zwei Drittel bleiben immer Ihnen.

Lettland verzichtet auf komplizierte Pfändungstabellen. Stattdessen gilt die transparente Drittel-Regelung (§ 155 Maksātnespējas likums): Ein Drittel Ihres Nettoeinkommens fließt während der Wohlverhaltensphase an die Gläubiger – zwei Drittel bleiben immer bei Ihnen, bei jeder Einkommenshöhe. Mindestrate ist ein Drittel des lettischen Mindestlohns (2026: 780 €), also 260 € monatlich. Und im besten Fall – wenn kein Gläubiger fristgerecht anmeldet – zahlen Sie gar nichts.

Zwei Drittel bleiben Ihnenimmer – bei jeder Einkommenshöhe
Keine Pfändungstabelleneine einfache, nachvollziehbare Rechnung
Keine Kappungsgrenzevon jedem Mehr-Euro bleiben Ihnen 67 Cent
Mindestrate 260 €ein Drittel des Mindestlohns (2026: 780 €)
Eigenverwaltung & DiskretionSie überweisen selbst – keine Lohnpfändung
Flexibel bei ÄnderungenNeuberechnung bei mehr oder weniger Einkommen

Besondere persönliche Umstände werden zusätzlich berücksichtigt: Unterhaltspflichten für Kinder oder Ehepartner, Krankheits- oder behinderungsbedingter Mehraufwand erhöhen den geschützten Anteil – die lettischen Gerichte zeigen sich hier flexibel. Anders als in Deutschland gibt es keine Kappungsgrenze, ab der jeder Euro vollständig gepfändet wird.

EU-Privatinsolvenzen im Vergleich – Spanien vs. Irland vs. Lettland (Video) Video-Erklärung Spanien vs. Irland vs. LettlandFreibeträge & Verfahren im Vergleich – kompakt im Video
Gut zu wissen: Eigenverwaltung statt Lohnpfändung

Das lettische Verfahren läuft weitgehend in Eigenverwaltung: Ihr volles Gehalt kommt weiterhin auf Ihr Konto, und Sie überweisen das Drittel selbst an den Insolvenzverwalter. Es gibt keine automatische Lohnpfändung und keine Mitteilung an den Arbeitgeber – Ihr Arbeitgeber erfährt in der Regel nichts vom Verfahren.

Rechenbeispiel: 3.000 € nettoDrittel-Regelung · § 155 Maksātnespējas likums
Nettoeinkommen3.000,00 €
An die Gläubiger (ein Drittel)1.000,00 €
Es bleiben Ihnen monatlich2.000 €
Zum Vergleich Deutschland: Für Alleinstehende sind nur 1.587,40 € geschützt; jeder Euro darüber wird nach Tabelle gepfändet (§ 850c ZPO, Stand 07/2026) – und das volle drei Jahre lang.
Rechenbeispiel: Gehaltssprung auf 4.500 €Die Drittel-Regelung belohnt Ihren Aufstieg
Neues Nettoeinkommen4.500,00 €
An die Gläubiger (ein Drittel)1.500,00 €
Es bleiben Ihnen monatlich3.000 €
Ihr Plus: 1.000 € mehr in der Tasche als vor der Beförderung. Zum Vergleich Deutschland: Ab 4.866,30 € netto wird jeder weitere Euro vollständig gepfändet (§ 850c ZPO, Stand 07/2026).

In der Praxis bedeutet das: Die Drittel-Regelung gilt konstant über die gesamte Wohlverhaltensphase – egal ob Sie 1.500 € oder 10.000 € verdienen. Höhere Zahlungen an die Gläubiger können die Verfahrensdauer sogar verkürzen: Wer mindestens 50 % der verbleibenden Verbindlichkeiten decken kann, ist schon nach 6 Monaten durch. Und meldet kein Gläubiger fristgerecht an, entfallen die Zahlungen komplett – sofortige Restschuldbefreiung.

Richtwerte auf Basis der Drittel-Regelung des § 155 Maksātnespējas likums; Mindestrate ein Drittel des lettischen Mindestlohns (2026: 780 €/Monat). Die individuelle Berechnung hängt von Ihren tatsächlichen Verhältnissen ab – Unterhaltspflichten und besondere Belastungen werden berücksichtigt.

04
Die Restschuldbefreiung

Was erlassen wird – und was bleibt.

Das lettische Recht macht kaum Unterschiede zwischen den Forderungsarten: Grundsätzlich werden nahezu alle privaten und geschäftlichen Schulden erlassen – einschließlich Steuerforderungen. Die wenigen Ausnahmen regelt § 178 Maksātnespējas likums abschließend.

Wird erlassen

Von der Restschuldbefreiung umfasst

Bank- & Kreditschulden – Darlehen, Kreditkarten, Überziehungen, Leasing & Ratenkauf
Steuerforderungen – vollständig – gegenüber dem lettischen VID und ordnungsgemäß angemeldete Forderungen aus anderen EU-Staaten
Sozialversicherungsbeiträge & Krankenkassenforderungen – auch Rückforderungen von Sozialleistungen
Bürgschaften & Garantien – auch aus unternehmerischer Tätigkeit, inkl. Geschäftsführerhaftung
Geschäftsschulden aus selbständiger Tätigkeit – inkl. Lieferanten- & Handwerkerforderungen
Miet-, Leasing- & Versorgerschulden – Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation
Honorare, Inkassokosten, Verzugszinsen & Prozesskosten aus Vorverfahren
Bleibt bestehen

Ausgenommene Forderungen (§ 178 Maksātnespējas likums)

Unterhaltsverpflichtungen für Kinder und Ehepartner – laufend und rückständig
Gerichtlich verhängte Geldstrafen und Bußgelder aus Straftaten
Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen – die Vorsätzlichkeit muss der Gläubiger beweisen
Forderungen aus arglistiger Täuschung oder vorsätzlicher Gläubigerschädigung
Neue Schulden, die nach Verfahrenseröffnung entstehen
Der gesicherte Teil von Forderungen – soweit Hypothek oder Pfandrecht werthaltig sind
Wichtig zu wissen: Vorsatz muss der Gläubiger beweisen

Forderungen aus unerlaubter Handlung bleiben nur bestehen, wenn der Gläubiger die Vorsätzlichkeit im lettischen Verfahren nachweist – bei fahrlässigem Handeln greift die Restschuldbefreiung vollumfänglich. Stehen bei Ihnen gewichtige vorsätzlich-deliktische Forderungen im Raum, prüfen wir ehrlich, ob stattdessen Irland das passendere Verfahren ist – dort werden auch diese Forderungen erfasst. Genau diese Länderwahl ist unser Handwerk.

