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Dauer bis zu Restschuldbefreiung
nach 12 Monaten
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Dauer bis zu Restschuldbefreiung
3-12 Monate
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Dauer bis zu Restschuldbefreiung
12-36 Monate
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Wohlverhaltensphase 12 Monate
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Wohlverhaltensphase 3 bis 12 Monate
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Wohlverhaltensphase 1 bis 3 Jahre
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In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben
Wird individuell berechnet. Sofern eine Zahlung fällig
wird, sind es im Schnitt 5-10% vom Einkommen. Die
tatsächlichen Lebenshaltungskosten werden belassen.
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In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben
Geht im Stufensystem. Circa 10% des Einkommens können
gepfändet werden.
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In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben
1/3 seines Einkommens. Im Vergleich zu Deutschland kann
dies etwas geringer ausfallen. Im Vergleich zu Irland ist
die Abgabe während des Verfahrens sehr hoch. 33,33% des
Einkommens müssen aufgewendet werden.
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Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Alle - ohne Einschränkungen
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Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Alle, allerdings mit kleinen Einschränkungen. Wir prüfen
die Machbarkeit im kostenlosen Erstgespräch.
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Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Die Schulden sollten unter 150.000,- EUR liegen, sonst
droht eine Wohlverhaltensphase von 3 Jahren.
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Schutz Eigenheim
Möglich
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Schutz Eigenheim
Möglich
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Schutz Eigenheim
Nein
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Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
0 Jahre
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Sperrfrist für eine erneute Insolvenz 0 Jahre
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Sperrfrist für eine erneute Insolvenz 10 Jahre
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Besonderheiten
Die Wohlverhaltensphase beträgt gerade einmal 12
Monate.
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Besonderheiten
Die Wohlverhaltensphase beträgt gerade einmal 3 - 12
Monate.
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Besonderheiten
Das Insolvenzrecht ist dem Deutschen sehr ähnlich. So kann
der Insolvenzverwalter jederzeit das Verfahren einstellen,
wodurch die Schulden bestehen bleiben.
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Kontopfändung in diesem Land möglich
Nein
Nein - In Irland kann ein Bankkonto nicht gepfändet werden.
Das Bankkonto ist pfändungssicher.
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Kontopfändung in diesem Land möglich
Ja
sofern dem Gläubiger das Konto in Spanien bekannt ist.
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Kontopfändung in diesem Land möglich
Ja
Das Konto kann jederzeit und sehr einfach, z. B. durch das
deutsche Finanzamt gepfändet werden.
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Pfändung Rentenansprüche
Nein
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Pfändung Rentenansprüche
Nein
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Pfändung Rentenansprüche
Ja
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Lebensversicherung Pfändung
Nein
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Pfändung Rentenansprüche
Nein
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Pfändung Rentenansprüche
Ja
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Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt 200,- €
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Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt 0,-€
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Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt 860,-€
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Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase Einfach
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Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase Einfach
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Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Sehr streng, strenger als in Deutschland.
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Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst Ja
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Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Teilweise
unter bestimmten Voraussetzungen
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Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst Nein
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Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst Ja
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Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst
Teilweise
unter bestimmten Voraussetzungen
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Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst Nein
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Lebenserhaltungkosten Niedrig
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Lebenserhaltungkosten
Niedrig
Niedrig. In Mallorca sind die Kosten im Vergleich zu Malaga
um ca. 60% höher.
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Lebenserhaltungkosten Sehr niedrig
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Mietkosten ab 400,- €
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Mietkosten ab 400,- €
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Mietkosten ab 350,- €
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Nebenkosten ca. 40,- €
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Nebenkosten ca. 40,- €
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Nebenkosten Bis zu 50% der Miete
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Deliktische Forderungen
Ja
Deliktische Forderungen aus anderen EU Ländern werden von
der Restschuldbefreiung umfast.
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Deliktische Forderungen
Teilweise
unter bestimmten Voraussetzungen. Ob Ihre Ansprüche von der
Restschuldbefreiung umfasst sind wird von uns geprüft.
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Deliktische Forderungen
Nein
Gemäß § 130 Abs. 1 und 4 des lettischen Insolvenzgesetzes
sind Steuerforderungen und Forderungen welche aus einer
Straftat resultieren von der Restschuldbefreiung nicht
umfasst. Deliktische Forderungen werden nicht erlassen.
