Firmengründung Irland · Private Company Limited by Shares (LTD)

Die irische Limited: Europas bewährter Klassiker.

12,5 % Körperschaftsteuer, Stammkapital ab einem Euro, digitale Verwaltung in englischer Sprache: Die LTD nach dem Companies Act 2014 ist seit Jahrzehnten die erste Adresse für Unternehmer, die europaweit tätig sind. Wir gründen und betreuen Ihre Limited mit eigenem Team am Standort Kilkenny – inklusive Registered Office, Konto und Buchhaltung.

12,5 %Körperschaftsteuer auf Handelsgewinne – seit über 20 Jahren stabil
Mindestkapital – ohne Einzahlungspflicht bei der Gründung
10Werktage oder weniger – typische Dauer bis zur Eintragung im CRO
1Director genügt – natürliche Person, kein Wohnsitz in Irland erforderlich

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Unverbindlich & 100 % vertraulich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags).

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Cornelius Rieger
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Kanzlei Rieger & Partner · Vermögensschutz · EU-Insolvenzrecht · Unternehmensstrukturierung Standorte in Zug (Schweiz) · Berlin (Deutschland) · Riga (Lettland) · Kilkenny (Irland) Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Das Buch: „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher" TÜV SÜDTÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021) Bekannt aus    & YouTube
01
100.000 € Gewinn – wer behält wie viel?
Körperschaftsteuer im direkten Vergleich · Rechtsstand 2026
–12,5 %87.500 €bleiben im Unternehmen
Irische Limited
VS
–30 %≈ 70.000 €nach KSt, Soli & GewSt
Deutsche GmbH
+17.500 € pro Jahr
Regelsteuersätze auf Handelsgewinne 2026, Deutschland je nach Gewerbesteuer-Hebesatz (≈ 29–33 %). Vereinfachte Darstellung, keine Steuerberatung im Einzelfall.
Zahlen & Steuern

Warum die halbe Welt in Irland gründet.

Irland kombiniert einen der niedrigsten Regelsteuersätze Europas mit einem Rechtssystem, das Unternehmer ernst nimmt: englischsprachig, digital, verlässlich. Nicht umsonst haben die größten Technologiekonzerne der Welt hier ihre Europa-Zentralen.

12,5 %Körperschaftsteuerauf Handelsgewinne („trading income"). Passive Erträge wie Mieten oder Kapitalanlagen: 25 %.
23 %Mehrwertsteuer (VAT)Registrierungspflicht erst ab 85.000 € Warenumsatz bzw. 42.500 € Dienstleistungsumsatz pro Jahr.
EinzahlungspflichtDas gezeichnete Stammkapital (ab 1 €) muss bei der Gründung nicht eingezahlt werden.
VerlustvortragHandelsverluste sind zeitlich unbegrenzt vortragbar und mit künftigen Gewinnen desselben Geschäftszweigs verrechenbar.
02
Die Stärken der LTD

Mehr als nur ein niedriger Steuersatz.

Die irische Limited punktet dort, wo deutsche Strukturen Zeit und Nerven kosten – bei Gründung, Verwaltung und Haftung.

Tempo

Gründung in Tagen, nicht Monaten

Die Eintragung beim Companies Registration Office (CRO) erfolgt digital und dauert in der Regel unter zwei Wochen. Kein Notar, keine Beurkundung, keine Wartezeiten.

Haftung

Keine Antragspflicht wie § 15a InsO

Die starre deutsche Insolvenzantragspflicht mit ihrer scharfen Geschäftsführerhaftung kennt das irische Recht nicht. Der Director haftet grundsätzlich nicht für Gesellschaftsschulden – persönliche Haftung setzt qualifiziertes Fehlverhalten voraus.

Zweite Chance

Neustart trotz Vorgeschichte

Auch mit deutscher Gewerbeuntersagung kann die Führung einer irischen LTD möglich sein – ein bestehendes Verbot ist dem CRO gegenüber offenzulegen. Wir prüfen Ihren Fall ehrlich, bevor wir gründen.