Umfasste Forderungen im Überblick

Ein Ausschnitt der Schuldenarten, die das lettische Verfahren von der Restschuldbefreiung erfasst – unabhängig von der Höhe:

Der Lettland-Vorteil
Schnell, günstig & diskret
Steuerschulden vollständig erlassen – ohne 10.000-€-Grenze wie in Spanien
Sofortige Restschuldbefreiung, wenn kein Gläubiger fristgerecht anmeldet
Kein Gläubigerantrag möglich – den Zeitpunkt bestimmen Sie
Eigenverwaltung – keine Lohnpfändung, diskret im Alltag
Steuern & öffentliche Hand
Vollständig erlassbar
Steuerforderungen des lettischen VID (Valsts ieņēmumu dienests)
Ordnungsgemäß angemeldete Steuerforderungen aus anderen EU-Staaten – auch des deutschen Finanzamts
Sozialversicherungsbeiträge & Krankenkassenforderungen
Verwaltungsstrafen & Ordnungsgelder – sofern nicht strafrechtlich
Banken & Kredite
Unabhängig von der Höhe
Kredite & Darlehen aller Art, Bankschulden allgemein
Kreditkarten-, Überziehungs- & Dispositionskredite
Leasing & Ratenkaufverträge
Inkassokosten & Verzugszinsen
Geschäft, Haftung & Alltag
Privat wie gewerblich
Geschäftsschulden aus selbständiger Tätigkeit & Geschäftsführerhaftung
Bürgschaften & Garantien
Lieferanten-, Handwerker- & Honorarforderungen
Miet- & Versorgerschulden (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation)

Die vier Verfahrensvarianten – so flexibel ist das lettische Recht

Das Maksātnespējas likums kennt vier Verfahrenswege, die sich nach Ihrer Situation richten. Variante 1 ist der Königsweg: Meldet kein Gläubiger seine Forderung innerhalb der kurzen Ausschlussfrist an, endet das Verfahren mit sofortiger Restschuldbefreiung – ohne Wohlverhaltensphase, ohne Zahlungen. In der Praxis kommt das häufig vor, weil viele Gläubiger Kosten und Aufwand einer Anmeldung im EU-Ausland scheuen. Variante 2: Deckt Ihr Einkommen mindestens 50 % der verbleibenden Verbindlichkeiten, dauert die Wohlverhaltensphase nur 6 Monate. Variante 3: Bei 35 % ein Jahr, bei 20 % eineinhalb Jahre.

Variante 4 greift, wenn Sie weniger als 20 % decken können – dann gilt die Drittel-Regelung mit einer Laufzeit nach Schuldenhöhe: 1 Jahr bei Verbindlichkeiten bis 30.000 €, 2 Jahre bis 150.000 €, 3 Jahre darüber. Nach Ablauf erfolgt die Restschuldbefreiung automatisch (§ 164 Maksātnespējas likums) – ohne weiteren Antrag, ohne Verhandlung. Das System belohnt höhere Einkommen mit kürzeren Verfahren und gibt zugleich Personen mit geringem Einkommen einen fairen, planbaren Weg in die Schuldenfreiheit.

05
Die Einordnung

Insolvenz in Lettland oder deutsche Privatinsolvenz?

Beide Wege führen zur Restschuldbefreiung – sie unterscheiden sich grundlegend in Dauer, Freibeträgen und Lebensqualität während des Verfahrens.

VS
Der schnelle Neuanfang

Insolvenz in Lettland

12 bis 36 Monate bis zur Restschuldbefreiung – bei ausbleibenden Gläubigeranmeldungen sofort
Drittel-Regelung statt Pfändungstabellen – zwei Drittel Ihres Einkommens bleiben immer Ihnen
Auch Steuerschulden & Geschäftsführerhaftung erlassen – inkl. Forderungen des deutschen Finanzamts
Keine Kappungsgrenze – von jedem zusätzlichen Euro bleiben Ihnen 67 Cent
Kein Gläubigerantrag möglich – den Zeitpunkt des Verfahrens bestimmen Sie
EU-weit automatisch anerkannt (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848)
Eigenverwaltung & Diskretion – keine Lohnpfändung, keine Eintragung in deutschen Registern
Der lange Weg

Deutsche Privatinsolvenz

Drei Jahre Wohlverhaltensphase (§ 287 Abs. 2 InsO) – insgesamt rund vier Jahre bis zur Restschuldbefreiung
Starrer Tabellenbetrag: 1.587,40 € für Alleinstehende (§ 850c ZPO, Stand 07/2026)
Ab 4.866,30 € netto wird jeder weitere Euro vollständig gepfändet
Erwerbsobliegenheit über die gesamte Laufzeit (§ 287b InsO)
Öffentliche Bekanntmachung und Negativmerkmal bei Schufa & Co.
Obliegenheiten und Versagungsrisiken über die gesamte Laufzeit
Verwalter und Gericht bestimmen den Takt
Kein Schlupfloch, sondern Unionsrecht

Wer seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Lettland verlegt, nutzt Rechte, die jedem Unionsbürger zustehen. Entscheidend ist die saubere Umsetzung: ein echter, gelebter Lebensmittelpunkt in Lettland (Art. 3 VO (EU) 2015/848) – genau dafür sind wir da.

Unsicher, ob die Insolvenz in Lettland zu Ihnen passt?

15 Minuten Gespräch schaffen Klarheit – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.

06
Neueste Rechtsprechung

Das Urteil – wir gestalten das Recht mit.

Wir arbeiten nicht nur mit dem Recht – wir gestalten es mit. Gemeinsam mit unserem Partner haben wir eine wegweisende Entscheidung erstritten, die die Anerkennung der im EU-Ausland erlangten Restschuldbefreiung stärkt und über den Einzelfall hinaus Rechtssicherheit schafft. Während andere Kanzleien Standardverfahren abarbeiten, entwickeln wir das Recht weiter – zum Vorteil unserer Mandanten.

Das Urteil – Video Video ansehenBahnbrechendes Urteil: Wie wir für unsere Mandanten Rechtsgeschichte schreiben

Worum es ging

Kern der Auseinandersetzung war die Frage, unter welchen Voraussetzungen der im EU-Ausland begründete Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848) anzuerkennen ist – und ob die dort erlangte Restschuldbefreiung auch im Inland gegenüber Gläubigern Wirkung entfaltet.

