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Insolvenzverschleppung · § 15a InsO · Der legale Ausweg

Haftung aus Insolvenzverschleppung? In 12 Monaten schuldenfrei – über Irland.

Die persönliche Haftung nach § 15a InsO trifft Geschäftsführer mit voller Härte – und die deutsche Privatinsolvenz befreit davon nicht (§ 302 InsO). Das irische Insolvenzverfahren erfasst als einziges Verfahren Europas auch Forderungen aus Insolvenzverschleppung: Nach nur zwölf Monaten sind Sie vollständig schuldenfrei – EU-weit automatisch anerkannt, auch in Deutschland und Österreich.

12Monate Wohlverhaltensphase – statt lebenslanger Haftungstitel
Irlandeinziges EU-Verfahren, das Forderungen aus Insolvenzverschleppung erlässt
5.500 geschützt pro Monat – Familienbeispiel RLE statt 2.466 € Deckel
26EU-Staaten erkennen an – Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848

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Cornelius Rieger
Unterschrift Cornelius Rieger Cornelius Rieger Jurist · Geschäftsführer – Ihre Anfrage landet direkt bei mir.
Kanzlei Rieger & Partner · Vermögensschutz · EU-Insolvenzrecht · Unternehmensstrukturierung Standorte in Zug (Schweiz) · Berlin (Deutschland) · Riga (Lettland) · Kilkenny (Irland) Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Das Buch: „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher" TÜV SÜDTÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021) Bekannt aus    & YouTube
01
Die Haftungsfalle

Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO:
die größte Haftungsfalle für Geschäftsführer.

Wer eine GmbH, UG oder AG führt, ist gesetzlich verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag zu stellen – spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a Abs. 1 InsO). Wird diese Frist versäumt, haften Sie persönlich und mit Ihrem gesamten Privatvermögen für die Schäden der Gläubiger – der GmbH-Mantel schützt dann nicht mehr.

Besonders hart: Die Haftung aus Insolvenzverschleppung wird als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung eingeordnet (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15a InsO). Genau diese Forderungen nimmt das deutsche Recht von der Restschuldbefreiung aus (§ 302 Nr. 1 InsO) – selbst nach drei Jahren deutscher Privatinsolvenz bleiben sie in voller Höhe bestehen. Insolvenzverwalter, Finanzämter und Sozialversicherungsträger verfolgen solche Titel über Jahrzehnte; Haftungssummen im sechs- bis siebenstelligen Bereich sind keine Seltenheit. Daneben steht eine mögliche Strafbarkeit im Raum (§ 15a Abs. 4 InsO).

Insolvenzreife

Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung tritt ein – die Antragspflicht nach § 15a InsO beginnt zu laufen.

Frist versäumt – Haftung

Insolvenzverwalter, Finanzamt und Sozialkassen machen die persönliche Haftung geltend – oft Jahre später.

✓ Der Ausweg: Irland

Lebensmittelpunkt nach Irland verlegen: Das irische Verfahren erfasst auch § 15a-Forderungen – nach 12 Monaten automatische Restschuldbefreiung.

Ohne Handeln

Vollstreckbare Titel gelten 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB), Zinsen laufen weiter – die Last wächst jedes Jahr.

Deliktisch eingeordnet – deshalb hilft die deutsche Privatinsolvenz nicht

Forderungen aus Insolvenzverschleppung gelten als Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung und sind damit von der deutschen Restschuldbefreiung ausgenommen (§ 302 Nr. 1 InsO). Der legale Ausweg führt über das Unionsrecht: Die Personenfreizügigkeit (Art. 21 AEUV) und die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) garantieren jedem Unionsbürger die freie Wahl des Lebensmittelpunkts – der Beweggrund des Umzugs ist rechtlich unerheblich. Die Verordnung (EU) 2015/848 regelt Zuständigkeit und Anerkennung verbindlich für 26 Mitgliedstaaten – nur Dänemark hat ein Opt-out.

3-Wochen-Fristbei Zahlungsunfähigkeit; 6 Wochen bei Überschuldung (§ 15a InsO)
Persönliche Haftungmit dem Privatvermögen – trotz GmbH
Zinsen laufen weiterVerzugszinsen 5 Prozentpunkte über Basiszins (§ 288 BGB)
Titel 30 Jahre vollstreckbarrechtskräftig titulierte Forderungen (§ 197 BGB)

Warum Abwarten die teuerste Option ist

Die Schulden wachsen täglich

Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, dazu Anwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten: Aus einer überschaubaren Summe wird in wenigen Jahren eine unbezahlbare Last.

Die Verjährung hilft Ihnen nicht

Gläubiger erwirken vollstreckbare Titel, die 30 Jahre gültig bleiben (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB) – jede Vollstreckungsmaßnahme beginnt die Rechnung von Neuem. In der Praxis bedeutet das oft eine lebenslange Schuldenlast.

Ihre Lebensqualität

Die ständige Angst vor Pfändungen, kein Vermögensaufbau, berufliche Einschränkungen – je früher Sie handeln, desto schneller können Sie wieder frei durchatmen und Ihr Leben gestalten.

Ob der Weg über Irland zu Ihrer Situation passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch – vertraulich und ohne Verpflichtung.

02
Die Lösung

Was die Insolvenz in Irland bei Insolvenzverschleppung leistet.

Das irische Verfahren ist kein Sonderweg, sondern ein reguläres Insolvenzverfahren nach dem Personal Insolvency Act 2012 – dem Grundsatz des „fresh start" verpflichtet. Für Geschäftsführer mit Haftung aus § 15a InsO ist es der einzige Weg in Europa zu einem echten Neuanfang.

Argument 1

Vollständige Befreiung – auch von § 15a-Forderungen.

Als einziges Verfahren Europas erfasst Irland auch Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung – und damit die Haftung aus Insolvenzverschleppung (Section 85(4) Personal Insolvency Act 2012). In Deutschland bleiben genau diese Schulden lebenslang bestehen (§ 302 InsO).

