Insolvenzverschleppung Prozess: So vermeiden Sie Strafen und strafrechtliche Verfahren

Wenn Ihr Unternehmen zahlungsunfähig ist, müssen Sie Insolvenz anmelden, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Dieser Artikel klärt Sie über die rechtlichen Aspekte der Insolvenzverschleppung und mögliche Strafen auf. Zudem beleuchten wir die Option einer Insolvenz in Irland als alternative Lösung. Lesen Sie weiter, um informierte Entscheidungen treffen zu können.

Vorteile eines verzögerten Insolvenzverfahrens in Irland

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    Schnelle Restschuldbefreiung nach 12 Monaten
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    Kein Verlust der Reputation und des gesellschaftlichen Ansehens
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    Hoher Pfändungsfreibetrag – 3.500,– EUR und mehr sind keine Seltenheit –, im Vergleich zu Deutschland* 1.250,– EUR mehr im Monat
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    Sie können vor und während der Insolvenz Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sein.
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    Eigenständiges Auftreten am Wirtschaftsmarkt, ohne sich dritter Personen bedienen zu müssen; gesichtswahrend in der Geschäftswelt
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    Sicherung von Immobilien möglich
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    Kreditkarte und Bankkonto während des Insolvenzverfahrens in Irlan
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    Zeitersparnis bei der Wohlverhaltensphase im Vergleich zu Deutschland* um 2,5 Jahre, zu Österreich* um 5 Jahre, zu Schweden* um 5 Jahre
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    Volle Kontrolle über die Geschäftstätigkeit ohne finanzielle Einbußen vor und während der Insolvenz

Insolvenz und die Erteilung der Restschuldbefreiung trotz Verurteilung bei Insolvenzverschleppung binnen 12 Monate

Das Hauptproblem bei einer Verurteilung aufgrund einer Insolvenzverschleppung ist nicht die zu erwartende Strafe durch das Strafgericht. Im Durchschnitt wird eine Bewährungsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt oder eine Geldstrafe auferlegt.

Folgen einer verspäteten Insolvenzantragstellung

Wie funktioniert die Haftung mit Privatvermögen im Kontext von Insolvenzverschleppungshaftung?

In diesem Abschnitt diskutieren wir in vier Punkten die Folgen einer verspäteten Insolvenzantragstellung und die spezielle Haftung im Kontext von Insolvenzverschleppungshaftung.

    1. Strafrechtliche Konsequenzen und Haftung mit Privatvermögen

      Das Hauptproblem einer verspäteten Insolvenzantragstellung ist die strafrechtliche Verurteilung, die zur Haftung mit dem gesamten Privatvermögen führt. Nach einer strafrichterlichen Feststellung sind Sie als Geschäftsführer und möglicherweise auch als Gesellschafter mit Ihrem gesamten Privatvermögen haftbar.
    2. Insolvenzverschleppungshaftung und deren Auswirkungen

      In Fällen von Insolvenzverschleppungshaftung können die Konsequenzen noch gravierender sein. Der Insolvenzverwalter wird Maßnahmen wie Pfändung und Zwangsversteigerung durchführen, um die Forderungen beizutreiben.
    3. Keine Restschuldbefreiung in der Deutschen Privatinsolvenz

      Diese Forderungen sind von der Restschuldbefreiung in einer deutschen Privatinsolvenz ausgenommen. Es wird keine Restschuldbefreiung auf die aus der Tat resultierenden Forderungen erteilt.
    4. Langfristige wirtschaftliche Folgen

      Die Konsequenzen können lebenslang spürbar sein. Unternehmer können wirtschaftlich marginalisiert werden, und Vollstreckungen in das Privatvermögen bedeuten, ein Leben lang von der Pfändungsfreigrenze und dem Gerichtsvollzieher bedrängt zu werden. Es gibt keine Schutzmöglichkeiten.

Wie lassen sich Strafen bei Insolvenzverschleppung vermeiden?
Die Lösung ist die Insolvenz in Irland

Die Lösung bietet die Durchführung einer EU-Insolvenz in Irland. Anders als in Deutschland oder Lettland und Spanien werden alle Forderungen, auch solche, die auf einer Straftat ruhen, insbesondere der einer Insolvenzverschleppung, von der erteilten irischen Restschuldbefreiung umfasst. Da Irland nicht zu England gehört und deshalb vom Brexit nicht betroffen ist, können Sie durch eine zeitweise oder auch dauerhafte Verlagerung Ihres Lebensmittelpunktes von dem günstigeren Insolvenzgesetz profitieren, auch präventiv. Droht eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung, ist eine präventive Wohnsitzverlegung auf Zeit oder Dauer ratsam, um im gegebenen Moment zur Durchführung einer EU-Insolvenz in Irland einsatzbereit zu sein.

Vorteile einer Privat- oder Firmeninsolvenz in Irland

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EU-Insolvenz Irland - Straftatbestand u. a. Insolvenzverschleppung vermeiden

Forderungen, welche aus einer Straftat resultieren, Steuerschulden (deliktisch), insbesondere bei der Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung, können ausschließlich in Irland beseitigt werden. In Lettland ist dies nicht möglich. Lassen Sie sich von uns hinsichtlich der Durchführung einer Insolvenz in Irland rechtssicher beraten.