Was entschieden wurde

Bestätigt wurde: Eine ordnungsgemäß im Ausland durchgeführte EU-Insolvenz ist nach dem Grundsatz der automatischen Anerkennung (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848) auch im Inland anzuerkennen. Die erteilte Restschuldbefreiung wirkt damit EU-weit – deutsche Gläubiger und Gerichte sind daran gebunden.

Was das für Sie bedeutet

Planbare Sicherheit: Ist die Restschuldbefreiung im EU-Ausland einmal wirksam erteilt, müssen deutsche Gläubiger sie hinnehmen – Altforderungen leben nicht wieder auf, ein erneutes Aufrollen im Inland ist ausgeschlossen.

Das können nur wir
„Wir kämpfen bis zum letzten Moment für die Rechte unserer Mandanten – und schaffen Präzedenzfälle, die Rechtssicherheit für alle bringen."
Das Urteil im Original nachlesenVeröffentlicht auf kanzlei-rieger.eu/erfolge – gemeinsam mit unserem Partner erstritten.
Zur Veröffentlichung
Selbstcheck · 30 Sekunden

Passt die Insolvenz in Lettland zu Ihrer Situation?

Vier Fragen, ein ehrliches Bild: Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – der Kompass rechts wertet live aus.

0/4Punkte treffen zu
Ihr Lettland-Kompass. Wählen Sie links aus, was auf Ihre Situation zutrifft – wir ordnen das Ergebnis sofort ein.
Kostenloses Erstgespräch anfragen

Unverbindliche Selbsteinschätzung – ersetzt keine einzelfallbezogene Beratung.

Der Ablauf

In fünf Etappen zur Restschuldbefreiung.

Von der ersten Analyse bis zur Anerkennung im Heimatland begleiten wir Sie aus einer Hand – mit festem Ansprechpartner, Beratung auf Deutsch und sicherer digitaler Aktenführung. Den Insolvenzantrag erstellt unser Team individuell – einen standardisierten Vordruck gibt es in Lettland nicht; Ihr Alltag geht dabei normal weiter.

07
1
Etappe 1

Erstberatung & Analyse

Kostenfrei und unverbindlich, in der Kanzlei oder per Video-Call: Analyse Ihrer Lage, erste Hilfe bei Pfändung – und die Prüfung, ob Lettland zu Ihnen passt.

2
Etappe 2

COMI-Verlegung nach Lettland

Wohnung in Riga auf Ihren Namen, Wohnsitzmeldung, Bankkonto, Arbeit oder eigene SIA und Alltagsverträge – rund sechs Monate echt gelebt. Wir organisieren alles.

Art. 3 VO (EU) 2015/848
3
Etappe 3

Individueller Antrag & Depot

Maßgeschneiderter Insolvenzantrag mit Gläubigerliste, Nachweisen und Übersetzungen – dazu die Einzahlung des Depots (zwei Mindestlöhne, 2026: 1.560 €) und der Gerichtsgebühr von 70 €.

4
Etappe 4

Eröffnung & Gläubigerfrist

Das Gericht entscheidet binnen weniger Tage im schriftlichen Verfahren – ohne Gerichtstermin; der Verwalter schreibt die Gläubiger an. Es läuft die kurze Ausschlussfrist – wer nicht anmeldet, geht leer aus.

5
Etappe 5

Restschuldbefreiung & Anerkennung

Ohne Anmeldungen sofort, sonst nach der Wohlverhaltensphase automatisch (§ 164 Maksātnespējas likums). Übersetzung und Apostille, Anerkennung im Heimatland, Löschung negativer Einträge.

Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848
Gut zu wissen

Der Lebensmittelpunkt ist typischerweise rund 6 Monate vor Antragstellung aufgebaut (Art. 3 VO (EU) 2015/848 verlangt mindestens 3 Monate). Arbeit, Familie und Freizeit laufen dabei ganz normal weiter – und wir organisieren die komplette Struktur für Sie: von der Wohnung über Wohnsitzmeldung und Bankkonto bis zur SIA-Gründung oder Jobsuche.

Im Detail läuft das Verfahren so: Nach der kostenlosen Erstberatung und der rund sechsmonatigen COMI-Phase erstellt unser Team Ihren individuellen Insolvenzantrag – anders als in Deutschland gibt es in Lettland keinen Vordruck. Über die Einleitung beschließt das Gericht spätestens am nächsten Arbeitstag, über die Eröffnung binnen sieben Tagen im schriftlichen Verfahren (§§ 363.22 ff. Civilprocesa likums) und bestellt den Insolvenzverwalter. Melden die Gläubiger innerhalb der Ausschlussfrist keine Forderungen an, endet das Verfahren mit sofortiger Restschuldbefreiung; sonst folgt die Wohlverhaltensphase von 6 bis 36 Monaten mit der fairen Drittel-Regelung. Die Restschuldbefreiung erfolgt danach automatisch (§ 164 Maksātnespējas likums) – mit sofortiger Wirkung in der gesamten EU (mit Ausnahme Dänemarks).

Der Schlüssel zum Verfahren

Der Lebensmittelpunkt entscheidet – wir bauen ihn mit Ihnen auf.

Das zuständige Gericht bestimmt sich nach Ihrem tatsächlichen Lebensmittelpunkt (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848). Eine Briefkastenadresse genügt nicht: Wohnung auf eigenen Namen, Wohnsitzmeldung, Bankkonto und Erwerbstätigkeit in Lettland gehören dazu – echt und tatsächlich gelebt.

Genau das ist unser Handwerk: Wir organisieren die komplette Struktur in Lettland – mit eigenem Büro in Riga – und begleiten Sie zu allen Behördenterminen – mit unserer Zufriedenheits- und Geld-zurück-Garantie.

Wohnung & Mietvertragauf Ihren eigenen Namen
Wohnsitzmeldungdeklarētā dzīvesvieta – Ihre offizielle Anmeldung
Bankkonto & Kartebei einer lettischen Bank eröffnet
ErwerbstätigkeitAnstellung oder eigene SIA – wir unterstützen Sie
AlltagsverträgeHandy, Strom, Internet, Kfz
Rund 6 Monate gelebtvor der Antragstellung
Vertrauliches Erstgespräch anfragen
08
Mandanten & Erfolge

Das sagen unsere Mandanten.

