Firmengründung Schweiz · GmbH nach Art. 772 ff. OR · Kanton Zug

Die Schweizer GmbH: Substanz, die man Ihnen ansieht.

Bonität, Stabilität und ein Steuersatz, der mit jeder „Steueroase" mithält: Im Kanton Zug zahlt eine GmbH effektiv rund 11,9 % auf den Gewinn – bei einer Mehrwertsteuer von nur 8,1 %. Die Schweiz ist unser Heimmarkt: Der Hauptsitz der Kanzlei liegt in Baar im Kanton Zug, wenige Minuten von Notariat, Handelsregister und Steuerverwaltung.

≈ 11,9 %effektive Gewinnsteuer in Zug – Bund, Kanton und Gemeinde zusammen
8,1 %Mehrwertsteuer – der niedrigste Normalsatz Europas
20.000 CHFStammkapital – vollständig einzuzahlen, bleibt aber Ihr Geld im Unternehmen
7Jahre Verlustverrechnung – künftige Gewinne mit Verlusten verrechenbar

Kostenloses Erstgespräch anfragen

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Cornelius Rieger
Unterschrift Cornelius Rieger Cornelius Rieger Jurist · Geschäftsführer – Ihre Anfrage landet direkt bei mir.
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Kanzlei Rieger & Partner · Vermögensschutz · EU-Insolvenzrecht · Unternehmensstrukturierung Standorte in Zug (Schweiz) · Berlin (Deutschland) · Riga (Lettland) · Kilkenny (Irland) Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Das Buch: „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher" TÜV SÜDTÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021) Bekannt aus    & YouTube
01
Unser Heimmarkt

Zug: Wo wir selbst zu Hause sind.

Wir empfehlen den Kanton Zug nicht aus dem Prospekt – unsere Kanzlei hat dort ihren Hauptsitz. Notariat, Handelsregisteramt und Steuerverwaltung kennen wir aus der täglichen Praxis, und genau das spüren Sie im Gründungstempo.

≈ 11,9 %Gewinnsteuer effektivBund (8,5 % nominal, effektiv 7,8 %) plus Kanton und Gemeinde – der tiefste Wert der Schweiz.
0,75 Kapitalsteuer (Bsp. ZH)Kantonale Steuer auf das Eigenkapital; in mehreren Kantonen auf die Gewinnsteuer anrechenbar.
35 %VerrechnungssteuerAuf Dividenden und Zinsen – bei korrekter Deklaration bzw. über Doppelbesteuerungsabkommen ganz oder teilweise rückforderbar.
2–4Wochen bis zur EintragungSperrkonto, Notariat, Handelsregister – gut organisiert ist die GmbH in wenigen Wochen arbeitsfähig.
Standort Zug, Schweiz
Kanton Zug · Hauptsitz der Kanzlei Rieger & Partner in Baar
02
Der Kantonsvergleich

Nicht „die Schweiz" entscheidet. Der Kanton.

Die Steuerhoheit liegt bei Bund, Kanton und Gemeinde – entsprechend groß sind die Unterschiede. Die effektive Gewinnsteuerbelastung im Vergleich (Hauptort, 2026, gerundet):

Zug≈ 11,9 %
Schwyz≈ 14 %
Schaffhausen≈ 16 %
Zürich≈ 19,6 %
Deutschland (Referenz)≈ 30 %
Effektive Gesamtbelastung auf den Vorsteuergewinn (Bund + Kanton + Gemeinde, Hauptort), Richtwerte 2026. Die Schweizer Gewinnsteuer ist von ihrer eigenen Bemessungsgrundlage abziehbar – daher „effektiv" niedriger als die nominalen Sätze. Deutschland: KSt + Soli + GewSt je nach Hebesatz. Ohne Gewähr.
03
Der Wirtschaftsstandort

Mehr als niedrige Steuern: das Gesamtpaket Schweiz.

Steueroasen gibt es viele. Aber nur ein Land kombiniert Tiefsteuersätze mit AAA-Rating, hartem Franken, verlässlichen Gerichten und einem Bankenplatz von Weltrang – und genau dieses Gesamtpaket kaufen Sie mit einer Zuger GmbH ein.