Ebenfalls ergibt sich dies aus § 164 Abs. 4 Satz 2 des
lettischen Insolvenzgesetzes
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Steuerforderungen
Ja
Ja - Auch Steuerforderungen aus anderen EU Ländern sind von
der Restschuldbefreiung umfasst.
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Steuerforderungen
Ja
Ja - Auch Steuerforderungen aus anderen EU Ländern sind von
der Restschuldbefreiung umfasst.
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Steuerforderungen
Nein
Ja - Auch Steuerforderungen aus anderen EU Ländern sind von
der Restschuldbefreiung umfasst.
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Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Nein
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Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Ja
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Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Nein
Gemäß § 164 Abs. 4 Satz 1 des lettischen Insolvenzgesetzes
wird auf Unterhaltsansprüche keine Restschuldbefreiung
erteilt.
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Schwierigkeitsgrad Schuldner
Sehr Leicht
In der Insolvenz in Irland gibt es keine aufwändige Beweisführung vor dem Richter. Die Lebenshaltungskosten (Wohnung – Flug – Handyvertrag usw.) sind gering. Anders als in Deutschland und Lettland ist eine aufwändige Nachweisführung nicht notwendig.
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Schwierigkeitsgrad Schuldner
Leicht
Bei der Insolvenz in Spanien gibt es keine aufwändige Beweisführung zu den Schulden. Die Lebenshaltungskosten sind sehr gering. Sehr hohe Lebensqualität aufgrund von Sonne, Strand und Meer.
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Schwierigkeitsgrad Schuldner
Schwer
In der Insolvenz in Lettland ist eine aufwändige Beweisführung vor dem Richter erforderlich. Anders als in Irland muss eine Vielzahl an Unterlagen und Dokumenten übersetzt und dem Gericht vorgelegt werden. Eine lückenlose Nachweisführung ist für das Gericht erforderlich. Eine kurze Entschuldung in Lettland ist nur sehr schwer möglich. Die durchschnittliche Verfahrenszeit bei Schulden über 150.000 EUR beträgt 3 Jahre.
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Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Sehr Leicht
Die Anmeldung der Forderungen ist für die Gläubiger sehr aufwändig. Diese müssen, sofern Sie Ihre Forderung geltend machen wollen, zu einem persönlichen Termin in Irland erscheinen. Die Kosten für den Gläubiger belaufen sich auf ca. 3.500,- EUR + (Flug, Anwalt, usw.)
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Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Leicht
Die Anmeldung der Forderungen ist für die Gläubiger sehr aufwändig. Diese müssen, sofern Sie ihre Forderung geltend machen wollen, zu einem persönlichen Termin erscheinen.
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Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Schwer
Die Forderung kann sehr einfach und bequem über das Formular der EU zur Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Zwar entstehen geringe Übersetzungskosten, in der Regel schreckt dies jedoch einen Gläubiger nicht ab. Eine Anmeldung der Forderung in Lettland ist sehr wahrscheinlich, weshalb der Schuldner dann häufig in die bis zu 3 Jahre dauernde Wohlverhaltensphase rutscht.
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Kosten der Insolvenz
Sehr Niedrig
Die Gerichtskosten belaufen sich auf nur 200,- EUR. Dies ist derzeit eines der günstigsten Verfahren in der EU.
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Kosten der Insolvenz
0,- EUR
es entfallen keine Gerichtskosten.
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Kosten der Insolvenz
Hoch
Die Gerichtskosten für die Eröffnung des Verfahrens betragen ca. 70,- EUR. Für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist eine Akontozahlung von 860,- EUR (zwei lettische Mindestlöhne laut Gesetz) erforderlich. Beides ist bei Antragstellung an das Gericht zu bezahlen.
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Prestige-Faktor Mittel
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Prestige-Faktor Hoch
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Prestige-Faktor
Niedrig
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Wohlfühl-Faktor Mittel
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Wohlfühl-Faktor Hoch
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Wohlfühl-Faktor
Mittel
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Wetter Wechselhaft
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Wetter Sehr gut
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Wetter
Mittel
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