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Die zypriotische Limited kann bereits mit einem Stammkapital von 1,– EUR gegründet werden. Ratsam ist die Gründung mit einem Stammkapital von 1,– EUR nicht, da der Gesellschaft bereits bei kleinen Anschaffungen eine Überschuldung drohen würde. Üblich ist die Gründung mit einem Stammkapital von 1000,– EUR. Im Übrigen stellt sich die Frage bei Gründung der Zypern Limited nur zweitrangig, denn das Stammkapital muss bei der Gründung nicht einbezahlt werden.
Für den Fall, dass die Gesellschaft einmal in Schieflage gerät, muss die Stammeinlage durch die Gesellschafter (Shareholder) auf das Limited-Konto einbezahlt werden. Die Gesellschafter haften gegenüber der Zypern Limited für die Stammeinlage mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Die Zypern Ltd. kann ausschließlich ihren Firmensitz in Zypern begründen. Zwar kann die Gesellschaft weitere Zweigniederlassungen besitzen, der Firmensitz (Verwaltungssitz) aber bleibt immer in Zypern.
Hierbei handelt es sich um das sogenannte „Registered Office“. Ein Briefkasten alleine reicht hierbei nicht aus. Vorgeschrieben ist, dass im Firmensitz eine Arbeitsmöglichkeit bestehen muss. Diese ist dann gegeben, wenn zumindest ein Schreibtisch und ein Stuhl sich in den Räumlichkeiten befinden. Weiter müssen alle wichtigen Geschäftsunterlagen am Registered Office zur Einsichtnahme durch berechtigte Dritte (z. B. das Finanzamt) aufbewahrt werden.
Die Dokumente, welche zur Einsichtnahme am Registered Office vorgehalten werden müssen, sind folgende:
Um in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu kommen, sollte die Mindestanforderung an das Registered Office im eigenen Interesse erfüllt werden. Ein sogenanntes Virtual Office, also ein Schreibtisch im Büro eines unserer professionellen Registered Offices, reicht bereits aus. Sie können über uns so einen Arbeitsplatz bereits ab 150.– EUR im Monat anmieten, wir erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und bieten zudem einen Postweiterleitungsservice mit an. Ein eigenes Büro gibt es in Zypern bereits ab 250.– EUR.
Der Director
Die Nationalität, Herkunft und der Wohnort sind für die Gründung einer Zypern Limited unbedeutend. Lediglich das Alter des Gesellschafters und Geschäftsführers sind von Bedeutung. So sind die Ämter erst ab dem 18. Lebensjahr zur Führung möglich. Weitere Einschränkungen kann es in der Person geben, welche das Amt eines Directors begehrt. So darf der Director einer Zypern Limited
Der Director ist dafür verantwortlich, dass die Korrespondenz mit den Behörden fristgerecht erfolgt. Auch wenn der Director einzelne Aufgaben an Mitarbeiter delegiert, entbindet ihn dies nicht von der Haftung.
Die Anzahl der Directors einer Ltd. ist begrenzt durch die vorgegebene maximale Anzahl an 50 Mitgliedern (Directors und Secretaries zusammengezählt).
Die Privathaftung des Directors einer Zypern Limited ist nur in besonderen Fällen möglich. Es haftet nur die Ltd. selber mit dem Stammkapital, welches im Falle einer Insolvenz zur Verfügung stehen muss, hierfür ist der Director im Außenverhältnis und der Gesellschafter im Innenverhältnis verantwortlich.
Bei Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit bzw. bei vorsätzlichem Fehlverhalten, z. B. dem sogenannten Dishonest Trading, kann der Director strafrechtlich belangt und für die Schulden der Ltd. mit seinem Privatvermögen haften. Allerdings sind die Hürden, welche zu nehmen sind, um die Haftung eines Directors der Zypern Limited zu beweisen, sehr hoch.
Personen, welche sich einer Straftat schuldig gemacht haben, unabhängig davon in welchem Land auf der Welt, die im Zusammenhang mit der Führung einer Firma (Körperschaft, Kapitalgesellschaft) steht, können möglicherweise das Amt eines Directors oder Secretarys nicht ausfüllen.
