Irland Insolvenzvergleich

Dauer bis zu Restschuldbefreiung

nach 12 Monaten

Dauer bis zu Restschuldbefreiung

3-12 Monate
Letland Insolvenzvergleich

Dauer bis zu Restschuldbefreiung

12-36 Monate

Wohlverhaltensphase

12 Monate

Wohlverhaltensphase

3 bis 12 Monate

Wohlverhaltensphase

1 bis 3 Jahre

In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben

Wird individuell berechnet. Sofern eine Zahlung fällig wird, sind es im Schnitt 5-10% vom Einkommen. Die tatsächlichen Lebenshaltungskosten werden belassen.

In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben

Geht im Stufensystem. Circa 10% des Einkommens können gepfändet werden.

In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben

1/3 seines Einkommens. Im Vergleich zu Deutschland kann dies etwas geringer ausfallen. Im Vergleich zu Irland ist die Abgabe während des Verfahrens sehr hoch. 33,33% des Einkommens müssen aufgewendet werden.

Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet

Alle - ohne Einschränkungen

Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet

Alle, allerdings mit kleinen Einschränkungen. Wir prüfen die Machbarkeit im kostenlosen Erstgespräch.

Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet

Die Schulden sollten unter 150.000,- EUR liegen, sonst droht eine Wohlverhaltensphase von 3 Jahren.

Schutz Eigenheim

Möglich

Schutz Eigenheim

Möglich

Schutz Eigenheim

Nein

Sperrfrist für eine erneute Insolvenz

0 Jahre

Sperrfrist für eine erneute Insolvenz

0 Jahre

Sperrfrist für eine erneute Insolvenz

10 Jahre

Besonderheiten

Die Wohlverhaltensphase beträgt gerade einmal 12 Monate.

Besonderheiten

Die Wohlverhaltensphase beträgt gerade einmal 3 - 12 Monate.

Besonderheiten

Das Insolvenzrecht ist dem Deutschen sehr ähnlich. So kann der Insolvenzverwalter jederzeit das Verfahren einstellen, wodurch die Schulden bestehen bleiben.

Kontopfändung in diesem Land möglich

Nein
Nein - In Irland kann ein Bankkonto nicht gepfändet werden. Das Bankkonto ist pfändungssicher.

Kontopfändung in diesem Land möglich

Ja
sofern dem Gläubiger das Konto in Spanien bekannt ist.

Kontopfändung in diesem Land möglich

Ja
Das Konto kann jederzeit und sehr einfach, z. B. durch das deutsche Finanzamt gepfändet werden.

Pfändung Rentenansprüche

Nein

Pfändung Rentenansprüche

Nein

Pfändung Rentenansprüche

Ja

Lebensversicherung Pfändung

Nein

Pfändung Rentenansprüche

Nein

Pfändung Rentenansprüche

Ja

Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt

200,- €

Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt

0,-€

Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt

860,-€

Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase

20%
Einfach

Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase

20%
Einfach

Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase

80%
Sehr streng, strenger als in Deutschland.

Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst

Ja

Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst

Teilweise unter bestimmten Voraussetzungen

Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst

Nein

Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst

Ja

Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst

Teilweise unter bestimmten Voraussetzungen

Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst

Nein

Lebenserhaltungkosten

30%
Niedrig

Lebenserhaltungkosten

25%
Niedrig Niedrig. In Mallorca sind die Kosten im Vergleich zu Malaga um ca. 60% höher.

Lebenserhaltungkosten

10%
Sehr niedrig

Mietkosten

ab 400,- €

Mietkosten

ab 400,- €

Mietkosten

ab 350,- €

Nebenkosten

ca. 40,- €

Nebenkosten

ca. 40,- €

Nebenkosten

Bis zu 50% der Miete

Deliktische Forderungen

Ja Deliktische Forderungen aus anderen EU Ländern werden von der Restschuldbefreiung umfast.

Deliktische Forderungen

Teilweise unter bestimmten Voraussetzungen. Ob Ihre Ansprüche von der Restschuldbefreiung umfasst sind wird von uns geprüft.