Diskretion hat für uns höchsten Stellenwert – die allermeisten unserer Mandanten möchten verständlicherweise unerkannt bleiben. Nur wenige sprechen öffentlich über ihre Insolvenz in Lettland. Diesen mutigen Menschen danken wir von Herzen: Ihre Erfahrungsberichte zeigen ehrlich und aus erster Hand, wie ein Neuanfang gelingt.

Erfolge, auf die Sie sich verlassen können.

Drei Gründe, warum Mandanten uns ihr wichtigstes Projekt anvertrauen: den eigenen Neuanfang.

100 %
Erfolgsquote · Stand 31.12.2025

Alle Mandanten, die den Insolvenzantrag gestellt haben, haben am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erhalten. In die Quote fließen ausschließlich Mandate ein, die von uns bis zur Restschuldbefreiung bearbeitet wurden.

Zufriedenheits- & Geld-zurück-Garantie

Schriftlich zugesichert

Scheitert Ihr Verfahren an einem Fehler unserer Beratung, erhalten Sie Ihr Honorar zurück – schriftlich zugesichert. Ihr Risiko tragen wir, nicht Sie.

Zur Garantie
TÜV SÜD

TÜV SÜD zertifiziert

Stand 2021

Geprüfte Abläufe und echte, überprüfbare Nachweise: anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen und echte Mandantenvideos – keine gekauften Bewertungen, keine bezahlten Presseartikel.

Dokumentierte Erfolge
Schwarz auf weiß

Dokumentierte Restschuldbefreiungen – echte Bescheide statt Versprechen.

Jeder Bescheid steht für einen Menschen, der wieder frei durchatmen kann. Aus Diskretionsgründen zeigen wir einen anonymisierten Ausschnitt – transparent und nachvollziehbar.

Echte, anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen
Gerichtlich bestätigt – aus Irland, Lettland und Spanien
EU-weit anerkannt nach Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848
Dokumentierte Erfolge ansehen
Ihre Kanzlei

Ein Team voller Expertise.

Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand, von der Länderwahl bis zur Anerkennung Ihrer Restschuldbefreiung.

Das Team der Kanzlei Rieger & Partner
Erfahrung aus der Praxisauf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite
Cornelius Rieger
Cornelius Rieger
Jurist · Geschäftsführer
Lutz Spendig
Lutz Spendig
Key Account · Business Dev.
Christoph Hempel
Christoph Hempel
Jurist · Recht
Benjamin Schreiber
Benjamin Schreiber
Jurist · Recht
Liga Rieger
Liga Rieger
Firmengründung
Violetta Sprung
Violetta Sprung
Executive Secretary
Markus Helm
Markus Helm
Steuern · Beratung
Thomas Kunsch
Thomas Kunsch
Steuern · COMI
Benedikt Kippschnieder
Benedikt Kippschnieder
Steuern · Beratung
Edgar Strautins
Edgar Strautins
Recht
Fernando Frühbeck
Fernando Frühbeck
Recht
Veronique Boussin
Veronique Boussin
COMI
Inga Lagzdiņa
Inga Lagzdiņa
Steuern
Standort Zug
Zug · SchweizGrafenauweg 8, 6300 Zug
Standort Berlin
Berlin · DeutschlandKurfürstendamm 14, 10719 Berlin
Standort Riga
Riga · LettlandLāčplēša iela 20a, LV-1011 Riga
Standort Kilkenny
Kilkenny · IrlandDe La Salle House, 10 The Parade
09
Unser Wissen auf YouTube

Die Insolvenz in Lettland zum Ansehen.

Auf unserem YouTube-Kanal teilen wir umfangreiches Wissen kostenlos – über 26 Erklärvideos, vom lettischen Verfahren über den Ländervergleich bis zum Lebensmittelpunkt (COMI). Kompakte Videos, die komplexe Themen greifbar machen.

Zum YouTube-Kanal

@kanzleiriegerpartner – außerdem im Kanal: Vermögensschutz, Wyoming LLC, der kostenlose Vermögensschutz-Kurs und weitere Mandantenberichte.

Schneller schuldenfrei – legal, rechtssicher, europäisch. Wofür Deutschland Jahre verlangt, genügen in Lettland oft nur zwölf Monate – und zwei Drittel Ihres Einkommens bleiben Ihnen.
Cornelius Rieger
Cornelius RiegerJurist · Geschäftsführer, Kanzlei Rieger & Partner
Ihr nächster Schritt

Sprechen wir über Ihren Neuanfang.

Ob die Insolvenz in Lettland für Sie sinnvoll ist, lässt sich seriös nur im Einzelfall beurteilen – möglich ab 5.000 € Gesamtschulden, nach oben offen; wirtschaftlich lohnend als Faustregel ab etwa 80.000 €. Das kostenlose Erstgespräch schafft Klarheit.

Vertrauliche Analyse Ihrer Lage – Schuldenarten, Einkommen, Lebensplanung: Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Lettland passt – oder ob Irland oder Spanien die bessere Wahl ist.
Ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung – lohnt sich das Verfahren nicht, zeigen wir Alternativen auf. Keine falschen Versprechen.
EU-Insolvenz-Broschüre inklusive – Sie erhalten unsere ausführliche Mandanteninformation als PDF. Vertiefend: das Buch „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher".
Cornelius Rieger
Unterschrift Cornelius Rieger Cornelius Rieger Jurist · Geschäftsführer
Bekannt aus Klassik Radio Zertifiziert · Stand 2021 TÜV SÜD

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Unverbindlich & 100 % vertraulich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags).

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Beantwortung der Anfrage zu. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Das Senden hat leider nicht geklappt – Ihre Eingaben bleiben erhalten. Bitte versuchen Sie es gleich noch einmal oder rufen Sie uns an: +49 89 943 96 99 66 · info@kanzlei-rieger.eu
Vielen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) bei Ihnen.

Lieber direkt anrufen? 089 943 96 9966 · Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr

Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen möchten.

Dauer, Rechtsgrundlage, Freibeträge, Pflichten, Bekanntmachung – die Fragen zur Insolvenz in Lettland, die uns im Erstgespräch am häufigsten gestellt werden.

DauerWie lange dauert die Insolvenz in Lettland?

