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Die Kanzlei Rieger und Partner ist auf die Beratung von Gesellschaftsgründungen sowie deren fortlaufende Betreuung innerhalb der Europäischen Union spezialisiert. Insbesondere im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit in Deutschland mit einer EU- Gesellschaft kann die Kanzlei Rieger und Partner auf über 5000 erfolgreich gegründete und betriebene Firmen zurückblicken. Wir stellen unseren Mandanten in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir finden das passende Rechtssystem in Europa, um die beruflichen und persönlichen Ziele unserer Mandanten zu erreichen.
Die Gründung einer Firma (Gesellschaft) in einem EU-Mitgliedstaat, z. B. in Irland, Lettland, Zypern, Spanien, der Schweiz (kein EU-Mitgliedstaat), bietet eine Reihe von Vorteilen.
So sind bereits die steuerlichen Aspekte einer im Ausland gegründeten Gesellschaft sehr interessant. Derzeit Spitzenreiter im europäischen Vergleich hinsichtlich der Steuerlast für Unternehmer ist die Schweiz mit nur 8,5 % Körperschaftssteuer (als nicht EU-Land) dicht gefolgt von Zypern und Irland mit jeweils 12,5 %. Platz 3 belegt Lettland mit 20 % Körperschaftssteuer.
Bulgarien liegt zwar mit seinen 10 % Körperschaftssteuer vor Zypern und Irland, ist allerdings aufgrund seiner politischen Probleme sowie der häufigen Korruption derzeit kein sicherer Hafen für Unternehmen. Aber auch das Image einer in Bulgarien gründeten Firma kann erheblich zu Wettbewerbsnachteilen führen.
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