Steuern in Lettland

Einkommensteuer:

In Lettland wird der progressive Einkommensteuersatz auf das Einkommen der Einwohner angewandt:

  • Ein Jahreseinkommen von bis zu 20.004 EUR unterliegt einem Einkommensteuersatz von 20 %.
  • Ein Jahreseinkommen von mehr als 20.004 EUR, jedoch nicht mehr als 55.000 EUR, unterliegt einem Einkommensteuersatz von 23 %.
  • Der Teil des Jahreseinkommens von mehr als 55.000 EUR unterliegt einem Einkommensteuersatz von 31,4 %.

Das Einkommen unterliegt einem steuerfreien Betrag und dem Steuerabzug für Unterhaltsberechtigte.

Hinweis:
Erfreulich ist, dass Gewinne aus einer Kapitalgesellschaft (“SIA” vergleichbar mit der GmbH oder einer LTD) nicht der Einkommensteuer unterliegen. Es wird auf die Ausschüttung keine Einkommensteuer fällig. Ein Vorteil, den Sie in fast keinem EU-Land finden.

99 % unserer Mandanten bleiben mit ihrer Firma nach erfolgreicher Insolvenz mit ihrem Unternehmen aufgrund der günstigen und unternehmerfreundlichen Steuer ansässig.

Steuerrecht

Bei der EU-Insolvenz sind nicht nur die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Insolvenz zu beachten. Ebenfalls betroffen ist das Steuerrecht. Schließlich sind wir uns darüber im Klaren, dass Sie sich auch in ihrem Heimatland aufhalten wollen. In diesem Fall sind die steuerlichen Vorschriften zwingend zu beachten, da ansonsten Ungemach droht und die Steuerfahndung auf den Plan ruft. Wir helfen Ihnen im Rahmen des Insolvenz-Mandats, sich an die Steuervorschriften zu halten, damit eine rechtliche Entschuldung garantiert ist. Dies beinhaltet, dass wir alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um Sie vor Repressalien des Finanzamtes zu schützen.

Gewusst wie!

Bei unserer Beratung hinsichtlich des Steuerrechts geht es nicht um Steuerhinterziehung oder Vertuschung. Auch in dieser Sache gilt: Wer sich im Rahmen der Gesetze bewegt und diese beachtet, handelt nicht illegal.

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