Die Verfahrensdauer hängt maßgeblich davon ab, ob und wie viele Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Das lettische Insolvenzgesetz kennt vier Verfahrensvarianten:

  • Variante 1 – sofortige Restschuldbefreiung: Meldet kein Gläubiger seine Forderung fristgerecht beim Insolvenzverwalter an, erhalten Sie die Restschuldbefreiung direkt nach Abschluss des Insolvenzverfahrens – ohne Wohlverhaltensphase, ohne Zahlungen. Diese Variante kommt in der Praxis häufig vor, weil viele Gläubiger Kosten und Aufwand einer Anmeldung im EU-Ausland scheuen.
  • Variante 2 – 6 Monate: Reicht Ihr Einkommen, um mindestens 50 % der verbleibenden Verbindlichkeiten zu decken, dauert die Wohlverhaltensphase nur sechs Monate.
  • Variante 3 – 12 bis 18 Monate: Bei einer Deckung von mindestens 35 % ein Jahr, bei mindestens 20 % eineinhalb Jahre.
  • Variante 4 – 1 bis 3 Jahre (Drittel-Regelung): Unter 20 % Deckung fließt ein Drittel Ihres Einkommens an die Gläubiger; die Dauer richtet sich nach der Schuldenhöhe: 1 Jahr bis 30.000 €, 2 Jahre bis 150.000 €, 3 Jahre darüber.

Rechnen Sie realistisch mit rund 6 Monaten Aufbau des Lebensmittelpunkts (COMI) vor der Antragstellung, dann je nach Variante wenige Monate bis 3 Jahre Verfahren. Das lettische System belohnt höhere Einkommen mit kürzeren Verfahrensdauern – und gibt auch Personen mit geringem Einkommen einen fairen, planbaren Weg in die Schuldenfreiheit. Zum Vergleich: In Deutschland vergehen von der Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung mindestens 36 Monate.

RechtsgrundlageWas ist die gesetzliche Grundlage für die Insolvenz in Lettland?

Die Privatinsolvenz in Lettland steht auf einem soliden und modernen rechtlichen Fundament:

  • Maksātnespējas likums – das lettische Insolvenzgesetz, das die Verbraucherinsolvenz seit 2010 ausdrücklich regelt – Link zum Gesetz
  • § 164 Maksātnespējas likums – die automatische Restschuldbefreiung nach Abschluss des Verfahrens
  • EU-Insolvenzverordnung (EU) 2015/848 – garantiert die europaweite Anerkennung – Link zur Verordnung

Das Gesetz wurde mehrfach modernisiert und an die Anforderungen der EU-Insolvenzverordnung angepasst. Die Verordnung ist von entscheidender Bedeutung: Sie garantiert die automatische Anerkennung der in Lettland erlangten Restschuldbefreiung in den EU-Mitgliedstaaten (Art. 19, 20) – die Verordnung bindet 26 Mitgliedstaaten, nur Dänemark hat ein Opt-out. Deutsche Gläubiger können nach erfolgreichem Abschluss Ihres lettischen Verfahrens keine Forderungen mehr gegen Sie durchsetzen.

Das lettische Insolvenzrecht ist dabei besonders schuldnerfreundlich ausgestaltet – vollständig legal und europarechtlich ausdrücklich gewollt (Art. 21, 49 AEUV).

VoraussetzungenWas sind die Voraussetzungen für eine Insolvenz in Lettland?

Die Durchführung einer Privatinsolvenz in Lettland erfordert die Erfüllung klar definierter Voraussetzungen:

  • Lebensmittelpunkt in Lettland (COMI): Die zentrale Bedingung ist die Verlegung Ihres Center of Main Interest nach Lettland – nachweisbar durch objektive Kriterien wie Wohnung, Wohnsitzmeldung, Bankkonto und Erwerbstätigkeit; in der Praxis rund 6 Monate vor Antragstellung. Die Kanzlei Rieger und Partner übernimmt die komplette Organisation dieser COMI-Verlegung für Sie.
  • Schuldenhöhe: Ihre Gesamtschulden müssen mindestens 5.000 € betragen – nach oben gibt es keine Grenze.
  • Zahlungsunfähigkeit: Sie können Ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.
  • Redlichkeit: In den letzten zehn Jahren keine Verurteilung wegen Insolvenzbetrug oder ähnlicher Delikte.
  • Mitwirkung: Sie sind bereit, aktiv am Verfahren mitzuwirken und alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.

Die Verfahrenskosten sind überschaubar: eine Gerichtsgebühr von 70 € und ein Depot in Höhe von zwei Mindestmonatslöhnen (2026: 1.560 €), das vor Antragstellung an die Insolvenzkontrollbehörde eingezahlt wird – wird das Verfahren nicht eröffnet, erhalten Sie das Depot zurück. Ob Ihre Situation die Voraussetzungen erfüllt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

RestschuldbefreiungWelche Forderungen werden von der Restschuldbefreiung umfasst?

Die Restschuldbefreiung in der lettischen Privatinsolvenz ist umfassend – das Recht macht kaum Unterschiede zwischen den Forderungsarten:

  • Kredite und Darlehen aller Art, Bankschulden allgemein
  • Kreditkarten-, Überziehungs- und Dispositionskredite
  • Bürgschaften und Garantien
  • Geschäftsschulden aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit
  • Forderungen aus Geschäftsführerhaftung
  • Lieferantenforderungen und Handwerkerrechnungen
  • Miet- und Leasingschulden (privat und gewerblich)
  • Versorgerschulden – Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation
  • Steuerforderungen – Finanzamt/VID, auch aus anderen EU-Ländern
  • Krankenkassenforderungen und Sozialversicherungsbeiträge
  • Rückforderungen von Sozialleistungen
  • Honorarforderungen (Anwälte, Ärzte, Berater), Inkassokosten und Verzugszinsen
  • Ordnungsgelder und Verwaltungsstrafen (sofern nicht strafrechtlich)

Wichtiger Hinweis zu Steuerschulden: Anders als in vielen anderen EU-Ländern werden in Lettland auch Steuerforderungen grundsätzlich von der Restschuldbefreiung erfasst – gegenüber dem lettischen Staat (VID – Valsts ieņēmumu dienests) ebenso wie ordnungsgemäß angemeldete Steuerforderungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. In Spanien gilt dagegen eine Grenze von 10.000 € je öffentlichem Gläubiger.

RestschuldbefreiungWelche Forderungen werden NICHT von der Restschuldbefreiung umfasst?