Argument 2

In 12 Monaten schuldenfrei.

Irland hat mit nur einem Jahr die kürzeste Wohlverhaltensphase der gesamten EU. Nach Ablauf der 12 Monate erfolgt die Restschuldbefreiung („Discharge") automatisch, ohne weitere Verhandlung – mit rund 6 Monaten Vorbereitung sind Sie in etwa 18 Monaten am Ziel.

Argument 3

Geschützt statt gepfändet.

Statt starrer deutscher Tabellenbeträge (§ 850c ZPO) gelten die Reasonable Living Expenses: Ihre tatsächlichen Lebenshaltungskosten sind geschützt – im Familienbeispiel 5.500 € im Monat. Ab Verfahrenseröffnung richten sich Vollstreckungsmaßnahmen nach irischem Recht – deutsche Pfändungsversuche laufen ins Leere.

Argument 4

EU-weit automatisch anerkannt – auch in Deutschland und Österreich.

Die Eröffnung des Verfahrens und die Restschuldbefreiung werden in allen Mitgliedstaaten ohne weitere Förmlichkeiten anerkannt (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848) – die Anerkennung ist ein reiner Verwaltungsakt; Lebensmittelpunkt und Rechtmäßigkeit werden dabei nicht erneut geprüft. Ihre irische Restschuldbefreiung gilt damit EU-weit mit Ausnahme Dänemarks – und Ihre deutschen Gläubiger sind daran gebunden.

Acht gute Gründe für den Weg über Irland

Insolvenzverschleppung erfasst

Forderungen aus § 15a InsO werden vollständig erlassen – in Deutschland lebenslang ausgenommen.
Section 85(4) PIA 2012 · § 302 InsO

Steuerschulden entfallen

Rückstände beim Finanzamt und bei Revenue – Steuerforderungen aus allen EU-Ländern werden von der Restschuldbefreiung erfasst.

Bürgschaften & Haftung

Persönliche Bürgschaften sowie Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung jeder Art werden mit bereinigt.

Schutz ab Verfahrenseröffnung

Ab Eröffnung richten sich Vollstreckungen nach irischem Recht – Sie gewinnen die Ruhe, sich auf den Neustart zu konzentrieren.

Gerichtstermin nur online

Die Gerichtsverhandlung findet ausschließlich online statt – das Verfahren läuft fast vollständig digital.

Diskretion

Keine Eintragung in deutschen oder österreichischen Registern – die Bekanntmachung erfolgt nur in Irland.

Bonität wird wiederhergestellt

Nach dem Discharge besteht Anspruch auf Löschung der Negativeinträge bei Schufa & Co. – wir setzen das für Sie durch.

Wieder Geschäftsführer

Nach Abschluss des Verfahrens können Sie grundsätzlich wieder uneingeschränkt Geschäftsführer sein – der Neustart ist echt.

Durchgängige professionelle Begleitung – Sie gehen keinen Schritt allein.

Unser erfahrenes Team aus mehrsprachigen Insolvenz-Experten, Juristen und Steuerberatern (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Lettisch) navigiert Sie mit fundiertem Fachwissen sicher durch alle Verfahrensschritte – von der ersten kostenlosen Beratung über die COMI-Verlegung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung. Als eine der wenigen Kanzleien im EU-Markt dokumentieren wir unsere Verfahrenserfolge zudem transparent auf unserer Webseite – für Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen.

Sicheres Mandantenportal

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Über unser Mandantenportal tauschen Sie Daten und Dokumente geschützt mit uns aus – vom ersten Fragebogen über die Gläubigerliste bis zum Discharge-Beschluss. Kein Papierchaos, keine verlorenen Unterlagen.

Verschlüsselter Austausch von Daten & Dokumenten
Alle Unterlagen, Fristen & Termine an einem Ort
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Detaillierte Merkblätter zum irischen Insolvenzrecht
Wissenspaket10 Merkblätter · 26 Videos
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Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, was als Nächstes kommt: Unsere Merkblätter führen Schritt für Schritt durch das irische Insolvenzrecht – ergänzt durch unsere Videobibliothek für die optimale Vorbereitung.

10 Merkblätter speziell zum irischen Insolvenzrecht
Über 26 Erklärvideos – von der Geschäftsführerhaftung bis zum Gerichtstermin
Schritt-für-Schritt-Anleitungen für jede Etappe des Verfahrens
Zur Videobibliothek

Persönlicher Ansprechpartner

Ein fester Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens – erreichbar Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr, Beratung auf Deutsch.

Begleitung bei allen Behördenterminen

PPS-Nummer, PSC-Card, Bank, Gericht: Wir sind bei jedem Termin in Irland an Ihrer Seite – zu 100 %.

Mehrsprachiges Expertenteam

Juristen und Steuerberater in fünf Sprachen – mit eigenem Standort in Kilkenny und starkem Partnernetzwerk vor Ort.

Nachweisbare Erfolgsbilanz

Dokumentierte Restschuldbefreiungen seit Jahren, transparent veröffentlicht – und Erfahrung auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite.

03
Der Ländervergleich

Warum bei Insolvenzverschleppung nur Irland hilft.

Der Schlüssel liegt in der rechtlichen Einordnung: Forderungen aus Insolvenzverschleppung gelten als deliktische Schadensersatzforderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung. Genau diese Kategorie nehmen die meisten europäischen Rechtsordnungen von der Restschuldbefreiung aus – Irland geht einen anderen Weg.