Was ist eine Insolvenzverschleppung?

Tritt bei einer Kapitalgesellschaft, sprich juristische Personen (GmbH, AG, GbR, OHG), oder einem Verein die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ein, ist der Geschäftsführer und unter gewissen Umständen auch der Gesellschafter dazu verpflichtet, innerhalb einer Frist (in der Regel) von 3 Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Wenn nach Ablauf der 3-Wochen-Frist kein Antrag gestellt wird, liegt der Tatbestand der Insolvenzverschleppung vor.

Der Gesetzestext in § 15 Abs. 1 InsO bestimmt Folgendes:

„Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen. Das Gleiche gilt für die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Gesellschafter oder die Abwickler bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist; dies gilt nicht, wenn zu den persönlich haftenden Gesellschaftern eine andere Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.“

Der Begriff „Zahlungsunfähigkeit“ bei der Insolvenzverschleppung
Wann sollten Sie mit dem Prozess beginnen?

Achtung! Die Insolvenz liegt nicht erst bei vollständiger Erschöpfung sämtlicher Mittel und Vermögenswerte vor, sondern bereits dann, wenn den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr in vollem Umfang nachgekommen werden kann. Die Justiz bedient sich bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft (juristischen Person – AG, GmbH, GbR, OHG) anhand wirt¬schaftskriminalistischer Beweisanzeichen (sog. Krisensignale). Durch eine entsprechende Analyse der Umstände wird festgestellt, ob bestimmte Warnzeichen für die Zahlungsunfähig¬keit vorliegen, die auf Liquiditätsprobleme hinweisen und somit eine Verurteilung wegen der Begehung der Insolvenzverschleppung rechtfertigen. Zahlungsunfähigkeit, welche zur Begehung der Insolvenzverschleppung vorausgesetzt ist, kann durch sogenannte wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen belegt werden (sogenannte wirtschaftskriminalistische Methode, vgl. BGH, Urteil v. 20.7.1999 – BGH Aktenzeichen 1STR66898 1 StR 668/98, NJW 2000, NJW Jahr 2000 Seite 154 [NJW Jahr 2000 156]).

Als solche kämen unter anderem in Betracht:

Zeichnet sich das Unvermögen (Schulden) ab, künftig fällig werdende Geldschulden zahlen zu können, kommt zwar drohende Zahlungsunfähigkeit in Betracht. Diese ist jedoch für § 15a InsO (Straftatbestand der Insolvenzverschleppung) ohne Relevanz, weil Sie bei (bloß) drohender Zahlungsunfähigkeit zwar berechtigt, aber strafrechtlich nicht verpflichtet sind, einen Eröffnungsantrag zu stellen.

Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen zur verspäteten Insolvenzanmeldung

Zahlungsunfähigkeit setzt schließlich voraus, dass Sie wegen eines Mangels an Zahlungsmitteln objektiv nicht in der Lage sind, Ihre fälligen Zahlungspflichten der Gesellschaft zu erfüllen.

Zu den Zahlungsmitteln zählen neben Bargeld vor allem Bankguthaben aller Art, aber auch Wechsel und Schecks sowie Kredite, sofern diese sofort abrufbar sind.


  1. Was Zahlungsunfähigkeit nicht ist: Die bloße Zahlungsunwilligkeit begründet keine Zahlungsunfähigkeit. Hierfür ist es allein entscheidend, dass das Unvermögen zur Leistung objektiv auf einem Mangel an Zahlungsmitteln beruht. Unterbleibt trotz vorhandener Liquidität die Erfüllung der Verbindlichkeit, etwa aus Nachlässigkeit oder wegen Krankheit, liegt keine Zahlungsunfähigkeit vor.

  2. Vorübergehende Zahlungsstockung vs. Zahlungsunfähigkeit: Eine bloß vorübergehende Zahlungsstockung, die sich voraussichtlich innerhalb kurzer Zeit beheben lässt, begründet keine Zahlungsunfähigkeit. Eine solche Zahlungsstockung liegt aber nur vor, wenn sie einen Zeitraum nicht überschreitet, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die erforderlichen Mittel zu leihen. Hierfür sind nach Auffassung des BGH zwei bis drei Wochen erforderlich und auch ausreichend. Ob noch eine vorübergehende Zahlungsstockung oder bereits eine endgültige Zahlungsunfähigkeit vorliegt, ist auf der Grundlage der objektiven Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.

  3. Handlungsempfehlungen:Es ist ratsam, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Wenn Ihnen eine Insolvenzverschleppung droht oder Sie bereits wegen einer Insolvenzverschleppung verurteilt wurden und nun einen Weg aus der Schuldenfalle suchen, beraten wir Sie gerne hinsichtlich einer EU-Insolvenz in Irland. Nehmen Sie dafür einfach Kontakt mit uns auf.

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