Verkürzung der Restschuldbefreiung in Deutschland auf 3 Jahre
Die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 sieht vor, dass insolvente selbständige Unternehmer/innen Zugang zu mindestens einem Verfahren haben müssen, welches eine volle