Gründung einer Ltd. in Irland

Stammkapital – Einlage

Eine irische Limited (Ltd.) hat ein Mindestkapital von nur einem Euro (Stammkapital). Das Stammkapital muss nicht einbezahlt werden. Die Gesellschaft haftet im Falle der Insolvenz und Liquidation gegenüber ihren Gläubigern mit dem Stammkapital, welches von den Gesellschaftern sodann einbezahlt werden muss. Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Stammeinlage der Gesellschaft. Zu empfehlen ist daher auch vor dem Hintergrund des operativen Geschäfts einer Limited ein Stammkapital in Höhe von 1000,– Euro bis 25.000,– Euro zu wählen.

Sitz der Gesellschaft – Firmensitz in Irland, „Registered Office“ genannt

Eine nach irischem Recht gegründete Gesellschaft (Ltd.) benötigt einen Firmensitz in Irland. Gemäß Gesetzgebung reicht ein Briefkasten zur Schaffung eines Firmensitzes nicht aus. Vi legis (kraft gesetzt)[KS1] muss ein Schreibtisch vorhanden sein. Weiter sind auch die Unterlagen der Gesellschaft in Irland am Firmensitz aufzubewahren. Hierzu gehören folgende Dokumente:

  1. Register of the Members of the Company
  2. Register of the Directors and Secretaries appointed
  3. Register in relation to any interests in shares and debentures for the Directors and Secretaries of the Company
  4. Register of the instruments which create charges


Unternehmen, welche ernsthafte Absichten haben, mit einer irischen Gesellschaft zu arbeiten, sollten auf Sammeladressen verzichten und sich ein eigenes Office oder zumindest „Shared Office“ anschaffen. Insbesondere, um von den Steuervorteilen zu profitieren, ist ein eigenes Büro zwingend erforderlich. Die Postzustellung muss gewährleistet sein, schon im Hinblick auf behördliche Fristen, welche einzuhalten sind. Eine ortsübliche Miete für ein Büro ist ab 350,– EUR möglich. Ein Shared Office ist bereits ab 150,– EUR zu bekommen. Wir bieten die Registrierung in einem Shared Office an, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Hierbei ist auch ein Postweiterleitungsservice per E-Mail integriert. Somit stellen wir für unsere Mandanten sicher, dass die sie erreichende Post schnell und unkompliziert bearbeitet werden kann.

Vertreter der irischen Ltd. – Direktor und Secretary

Der Direktor einer irischen Limited

Folgendes muss eine natürliche Person erfüllen, um sich zum Direktor einer irischen Limited bestellen lassen zu können. Die Bestellung einer juristischen Person als Direktor, sprich: einer Ltd. oder GmbH, ist nicht möglich.

Voraussetzungen des Direktors

  1. Der Direktor muss das 18 Lebensjahr vollendet haben.
  2. Der Direktor darf in den letzten fünf Jahren (Rechtskraft des Urteils ist zu beachten) nicht wegen Vermögensstraftaten, so z.B. Betrug, verurteilt worden sein (Ausnahmen weiter unten).
  3. Der Direktor darf nur bei 24 weiteren Ltd. direkt sein, gesamt 25 Ltd.


Eine Ltd. muss über mindestens einen Direktor verfügen. Die Anzahl der zu ernennenden Direktoren ist nicht begrenzt. Der Direktor einer irischen Limited vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten und übernimmt die Verwaltung der Gesellschaft. Hierzu gehört unter anderem der Abschluss von Verträgen im Namen und auf Rechnung der irischen Limited, Jahresmeldungen / Erstellung des Jahresabschlusses sowie fortlaufende Führung der Buchhaltung, Korrespondenz mit den Behörden hinsichtlich Änderungen der Gesellschafter.

Es liegt in seiner Verantwortung, dass die Erklärungen gegenüber den Behörden rechtzeitig und vollständig erfolgen. Der Geschäftsführer ist dazu berechtigt, seine Tätigkeiten an Mitarbeiter der Ltd. zu delegieren. Allerdings entbindet dies ihn nicht von der andauernden Prüfung und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Im Zweifelsfall haftet immer der Geschäftsführer für die von seinen Mitarbeitern begangenen Handlungen.