Deutschland
Keine Befreiung
Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung von der Restschuldbefreiung ausgenommen (§ 302 Nr. 1 InsO)
Drei Jahre Wohlverhaltensphase – und die § 15a-Haftung bleibt trotzdem bestehen
Titel bleiben 30 Jahre vollstreckbar – ein Neuanfang ist faktisch unmöglich
Spanien
Keine Befreiung
Die „Segunda Oportunidad" ist schnell – nimmt aber deliktische Forderungen von der Befreiung aus (Ley Concursal)
Auch Steuerforderungen werden weitgehend nicht erfasst
Für Haftung aus Insolvenzverschleppung daher kein Ausweg
Lettland
Keine Befreiung
Das lettische Insolvenzgesetz (Maksātnespējas likums) schließt Forderungen aus vorsätzlichen Handlungen von der Befreiung aus
Stark bei hohen Einkommen – aber nicht bei deliktischen Forderungen
Für § 15a-Haftung daher ebenfalls keine Lösung
Irland – die Lösung
Fresh Start
Nur sehr wenige Ausnahmen von der Restschuldbefreiung (Section 85(4) Personal Insolvency Act 2012)
Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen werden erfasst – auch aus Insolvenzverschleppung
12 Monate Wohlverhaltensphase – danach automatischer Discharge
EU-weit anerkannt (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848)
Der entscheidende Unterschied im irischen Recht

Irland unterscheidet nicht nach Vorsatz, sondern nach der Art der Forderung: Strafgerichtliche Geldbußen sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen – zivilrechtliche Schadensersatzforderungen werden dagegen vollumfänglich erfasst, auch wenn sie aus vorsätzlichem Handeln stammen. Forderungen aus Insolvenzverschleppung sind zivilrechtliche Forderungen – und fallen damit unter die irische Restschuldbefreiung. Das irische Recht folgt konsequent dem Grundsatz des „fresh start".

Das irische Verfahren im DetailFreibeträge, Voraussetzungen, Ablauf – alles zur Privatinsolvenz in Irland auf unserer Länderseite.
Zur Irland-Seite
04
Die Restschuldbefreiung

Was erlassen wird – und was bleibt.

Das irische Recht folgt dem Grundsatz des „fresh start" und kennt nur sehr wenige Ausnahmen (Section 85(4) Personal Insolvency Act 2012). Für Geschäftsführer entscheidend: Auch die Haftung aus Insolvenzverschleppung und andere Forderungen aus unerlaubter Handlung werden erfasst.

Wird erlassen

Von der Restschuldbefreiung umfasst

Forderungen aus Insolvenzverschleppung – die Geschäftsführerhaftung nach § 15a InsO
Forderungen aus unerlaubter Handlung – auch vorsätzlich, inkl. Schadensersatz (Section 85(4) PIA 2012)
Steuerforderungen – Finanzamt, Revenue, aus allen EU-Ländern
Bürgschaften, Garantien & Gesellschafterhaftung – privat wie geschäftlich
Forderungen der Sozialversicherungsträger – inkl. Beitragsrückstände der Gesellschaft, für die Sie haften
Kredite, Kreditkarten & Dispo – unabhängig von Höhe und Entstehungsgrund
Geschäfts-, Lieferanten- & Mietschulden – sowie Leasing, Versorger, Honorare, Inkassokosten
Bleibt bestehen

Ausgenommene Forderungen

Unterhaltsverpflichtungen für Kinder und Ehepartner
Gerichtlich verhängte Geldbußen für Straftatbestände
Neue Schulden nach Verfahrenseröffnung
Gerade für Geschäftsführer: die zweite Chance

Wer persönlich haftet – aus Insolvenzverschleppung, Bürgschaften, Geschäftsführer- oder Gesellschafterhaftung oder aus Forderungen wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung – erhält in Deutschland dafür keine Restschuldbefreiung (§ 302 InsO): Diese Schulden begleiten Sie sonst ein Leben lang. Über das irische Verfahren werden genau diese Forderungen erlassen. Das ist die zweite Chance, die das deutsche Recht nicht bietet.

Umfasste Forderungen im Überblick

Ein Ausschnitt der Schuldenarten, die das irische Verfahren von der Restschuldbefreiung erfasst – unabhängig von Höhe und Entstehungsgrund:

Delikt & Geschäftsführerhaftung
Nur über Irland
Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO
Forderungen aus unerlaubter Handlung – auch vorsätzlich
Berufliche Pflichtverletzungen & Schadensersatz
Ordnungsgelder & Verwaltungsstrafen (ohne strafgerichtliche Geldbußen)
Steuern & öffentliche Hand
Oft der größte Posten
Steuerforderungen – Finanzamt & Revenue, aus allen EU-Ländern
Haftung für Steuerschulden der Gesellschaft (§ 69 AO)
Krankenkassen- & Sozialversicherungsbeiträge, Rückforderungen von Sozialleistungen
Banken & Kredite
Unabhängig von der Höhe
Kredite & Darlehen aller Art, Bankschulden allgemein
Kreditkarten-, Überziehungs- & Dispositionskredite
Leasing & Ratenkaufverträge, Inkassokosten & Verzugszinsen
Geschäft, Haftung & Alltag
Privat wie gewerblich
Geschäftsschulden, Geschäftsführer- & Gesellschafterhaftung
Bürgschaften & Garantien
Lieferanten-, Handwerker- & Honorarforderungen
Miet- & Versorgerschulden (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation)

Wichtig zu wissen: Zivilrecht ja – Strafrecht nein

Das irische Verfahren befreit Sie von den zivilrechtlichen Forderungen aus der Insolvenzverschleppung – also von Schadensersatzansprüchen der Gläubiger, des Insolvenzverwalters, der Finanzämter und Sozialkassen. Eine mögliche strafrechtliche Verantwortung nach § 15a Abs. 4 InsO bleibt davon unberührt; strafgerichtlich verhängte Geldbußen sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Diese Ehrlichkeit gehört für uns zur seriösen Beratung: Das irische Verfahren löst die wirtschaftliche Existenzfrage – die drohende lebenslange Schuldenlast – vollständig und rechtssicher. Ein etwaiges Strafverfahren ist davon getrennt zu betrachten und gehört in die Hände eines Strafverteidigers. Im Erstgespräch ordnen wir beide Ebenen für Sie ein.

05
Ihre Tätigkeit im Verfahren

Geschäftsführer bleiben – was geht, was nicht.