  • AAA-Rating aller großen Agenturen – die Schweiz gehört zu den wenigen Staaten mit Bestnote
  • Politische Stabilität seit Generationen – keine Steuer-Kehrtwenden über Nacht
  • Verbindliche Rulings – Sie kennen Ihre Steuerlast, bevor Sie investieren
  • Der Franken als Härtetest – Ihr Unternehmensvermögen in einer der stabilsten Währungen der Welt
Wirtschaftsstandort Schweiz ≈ 11,9 %Gewinnsteuer effektiv im Kanton Zug 8,1 %Mehrwertsteuer – Europas niedrigster Normalsatz AAALänderrating von S&P, Moody's & Fitch Nr. 1Innovationsstandort – seit Jahren Weltspitze im Global Innovation Index
04
Der direkte Vergleich

Zug gegen Deutschland: Das Duell der Standorte.

Renommee UND Tiefsteuersatz – die Schweiz ist einer der wenigen Orte der Welt, an denen Sie sich nicht entscheiden müssen.

Ihre GmbH im Kanton Zug

Der Premium-Standort

  • ≈ 11,9 % Gewinnsteuer – tiefer als Irland, Zypern und jede deutsche Alternative
  • 8,1 % Mehrwertsteuer – der niedrigste Normalsatz Europas, spürbar bei jeder Rechnung
  • Verbindliches Steuer-Ruling – Planungssicherheit, bevor Sie den ersten Franken investieren
  • Schweizer Bonität – Banken, Kunden und Partner öffnen die Tür weiter
  • 7 Jahre Verlustverrechnung – ohne deutsche Mindestbesteuerungs-Deckelung
Zum Vergleich: deutscher Standort

Teuer und unberechenbar

  • ≈ 30 % Gesamtsteuerlast, je nach Hebesatz auch mehr
  • 19 % Mehrwertsteuer auf jede Leistung
  • Keine verbindliche Vorab-Auskunft – Gestaltungssicherheit erst nach Jahren
  • Verlustvortrag durch Mindestbesteuerung gebremst
  • Steuerpolitik im Dauerwandel – verlässliche Planung kaum möglich
Ihr Türöffner

Bonität, die Kredite bringt

„Sitz: Zug, Schweiz“ auf dem Briefkopf verändert Gespräche – bei Banken, Leasinggebern und Großkunden. Schweizer Gesellschaften genießen weltweit einen Vertrauensvorschuss, den man nicht kaufen kann.

Ihre Stabilität

Franken, Frieden, Rechtssicherheit

Stabile Währung, stabile Politik, verlässliche Gerichte: Die Schweiz ist seit Generationen der sichere Hafen Europas – und Ihr Unternehmen sitzt mittendrin.

Ihr Heimvorteil

Unsere Kanzlei sitzt in Baar

Wir gründen nicht aus der Ferne: Notariat, Handelsregister und Steuerverwaltung des Kantons Zug kennen wir aus der täglichen Praxis – das spüren Sie im Tempo und im Ergebnis.

05
Geld aus der GmbH

Lohn oder Dividende? Beides – richtig gemischt.

Wie Sie Gewinne aus Ihrer Schweizer GmbH entnehmen, entscheidet über Sozialabgaben, Verrechnungssteuer und Ihre private Steuerlast. Die beiden Wege im Vergleich:

Weg 1

Der Geschäftsführerlohn

Sozialversicherung (AHV/ALV)ja, je hälftig
Abzugsfähig bei der GmbHja – senkt den Gewinn
Verrechnungssteuerkeine
Rhythmusmonatlich, planbar
Ideal für die laufende Lebenshaltung – und jeder Franken Lohn senkt den steuerbaren Gewinn der GmbH.

* Bei Wohnsitz Schweiz vollständig, bei Wohnsitz Deutschland nach DBA bis auf 15 % Sockelsteuer (auf die Abgeltungsteuer anrechenbar). Die optimale Lohn-Dividenden-Quote rechnen wir im Erstgespräch.

06
So läuft es ab

Der Schweizer Gründungsweg – Schritt für Schritt.

Anders als in Irland oder Lettland führt in der Schweiz kein Weg an Sperrkonto und Notariat vorbei. Gut organisiert dauert der gesamte Weg zwei bis vier Wochen.

1

Struktur & Domizil

Erstgespräch: GmbH oder AG, Kanton, Firmenname, Domizil. Wir organisieren den Geschäftssitz – vom Domizil bis zum eigenen Büro in Zug.