Das lettische Insolvenzrecht kennt nur wenige Ausnahmen von der Restschuldbefreiung gemäß § 178 Maksātnespējas likums:

  • Unterhaltsverpflichtungen – für Kinder und Ehepartner, laufend und rückständig
  • Gerichtlich verhängte Geldbußen und Geldstrafen für Straftatbestände
  • Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen – bei nachgewiesener Vorsätzlichkeit
  • Forderungen aus arglistiger Täuschung oder vorsätzlicher Gläubigerschädigung
  • Neue Schulden, die nach Verfahrenseröffnung entstehen

Wichtig: Die Beweislast für die Vorsätzlichkeit liegt beim Gläubiger – er muss im lettischen Verfahren nachweisen, dass die Handlung vorsätzlich erfolgte. Bei fahrlässigen Handlungen greift die Restschuldbefreiung vollumfänglich.

Bei gesicherten Forderungen wird nur der ungesicherte Teil erfasst: Der durch werthaltige Sicherheiten wie Hypotheken oder Pfandrechte gedeckte Teil bleibt bestehen. Stehen bei Ihnen gewichtige vorsätzlich-deliktische Forderungen im Raum, prüfen wir ehrlich die Alternative Irland – dort werden auch diese Forderungen erfasst.

Drittel-RegelungWie hoch ist der Pfändungsfreibetrag in Lettland?

Das lettische Insolvenzrecht überzeugt durch die einfache und faire Drittel-Regelung (§ 155 Maksātnespējas likums): Sie behalten immer zwei Drittel Ihres Nettoeinkommens – keine komplizierten Tabellen, keine verwirrenden Berechnungen.

  • Bei 3.000 € netto bleiben Ihnen 2.000 € zum Leben
  • Bei 4.500 € netto sind es bereits 3.000 € – deutlich mehr als in den meisten anderen EU-Ländern
  • Mindestrate an die Gläubiger: ein Drittel des lettischen Mindestlohns – 2026 also 260 € monatlich (Mindestlohn 780 €)

Zusätzlich werden besondere persönliche Umstände berücksichtigt: Unterhaltspflichten für Kinder oder Ehepartner erhöhen den pfändungsfreien Anteil, ebenso notwendige Ausgaben bei chronischen Erkrankungen oder behinderungsbedingter Mehraufwand. Die lettischen Gerichte zeigen sich in der Praxis flexibel.

Im Vergleich zu den deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten in Lettland ermöglicht dieser Freibetrag einen angemessenen Lebensstandard während des Verfahrens – und anders als in Deutschland gibt es keine Kappungsgrenze, ab der jeder weitere Euro vollständig gepfändet wird (dort ab 4.866,30 € netto, § 850c ZPO, Stand 07/2026).

Drittel-RegelungWas passiert, wenn ich über den Pfändungsfreibetrag komme?

Im lettischen Insolvenzrecht gibt es keinen klassischen „Pfändungsfreibetrag", über den man kommen könnte. Die Drittel-Regelung gilt unabhängig von der Einkommenshöhe immer gleich: Sie behalten stets zwei Drittel Ihres Nettoeinkommens – egal ob Sie 1.500 € oder 10.000 € verdienen.

Beispiel Beförderung: Steigt Ihr Gehalt von 3.000 € auf 4.500 € netto, verbessert sich Ihre Situation direkt:

  • Vorher: 2.000 € für Sie, 1.000 € an die Gläubiger
  • Nachher: 3.000 € für Sie, 1.500 € an die Gläubiger

Sie behalten also 1.000 € mehr pro Monat – von jedem zusätzlich verdienten Euro bleiben Ihnen immer 67 Cent. Das schafft einen starken Anreiz, sich auch während des Verfahrens beruflich weiterzuentwickeln. Eine höhere Zahlung an die Gläubiger kann sogar die Verfahrensdauer verkürzen – wer die 20-%-, 35-%- oder 50-%-Schwelle erreicht, ist statt in 3 Jahren schon nach 18, 12 oder 6 Monaten schuldenfrei.

Nach Abschluss des Verfahrens steht Ihnen Ihr gesamtes Einkommen wieder vollständig zur Verfügung.

UnternehmerDarf ich während der Insolvenz Geschäftsführer, Gesellschafter oder freiberuflich tätig sein?

Das lettische Insolvenzrecht enthält keine automatischen Verbote für die Tätigkeit als Geschäftsführer während eines persönlichen Insolvenzverfahrens – allerdings mit wichtigen Spielregeln.

Nach § 144 Maksātnespējas likums verlieren Sie mit Verfahrenseröffnung das Recht, frei über Ihr Vermögen zu verfügen: Transaktionen über dem lettischen Mindestlohn bedürfen der vorherigen Zustimmung des Insolvenzverwalters – das betrifft auch Geschäftsführerverträge und -vergütungen.

  • Ausländische Gesellschaften (z. B. deutsche GmbH): keine direkten Verbote im lettischen Recht – maßgeblich ist das Recht des Sitzstaates, das wir vor Antragstellung für Sie prüfen.
  • Lettische SIA: volle Kontrollmechanismen – Vergütung und wichtige Entscheidungen benötigen die Zustimmung des Verwalters.
  • Neugründungen sind während des Verfahrens nur mit Genehmigung des Verwalters möglich; Einzelkaufleute (individuālais komersants) können nach § 127 Abs. 3 nicht am Verfahren für natürliche Personen teilnehmen.
  • Selbständige und Freiberufler können ihre Tätigkeit mit Zustimmung des Verwalters ausüben – alle Einkünfte werden offengelegt, Sie behalten zwei Drittel.

Eine unentgeltliche Geschäftsführung würde als Umgehung gewertet und ist nicht zulässig. Nach der Restschuldbefreiung entfallen alle Beschränkungen – dann steht auch der eigenen SIA (ab 1 € Stammkapital) nichts mehr im Weg.

ReisefreiheitDarf ich während einer lettischen Insolvenz reisen?

Volle Reisefreiheit als EU-Bürger: Die Freizügigkeit ist ein fundamentales Grundrecht aller Unionsbürger und bleibt während des lettischen Insolvenzverfahrens uneingeschränkt bestehen (Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG). Sie sind kein Gefangener des Verfahrens – geschäftliche Termine, Familienbesuche und Urlaubsreisen sind jederzeit möglich.