Für viele Mandanten ist das die entscheidende Frage: Kann ich während des irischen Verfahrens weiter unternehmerisch tätig sein? Die Antwort ist differenziert – und in den meisten Konstellationen erfreulich.

Ausländische Gesellschaften
Uneingeschränkt möglich
Spanische SL und lettische SIA: Geschäftsführung ohne Einschränkung – ohne Ihren COMI in Irland zu gefährden
Viele Mandanten führen ihre Geschäftstätigkeit so nahtlos weiter
Freiberufliche und selbstständige Tätigkeit ist ebenfalls ohne Genehmigung erlaubt
Irische Limited
Mit gerichtlicher Genehmigung
Als Director einer irischen Limited brauchen Sie eine Genehmigung des High Court („leave of the High Court", Section 132 Companies Act 2014)
Bei berechtigtem Interesse und marktüblicher, vollständig deklarierter Vergütung wird sie regelmäßig erteilt
Die eigene Limited stärkt zugleich Ihren Lebensmittelpunkt in Irland
Deutsche GmbH
Wir raten ab
Eine Geschäftsführerposition in Deutschland während des Verfahrens gefährdet Ihren Lebensmittelpunkt in Irland
Ein gefährdeter COMI kann das gesamte Verfahren zum Scheitern bringen
Unsere klare Empfehlung: für 12 Monate auf SL, SIA oder irische Limited ausweichen
Nach der Restschuldbefreiung
Alles wieder offen
Wieder Geschäftsführer einer deutschen GmbH – grundsätzlich ohne Einschränkung
Voll geschäfts- und kreditfähig – Konten, Verträge, Firmengründungen
12 Monate Einschränkung – ein überschaubarer Preis für die vollständige Befreiung
Der COMI ist Ihr höchstes Gut

Alles, was Ihren Lebensmittelpunkt in Irland in Frage stellen könnte, gefährdet das Verfahren – deshalb strukturieren wir Ihre berufliche Tätigkeit von Anfang an so, dass sie den COMI stärkt statt schwächt. Ihre Geschäftsfähigkeit bleibt während des gesamten Verfahrens unberührt: Sie können Verträge schließen, Konten führen und am Wirtschaftsleben teilnehmen.

Haftungsbescheid erhalten – oder die Frist längst versäumt?

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06
Neueste Rechtsprechung

Das Urteil – wir gestalten das Recht mit.

Wir arbeiten nicht nur mit dem Recht – wir gestalten es mit. Gemeinsam mit unserem Partner haben wir eine wegweisende Entscheidung erstritten, die die Anerkennung der im EU-Ausland erlangten Restschuldbefreiung stärkt und über den Einzelfall hinaus Rechtssicherheit schafft. Während andere Kanzleien Standardverfahren abarbeiten, entwickeln wir das Recht weiter – zum Vorteil unserer Mandanten.

Das Urteil – Video Video ansehenBahnbrechendes Urteil: Wie wir für unsere Mandanten Rechtsgeschichte schreiben

Worum es ging

Kern der Auseinandersetzung war die Frage, unter welchen Voraussetzungen der im EU-Ausland begründete Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848) anzuerkennen ist – und ob die dort erlangte Restschuldbefreiung auch im Inland gegenüber Gläubigern Wirkung entfaltet.

Was entschieden wurde

Bestätigt wurde: Eine ordnungsgemäß im Ausland durchgeführte EU-Insolvenz ist nach dem Grundsatz der automatischen Anerkennung (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848) auch im Inland anzuerkennen. Die erteilte Restschuldbefreiung wirkt damit EU-weit – deutsche Gläubiger und Gerichte sind daran gebunden.

Was das für Sie bedeutet

Planbare Sicherheit: Ist die Restschuldbefreiung im EU-Ausland einmal wirksam erteilt, müssen deutsche Gläubiger sie hinnehmen – Altforderungen leben nicht wieder auf, ein erneutes Aufrollen im Inland ist ausgeschlossen.

Das können nur wir
„Wir kämpfen bis zum letzten Moment für die Rechte unserer Mandanten – und schaffen Präzedenzfälle, die Rechtssicherheit für alle bringen."
Das Urteil im Original nachlesenVeröffentlicht auf kanzlei-rieger.eu/erfolge – gemeinsam mit unserem Partner erstritten.
Zur Veröffentlichung
Selbstcheck · 30 Sekunden

Passt der Weg über Irland zu Ihrer Situation?

Vier Fragen, ein ehrliches Bild: Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – der Kompass rechts wertet live aus.

0/4Punkte treffen zu
Ihr Irland-Kompass. Wählen Sie links aus, was auf Ihre Situation zutrifft – wir ordnen das Ergebnis sofort ein.
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Unverbindliche Selbsteinschätzung – ersetzt keine einzelfallbezogene Beratung.

Der Ablauf

In fünf Etappen zur Restschuldbefreiung.

Von der ersten Analyse bis zur Anerkennung im Heimatland begleiten wir Sie aus einer Hand – mit festem Ansprechpartner, Beratung auf Deutsch und sicherer digitaler Aktenführung. Das irische Verfahren läuft fast vollständig digital; Ihr Alltag geht dabei normal weiter.

07
1
Etappe 1

Erstberatung & Analyse

Kostenfrei und unverbindlich, in der Kanzlei oder per Video-Call: Analyse Ihrer Lage, erste Hilfe bei Pfändung – und die Prüfung, ob Irland zu Ihnen passt.

2
Etappe 2

COMI-Verlegung nach Irland

Wohnung auf Ihren Namen, PPS-Nummer und PSC-Card, Bankkonto, Arbeit und Alltagsverträge – rund sechs Monate echt gelebt. Wir organisieren alles.

Art. 3 VO (EU) 2015/848
3
Etappe 3

Antrag & PIP-Gutachten

Gläubigerliste, alle Unterlagen und Übersetzungen, Gutachten des Personal Insolvency Practitioner – sorgfältig vorbereitet und beim Gericht eingereicht.