2

Sperrkonto & Einzahlung

Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos bei einer Schweizer Bank und Einzahlung der CHF 20.000; die Bank stellt die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus.

3

Notarielle Beurkundung

Öffentliche Beurkundung der Gründung (Statuten, Stampa-/Lex-Friedrich-Erklärungen); die Kapitaleinzahlungsbestätigung liegt dem Notar vor.

4

Handelsregister

Eintragung im Handelsregister des Sitzkantons. Mit der Eintragung entsteht die GmbH – das Sperrkonto wird aufgelöst, das Kapital fließt auf das Geschäftskonto.

5

Steuern, AHV & Betrieb

Anmeldung bei Steuerverwaltung und Ausgleichskasse (AHV), MwSt-Registrierung ab CHF 100.000 Umsatz, laufende Buchhaltung über unsere Partner.

Wichtig: mindestens eine zeichnungsberechtigte Person in der Schweiz.

Nach Art. 814 Abs. 3 OR muss die GmbH durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Das lösen wir strukturell – etwa über einen lokalen Geschäftsführer oder Zeichnungsberechtigten aus unserem Netzwerk, transparent und mit klaren Verantwortlichkeiten.

07
Sechs Standort-Trümpfe

Was die Schweiz sonst noch für Sie arbeiten lässt.

Der Steuersatz ist nur der Anfang – diese Standortvorteile zahlen jeden Tag auf Ihr Unternehmen ein.

Kapital

Bankenplatz von Weltrang

Geschäftskonten, Kredite, Leasing, Vermögensverwaltung: Schweizer Banken arbeiten gern mit Schweizer Gesellschaften – Ihre GmbH profitiert vom besten Bankzugang Europas.

Talente

Liberales Arbeitsrecht

Kein deutsches Kündigungsschutz-Korsett, flexible Verträge, hochqualifizierte Fachkräfte aus der ganzen Welt – Personalaufbau ohne Fesseln.

Marktzugang

Mitten in Europa – ohne EU-Korsett

Über die bilateralen Verträge arbeitet Ihre GmbH nahtlos mit dem EU-Binnenmarkt, bleibt aber außerhalb der EU-Regulierungsdichte. Dazu die Zollunion mit Liechtenstein.

Innovation

Weltmeister im Erfinden

Seit Jahren Platz 1 im Global Innovation Index: ETH, Pharma, Fintech. Wer hier firmiert, steht im Ökosystem der Besten – und Patente lassen sich kantonal privilegiert besteuern (Patentbox).

Beteiligungen

Holding-Standort mit Beteiligungsabzug

Ab 10 % Beteiligung oder 1 Mio. CHF Verkehrswert reduziert der Beteiligungsabzug die Gewinnsteuer auf Dividenden und Veräußerungsgewinne – oft bis auf null.

Repräsentanz

Zug: 25 Minuten vom Flughafen Zürich

Kundentermine am Zugersee, Kanzlei und Behörden vor Ort, beste Erreichbarkeit aus Deutschland – Ihr Firmensitz ist zugleich Ihre Visitenkarte.

08
Wissen im Detail

Die Schweizer GmbH – gründlich erklärt.

Stammkapital, Verwaltungssitz, Geschäftsführung, Sozialversicherung und Steuern nach Art. 772 ff. OR – Stand 2026.

I. Stammkapital: CHF 20.000, voll liberiert

Das Mindestkapital der GmbH nach Schweizer Recht beträgt CHF 20.000 und ist – anders als bei der deutschen GmbH – vollständig einzuzahlen (Gebot der Vollliberierung). Die Einzahlung erfolgt vor dem Notariatstermin auf ein Kapitaleinzahlungskonto (Sperrkonto) bei einer Schweizer Bank; dem Notar muss die Kapitaleinzahlungsbestätigung im Beurkundungstermin vorliegen. Die Stammanteile lauten auf mindestens 100 Franken – bei CHF 20.000 also beispielsweise 200 Anteile à 100 Franken. Jeder Gesellschafter muss mindestens einen Stammanteil übernehmen; die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Übertragung von Stammanteilen bedarf der schriftlichen Form und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung, ist aber ohne öffentliche Beurkundung möglich – deutlich schlanker als in Deutschland. Die Gründungsnebenkosten für Notariat und Handelsregister bleiben überschaubar; die Emissionsabgabe von 1 % fällt erst ab einem Kapital von 1 Mio. CHF an.