Aufgaben des Direktors

  1. die Interessen der Limited wahren,
  2. gegenüber der Limited ehrlich und verantwortungsbewusst handeln,
  3. gesetzeskonformes Handeln sowie die Statuten wahren/einhalten,
  4. gegenüber der Limited offenlegen, welche persönlichen Interessen er im Kontext der Gesellschaft hat (z. B. Darlehensverträge mit der Limited),
  5. für die fristgerechte Erstellung der Accounts (Jahresabschlüsse), die er auch eigenhändig unterschreiben muss, sorgen,
  6. einmal im Jahr die jährlichen Gesellschaftsversammlungen einberufen, und zwar mit einer Frist von mindestens 21 Tagen, wobei die schriftliche Mitteilung neben Angaben zu Ort und Zeit auch die Tagesordnung und Entwürfe für die Accounts etc. enthalten muss,
  7. Protokolle solcher Sitzungen aufbewahren und
  8. das Register der Gesellschafter, Direktors und Secretaries führen. Ein Direktor darf seine Befugnisse nicht zur persönlichen Bereicherung nutzen oder zum Nutzen Dritter, soweit dies der Limited zum Nachteil gereicht.

Haftung des Direktors mit seinem Privatvermögen

Der Direktor einer irischen Ltd. haftet nicht für Schulden der Gesellschaft. Eine einzige Ausnahme ist, wenn der Direktor eine Vermögensstraftat begeht. Hierzu gehört z. B. der Betrug. Sofern dieser durch den Direktor begangen wurde, kann der Direktor persönlich haften. Allerdings sind hier die Hürden in Irland für eine Haftbarkeit des Direktors einer irischen Ltd. sehr hoch.

Die nach deutscher Gesetzgebung bestehende Antragspflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, Vermögenslosigkeit nach § 15 Inso gibt es in Irland nicht. Daher haftet der Direktor einer irischen Ltd. auch nicht für die verspätete Anmeldung einer Insolvenz. Im Übrigen besteht eine so weitreichende Insolvenzantragspflicht wie in Deutschland (§ 15 Inso) nicht nach der irischen Gesetzgebung.

Zu beachten ist, dass sofern eine irische Gesellschaft im deutschen Handelsregister eingetragen wird, mit einer Niederlassung sich automatisch eine selbstständige juristische Persönlichkeit bildet, welche sodann der deutschen Gesetzgebung unterliegt. Es ist daher zu empfehlen, eine irische Gesellschaft nicht im deutschen Handelsregister einzutragen, sondern nur ein Gewerbe anzumelden. Eine Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister besteht nicht. Es reicht vollkommen aus, wenn die Gesellschaft, die z. B. in Deutschland aktiv ist, nur ein Gewerbe für eine unselbstständige Zweigniederlassung beantragt. Kraft Gesetz bestimmt das Gesetz des Gründungsstaats, wie die Gesellschaft entsteht und vergeht.

Berufsverbot/Gewerbeverbot

Auch wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat, z. B. in Deutschland oder Österreich, aufgrund eines Berufsverbots kein Geschäftsführer einer GmbH mehr sein dürfen oder aus einem anderen Grund ein Berufsverbot/Gewerbeverbot auferlegt bekommen haben, können Sie unter Umständen eine Ltd. nach irischem Recht führen. Dem Handelsregister (CRO) muss dieses Berufsverbot jedoch angezeigt werden. Aus der Erfahrung heraus wird auch bei einem bestehenden Berufs- oder Gewerbeverbot in Irland eine Erlaubnis zur Führung einer irischen Limited erteilt. Abstand sollte man davon nehmen, bei einem bestehenden Berufs- oder Gewerbeverbot die entsprechende Anzeige über das Bestehen nicht vorzunehmen. Dies kann zu einem Verbot bzw. einer Abberufung als Direktor und/oder einer Geldstrafe führen.

Zu beachten ist, dass der Direktor und der Secretary immer zwei unterschiedliche Persönlichkeiten sein müssen.