4
Etappe 4

Online-Gerichtstermin

Nach der ISI-Stellungnahme erfolgt die Verhandlung ausschließlich online. Mit der Insolvenzerklärung beginnt die 12-monatige Wohlverhaltensphase.

5
Etappe 5

Discharge & Anerkennung

Nach 12 Monaten erfolgt die Restschuldbefreiung automatisch. Übersetzung und Apostille, Anerkennung im Heimatland, Löschung negativer Einträge.

Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848
Gut zu wissen

Der Lebensmittelpunkt ist typischerweise rund 6 Monate vor Antragstellung aufgebaut. Arbeit, Familie und Freizeit laufen dabei ganz normal weiter – und wir organisieren die komplette Struktur für Sie: von der Wohnung über PPS-Nummer und Bankkonto bis zur Firmengründung oder Jobsuche.

Im Detail läuft das Verfahren so: Nach der kostenlosen Erstberatung und der sechsmonatigen COMI-Phase werden alle Anträge sorgfältig vorbereitet und der Personal Insolvency Practitioner erstellt sein Gutachten mit der detaillierten Darstellung Ihrer finanziellen Situation. Nach Einreichung beim zuständigen Gericht befragt dieses den Insolvency Service of Ireland (ISI) zu Ihrem Lebensmittelpunkt. Im anschließenden Online-Termin werden Sie vom Gericht für insolvent erklärt – ab diesem Urteil läuft die 12-monatige Wohlverhaltensphase. Nach ihrem Ablauf erfolgt die Restschuldbefreiung automatisch, ohne weitere Verhandlung und ohne zusätzliche Schritte.

Der Schlüssel zum Verfahren

Der Lebensmittelpunkt entscheidet – wir bauen ihn mit Ihnen auf.

Das zuständige Gericht bestimmt sich nach Ihrem tatsächlichen Lebensmittelpunkt (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848). Eine Briefkastenadresse genügt nicht: Wohnung auf eigenen Namen, PPS-Nummer, Bankkonto und Erwerbstätigkeit in Irland gehören dazu – echt und tatsächlich gelebt.

Genau das ist unser Handwerk: Wir organisieren die komplette Struktur in Irland und begleiten Sie zu allen Behördenterminen – mit unserer Zufriedenheits- und Geld-zurück-Garantie.

Wohnung & Mietvertragauf Ihren eigenen Namen
PPS-Nummer & PSC-CardAnmeldung bei der irischen Sozialversicherung
Bankkonto & Kreditkartebei einer irischen Bank eröffnet
ErwerbstätigkeitAnstellung oder eigene irische Limited
AlltagsverträgeHandy, Strom, Internet, Kfz
Rund 6 Monate gelebtvor der Antragstellung
Vertrauliches Erstgespräch anfragen
08
Mandanten & Erfolge

Das sagen unsere Mandanten.

Diskretion hat für uns höchsten Stellenwert – die allermeisten unserer Mandanten möchten verständlicherweise unerkannt bleiben. Nur wenige sprechen öffentlich über ihre Insolvenz in Irland. Diesen mutigen Menschen danken wir von Herzen: Ihre Erfahrungsberichte zeigen ehrlich und aus erster Hand, wie ein Neuanfang gelingt.

Erfolge, auf die Sie sich verlassen können.

Drei Gründe, warum Mandanten uns ihr wichtigstes Projekt anvertrauen: den eigenen Neuanfang.

100 %
Erfolgsquote · Stand 31.12.2025

Alle Mandanten, die den Insolvenzantrag gestellt haben, haben am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erhalten. In die Quote fließen ausschließlich Mandate ein, die von uns bis zur Restschuldbefreiung bearbeitet wurden.

Zufriedenheits- & Geld-zurück-Garantie

Schriftlich zugesichert

Scheitert Ihr Verfahren an einem Fehler unserer Beratung, erhalten Sie Ihr Honorar zurück – schriftlich zugesichert. Ihr Risiko tragen wir, nicht Sie.

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TÜV SÜD zertifiziert

Stand 2021

Geprüfte Abläufe und echte, überprüfbare Nachweise: anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen und echte Mandantenvideos – keine gekauften Bewertungen, keine bezahlten Presseartikel.

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Jeder Bescheid steht für einen Menschen, der wieder frei durchatmen kann. Aus Diskretionsgründen zeigen wir einen anonymisierten Ausschnitt – transparent und nachvollziehbar.

Echte, anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen
Gerichtlich bestätigt – aus Irland, Lettland und Spanien
EU-weit anerkannt nach Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848
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Ein Team voller Expertise.

Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand, von der Länderwahl bis zur Anerkennung Ihrer Restschuldbefreiung.

Das Team der Kanzlei Rieger & Partner
Erfahrung aus der Praxisauf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite
Cornelius Rieger
Cornelius Rieger
Jurist · Geschäftsführer
Lutz Spendig
Lutz Spendig
Key Account · Business Dev.
Christoph Hempel
Christoph Hempel
Jurist · Recht
Benjamin Schreiber
Benjamin Schreiber
Jurist · Recht
Liga Rieger
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Firmengründung
Checky Berger
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Executive Secretary
Markus Helm
Markus Helm
Steuern · Beratung
Thomas Kunsch
Thomas Kunsch
Steuern · COMI
Benedikt Kippschnieder
Benedikt Kippschnieder
Steuern · Beratung
Edgar Strautins
Edgar Strautins
Recht
Fernando Frühbeck
Fernando Frühbeck
Recht
Veronique Boussin
Veronique Boussin
COMI
Inga Lagzdiņa
Inga Lagzdiņa
Steuern
Standort Zug
Zug · SchweizGrafenauweg 8, 6300 Zug
Standort Berlin
Berlin · DeutschlandKurfürstendamm 14, 10719 Berlin
Standort Riga
Riga · LettlandLāčplēša iela 20a, LV-1011 Riga
Standort Kilkenny
Kilkenny · IrlandDe La Salle House, 10 The Parade
09
Unser Wissen auf YouTube

Insolvenzverschleppung & EU-Insolvenz zum Ansehen.