II. Der Verwaltungssitz: warum er wirklich in der Schweiz liegen muss

Der faktische Verwaltungssitz – der Ort, an dem die wesentlichen Geschäftsführungsentscheidungen getroffen werden – muss in der Schweiz liegen. Andernfalls drohen zwei erhebliche Risiken: Steuerlich kann der deutsche Fiskus bei faktischer Geschäftsleitung in Deutschland die Schweizer Gesellschaft dem deutschen Steuerrecht unterwerfen, während die Schweiz an ihrem Registersitz festhält – eine Doppelbesteuerungslage, die niemand will. Haftungsrechtlich kommt hinzu: Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, genießt eine faktisch von Deutschland aus geführte Schweizer GmbH nicht den Schutz der EU-Niederlassungsfreiheit; im schlimmsten Fall wird sie in Deutschland als Personengesellschaft behandelt – mit unbeschränkter persönlicher Haftung der Gesellschafter. Die Konsequenz ist einfach, aber verbindlich: Geschäftsführungsentscheidungen, Protokolle der Gesellschafterversammlungen und wesentliche Vertragsabschlüsse gehören an den Schweizer Sitz. Wir organisieren die dafür nötige Substanz in Zug – vom Domizil über Sitzungsräume bis zur lokalen Zeichnungsberechtigung.

III. Geschäftsführung und Haftung

Mindestens eine zur Vertretung befugte Person mit Einzelzeichnungsrecht muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben (Art. 814 Abs. 3 OR); daneben können weitere Geschäftsführer mit Wohnsitz in Deutschland oder anderswo bestellt werden. Grundsätzlich haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Verantwortlichkeit der Geschäftsführung setzt kumulativ eine grobe Pflichtverletzung, einen daraus entstandenen Schaden, Kausalzusammenhang und Verschulden voraus – im Kern die Verletzung der Sorgfalts- und Treuepflicht (Art. 812, 827 OR i. V. m. Art. 754 ff. OR). Bemerkenswert im Vergleich zu Deutschland: Eine der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO vergleichbare Strafbarkeit kennt die Schweiz nicht; strafbar ist die Misswirtschaft (Art. 165 StGB), also etwa die Verschlimmerung der Überschuldung durch krasses Missmanagement. Bei begründeter Besorgnis der Überschuldung bestehen allerdings Anzeigepflichten des Geschäftsführers (Art. 820 i. V. m. Art. 725 ff. OR) – wir beraten dazu, bevor es eng wird.

IV. Sozialversicherung: die AHV-Pflicht der Geschäftsführer

Geschäftsführer einer Schweizer GmbH gelten sozialversicherungsrechtlich als unselbstständig Erwerbstätige – unabhängig von Beteiligung, Wohnsitz oder Vergütung. Auch ein in Deutschland wohnhafter Geschäftsführer ist daher grundsätzlich in der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) beitragspflichtig; das Schweizer System kennt keine Beitragsbemessungsgrenze. Die Beiträge werden je hälftig von Gesellschaft und Geschäftsführer getragen. Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten entscheidet das Koordinationsrecht zwischen der Schweiz und der EU darüber, welches Sozialversicherungssystem zuständig ist – eine Weiche, die man vor der Bestellung stellen sollte, nicht danach. Wir prüfen die Konstellation im Rahmen der Strukturierung mit.

V. Steuern: dreistufig, planbar, verhandelbar

Steuerpflichtig sind juristische Personen gegenüber Bund (direkte Bundessteuer), Kanton und Gemeinde. Die direkte Bundessteuer beträgt 8,5 % nominal; da die Steuern in der Schweiz ihre eigene Bemessungsgrundlage mindern, entspricht das effektiv 7,8 %. Mit Kantons- und Gemeindesteuern ergibt sich je nach Standort eine effektive Gesamtbelastung zwischen rund 11,9 % (Zug) und etwa 21 % (Genf); Zürich liegt bei rund 19,6 %, Schwyz bei etwa 14 %. Hinzu kommt eine kantonale Kapitalsteuer auf das Eigenkapital (im Kanton Zürich 0,75 ‰), die vielerorts an die Gewinnsteuer angerechnet wird. Verluste können sieben Jahre vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden – ohne die deutsche Mindestbesteuerungs-Deckelung. Ein besonderer Standortvorteil ist das verbindliche Steuer-Ruling: Geplante Strukturen lassen sich der Steuerverwaltung vorab zur verbindlichen Beurteilung vorlegen – Planungssicherheit, die Deutschland in dieser Form nicht kennt. Für Beteiligungen gilt der Beteiligungsabzug: Ab 10 % Beteiligungsquote (oder 1 Mio. CHF Verkehrswert) reduziert sich die Gewinnsteuer im Verhältnis des Beteiligungsertrags zum Gesamtgewinn – Holdingstrukturen bleiben damit attraktiv. Die Mehrwertsteuer beträgt seit 2024 8,1 % (reduziert 2,6 %, Beherbergung 3,8 %); registrierungspflichtig wird, wer weltweit mehr als CHF 100.000 Umsatz erzielt.

