Wie erkennt man einen seriösen EU-Insolvenz Anbieter?

Umgangssprachlich würde man uns als Platzhirsch bezeichnen. Keine andere Kanzlei kann die Erfahrung und Ergebnisse vorweisen wie die Kanzlei Rieger und Partner in Bezug auf die erfolgreiche Durchführung einer EU Insolvenz.

Als Marktführer haben wir den EU-Insolvenzmarkt maßgeblich geprägt. Durch die Einführung von Qualitätsstandards und Innovationen haben wir die Benchmark hochgesetzt. Hierdurch haben wir einen neuen Qualitätsstandard definiert, um eine hohe Beratungsqualität zu gewährleisten.

Leider verleitet diese Branche dazu, dass Trittbrettfahrer Hilfesuchende durch dubiose Angebote versuchen in die Irre zu führen und das Vermögen der Mandanten nachhaltig zu schädigen.

Wir haben diesen Trittbrettfahren zu Ihrem Schutz den Kampf angesagt. Im Jahr 2020 ist die Kanzlei Rieger und Partner erfolgreich gegen 2 dieser Trittbrettfahrer vorgegangen und hat erreicht, dass diese Ihre betrügerischen Angebote vom Markt nehmen mussten. Die Ermittlungen gegen die Hintermänner sind derzeit noch am Laufen. Den Geschädigten helfen wir ihre Ziele nun erfolgreich zu erreichen.

Doch wie finden Sie den richtigen Partner für die Durchführung einer EU Insolvenz?

 

Achten Sie auf Folgendes:

  1. Ist die Kanzlei, Agentur oder Gesellschaft im Handelsregister eingetragen?
  2. Hat die Kanzlei, Agentur oder Gesellschaft in den letzten Jahren eine Bilanz bzw. Jahresabschluss veröffentlicht? Seien Sie sich sicher, jemand der keinen Abschluss veröffentlicht führt das Geschäft nicht mit der notwendigen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Limited`s, obgleich in England, Irland oder Zypern welche auf “Dormant” stehen, haben noch nie eine Geschäftstätigkeit durchgeführt. Auch wurde kein Jahresabschluss oder Bilanz eingereicht. Es ist bei solchen Gesellschaften äußerste Vorsicht geboten.
  3. Hat die Kanzlei, Agentur oder Gesellschaft nachweisbare Erfahrungen in diesem Bereich? Können Ihnen Urteile und Beschlüsse vorgelegt werden die auf erfolgreiche Abschlüsse hinweisen? Wir veröffentlichen alle Urteile und Beschlüsse zu unseren Verfahren bei welchen die Mandanten Ihre Zustimmung zur geschwärzten Veröffentlichung erteilt haben. Lassen Sie sich diese immer vorlegen. Mit Inkrafttreten der EU Insolvenzverordnung im Jahr 2017 haben die EU Mitgliedstaaten beschlossen, dass jedes Mitgliedsland die begonnenen und durchgeführten Insolvenzen in einem Register veröffentlichen muss. Hier finden Sie den Link zu den Registern in: Irland, Lettland, Spanien, England, Deutschland.
  4. Wenn eine Kanzlei, Agentur oder Gesellschaft mit namhaften Zeitungsberichten wirbt, prüfen Sie diese nach. Trittbrettfahrer rühmen sich oft mit den Logos bekannter Zeitschriften, ohne jedoch entsprechende Artikel zu besitzen. Lassen Sie sich deshalb immer die Artikel zeigen so fern sich die Kanzlei, Agentur oder Gesellschaft auf einen solchen beruft. Fragen Sie bei den Redaktionen der Zeitschriften an ob diese den Artikel tatsächlich veröffentlicht haben.
  5. Verfügt der Solo Rechtsanwalt, die Kanzlei, Agentur oder Gesellschaft über Prüfzertifikate von unabhängigen Stellen? Wie zum Beispiel wir als Kanzlei Rieger und Partner welche über ein Prüfzertifikat des TÜV Süd verfügen. Jeder Solo Rechtsanwalt, jede Kanzlei, Agentur oder Gesellschaft, kann ihre Qualität und die Qualitätsstandards sowie die Einführung von Qualitätssystemen durch eine unabhängige dritte Stelle zertifizieren lassen. Liegt eine entsprechende Zertifizierung nicht vor, liegt meistens der Grund darin, dass eine Prüfung durch die entsprechende Personen nicht gewollt ist. Es gibt jedoch keinen Grund warum bei ordentlicher Geschäftsführung und Beratung die Qualität durch ein unabhängiges Institut nicht bestätigt werden kann. Seien Sie daher vorsichtig bei Solo Rechtsanwälten, Kanzlei, Agentur oder Gesellschaft welche nicht über eine unabhängige Zertifizierung verfügen.
  6. Google Bewertungen sind nicht geeignet um die Qualität einer Kanzlei, Agentur oder Gesellschaft zu bewerten. Für ein paar Cent können positive Bewertungen gekauft werden. Sie möchten mehr zu diesem Thema erfahren? Hier die Recherchen des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) über den Kauf von Google und Amazon Rezensionen.
  7. Bietet diese Kanzlei, Agentur oder Gesellschaft eine Zufriedenheitsgarantie und / oder Geld-zurück-Garantie an und wenn ja, in welchem Umfang? Dies ist ein besonderes Merkmal an dem eine Kanzlei, Agentur oder Gesellschaft erkannt werden kann, welche ihre Dienstleistung zuverlässig und gewissenhaft erbringt. Wer gewissenhaft seine Arbeit erbringt, muss keine Sorge haben, dass eine Zufriedenheitsgarantie oder Geld-zurück-Garantie in Anspruch genommen wird. Daher kommt diesem Punkt eine besondere Bedeutung bei der Bestimmung der Qualität der Beratung zu.
  8. Hat die Kanzlei, Agentur oder Gesellschaft eine Beraterhaftpflichtversicherung? Achten Sie hier besonders darauf, dass eine ausländische Kanzlei, Agentur oder Gesellschaft, insbesondere auch selbständige Rechtsanwälte nicht dem gleichen Standard wie in Deutschland unterliegen. Gerade in Lettland ist die Haftung für die Beratung nicht obligatorisch. Lassen Sie sich daher immer die entsprechende Police über den Abschluss einer Beraterhaftpflichtversicherung zeigen und prüfen Sie die Police durch einen Anruf oder E-Mail bei der Versicherung. Aussagen wie “Diese Versicherung sei obligatorisch, oder durch Gesetz vorgegeben” stimmen in den meisten Fällen nicht. Machen Sie hier keine Abstriche und lassen Sie sich entsprechende Police in Ihrer Sprache übermitteln.

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