Auf unserem YouTube-Kanal teilen wir umfangreiches Wissen kostenlos – über 26 Erklärvideos, von der Geschäftsführerhaftung über das irische Verfahren bis zum Lebensmittelpunkt (COMI). Kompakte Videos, die komplexe Themen greifbar machen.

Zum YouTube-Kanal

@kanzleiriegerpartner – außerdem im Kanal: Vermögensschutz, Wyoming LLC, der kostenlose Vermögensschutz-Kurs und weitere Mandantenberichte.

Die Haftung aus § 15a InsO begleitet Sie in Deutschland ein Leben lang. In Irland endet sie nach zwölf Monaten.
Cornelius Rieger
Cornelius RiegerJurist · Geschäftsführer, Kanzlei Rieger & Partner
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Sprechen wir über Ihren Neuanfang.

Ob Haftungsbescheid, Klage des Insolvenzverwalters oder erst die Ahnung, dass die Antragsfrist versäumt wurde: Je früher wir sprechen, desto mehr Optionen haben Sie. Das kostenlose Erstgespräch schafft Klarheit – vertraulich, ehrlich und ohne Verpflichtung.

Vertrauliche Analyse Ihrer Haftungslage – Forderungen, Titel, Einkommen, Lebensplanung: Wir sagen Ihnen ehrlich, ob der Weg über Irland passt.
Ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung – lohnt sich das Verfahren nicht, zeigen wir Alternativen auf. Keine falschen Versprechen.
EU-Insolvenz-Broschüre inklusive – Sie erhalten unsere ausführliche Mandanteninformation als PDF. Vertiefend: das Buch „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher".
Cornelius Rieger
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Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen möchten.

Haftung, Rechtsgrundlage, der Weg über Irland, Ihre Tätigkeit als Geschäftsführer – die Fragen zur Insolvenzverschleppung, die uns im Erstgespräch am häufigsten gestellt werden.

GrundlagenWas ist Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO – und warum ist sie so gefährlich?

§ 15a InsO verpflichtet die Organe von Kapitalgesellschaften – insbesondere GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstände –, bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag zu stellen: spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Wer diese Frist versäumt, begeht Insolvenzverschleppung.

Die Folgen treffen Sie auf zwei Ebenen. Zivilrechtlich haften Sie persönlich – mit Ihrem gesamten Privatvermögen – für die Schäden, die Gläubigern ab Insolvenzreife entstehen (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15a InsO). Besonders konsequent verfolgen Insolvenzverwalter, Finanzämter und Sozialversicherungsträger diese Ansprüche; Haftungssummen im sechs- bis siebenstelligen Bereich sind keine Seltenheit. Strafrechtlich droht daneben eine Verfolgung nach § 15a Abs. 4 InsO.

Gefährlich macht die Haftung vor allem ihre Langlebigkeit: Einmal titulierte Forderungen bleiben 30 Jahre vollstreckbar (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB), Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz lassen die Last Jahr für Jahr wachsen – und die deutsche Restschuldbefreiung erfasst diese Forderungen nicht (§ 302 Nr. 1 InsO).

BetroffeneWen trifft die Haftung aus Insolvenzverschleppung?

Die Antragspflicht des § 15a InsO trifft die Mitglieder des Vertretungsorgans juristischer Personen – und damit einen größeren Kreis, als viele denken:

  • GmbH- und UG-Geschäftsführer – auch bei nur formeller Bestellung („Strohmann-Geschäftsführer")
  • Vorstände von Aktiengesellschaften und Genossenschaften
  • Faktische Geschäftsführer – wer die Geschäfte tatsächlich führt, haftet auch ohne formelle Bestellung
  • Liquidatoren in der Abwicklungsphase einer Gesellschaft
  • Gesellschafter bei Führungslosigkeit – hat die Gesellschaft keinen Geschäftsführer mehr, geht die Antragspflicht auf die Gesellschafter über (§ 15a Abs. 3 InsO)

Auch wer die Insolvenzreife nur fahrlässig verkannt hat, kann in die Haftung geraten. In der Praxis begegnet uns die Haftung häufig erst Jahre nach der Unternehmenskrise – wenn der Insolvenzverwalter der Gesellschaft die Ansprüche gebündelt geltend macht oder Sozialkassen und Finanzamt Haftungsbescheide erlassen.

Deutsche InsolvenzWarum befreit mich die deutsche Privatinsolvenz nicht von diesen Forderungen?

Der deutsche Gesetzgeber hat in § 302 Nr. 1 InsO geregelt, dass Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Forderungen aus Insolvenzverschleppung werden als genau solche deliktischen Forderungen eingeordnet (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15a InsO als Schutzgesetz).

Das bedeutet in der Praxis: Melden Gläubiger ihre Forderungen im deutschen Verfahren als Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung an, überstehen diese Forderungen die Restschuldbefreiung. Selbst nach drei Jahren deutscher Privatinsolvenz bleibt die § 15a-Haftung in voller Höhe bestehen – ein wirtschaftlicher Neuanfang ist auf diesem Weg faktisch unmöglich.

Hinzu kommt die Langlebigkeit der Titel: Rechtskräftig festgestellte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB), und Gläubiger können die Verjährung durch Vollstreckungsmaßnahmen immer wieder neu beginnen lassen. Ohne den Weg über eine Rechtsordnung, die diese Forderungen erlässt, begleitet Sie die Haftung typischerweise ein Leben lang.

StrafrechtSchützt die Insolvenz in Irland auch vor einem Strafverfahren?

Nein – und diese Ehrlichkeit gehört für uns zur seriösen Beratung. Das irische Insolvenzverfahren befreit Sie von den zivilrechtlichen Forderungen aus der Insolvenzverschleppung: von den Schadensersatzansprüchen der Gläubiger, des Insolvenzverwalters, der Finanzämter und Sozialkassen. Damit ist die wirtschaftliche Existenzfrage – die drohende lebenslange Schuldenlast – vollständig und rechtssicher gelöst.