VI. Verrechnungssteuer und Dividenden

Schüttet die GmbH Dividenden aus oder zahlt sie Zinsen, behält sie 35 % Verrechnungssteuer ein und führt sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung ab. In der Schweiz ansässige Empfänger erhalten die Verrechnungssteuer bei korrekter Deklaration vollständig zurück; für Empfänger im Ausland richtet sich die (Teil-)Rückerstattung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen – zwischen Deutschland und der Schweiz verbleibt bei natürlichen Personen im Regelfall eine Sockelsteuer von 15 %, die auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet wird. Für Gesellschafter mit Schweizer Wohnsitz gilt zudem die privilegierte Dividendenbesteuerung: Ab 10 % Beteiligung werden Dividenden beim Bund nur zu 70 % besteuert, in den Kantonen zu 50–70 % – ein bewusster Ausgleich für die wirtschaftliche Doppelbelastung aus Gewinn- und Einkommensteuer. Ob Lohn, Dividende oder eine Kombination für Sie optimal ist, rechnen wir im Einzelfall durch; die Stellschrauben sind AHV-Pflicht (Lohn) gegen Verrechnungssteuer-Liquidität (Dividende).

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Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand – von der Analyse über die Gründung bis zur laufenden Betreuung Ihrer Struktur.

Das Team der Kanzlei Rieger & Partner
Erfahrung aus der Praxisauf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite
Cornelius Rieger
Cornelius Rieger
Jurist · Geschäftsführer
Lutz Spendig
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Key Account · Business Dev.
Christoph Hempel
Christoph Hempel
Jurist · Recht
Benjamin Schreiber
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Jurist · Recht
Liga Rieger
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Firmengründung
Violetta Sprung
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Executive Secretary
Markus Helm
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Steuern · Beratung
Thomas Kunsch
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Steuern · COMI
Benedikt Kippschnieder
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Steuern · Beratung
Edgar Strautins
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Recht
Fernando Frühbeck
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Recht
Veronique Boussin
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COMI
Inga Lagzdiņa
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Standort Zug
Zug · SchweizGrafenauweg 8, 6300 Zug
Standort Berlin
Berlin · DeutschlandKurfürstendamm 14, 10719 Berlin
Standort Riga
Riga · LettlandLāčplēša iela 20a, LV-1011 Riga
Standort Kilkenny
Kilkenny · IrlandDe La Salle House, 10 The Parade

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Hauptsitz Baar im Kanton Zug: Die Schweiz ist unser Heimmarkt. Ob GmbH oder AG, Zug oder ein anderer Kanton – im kostenlosen Erstgespräch bekommen Sie ehrliche Zahlen statt Prospekt-Versprechen.

Kanzlei mit Hauptsitz im Kanton Zug – Wir gründen nicht aus der Ferne – wir sitzen selbst in Baar und kennen Notariat, Handelsregister und Steuerverwaltung aus der täglichen Praxis.
Sperrkonto, Notariat, Handelsregister – Wir organisieren den kompletten Gründungsweg inklusive Kapitaleinzahlungsbestätigung und Domizil.
Ehrliche Kostenrechnung – CHF 20.000 Stammkapital sind Pflicht – wir rechnen Ihnen transparent vor, welche Kosten dazukommen und ab wann sich die Struktur trägt.
Cornelius Rieger
Unterschrift Cornelius Rieger Cornelius Rieger Jurist · Geschäftsführer
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Häufige Fragen

Ihre Fragen zur Schweizer GmbH.

Die häufigsten Fragen aus unseren Erstgesprächen – ehrlich beantwortet.

KapitalMuss ich die CHF 20.000 wirklich voll einzahlen?