Praktische Handhabung: Kurze Reisen bis zu drei Wochen bedürfen keiner besonderen Anmeldung oder Genehmigung. Bei längeren Auslandsaufenthalten empfiehlt es sich, den Insolvenzverwalter zu informieren – nicht zur Einholung einer Erlaubnis, sondern damit Ihr Lebensmittelpunkt (COMI) in Lettland nicht in Frage gestellt wird.

Geschäftsreisen sind ausdrücklich erlaubt; viele unserer Mandanten pendeln regelmäßig zwischen Lettland und Deutschland. Die einzige praktische Einschränkung: Für wichtige Termine in Lettland müssen Sie verfügbar sein – diese werden rechtzeitig angekündigt und lassen sich bei der Reiseplanung berücksichtigen.

AblaufWie läuft der Insolvenzantrag in Lettland ab?

Der Ablauf des lettischen Insolvenzverfahrens zeichnet sich durch seine außergewöhnliche Geschwindigkeit aus. Nach der kostenlosen Erstberatung und der rund sechsmonatigen COMI-Verlegung beginnt das eigentliche Verfahren:

  • Individuelle Antragserstellung: Anders als in Deutschland gibt es in Lettland keinen standardisierten Vordruck – unser Team erstellt einen maßgeschneiderten Antrag mit der Darstellung Ihrer finanziellen Situation, vollständiger Gläubigerliste und allen COMI-Nachweisen.
  • Depot & Gebühr: Einzahlung des Depots (zwei Mindestlöhne, 2026: 1.560 €) und der Gerichtsgebühr von 70 €.
  • Schnelle Gerichtsentscheidung ohne Termin: Über die Einleitung des Verfahrens beschließt das Gericht spätestens am nächsten Arbeitstag nach Eingang; über die Eröffnung entscheidet es binnen sieben Tagen im schriftlichen Verfahren – in der Regel ohne Gerichtsverhandlung (§§ 363.22 ff. Civilprocesa likums). Geprüft werden nur die formellen Voraussetzungen.
  • Insolvenzverwalter: Nach der Eröffnung wird sofort ein Verwalter bestellt, der Ihre Vermögensverhältnisse prüft und die Gläubiger anschreibt.
  • Gläubigerfrist (Ausschlussfrist): Die Gläubiger haben nur kurze Zeit, ihre Forderungen anzumelden – wer die Frist versäumt, geht leer aus.
  • Der Königsweg: Meldet kein einziger Gläubiger fristgerecht an, endet das Verfahren mit sofortiger Restschuldbefreiung – ohne jegliche Zahlungen.
  • Alternativ: die Verfahrensvarianten 2 bis 4 mit Laufzeiten zwischen 6 Monaten und 3 Jahren – stets mit der fairen Drittel-Regelung.
  • Automatische Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der jeweiligen Frist erfolgt die Restschuldbefreiung gemäß § 164 Maksātnespējas likums automatisch – ohne weiteren Antrag.

Sie unternehmen keinen Schritt alleine: Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie von der ersten Analyse bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung in Ihrem Heimatland.

PflichtenWelche Pflichten habe ich während der Insolvenz in Lettland?

Die Pflichten sind im Maksātnespējas likums fair und transparent geregelt – das lettische System ist auf Kooperation ausgelegt:

  • Mitwirkungspflicht (§§ 141–143): vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter, Bereitstellung von Einkommensnachweisen, Kontoauszügen und Gläubigerinformationen.
  • Erwerbstätigkeit: Während der Wohlverhaltensphase gehen Sie einer Arbeit nach oder bemühen sich aktiv darum – Sie behalten immer zwei Drittel Ihres Einkommens.
  • Meldepflicht: Wichtige Veränderungen – Jobwechsel, Umzug, Erbschaft – teilen Sie dem Verwalter mit.
  • Größere Anschaffungen über dem Mindestlohn besprechen Sie vorher mit dem Verwalter, der in der Regel zustimmt, wenn sie notwendig sind.

Das lettische System setzt auf Vertrauen und Eigenverantwortung: Die wenigen Termine beim Verwalter dienen der Unterstützung, nicht der Kontrolle; die meiste Kommunikation läuft unkompliziert schriftlich. Eine Versagung der Restschuldbefreiung erfolgt nur in extremen Ausnahmefällen bei vorsätzlichem Fehlverhalten – nicht bei kleinen Versäumnissen.

Mit unserem Mandantenportal und den Erklärvideos kennen Sie jederzeit Ihre aktuellen Aufgaben – so erfüllen Sie alle Pflichten mühelos und sichern sich Ihre Restschuldbefreiung.

Social MediaWie wichtig sind Facebook und soziale Medien im Verfahren?

Wichtige Klarstellung zur COMI-Prüfung: Entgegen vieler Internetmythen spielen soziale Medien bei der Prüfung Ihres Lebensmittelpunkts keine Rolle. Das lettische Gericht interessiert sich nicht für Ihre Facebook- oder Instagram-Profile – die COMI-Prüfung erfolgt ausschließlich anhand objektiver Kriterien wie Wohnsitz, Arbeitsplatz, Bankkonto und behördlichen Anmeldungen in Lettland.

Nach Verfahrenseröffnung: Der Insolvenzverwalter kann sich für Ihr Online-Verhalten interessieren, wenn Hinweise auf verheimlichte Vermögenswerte vorliegen. Posts über teure Anschaffungen oder luxuriöse Urlaube können Fragen aufwerfen – ein zurückhaltender Umgang während des Verfahrens ist daher ratsam.

Die berufliche Nutzung von LinkedIn oder Xing bleibt selbstverständlich uneingeschränkt möglich und ist oft für die Erwerbstätigkeit notwendig – wichtig ist nur, dass alle daraus resultierenden Einkünfte ordnungsgemäß deklariert werden.

Arbeiten in LettlandWie finde ich Arbeit und wie arbeite ich in Lettland?

Unsere klare Empfehlung für Unternehmer: die lettische SIA. Mit einem Mindestkapital ab 1 € ist die Gründung der SIA (Sabiedrība ar ierobežotu atbildību) unschlagbar günstig. Die Besteuerung ist attraktiv: Die lettische Körperschaftsteuer fällt erst bei Gewinnausschüttung an – thesaurierte Gewinne bleiben zunächst steuerfrei. Als Geschäftsführer Ihrer eigenen SIA zahlen Sie sich ein angemessenes Gehalt, sind sozialversichert – und behalten dank der Drittel-Regelung zwei Drittel davon.