Eine mögliche strafrechtliche Verantwortung nach § 15a Abs. 4 InsO ist davon getrennt zu betrachten: Ein Strafverfahren in Deutschland wird durch das irische Insolvenzverfahren weder beendet noch blockiert, und strafgerichtlich verhängte Geldbußen sind auch in Irland von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

In der Praxis ist die zivilrechtliche Haftung fast immer die existenzbedrohende Ebene – Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung werden häufig gegen Auflagen eingestellt oder enden mit Geldstrafen, während die Haftungssummen in die Hunderttausende gehen. Die strafrechtliche Verteidigung gehört in die Hände eines Strafverteidigers; im Erstgespräch ordnen wir beide Ebenen für Sie ein.

LändervergleichWarum hilft bei Insolvenzverschleppung nur eine Insolvenz in Irland?

Der Schlüssel liegt in der rechtlichen Einordnung: Forderungen aus Insolvenzverschleppung gelten als deliktische Schadensersatzforderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung. Genau diese Kategorie nehmen die meisten europäischen Rechtsordnungen von der Restschuldbefreiung aus:

  • Deutschland: § 302 Nr. 1 InsO nimmt Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ausdrücklich aus.
  • Spanien: Die „Segunda Oportunidad" ist schnell – deliktische Forderungen und Steuerforderungen werden aber weitgehend nicht erfasst (Ley Concursal).
  • Lettland: Das lettische Insolvenzgesetz (Maksātnespējas likums) schließt Forderungen aus vorsätzlichen Handlungen von der Befreiung aus.

Irland geht einen anderen Weg: Section 85(4) des Personal Insolvency Act 2012 kennt nur sehr wenige Ausnahmen – Unterhaltsverpflichtungen, strafgerichtliche Geldbußen und neue Schulden nach Verfahrenseröffnung. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen strafrechtlichen Sanktionen und zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen: Letztere werden vollumfänglich erfasst – auch wenn sie aus vorsätzlichem Handeln stammen. Das irische Recht folgt konsequent dem Grundsatz des „fresh start" und ermöglicht damit als einziges Verfahren Europas die vollständige Befreiung von der Haftung aus Insolvenzverschleppung.

AblaufWie funktioniert die Befreiung von Insolvenzverschleppungsschulden konkret?

Der Weg folgt einem klar strukturierten Ablauf, den wir vollständig für Sie organisieren:

  • Erstberatung & Haftungsanalyse – kostenlos und vertraulich: Wir analysieren die Forderungen, Ihre Gesamtsituation und prüfen, ob der Weg über Irland passt.
  • COMI-Verlegung (ca. 6 Monate) – Verlegung Ihres Lebensmittelpunkts nach Irland: Wohnung auf Ihren Namen, PPS-Nummer, Bankkonto, Erwerbstätigkeit und Alltagsverträge – echt und tatsächlich gelebt (Art. 3 VO (EU) 2015/848).
  • Antrag & Gutachten – Gläubigerliste inklusive aller Haftungsforderungen, Übersetzungen, Gutachten des Personal Insolvency Practitioner, Einreichung beim Gericht.
  • Online-Gerichtstermin – die Verhandlung findet ausschließlich online statt; mit der Insolvenzerklärung beginnt die 12-monatige Wohlverhaltensphase.
  • Automatischer Discharge – nach 12 Monaten erfolgt die Restschuldbefreiung automatisch, ohne weitere Verhandlung. Sie erhalten die Bestätigung Ihrer vollständigen Befreiung – einschließlich sämtlicher Forderungen aus Insolvenzverschleppung.

Während der Wohlverhaltensphase leben Sie nach den großzügigen Reasonable Living Expenses; Arbeit, Familie und Alltag laufen normal weiter. Insgesamt sind Sie in etwa 18 Monaten vom ersten Schritt bis zur EU-weit anerkannten Restschuldbefreiung am Ziel.

AnerkennungWird die irische Restschuldbefreiung in Deutschland anerkannt?

Ja – automatisch und kraft Unionsrechts. Die Verordnung (EU) 2015/848 regelt verbindlich: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in allen Mitgliedstaaten anerkannt, sobald sie im Eröffnungsstaat wirksam ist (Art. 19), und die Wirkungen des Verfahrens – einschließlich der Restschuldbefreiung – bestimmen sich nach dem Recht des Eröffnungsstaats (Art. 20). Das bedeutet: Die irischen Regeln zur Restschuldbefreiung, einschließlich der Befreiung von deliktischen Forderungen, gelten auch gegenüber Ihren deutschen Gläubigern.

Die Anerkennung ist ein reiner Verwaltungsakt – Lebensmittelpunkt und Rechtmäßigkeit werden dabei nicht erneut geprüft. Versuche von Gläubigern, die Anerkennung über den Einwand des ordre public zu verhindern, bleiben bei einem ordnungsgemäß durchgeführten Verfahren regelmäßig erfolglos: Entscheidend ist, dass der Lebensmittelpunkt echt und tatsächlich in Irland gelebt wurde – genau dafür sorgen wir.

Nach Erhalt des Discharge informieren wir alle bekannten Gläubiger über Ihre Restschuldbefreiung. Sollten dennoch Vollstreckungsversuche unternommen werden, wehren wir diese mit allen rechtlichen Mitteln ab. Die Verordnung bindet 26 Mitgliedstaaten – nur Dänemark hat ein Opt-out.

GläubigerVerfolgen mich die Gläubiger nach Irland?

In der Praxis kommt das selten vor. Die Anmeldung von Forderungen im irischen Verfahren ist für Gläubiger mit erheblichem Aufwand verbunden: Die Forderungen müssen nach irischem Recht substantiiert dargelegt werden, und ein persönliches Erscheinen zu Terminen in Irland verursacht schnell Kosten von rund 3.000 €. Viele Gläubiger scheuen diesen Aufwand – insbesondere, wenn die Erfolgsaussichten gering sind.