Ja – die Schweizer GmbH kennt das Gebot der Vollliberierung, eine Teileinzahlung wie bei der deutschen GmbH gibt es nicht. Die gute Nachricht: Das Kapital ist nicht „weg". Nach der Handelsregister-Eintragung wird das Sperrkonto aufgelöst und die CHF 20.000 stehen der Gesellschaft als Betriebskapital zur Verfügung.

WohnsitzKann ich als Deutscher ohne Schweizer Wohnsitz eine GmbH gründen?

Ja. Gesellschafter können Sie uneingeschränkt sein. Die Gesellschaft muss aber durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können (Art. 814 Abs. 3 OR). Das lösen wir strukturell über einen lokalen Zeichnungsberechtigten oder Geschäftsführer – transparent und mit klar geregelten Verantwortlichkeiten.

VerwaltungssitzKann ich die GmbH von Deutschland aus führen?

Davon raten wir dringend ab. Liegt die faktische Geschäftsleitung in Deutschland, drohen deutsche Steuerpflicht und – weil die Schweiz nicht von der EU-Niederlassungsfreiheit geschützt ist – im schlimmsten Fall die Behandlung als Personengesellschaft mit unbeschränkter persönlicher Haftung. Die wesentlichen Entscheidungen müssen am Schweizer Sitz getroffen und dokumentiert werden. Wir bauen die dafür nötige Substanz in Zug auf.

HaftungWann hafte ich als Geschäftsführer persönlich?

Nur bei grober Pflichtverletzung, die kausal und schuldhaft zu einem Schaden geführt hat – im Kern bei Verstößen gegen die Sorgfalts- und Treuepflicht. Bemerkenswert: Eine Strafbarkeit der Insolvenzverschleppung wie § 15a InsO kennt die Schweiz nicht; strafbar ist erst die Misswirtschaft (Art. 165 StGB). Bei Überschuldungsanzeichen bestehen aber Handlungspflichten – sprechen Sie uns rechtzeitig an.

AHVMuss ich als Geschäftsführer Schweizer Sozialabgaben zahlen?

Grundsätzlich ja: Geschäftsführer gelten in der Schweiz als unselbstständig erwerbstätig und sind AHV-beitragspflichtig – ohne Beitragsbemessungsgrenze, unabhängig von Wohnsitz und Vergütung. Bei grenzüberschreitenden Konstellationen entscheidet das Koordinationsrecht mit der EU, welches System zuständig ist. Diese Weiche stellen wir vor Ihrer Bestellung, nicht danach.

VerrechnungssteuerWas passiert mit den 35 % Verrechnungssteuer auf Dividenden?

Die Gesellschaft behält 35 % ein und führt sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung ab. Bei Wohnsitz in der Schweiz erhalten Sie den Betrag mit korrekter Deklaration vollständig zurück. Bei Wohnsitz in Deutschland greift das Doppelbesteuerungsabkommen: Rückerstattung bis auf eine Sockelsteuer von 15 %, die auf Ihre deutsche Abgeltungsteuer angerechnet wird. Ohne saubere Struktur verschenken Sie hier bares Geld – deshalb planen wir die Ausschüttungspolitik von Anfang an mit.

RulingWas ist ein Steuer-Ruling – und bekomme ich eines?

Das Ruling ist eine verbindliche Vorab-Auskunft der kantonalen Steuerverwaltung zu einer geplanten Struktur. Sie wissen vor der Umsetzung schwarz auf weiß, wie Ihr Vorhaben besteuert wird – eine Planungssicherheit, die es in Deutschland so nicht gibt. Für komplexere Strukturen holen wir das Ruling standardmäßig ein; in Zug funktioniert das erfahrungsgemäß zügig und pragmatisch.

GmbH oder AGGmbH oder AG – was ist besser?

Die GmbH startet mit CHF 20.000 voll einbezahltem Kapital und ist die schlanke Lösung für Unternehmer. Die AG verlangt CHF 100.000 Aktienkapital (davon mindestens CHF 50.000 liberiert), bietet dafür anonymere Beteiligungsverhältnisse – Aktionäre stehen nicht im Handelsregister – und das größere Renommee bei institutionellen Partnern. Für die meisten Mandanten ist die GmbH der richtige Einstieg; ein späterer Rechtsformwechsel zur AG ist möglich. Wir beraten zu beidem.