Deliktische Forderungen

Nein Gemäß § 130 Abs. 1 und 4 des lettischen Insolvenzgesetzes sind Steuerforderungen und Forderungen welche aus einer Straftat resultieren von der Restschuldbefreiung nicht umfasst. Deliktische Forderungen werden nicht erlassen. Ebenfalls ergibt sich dies aus § 164 Abs. 4 Satz 2 des lettischen Insolvenzgesetzes

Steuerforderungen

Ja Ja - Auch Steuerforderungen aus anderen EU Ländern sind von der Restschuldbefreiung umfasst.

Steuerforderungen

Ja Ja - Auch Steuerforderungen aus anderen EU Ländern sind von der Restschuldbefreiung umfasst.

Steuerforderungen

Nein Ja - Auch Steuerforderungen aus anderen EU Ländern sind von der Restschuldbefreiung umfasst.

Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst

Nein

Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst

Ja

Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst

Nein Gemäß § 164 Abs. 4 Satz 1 des lettischen Insolvenzgesetzes wird auf Unterhaltsansprüche keine Restschuldbefreiung erteilt.

Schwierigkeitsgrad Schuldner

8%
Sehr Leicht In der Insolvenz in Irland gibt es keine aufwändige Beweisführung vor dem Richter. Die Lebenshaltungskosten (Wohnung – Flug – Handyvertrag usw.) sind gering. Anders als in Deutschland und Lettland ist eine aufwändige Nachweisführung nicht notwendig.

Schwierigkeitsgrad Schuldner

20%
Leicht Bei der Insolvenz in Spanien gibt es keine aufwändige Beweisführung zu den Schulden. Die Lebenshaltungskosten sind sehr gering. Sehr hohe Lebensqualität aufgrund von Sonne, Strand und Meer.

Schwierigkeitsgrad Schuldner

70%
Schwer In der Insolvenz in Lettland ist eine aufwändige Beweisführung vor dem Richter erforderlich. Anders als in Irland muss eine Vielzahl an Unterlagen und Dokumenten übersetzt und dem Gericht vorgelegt werden. Eine lückenlose Nachweisführung ist für das Gericht erforderlich. Eine kurze Entschuldung in Lettland ist nur sehr schwer möglich. Die durchschnittliche Verfahrenszeit bei Schulden über 150.000 EUR beträgt 3 Jahre.

Schwierigkeitsgrad Gläubiger

100%
Sehr Leicht Die Anmeldung der Forderungen ist für die Gläubiger sehr aufwändig. Diese müssen, sofern Sie Ihre Forderung geltend machen wollen, zu einem persönlichen Termin in Irland erscheinen. Die Kosten für den Gläubiger belaufen sich auf ca. 3.500,- EUR + (Flug, Anwalt, usw.)

Schwierigkeitsgrad Gläubiger

70%
Leicht Die Anmeldung der Forderungen ist für die Gläubiger sehr aufwändig. Diese müssen, sofern Sie ihre Forderung geltend machen wollen, zu einem persönlichen Termin erscheinen.

Schwierigkeitsgrad Gläubiger

30%
Schwer Die Forderung kann sehr einfach und bequem über das Formular der EU zur Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Zwar entstehen geringe Übersetzungskosten, in der Regel schreckt dies jedoch einen Gläubiger nicht ab. Eine Anmeldung der Forderung in Lettland ist sehr wahrscheinlich, weshalb der Schuldner dann häufig in die bis zu 3 Jahre dauernde Wohlverhaltensphase rutscht.

Kosten der Insolvenz

10%
Sehr Niedrig Die Gerichtskosten belaufen sich auf nur 200,- EUR. Dies ist derzeit eines der günstigsten Verfahren in der EU.

Kosten der Insolvenz

1%
0,- EUR es entfallen keine Gerichtskosten.

Kosten der Insolvenz

60%
Hoch Die Gerichtskosten für die Eröffnung des Verfahrens betragen ca. 70,- EUR. Für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist eine Akontozahlung von 860,- EUR (zwei lettische Mindestlöhne laut Gesetz) erforderlich. Beides ist bei Antragstellung an das Gericht zu bezahlen.

Prestige-Faktor

60%
Mittel

Prestige-Faktor

50%
Hoch

Prestige-Faktor

20%
Niedrig

Wohlfühl-Faktor

50%
Mittel

Wohlfühl-Faktor

80%
Hoch

Wohlfühl-Faktor

50%
Mittel

Wetter

50%
Wechselhaft

Wetter

80%
Sehr gut

Wetter

50%
Mittel