Europa

EU-weit uneingeschränkt tätig

Als EU-Gesellschaft arbeitet die LTD in Deutschland und allen anderen Mitgliedstaaten ohne Einschränkung – per Gewerbeanmeldung oder Zweigniederlassung, ganz nach Bedarf.

Kosten

Schlanke laufende Kosten

Keine Gewerbesteuer, keine IHK-Beiträge, schlanke Abschlusskosten. Kleine Gesellschaften sind zudem von der Prüfungspflicht befreit (Audit Exemption).

Sprache

Alles auf Englisch

Verträge, Behörden, Banken: Irland ist der einzige große englischsprachige Standort in der EU – ein unschätzbarer Vorteil für internationales Geschäft.

03
Der direkte Vergleich

Limited gegen GmbH: ein ungleiches Duell.

Gleiches Geschäft, zwei Rechtskleider – und ein Unterschied, der sich jedes Jahr aufs Neue auszahlt.

Ihre irische Limited

So gründen Gewinner

  • 12,5 % Körperschaftsteuer – dauerhaft, gesetzlich, für jede Unternehmensgröße
  • 1 € Mindestkapital – ohne Einzahlungspflicht, Liquidität bleibt im Geschäft
  • Gründung digital in Tagen – ohne Notar, ohne Beurkundung, ohne Anreise
  • Keine starre Insolvenzantragspflicht wie § 15a InsO – der Director atmet freier
  • Weltsprache Englisch – Verträge, Banken und Behörden international anschlussfähig
Zum Vergleich: deutsche GmbH

Der lange, teure Weg

  • ≈ 30 % Gesamtsteuerlast aus Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • 25.000 € Stammkapital, davon die Hälfte sofort einzuzahlen
  • Notartermin, Beurkundung, Wartezeit beim Registergericht
  • § 15a InsO: scharfe persönliche Haftung des Geschäftsführers
  • IHK-Pflichtbeiträge und deutsche Bürokratie inklusive
Ihr Plus

17,5 Punkte Steuervorsprung

12,5 % statt rund 30 %: Von 100.000 € Gewinn bleiben Ihrer Limited 87.500 € für Wachstum – der deutschen GmbH nur rund 70.000 €.

Ihr Standing

Im besten Wirtschaftsclub Europas

Google, Apple, Pfizer: Irland ist die Europa-Adresse der Weltkonzerne. Ihre Limited firmiert im selben Rechtsrahmen – das strahlt auf jede Visitenkarte ab.

Ihre zweite Chance

Neustart trotz Vorgeschichte

Auch mit deutscher Gewerbeuntersagung kann die Führung einer irischen LTD möglich sein – offen angezeigt und rechtssicher. Wir prüfen Ihren Weg ehrlich.

Vom Auftrag zur eigenen Gesellschaft: das Gründungstempo
Irische Limited ≈ 10 Werktage
Schweizer GmbH 2–4 Wochen
Deutsche GmbH oft 4–8 Wochen
Typische Gesamtdauer von der Beauftragung bis zur eintragenen, arbeitsfähigen Gesellschaft (inkl. Unterlagen, Register, Konto-Start), Erfahrungswerte 2026 – im Einzelfall abweichend.
04
Die Organe der LTD

Director & Secretary – zwei Rollen, klare Aufgaben.

Jede irische Limited braucht mindestens einen Director und einen Company Secretary. Bei nur einem Director müssen beide Rollen von verschiedenen Personen besetzt sein – auf Wunsch stellen wir den Secretary.

Die Geschäftsführung

Der Director

Vertritt die Gesellschaft nach außen und verantwortet Verträge, Buchhaltung, Jahresabschluss und Behördenkommunikation.

  • Natürliche Person, mindestens 18 Jahre alt
  • Kein Wohnsitz in Irland erforderlich – ohne EWR-ansässigen Director genügt eine Bürgschaft nach Section 137 Companies Act 2014
  • Höchstens 25 Direktorenmandate gleichzeitig
  • Haftet grundsätzlich nicht für Gesellschaftsschulden
Die Verwaltung

Der Company Secretary

Sorgt dafür, dass die Gesellschaft alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllt – das Compliance-Gewissen der LTD.