Wichtig zu verstehen: Ob ein Gläubiger seine Forderung anmeldet oder nicht, ändert am Ergebnis nichts – die Restschuldbefreiung erfasst die Forderungen aus Insolvenzverschleppung in beiden Fällen. Die Anmeldung dient dem Gläubiger nur dazu, an einer etwaigen Verteilung teilzunehmen.

Den Schriftverkehr mit Ihren Gläubigern steuern wir während des gesamten Verfahrens: Ihre Gläubiger werden ordnungsgemäß informiert, Nachfragen beantworten wir – Sie müssen sich mit Inkassobüros und Rechtsanwälten der Gegenseite nicht mehr selbst auseinandersetzen.

UnternehmerKann ich während des Verfahrens Geschäftsführer bleiben?

In den meisten Konstellationen ja – mit einer wichtigen Differenzierung:

  • Spanische SL, lettische SIA und andere ausländische Gesellschaften: Die Geschäftsführung ist ohne Einschränkung möglich, ohne Ihren Lebensmittelpunkt in Irland zu gefährden.
  • Irische Limited: Nach Section 132 des Companies Act 2014 benötigen Sie eine Genehmigung des High Court („leave of the High Court") – sie wird bei berechtigtem Interesse und marktüblicher, vollständig deklarierter Vergütung regelmäßig erteilt. Die eigene Limited stärkt zugleich Ihren COMI.
  • Deutsche GmbH: Hiervon raten wir während des Verfahrens dringend ab – eine aktive Geschäftsführerposition in Deutschland kann Ihren Lebensmittelpunkt in Irland in Frage stellen und damit das gesamte Verfahren gefährden.

Freiberufliche und selbstständige Tätigkeiten können Sie uneingeschränkt ausüben; auch das bloße Halten von Gesellschaftsanteilen ist erlaubt – Dividenden müssen deklariert werden. Nach Abschluss des Verfahrens können Sie grundsätzlich wieder uneingeschränkt als Geschäftsführer tätig werden. Wir strukturieren Ihre berufliche Tätigkeit von Anfang an so, dass sie den COMI stärkt statt gefährdet.

Freibetrag (RLE)Was bleibt mir während des Verfahrens zum Leben?

Irland kennt keine starren Pfändungstabellen. Stattdessen gelten die Reasonable Living Expenses (RLE), die der Insolvency Service of Ireland (ISI) festlegt und jährlich anpasst: Geschützt sind Ihre tatsächlichen, angemessenen Lebenshaltungskosten – Grundbedarf, Miete, Auto, Kinderbetreuung, Versicherungen und besondere Umstände wie Krankheit oder Pflege.

Beispielrechnung Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder): Set Costs ca. 2.300 € + Kinderzuschläge 800 € + Miete 1.200 € + Auto 450 € + Kinderbetreuung 600 € + Versicherungen 150 € = rund 5.500 € geschütztes Monatsbudget. Zum Vergleich: In Deutschland deckelt die Pfändungstabelle den Schutz bei 2.466 € (zwei Unterhaltspflichten, § 850c ZPO, Stand 07/2025) – unabhängig von Ihren realen Lebenskosten.

Übersteigt Ihr Einkommen die RLE, kann der Official Assignee ein Income Payment Agreement (IPA) für bis zu drei Jahre einrichten (Bankruptcy Act 1988). Wer während der zwölf Monate innerhalb der RLE bleibt, ist danach vollständig schuldenfrei – genau das planen wir mit Ihnen. Alle Details zu den Freibeträgen finden Sie auf unserer Irland-Seite.

BonitätWerden Schufa-Einträge nach der Restschuldbefreiung gelöscht?

Ja. Nach Ihrer Restschuldbefreiung in Irland haben Sie Anspruch auf Löschung der negativen Einträge bei deutschen Auskunfteien. Die Rechtsgrundlagen:

  • Verordnung (EU) 2015/848 – die EU-weite Anerkennung Ihrer Restschuldbefreiung
  • Art. 17 DSGVO – das Recht auf Löschung nicht mehr erforderlicher Daten
  • § 35 BDSG – die Löschung personenbezogener Daten nach deutschem Recht

Nach dem Discharge sind Sie wieder voll geschäfts- und kreditfähig: Sie können Konten eröffnen, Kredite aufnehmen, Verträge schließen und Unternehmen gründen. Weigert sich eine Auskunftei, Ihre Daten zu löschen, gehen wir mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vor – Ihre vollständige wirtschaftliche Rehabilitation ist Teil unseres Auftrags.

NeustartKann ich nach dem Verfahren wieder GmbH-Geschäftsführer in Deutschland werden?

Grundsätzlich ja. Nach der Restschuldbefreiung bestehen aus dem irischen Insolvenzverfahren heraus keine Einschränkungen mehr – Sie können wieder uneingeschränkt Geschäftsführer einer deutschen GmbH werden, Gesellschaften gründen und unternehmerisch tätig sein.

Eine wichtige Ausnahme betrifft nicht das Insolvenzverfahren, sondern das Strafrecht: Wurde ein Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung strafrechtlich verurteilt (§ 15a Abs. 4 InsO), greift ein fünfjähriges Bestellungsverbot nach § 6 Abs. 2 GmbHG – unabhängig davon, wo und wie die zivilrechtlichen Schulden bereinigt wurden. Ob dieses Risiko in Ihrem Fall besteht, klären wir gemeinsam in der Erstberatung.

Für die große Mehrheit unserer Mandanten gilt: Nach rund 18 Monaten – 6 Monate Vorbereitung, 12 Monate Verfahren – stehen Sie wirtschaftlich rehabilitiert da: schuldenfrei, mit wiederhergestellter Bonität und der vollen unternehmerischen Handlungsfreiheit. Das ist der echte Neuanfang, den das deutsche Recht bei Insolvenzverschleppung nicht bietet.