Wir bieten im Rahmen unseres Mandats einen Treuhandgeschäftsführer für Ihre Ltd. an. Dieser übernimmt treuhänderisch die Geschäftsführung Ihrer Ltd. Der Treuhandgeschäftsführer verfügt über eine ausgezeichnete Bonität. Es entstehen Kosten pro Jahr von mind. 10.000,– Euro für den Treuhandgeschäftsführer. Sprechen Sie uns bei Interesse auf diese Dienstleistung an und wir übermitteln Ihnen detaillierte Informationen.

Der Secretary einer irischen Limited

Der Company Secretary ist verantwortlich für die effiziente rechtliche Verwaltung einer Gesellschaft, indem er sicherstellt, dass gesetzliche und behördliche Anforderungen an die Gesellschaft erfüllt und diesbezügliche Entscheidungen des Board of directors (Gremium der Geschäftsführer) umgesetzt werden. Er informiert und berät die Geschäftsführer über ihre rechtlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten.

Der Company Secretary ist einer der möglichen Vertreter der Gesellschaft auf rechtlichen Dokumenten und es ist seine Verantwortung sicherzustellen, dass die Gesellschaft und die Geschäftsführer im Rahmen des Gesetzes handeln. Sie sind weiterhin verantwortlich für die Registrierung von Anteilseignern (Shareholder) und der Kommunikation mit ihnen, sicherzustellen, dass beschlossene Dividenden gezahlt werden sowie die handelsrechtlichen Registeraufzeichnungen zu führen, wie Gesellschafterliste, Geschäftsführerliste, Auflistung und Dokumentation von Beschlüssen und Archivierung von formal ordnungsmäßigen Jahresabschlüssen.

Firmenname der irischen Ltd.

Nicht jeder Firmenname kann für die Limited verwendet werden. Der Firmenname muss sich von anderen Gesellschaften unterscheiden.

Das Gericht prüft von Amts wegen, ob der gewählte Firmenname über ausreichende Unterscheidungsmerkmale verfügt. Ist dies nicht der Fall wird der Name abgelehnt. Bestimmte Wortgruppen, welche sehr allgemein sind, gelten nicht als Unterscheidungsmerkmal. Hierzu gehören:

  • INTERNATIONAL
  • CONSULTING
  • SERVICE
  • GERMANY oder andere Ländernamen
  • COMPANY
  • CO oder CO KG
  • AND
  • GROUP
  • HOLDING
  • SYSTEM

 

Auch wir haben eine Law Firm in Irland, welche auf den Namen „Kanzlei Rieger und Partner Limited” lautet. Sofern beabsichtigt wäre, eine Gesellschaft Kanzlei Rieger und Partner SERVICE Limited zu nennen, würde diese Namensgebung abgelehnt werden. Es müssen deutliche Unterscheidungsmerkmale zu anderen Ltd. bestehen. Es ist daher ratsam, sich besondere Namen zu überlegen oder ganz neue Wörter oder Abkürzungen zu erfinden so z. B. „google”, „doodle” usw.

Jahresabschluss und Meldungen der Ltd.

Einmal im Jahr muss der sogenannte „Annual Return” an das irische Handelsgericht (CRO) übermittelt werden. Der erste „Annual Return” ist sechs Monate nach der Gründung (Fristbeginn ist der Tag, an welchem die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wurde) an das CRO (irische Handelsregister) zu übermitteln.

Nachdem der erste „Annual Return” eingereicht wurde, erfolgen die weiteren Meldungen alle zwölf Monate. Die Berechnung der Frist beginnt mit dem Tag, an dem der erste „Annual Return” eingereicht wurde, und endet exakt zwölf Monate später. Die Gesellschaft hat sodann 28 Tage Zeit, den „Annual Return” einzureichen. Maximal neun Monate darf der Bilanzstichtag vor der Frist des „Annual Return” liegen. Das Geschäftsjahr darf zwölf Monate nicht überschreiten.

Die Kosten für einen Jahresabschluss belaufen sich auf ca. 350,– EUR und sollten durch einen Steuerberater in Irland erstellt werden. Sofern

  • der Umsatz einen Betrag in Höhe von 7.400.000,– EUR übersteigt,
  • die Bilanzsumme einen Betrag über 3.650.000,– EUR übersteigt
  • oder die Gesellschaft mehr als 50 Mitarbeiter im Jahr beschäftigt,

ist der Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu qualifizieren.