  • Führt die gesetzlichen Register (Gesellschafter, Directors, Beschlüsse)
  • Meldet Änderungen fristgerecht an das CRO
  • Berät den Director zu seinen rechtlichen Pflichten
  • Wird auf Wunsch von uns gestellt – zuverlässig und fristsicher
Treuhand-Geschäftsführung möglich.

Auf Wunsch übernimmt ein Treuhand-Director mit ausgezeichneter Bonität die Geschäftsführung Ihrer LTD – zu transparenten Konditionen. Sprechen Sie uns im Erstgespräch darauf an – wir erklären Ihnen transparent, wann das sinnvoll ist und wo die Grenzen liegen.

05
So läuft es ab

In fünf Etappen zur arbeitsfähigen Limited.

Vom Erstgespräch bis zur ersten Rechnung – ohne dass Sie nach Irland reisen müssen.

1

Analyse & Namenswahl

Erstgespräch, Prüfung des Wunschnamens auf Unterscheidungskraft (das CRO lehnt Allerweltsnamen ab) und Festlegung der Struktur.

2

Gründungsdokumente

Constitution, Form A1, Gesellschafter- und Director-Angaben – wir bereiten alles vor, Sie unterschreiben digital.

3

Eintragung im CRO

Einreichung beim Companies Registration Office. Nach der Eintragung erhalten Sie das Certificate of Incorporation.

4

Steuern & Konto

Registrierung bei der Revenue (Corporation Tax, ggf. VAT), Eröffnung des Geschäftskontos, Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten im RBO.

5

Registered Office & Betreuung

Geschäftsadresse mit Post-Service in Kilkenny, laufende Buchhaltung, Annual Return und Jahresabschluss – alles aus einer Hand.

06
Wissen im Detail

Die irische Limited – gründlich erklärt.

Stammkapital, Firmensitz, Steuern, Meldepflichten: die Rechtslage nach dem Companies Act 2014, Stand 2026.

I. Stammkapital und Einlage

Die irische Private Company Limited by Shares kennt praktisch kein Mindestkapital: Ein Euro genügt. Anders als bei der deutschen GmbH muss das gezeichnete Kapital bei der Gründung nicht eingezahlt werden – es wird erst dann fällig, wenn die Gesellschaft es einfordert, typischerweise in der Liquidation oder Insolvenz. Die Gesellschafter haften der Gesellschaft gegenüber für die Erbringung ihrer gezeichneten Einlage; darüber hinaus ist ihre Haftung ausgeschlossen. Für das operative Geschäft empfehlen wir dennoch ein Stammkapital zwischen 1.000 € und 25.000 € – es signalisiert Banken und Geschäftspartnern Seriosität und verschafft der Gesellschaft eine solide Anfangsausstattung.

II. Firmensitz: Registered Office mit Substanz

Jede irische Gesellschaft benötigt ein Registered Office in Irland. Ein bloßer Briefkasten genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht – am Sitz müssen die gesetzlichen Register der Gesellschaft geführt und zur Einsicht bereitgehalten werden, darunter das Register der Gesellschafter, der Directors und Secretaries sowie das Verzeichnis der bestellten Sicherheiten. Wer die steuerlichen Vorteile des Standorts in Anspruch nehmen will, sollte über die Mindestanforderung hinausgehen: Vom Shared Office bis zum eigenen Büro lässt sich die passende Substanzstufe wirtschaftlich abbilden. Unser Registered-Office-Service in Kilkenny erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und umfasst die digitale Postweiterleitung – eingehende Behördenpost erreicht Sie noch am selben Tag per E-Mail.

III. Director: Voraussetzungen, Pflichten, Haftung

Director einer irischen Limited kann jede natürliche Person ab 18 Jahren sein; juristische Personen sind als Director ausgeschlossen. Eine Besonderheit des irischen Rechts: Mindestens ein Director sollte im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sein – fehlt es daran, verlangt Section 137 Companies Act 2014 eine Versicherungsbürgschaft (Bond) über 25.000 €. Für in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässige Gründer ist das in der Regel unproblematisch; wir prüfen die Konstellation vorab. Eine Person darf höchstens 25 Direktorenmandate in irischen Gesellschaften gleichzeitig halten.

