Die Insolvenz im Ausland

Die EU Insolvenz

Als EU-Insolvenz wird ein Insolvenzverfahren in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bezeichnet. Ein Privat- oder Firmeninsolvenzverfahren in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat wie eine Insolvenz in Deutschland zur Folge, dass ein Gläubiger das Recht an der Forderung verliert. Der Fachausdruck hierfür ist die Restschuldbefreiung.  Die Beitreibung der Forderung z. B. durch Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Eintragungen bei der Bank oder Wirtschaftsauskunftsdatei sind nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht mehr möglich.

EU Karte

Die Vorteile einer EU Insolvenz

  • Insolvenz-irland-icon-1
    kurze Verfahrenszeiten von 6 Monaten bis die Restschuldbefreiung erteilt wird
  • Insolvenz-irland-icon-2
    Einfacheres Insolvenzverfahren welches keine Bestrafung und Stigmatisierung des Schuldner vorsieht
  • Insolvenz-irland-icon-7
    Forderungen aus deklitscher Handlung und Steuerschulden können erlassen werden
  • Insolvenz-irland-icon-3
    Steuerschulden werden erlassen
  • Insolvenz-irland-icon-10
    Höhere Pfändungsfreibeträge für ein würdevolles Leben
  • Insolvenz-irland-icon-9
    Insolvenzverwalter welche den Fokus auf Entschuldung und nicht Bestrafung haben

Besonders attraktiv sind folgende Länder innerhalb der Europäischen Union

Irland Insolvenz 🇮🇪

In 12 Monaten schuldenfrei

Spanien Insolvenz 🇪🇸

In 0-16 Monaten schuldenfrei

Lettland Insolvenz 🇱🇻

In 12-36 Monaten schuldenfrei

Videos zur EU Insolvenz

Unser Spezialwissen teilen wir mit Ihnen unter anderem in unseren Videos. Schauen Sie sich diese an sie werden erstaunt sein, wie einfach es ist in Spanien, Irland, Lettland eine Insolvenz im Ausland zu absolvieren.

Das sagen unsere Mandanten

Eine erteilte Restschuldbefreiung und eine Insolvenz in einem EU Mitgliedstaat wird von allen EU Mitgliedstaaten anerkannt.

Die Europäische Union hat in den letzten Jahrzehnten bedeutende Fortschritte bei der Harmonisierung von Gesetzen und Verordnungen gemacht, um den EU-Bürgern im Rahmen der Personenfreizügigkeit keine Nachteile entstehen zu lassen. Trotz der Unterschiede in den nationalen Rechtssystemen der 27 Mitgliedstaaten ist es gelungen, einheitliche Regelungen zu schaffen, die von allen Mitgliedsländern anerkannt werden.

Ein wichtiger Meilenstein in diesem Prozess war die Verabschiedung der Europäischen Insolvenzverordnung im Jahr 2015 welche am 26.06.2017 in kraft getreten ist.

Lesen Sie hier das gesetzt in ganzer Länge:

Die Verordnung (EU) 2015/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015

Diese Verordnung (Die Verordnung (EU) 2015/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015) regelt detailliert, wie sich die Mitgliedstaaten im Rahmen einer EU-Insolvenz zu verhalten haben, welche Fristen und Anerkennungen gelten und welche Gerichte zuständig sind.

Insbesondere Artikel 20 der Europäischen Insolvenzverordnung spielt hierbei eine zentrale Rolle:

Artikel 20

Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
(1) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach Artikel 3 durch ein Gericht eines Mitgliedstaats wird in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt, sobald die Entscheidung im Staat der Verfahrenseröffnung wirksam ist.
(2) Die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf Rechte Dritter an Gegenständen, die sich zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats befinden, bestimmen sich nach dem Recht dieses Mitgliedstaats.

Dieser Artikel stellt sicher, dass eine erteilte Restschuldbefreiung in einem EU-Mitgliedstaat von allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Dies bedeutet, dass ein Schuldner, der in einem Mitgliedstaat eine Restschuldbefreiung erlangt hat, auch in allen anderen Mitgliedstaaten von seinen Schulden befreit ist.

Die Europäische Insolvenzverordnung ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie die EU durch einheitliche Regelungen die Rechtssicherheit für ihre Bürger erhöht und grenzüberschreitende Verfahren erleichtert. Indem alle Mitgliedstaaten diese Verordnung anerkennen und befolgen, wird ein reibungsloser Ablauf von Insolvenzverfahren innerhalb der EU gewährleistet und den Bürgern ein hohes Maß an Schutz und Sicherheit geboten.

Die Personenfreizügigkeit oder auch genannt die Reise und Niederlassungsfreiheit

In der Europäischen Union sind EU-Bürger (Privatperson) und nach den Gesetzen eines Mitgliedstaats gegründete Gesellschaften (Firma) mit Sitz innerhalb der EU berechtigt, sich in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union (siehe oben die Mitgliedsländer) niederzulassen (Wohnsitz). Auch in dem Fall das die Privatperson schulden hat kann diese Ihren Wohnsitz verlegen.

Die Niederlassung (Wohnsitz) ist definiert als die tatsächliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit (Arbeit oder Selbständigkeit) mittels einer festen Einrichtung (Wohnung) in einem anderen Mitgliedstaat auf unbestimmte Zeit.

Geregelt ist die Niederlassungsfreiheit in Art. 49 bis Art. 55 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Warum ein Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsland verlagert wird ist vollkommen unerheblich, da Ihnen dieses Recht als EU-Staatsbürger uneingeschränkt zusteht.