Steuern einer irischen Limited

Die irische Limited muss jährlich eine Körperschaftssteuer „Corporation Tax” in Höhe von 12,5 % auf ihr Handelseinkommen „trading income” entrichten. 25 % für Einkommen, welches nicht Handelseinkommen ist (Anlagen usw.). 25 % für nichthandelsbezogene Einnahmen, zum Beispiel Miet- und Investitionserträge.

Verluste einer irischen Ltd. steuerlich geltend machen

Wenn die irische Limited in einem Rechnungslegungszeitraum Handelsverluste erlitten hat, können diese als Steuerbefreiung verrechnet werden:

  • sonstige Handelserträge für den gleichen Abrechnungszeitraum,
  • Handelserträge für die unmittelbar vorangegangene Abrechnungsperiode.
 

Diese Entlastung wird auf Euro-für-Euro-Basis berechnet. Dies bedeutet, dass ein Verlust von einem Euro mit einem Gewinn von einem Euro ausgeglichen werden kann.

Nicht genutzte Handelsverluste können wertmäßig mit nicht handelsbezogenen Erträgen, einschließlich gebührenpflichtiger Gewinne, verrechnet werden. Der Steuerwert von Handelsverlusten ist auf 12,5 % begrenzt, den Standardsatz der Körperschaftssteuer.

Die ungenutzten Handelsverluste können in zukünftigen Abrechnungsperioden ohne zeitliche Begrenzung gegen Handelserträge desselben Handels übertragen werden. Ein Verlust muss gegen die ersten verwertbaren Gewinne desselben Handels geltend gemacht werden.

Umsatzsteueridentifikationsnummer für die irische Ltd. (VAT)

Grundsätzlich ist eine irische Ltd. erst dann verpflichtet, sich im Mehrwertsteuersystem in Irland anzumelden und eine VAT-Nummer zu erhalten, wenn der Umsatz mit Waren 75.000,– EUR pro Jahr oder der Umsatz mit Firmen eine Höhe von 37.000,– EUR übersteigt. Bei Überschreitung der vorgenannten Grenzen muss eine VAT-Registrierung erfolgen.

Die irische VAT (Mehrwertsteuer) beträgt 23 %. Neben der Mehrwertsteuer von 23 % gibt es auch einige Ermäßigungen.

  • 13,5 % (Reduced Rate)
  • 9 % (Second Reduced Rate) (z. B. Gastronomie und Zeitungen, Zeitschriften)
  • 4,8 % (Livestock Rate)
  • 5,4 % (Flatrate Compensation for Farmers)

 

Grundsätzlich ist zu empfehlen, direkt nach der Gründung der irischen Limited die VAT- Registrierung durchzuführen. Die Registrierung dauert zwischen zwei und acht Wochen, kann aber in schwierigen Fällen auch mehrere Monate dauern. Es kommt auf das Kerngeschäft der Limited an.

Ohne eine VAT-Nummer ist die irische Limited dazu verpflichtet, auf ihren Rechnungen die irische Mehrwertsteuer in Höhe von 23 % abzurechnen. Dies kann zu Wettbewerbsnachteilen führen. Daher ist zu empfehlen, dass die Gesellschaft gerade beim Handel mit Firmen am „Reverse Charge”-Verfahren teilnehmen kann, in welchem die Mehrwertsteuer nicht berechnet werden muss.

Bankkonto einer irischen Limited

Die Beantragung eines Bankkontos in Irland gestaltet sich vor dem Hintergrund der EU- Geldwäscheprüfung sowie der irischen Gesetzgebung als aufwendig. Der wirtschaftlich Berechtigte muss zweifelsfrei identifiziert werden und es muss eine Reihe von Unterlagen beigebracht werden. Da die irische Limited nicht zwingend ein Konto in Irland braucht, sollte zur schnellen Anschaffung [KS5] ein Konto in einem anderen EU-Mitgliedstaat eröffnet werden. Die Beantragung eines irischen Bankkontos kann durch uns in Irland für Sie erfolgen.