Der Director führt die Geschäfte, schließt Verträge im Namen der Gesellschaft und verantwortet Buchhaltung, Jahresabschluss und fristgerechte Meldungen. Er hat ehrlich und verantwortungsbewusst im Interesse der Gesellschaft zu handeln, Interessenkonflikte offenzulegen, die Jahresversammlung mit einer Frist von mindestens 21 Tagen einzuberufen und die gesetzlichen Register zu führen. Delegiert er Aufgaben an Mitarbeiter, bleibt er für deren ordnungsgemäße Erledigung verantwortlich.

Der entscheidende Unterschied zu Deutschland liegt in der Haftung: Der Director haftet grundsätzlich nicht für die Schulden der Gesellschaft. Eine persönliche Inanspruchnahme kommt erst bei qualifiziertem Fehlverhalten in Betracht – etwa bei betrügerischem oder leichtfertigem Geschäftsgebaren (fraudulent bzw. reckless trading). Eine der deutschen Regelung des § 15a InsO vergleichbare starre Insolvenzantragspflicht mit automatischer Haftung kennt das irische Recht nicht. Auch wer in Deutschland einer Gewerbeuntersagung unterliegt, kann unter Umständen eine irische LTD führen; ein bestehendes Verbot ist dem CRO allerdings anzuzeigen – das Verschweigen kann zur Abberufung und zu Geldstrafen führen.

IV. Der Firmenname

Das CRO prüft jeden Firmennamen von Amts wegen auf ausreichende Unterscheidungskraft. Reine Gattungsbegriffe wie „International", „Consulting", „Service", „Group", „Holding" oder Ländernamen gelten nicht als unterscheidungskräftig und führen zur Ablehnung, wenn der Name sich nur dadurch von bestehenden Gesellschaften abhebt. Empfehlenswert sind erfundene Wörter oder ungewöhnliche Kombinationen. Wir prüfen Ihren Wunschnamen vor der Anmeldung gegen das Register – das erspart Ablehnungen und Wochen an Verzögerung.

V. Annual Return und Jahresabschluss

Einmal jährlich ist der Annual Return (Form B1) beim CRO einzureichen – erstmals sechs Monate nach der Gründung, danach im Zwölf-Monats-Rhythmus. Ab dem jeweiligen Stichtag (Annual Return Date) bleiben 56 Tage für die elektronische Einreichung samt Jahresabschluss. Der Jahresabschluss wird durch einen irischen Steuerberater erstellt – schlank und planbar. Eine Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer besteht erst, wenn die Gesellschaft zwei der drei Schwellenwerte für „small companies" überschreitet – seit der Anhebung 2024 liegen diese bei 15 Mio. € Umsatz, 7,5 Mio. € Bilanzsumme und 50 Beschäftigten. Die weit überwiegende Zahl der Mandats-Gesellschaften bleibt damit dauerhaft prüfungsfrei. Wichtig: Wird der Annual Return verspätet eingereicht, entfällt die Audit Exemption für zwei Jahre – einer der Gründe, warum unsere Fristenkontrolle zum Standardumfang gehört.

VI. Steuern und Umsatzsteuer (VAT)

Handelsgewinne der Limited unterliegen der Corporation Tax von 12,5 %; nicht handelsbezogene Erträge – etwa Miet- und Kapitalerträge – werden mit 25 % besteuert. Handelsverluste können mit Gewinnen desselben Abrechnungszeitraums und des unmittelbar vorangegangenen Zeitraums verrechnet und im Übrigen zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Die globale Mindeststeuer von 15 % betrifft ausschließlich Konzerne mit über 750 Mio. € Jahresumsatz.