Ob Ihnen nun:

  • die Steuern in Irland besser gefallen
  • die Gesetze in Schweden oder Finnland
  • die Mietpreise oder Grundstückspreise in Spanien
  • oder Sie einfach mehr Geld für Ihre Arbeit in Frankreich bekommen

 

spielt bei der Durchführung des Rechts der Niederlassungsfreiheit in Europa keine Rolle. Es steht Ihnen frei, aus welchem Beweggrund auch immer, Ihren Lebensmittelpunkt (COMI) in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu verlegen.

Eine EU Insolvenz ist Legal und Rechtssicher

Einen Straftatbestand hinsichtlich der Durchführung eines EU-Insolvenzverfahrens gibt es nicht. Insolvenztourismus ist in keinem Land der EU eine Straftat. Eine EU-Insolvenz ist somit nicht illegal oder ethisch verwerflich. Sie verstößt gegen kein Gesetz.

Vielmehr gibt es für die Durchführung eines europäischen Insolvenzverfahrens eine durch die EU erlassene Verordnung, welche Ihre Rechte als freier und mündiger EU-Bürger schützt.

Daher kann eine EU-Insolvenz, sofern sie innerhalb der EU-Verordnung der jeweils gültigen Landesverordnungen sowie Steuervorschriften erfolgt, nicht illegal sein.
Beachtlich ist, dass viele Juristen, insbesondere in Deutschland, bis heute vernachlässigen, dass wir in Europa in einer großen Gemeinschaft leben, in dem nationales Recht (z. B. die Gesetze von Deutschland, Österreich, Italien, Griechenland, Niederlande) dem internationalen Recht (Verordnungen der Europäischen Union) weichen muss, um die Reise- und Niederlassungsfreiheit (unserer höchstes europäisches Gut) der Europäischen Union nicht zu gefährden.
Oftmals als zu schwierig bewertet oder rechtswidrig abgetan findet das europäische Recht in der Rechtsberatung, insbesondere in Deutschland als auch in den EU-Mitgliedsstaaten, fast keinerlei Beachtung. Daher ist es nicht verwunderlich, dass einige Juristen die EU-Insolvenz kategorisch ablehnen. Schließlich bedeutet diese ein erheblicher Aufwand für das Studium, der für sie nicht im Verhältnis steht.

So wird in veralteten, starren und oftmals nicht mehr zeitgemäßen gesetzlichen Bestimmungen verharrt, welche aus Bequemlichkeit „bis zum Erbrechen“ zitiert werden. Hierdurch wird eine deutlich schlechtere, nicht mandantenfreundliche Beratung erreicht.
Der Europäische Gerichtshof und das EU-Parlament sowie der Europäische Rat unternehmen viele Anstrengungen, um ein Umdenken hinsichtlich der EU-Insolvenz herbeizuführen.

Es ist die Unwissenheit hinsichtlich der vielen Vorschriften und deren Auslegung, die viele Juristen davor abschrecken lassen, sich intensiv mit den Europäischen Verordnungen auseinanderzusetzen. Dabei sind es genau diese, die es Ihnen ermöglichen, sich frei zu entfalten und für gewisse Probleme bessere Lösungsansätze zu erhalten.

Rechtliche Falschaussagen wie die, dass eine EU-Insolvenz gegen geltende gesetzlichen Bestimmungen verstößt, sind daher nur eine Schutzbehauptung für Juristen, die zu bequem sind, sich mit den Verordnungen der Europäischen Union zu beschäftigen. Schließlich drohen ihnen Umsatzeinbußen, da ihre veralteten rechtlichen Lösungen langsam aber sicher bei Rechtssuchenden keinen Anklang mehr finden.

Eine EU-Insolvenz verstößt bei der Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen nicht gegen geltendes Recht.

In unserer Mediathek finden Sie die Tipps und Tricks bei einer Insolvenz im Ausland

Die Vorteile für unsere Mandanten

Die Kanzlei Rieger und Partner ist Ihr zuverlässiger Partner bei der Durchführung einer Insolvenz innerhalb der Europäischen Union. Unser Expertenteam verfügt über das Spezialwissen, um Insolvenzverfahren in Spanien, Irland und Lettland erfolgreich und effizient abzuwickeln. Wir stellen sicher, dass das Verfahren reibungslos abläuft und unsere Mandanten von den kurzen Entschuldungsfristen profitieren können.

Unsere Dienstleistungen umfassen die Unterstützung bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der EU-Insolvenzverordnung. Die Abwicklung einer EU-Insolvenz kann für Nicht-Fachkundige schnell an die Grenzen des Machbaren stoßen, da mehr als drei Rechtssysteme zu beachten sind. Unsere Experten verfügen über das nötige Know-how, um diese Herausforderungen zu meistern.

Die Schaffung der erforderlichen Strukturen, wie etwa des Center of Main Interests (COMI), ist nur der erste Schritt bei der Durchführung einer EU-Insolvenz. Entscheidend für einen erfolgreichen Abschluss ist es, die Komplexität der verschiedenen Rechtssysteme zu verstehen und die gesetzlichen Anforderungen präzise einzuhalten. Genau hier setzt die Expertise der Kanzlei Rieger und Partner an.

Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess der EU-Insolvenz und stellt sicher, dass alle notwendigen Schritte korrekt durchgeführt werden. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser tiefgreifendes Verständnis der relevanten Rechtssysteme können wir die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen.

Vertrauen Sie bei der Durchführung Ihrer EU-Insolvenz auf die Kompetenz und das Engagement der Kanzlei Rieger und Partner. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen den Weg in eine schuldenfreie Zukunft zu ebnen und Ihnen die Vorteile der kurzen Entschuldungsfristen zu sichern. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und von unserem Expertenwissen zu profitieren.

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