Arbeiten in Anstellung – die wichtigsten Jobportale:

Riga hat sich zu einem attraktiven Standort für internationale Unternehmen entwickelt: Tech-Firmen, Finanzdienstleister und Shared-Service-Center suchen laufend deutschsprachige Mitarbeiter – oft ganz ohne Lettischkenntnisse. Die Branchen IT, Fintech, Logistik, Customer Service und E-Commerce bieten gute Chancen. Unsere Kanzlei verfügt über ein etabliertes Netzwerk zu Arbeitgebern, die gezielt deutsche Fachkräfte suchen – und die niedrigen Lebenshaltungskosten lassen Ihnen von Ihrem Gehalt mehr übrig.

EinkommenWas passiert, wenn sich meine finanzielle Situation während der Insolvenz ändert?

Finanzielle Veränderungen sind im lettischen System kein Problem – die Drittel-Regelung macht das Verfahren flexibel und motivierend.

Bei Einkommensverbesserung profitieren Sie direkt: Sie behalten immer zwei Drittel. Steigt Ihr Einkommen von 3.000 € auf 4.500 €, haben Sie 1.000 € mehr in der Tasche – nicht nur 100 oder 200 € wie in anderen Ländern. Die Verbesserung müssen Sie melden, das ist aber reine Formsache. Eine höhere Gläubigerquote kann die Verfahrensdauer sogar verkürzen – von 3 Jahren auf 18, 12 oder sogar 6 Monate.

Bei Einkommensverschlechterung bleiben Sie geschützt: Verlieren Sie den Job oder werden krank, passt sich das System automatisch an – da Sie nur ein Drittel des tatsächlichen Einkommens abgeben, sinken die Zahlungen mit. Bei Arbeitslosigkeit zeigt sich das System kulant; wichtig ist nur, dass Sie sich um eine neue Stelle bemühen.

Das Verfahren läuft normal weiter – keine Verlängerung, keine Verschärfung. Melden Sie jede Veränderung über uns: Proaktive Kommunikation hält Ihr Verfahren auf Kurs Richtung Restschuldbefreiung.

ArbeitsverhältnisWie wirkt sich das Verfahren auf mein Anstellungsverhältnis aus?

Das lettische Insolvenzverfahren ist besonders arbeitnehmerfreundlich, denn es läuft weitgehend in Eigenverwaltung: Ihr Arbeitgeber erfährt in der Regel nichts von Ihrer Insolvenz.

Der große Vorteil: Sie überweisen das Drittel Ihres Nettoeinkommens selbst an den Insolvenzverwalter. Es gibt keine automatische Lohnpfändung, keine Mitteilung an den Arbeitgeber, keine peinlichen Nachfragen – Ihr volles Gehalt kommt weiterhin auf Ihr Konto. Für den Arbeitgeber ändert sich nichts. Nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa bei Tätigkeiten mit Finanzverantwortung in Banken oder Versicherungen – kann eine Informationspflicht bestehen.

Flexibilität bei Jobwechsel: Ein Wechsel während des Verfahrens ist problemlos möglich – Sie teilen dem Verwalter Ihr neues Einkommen mit und passen die Zahlungen an; der neue Arbeitgeber muss nicht informiert werden. Viele Mandanten nutzen die Zeit sogar für Karrieresprünge, da sie von Gehaltserhöhungen direkt profitieren.

Eine Privatinsolvenz ist zudem kein Kündigungsgrund – und berufliche Weiterentwicklung ist im lettischen System ausdrücklich erwünscht: Je mehr Sie verdienen, desto mehr behalten Sie – und desto schneller können Sie schuldenfrei sein.

BekanntmachungWie erfolgt die Bekanntmachung der Insolvenz in Lettland?

Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 55 Maksātnespējas likums über das offizielle elektronische Insolvenzregister. Die Eintragung dient primär dazu, dass Gläubiger ihre Forderungen anmelden können – das Register ist zwar öffentlich, wird aber außerhalb Lettlands kaum beachtet.

Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung im lettischen Amtsblatt „Latvijas Vēstnesis" (§ 56 Maksātnespējas likums) – gesetzlich vorgeschrieben, praktisch aber ohne Auswirkungen auf Ihr Leben im deutschsprachigen Raum.

Keine Eintragung in Deutschland oder Österreich: Ihre lettische Insolvenz wird nicht in deutschen Registern veröffentlicht oder in deutschen Datenbanken vermerkt – das schützt Ihre Privatsphäre erheblich. Für Gläubiger ist die Forderungsanmeldung zudem mit Aufwand verbunden: Sie müssen sich mit dem lettischen Verfahren auseinandersetzen oder einen lokalen Anwalt beauftragen – eine Hürde, die viele kleinere Gläubiger von der Anmeldung abhält.

Nach dem VerfahrenWie geht es nach der Restschuldbefreiung weiter – werden Schufa-Einträge gelöscht?

Ihre neue finanzielle Freiheit beginnt sofort: Nach erteilter Restschuldbefreiung sind Sie vollständig schuldenfrei. Die Entscheidung gilt automatisch in den EU-Mitgliedstaaten (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848) – deutsche Gläubiger müssen Ihre Schuldenfreiheit akzeptieren.

Die Löschung bei deutschen Auskunfteien: Seit dem EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2023 (verbundene Rechtssachen C-26/22 und C-64/22) müssen Schufa und andere Auskunfteien Einträge zur Restschuldbefreiung spätestens nach 6 Monaten löschen. Das betrifft alle negativen Einträge zur Insolvenz, Mahnbescheide, Vollstreckungstitel und Kreditkündigungen im Zusammenhang mit der Insolvenz. Rechtsgrundlagen sind Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung) und § 178 Maksātnespējas likums – mit dem lettischen Gerichtsbeschluss (übersetzt und mit Apostille versehen) setzen wir die Löschung für Sie durch.

Was Sie sofort wieder können: Bankkonten eröffnen, Kredite aufnehmen, Verträge aller Art abschließen, Unternehmen gründen, Bürgschaften übernehmen – die lettische Restschuldbefreiung verschafft Ihnen einen echten Neustart ohne Einschränkungen.

Unser konsequentes Vorgehen: Sollten sich Auskunfteien weigern, setzen wir Ihre Rechte durch – notfalls gerichtlich. Die meisten Auskunfteien reagieren auf unsere Löschungsaufforderungen mittlerweile umgehend. Ihr Neustart mit weißer Weste ist unser Ziel.