Die VAT-Registrierungspflicht beginnt seit 2025 bei 85.000 € Jahresumsatz mit Waren bzw. 42.500 € mit Dienstleistungen. Der Regelsatz beträgt 23 %, daneben gelten ermäßigte Sätze von 13,5 % und 9 % (u. a. Gastronomie, Zeitungen) sowie 4,8 % für Vieh. Wir empfehlen fast immer die freiwillige Registrierung direkt nach der Gründung: Ohne VAT-Nummer kann die Gesellschaft nicht am Reverse-Charge-Verfahren teilnehmen und muss im B2B-Geschäft irische Mehrwertsteuer ausweisen – ein unnötiger Wettbewerbsnachteil. Die Registrierung dauert je nach Geschäftsmodell zwei bis acht Wochen; die Revenue prüft dabei zunehmend die Substanz vor Ort.

VII. Bankkonto und wirtschaftlich Berechtigte

Die Kontoeröffnung bei einer irischen Geschäftsbank ist aufgrund der EU-Geldwäscheprävention dokumentationsintensiv – der wirtschaftlich Berechtigte muss zweifelsfrei identifiziert werden. Da die Limited nicht zwingend ein Konto in Irland benötigt, eröffnen viele Mandanten zunächst ein Konto bei einem europäischen Zahlungsinstitut und ergänzen später ein irisches Bankkonto; beides begleiten wir. Unabhängig davon sind die wirtschaftlich Berechtigten jeder irischen Gesellschaft binnen fünf Monaten nach Gründung im zentralen RBO-Register (Register of Beneficial Ownership) einzutragen – eine Pflicht, die wir standardmäßig miterledigen.

Ihre Kanzlei

Ein Team voller Expertise.

Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand – von der Analyse über die Gründung bis zur laufenden Betreuung Ihrer Struktur.

Das Team der Kanzlei Rieger & Partner
Erfahrung aus der Praxisauf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite
Cornelius Rieger
Cornelius Rieger
Jurist · Geschäftsführer
Lutz Spendig
Lutz Spendig
Key Account · Business Dev.
Christoph Hempel
Christoph Hempel
Jurist · Recht
Benjamin Schreiber
Benjamin Schreiber
Jurist · Recht
Liga Rieger
Liga Rieger
Firmengründung
Checky Berger
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Executive Secretary
Markus Helm
Markus Helm
Steuern · Beratung
Thomas Kunsch
Thomas Kunsch
Steuern · COMI
Benedikt Kippschnieder
Benedikt Kippschnieder
Steuern · Beratung
Edgar Strautins
Edgar Strautins
Recht
Fernando Frühbeck
Fernando Frühbeck
Recht
Veronique Boussin
Veronique Boussin
COMI
Inga Lagzdiņa
Inga Lagzdiņa
Steuern
Standort Zug
Zug · SchweizGrafenauweg 8, 6300 Zug
Standort Berlin
Berlin · DeutschlandKurfürstendamm 14, 10719 Berlin
Standort Riga
Riga · LettlandLāčplēša iela 20a, LV-1011 Riga
Standort Kilkenny
Kilkenny · IrlandDe La Salle House, 10 The Parade

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Ob die irische Limited zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch – mit ehrlichen Zahlen zu Steuern, Substanz und laufenden Kosten. Vertraulich und unverbindlich.

Eigenes Team in Irland – Standort Kilkenny: Wir gründen, verwalten und betreuen Ihre Limited vor Ort – inklusive Registered Office und Post-Service.
Gründung inklusive Konto & Steuernummer – Company Registration, VAT-Registrierung, Bankkonto und Buchhaltung – Sie bekommen eine arbeitsfähige Gesellschaft, keine Hülle.
Ehrliche Substanz-Beratung – Damit die Steuervorteile tragen, braucht die Limited echte Substanz. Wir sagen Ihnen klar, was nötig ist – und was es kostet.
Cornelius Rieger
Unterschrift Cornelius Rieger Cornelius Rieger Jurist · Geschäftsführer
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Häufige Fragen

Ihre Fragen zur irischen Limited.

Die häufigsten Fragen aus unseren Erstgesprächen – ehrlich beantwortet.

