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Vermögensschutz ist in einer Welt, in der Finanztransaktionen immer komplexer und internationaler werden, von zentraler Bedeutung. Dabei geht es nicht nur um die Absi- cherung von Vermögenswerten gegen potenzielle Gläubiger oder unerwünschte Inter- ventionen, sondern auch darum, einen gewissen Grad an Diskretion und Privatsphäre zu gewährleisten. Vor allem wenn es um den Besitz von Immobilien oder wertvollen Ver- mögenswerten geht, möchten viele Menschen, dass solche Informationen nicht öffent- lich einsehbar sind.
In dieser Hinsicht scheinen Treuhandstrukturen auf den ersten Blick eine verlockende Lösung zu bieten. Bei einer Treuhandschaft werden Vermögenswerte formal auf eine dritte Partei, den Treuhänder, übertragen, die diese Werte dann im Namen des ursprüng- lichen Eigentümers, des Treugebers, verwaltet. Dies kann den Anschein erwecken, dass Vermögenswerte effektiv geschützt oder ihre tatsächliche Zugehörigkeit verborgen ist.
Allerdings zeigen die Tücken und Fallstricke solcher Strukturen in der Praxis ihre wirkli- che Natur. Oft führt die treuhänderische Verwahrung von Geschäftsanteilen zu kompli- zierten und undurchsichtigen Strukturen. Der Treugeber, obwohl nicht mehr der formale Eigentümer, behält häufig einen entscheidenden Einfluss auf das verwaltete Vermögen, was bedeutet, dass der Vermögensschutz nur oberflächlich ist.
Die wirkliche Krux liegt jedoch in der rechtlichen und regulatorischen Landschaft. Mit der Einführung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie wurden viele solcher Treuhandstrukturen in den Fokus der Aufsichtsbehörden gerückt (§§ 18 Abs. 1 und 2 GwG). Diese Richtlinie zielt darauf ab, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Sie hat weit- reichende Auswirkungen auf Treuhandstrukturen und ähnliche Vermögensschutzinstru- mente. Ein zentrales Instrument zur Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland ist das Transparenzregister. Dieses Register hat das Ziel, die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und Trusts offenzulegen.
Dank des Transparenzregisters und des revidierten Geldwäschegesetzes müssen viele Treuhänder nun die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer der von ihnen verwalte- ten Vermögenswerte offenlegen. Dies bedeutet, dass der Versuch, Vermögen durch die Einrichtung einer Treuhandstruktur zu verbergen oder zu schützen, nicht nur ineffektiv, sondern auch rechtswidrig sein kann.
Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Treuhandstrukturen problematisch oder illegal sind. Viele haben legitime und rechtlich zulässige Zwecke. Doch für diejenigen, die ech- ten und effektiven Vermögensschutz suchen, ohne sich rechtlichen Risiken auszuset- zen, sind solche Strukturen oftmals nicht die beste Wahl.
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