Gemäß Art. 180 Abs. 1 des Companies Law CAP 113 (Zypriotisches Handelsgesetz)
„Zitat“
(a) Wenn eine Person wegen einer Straftat verurteilt wird, die im Zusammenhang mit der Förderung, Gründung oder Leitung einer Gesellschaft steht oder
(b) sich bei der Auflösung einer Gesellschaft herausstellt, dass eine Person
(i) sich einer Straftat schuldig gemacht hat, die mit der Insolvenz und Liquidation einer Gesellschaft in Zusammenhang steht, unabhängig davon, ob sie verurteilt worden ist oder nicht, oder
(ii) sich in anderer Weise, während sie leitender Angestellter der Gesellschaft war, eines Betrugs in Bezug auf die Gesellschaft oder einer Verletzung ihrer Pflichten gegenüber der Gesellschaft schuldig gemacht hat,
so kann das Gericht anordnen, dass die betreffende Person für einen bestimmten Zeitraum, der fünf Jahre nicht überschreiten darf, ohne Erlaubnis des Gerichts weder Geschäftsführer noch in irgendeiner Weise unmittelbar oder mittelbar an der Verwaltung der Gesellschaft beteiligt sein oder sich daran beteiligen darf.” (Zitat Ende)
Der Firmenname für die Limited muss zunächst durch das Handelsgericht in Zypern genehmigt werden. Der Firmenname darf keine Verwechslungsgefahr zu bereits bestehenden Zypern Limited aufweisen.
Bestimmte Begriffe im Namen der Zypern Limited dürfen nicht zu falschen Annahmen führen. So darf eine Gesellschaft nicht „Bank” im Namen führen, wenn diese nicht über die notwendigen behördlichen Genehmigungen verfügt. Ist das Wort „Group” erwünscht zu führen, muss auch tatsächlich eine Firmengruppe bestehen.
Die zypriotische Limited muss jährlich eine Körperschaftssteuer „Corporation Tax” in Höhe von 12,5 % auf ihren Gewinn entrichten. Eine reduzierte Körperschaftssteuer existiert unter anderem für Einnahmen aus geistigem Eigentum und Lizenzen. Hier sind 80 % der Einnahmen von der Körperschaftssteuer befreit und es müssen nur 20 % mit 12,5 % versteuert werden. Dadurch entsteht eine effektive Körperschaftssteuer von 2,5 %.
Beispiel:
Die Zypern Limited entwickelt eine Computer-Software und verkauft diese an Firmen und Privatnutzer. Für die Nutzung der Software muss der Nutzer eine Gebühr an den Entwickler und den Verkäufer dieses geistigen Eigentums, also an die Zypern Limited, entrichten. Diese Einnahmen sind zu 80 % von der Steuer befreit und nur 20 % müssen mit 12,5 % versteuert werden.
Die Verpflichtung, eine VAT-Nummer zu beantragen, hat die Zypern Limited ab einem Umsatz pro Jahr in Höhe von 15.600 EUR. Bei Geschäften mit anderen EU-Mitgliedstaaten ist die VAT-Nummer ab dem ersten Euro zu beantragen.
Die zypriotische VAT (Mehrwertsteuer) beträgt 19 %. Neben der Mehrwertsteuer von 19 % gibt es auch einige Ermäßigungen.
Grundsätzlich ist zu empfehlen, direkt nach der Gründung der Zypern Limited die VAT- Registrierung durchzuführen. Die Registrierung dauert durchschnittlich nur zwei bis drei Tage, im Schnellverfahren kann es nur 24 Stunden dauern.
Ohne eine VAT-Nummer ist die zypriotische Limited dazu verpflichtet, auf ihren Rechnungen die Mehrwertsteuer (VAT) in Höhe von 19 % abzurechnen. Dies kann zu Wettbewerbsnachteilen führen. Daher ist zu empfehlen, dass die Gesellschaft gerade beim Handel mit Firmen, die am „Reverse Charge”-Verfahren teilnehmen, von Beginn an eine VAT-Nummer erhält.
Folgende Banken eröffnen Bankkonten für Privatkunden als auch Geschäftskunden in Zypern (Business-Kunden, z. B. Limited):
Auch in Zypern werden die EU-Richtlinien zur Eindämmung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung angewendet. So sind zur Kontoeröffnung Kunden zu benennen oder ein Lebenslauf des Gesellschafters und Geschäftsführers ist vorzulegen.
Eine Zypern Ltd. muss aber nicht zwingend ein Konto bei einer Geschäftsbank in Zypern haben. Hier gibt es auch sehr gute Online-Banken, die schnell und unkompliziert ein Konto eröffnen.
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