SteuernGilt der Steuersatz von 12,5 % auch für kleine Gesellschaften?

Ja. Die 12,5 % Corporation Tax gelten für Handelsgewinne jeder irischen Gesellschaft – unabhängig von der Größe. Die globale Mindeststeuer von 15 % (Pillar Two) betrifft ausschließlich Konzerne mit über 750 Mio. € konsolidiertem Jahresumsatz. Für passive Erträge wie Mieten oder Kapitalanlagen gelten allerdings 25 %.

WohnsitzMuss ich in Irland wohnen, um eine LTD zu gründen?

Nein. Weder Gesellschafter noch Director müssen in Irland wohnen. Ist kein Director im EWR ansässig, verlangt Section 137 Companies Act 2014 eine Versicherungsbürgschaft über 25.000 € – für Gründer mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich ist das ohnehin kein Thema. Beachten Sie aber: Wo die Geschäftsleitung tatsächlich sitzt, entscheidet mit über die Besteuerung. Wir strukturieren das sauber.

HaftungHafte ich als Director mit meinem Privatvermögen?

Grundsätzlich nicht – die Haftung liegt bei der Gesellschaft. Persönliche Haftung des Directors setzt qualifiziertes Fehlverhalten voraus, etwa Betrug oder leichtfertiges Weiterwirtschaften (reckless trading), und die Hürden dafür sind hoch. Die scharfe deutsche Insolvenzantragspflicht des § 15a InsO mit ihrer automatischen Haftung kennt das irische Recht nicht.

GewerbeverbotKann ich trotz deutschem Gewerbeverbot eine LTD führen?

Unter Umständen ja. Ein deutsches Berufs- oder Gewerbeverbot schließt die Führung einer irischen Limited nicht automatisch aus – es muss dem CRO jedoch angezeigt werden. Nach unserer Erfahrung wird die Führung in den meisten Fällen gestattet. Wovon wir dringend abraten: die Anzeige zu unterlassen. Das kann zur Abberufung und zu Geldstrafen führen. Wir prüfen Ihren Fall ehrlich, bevor wir gründen.

DeutschlandWie arbeite ich mit der LTD in Deutschland?

In der Regel über eine Gewerbeanmeldung für eine unselbstständige Zweigniederlassung nach § 14 GewO. Die Eintragung einer selbstständigen Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister ist möglich, aber nicht verpflichtend – sie bringt zusätzliche Publizitätspflichten mit sich. Wichtig: Gewinne einer deutschen Betriebsstätte sind in Deutschland zu versteuern; das strukturieren wir von Anfang an sauber.

PflichtenWelche laufenden Pflichten hat die LTD?

Überschaubare: jährlich der Annual Return (Form B1) an das CRO samt Jahresabschluss (56 Tage Frist ab Stichtag), die Corporation-Tax-Erklärung an die Revenue, laufende Buchhaltung und die Aktualität des RBO-Registers der wirtschaftlich Berechtigten. Kleine Gesellschaften sind von der Abschlussprüfung befreit. Unser Team in Kilkenny übernimmt das komplette Fristen-Management.

VATBrauche ich sofort eine VAT-Nummer?

Pflicht wird die Registrierung erst ab 85.000 € Warenumsatz bzw. 42.500 € Dienstleistungsumsatz pro Jahr. Wir empfehlen sie trotzdem fast immer direkt nach der Gründung: Ohne VAT-Nummer kein Reverse-Charge-Verfahren – im B2B-Geschäft müssten Sie 23 % irische Mehrwertsteuer ausweisen. Die Registrierung dauert zwei bis acht Wochen; die Revenue prüft dabei die Substanz Ihrer Gesellschaft.

KontoBekomme ich als Deutscher ein Bankkonto für die LTD?

Ja – es erfordert nur Vorbereitung. Irische Banken prüfen im Rahmen der Geldwäscheprävention gründlich; wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten die Eröffnung. Alternativ oder ergänzend starten viele Mandanten mit einem Konto bei einem europäischen Zahlungsinstitut – das geht schneller und genügt für den Geschäftsbetrieb vollauf.

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