EU-Insolvenzvergleich

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Die Insolvenz im Ausland

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Kostenfreies Erstgespräch

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Cornelius Rieger bei Klassik Radio
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Informationen aktualisiert am: 10.09.2025

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Verschaffen Sie sich einen detaillierten Überblick über die spezifischen Vorzüge und Rahmenbedingungen der EU-Insolvenzverfahren in Irland, Lettland und Spanien. Unser interaktiver Vergleich ermöglicht es Ihnen, diese Länder sowie Deutschland gegenüberzustellen und die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu identifizieren. Jedes EU-Mitgliedsland bietet unterschiedliche Verfahrensmodalitäten – die Wahl des richtigenLandes hängt maßgeblich von Ihren persönlichen Umständen und Zielen ab. In einem vertraulichen Beratungsgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und empfehlen Ihnen das passende Verfahren.

Ihre Vorteile mit Rieger und Partner

Zeiteffiziente EU-Insolvenzverfahren

Spanien: Sofortige Restschuldbefreiung möglich
Irland: Verfahrensdauer von nur 12 Monaten
Schuldenfrei in kürzestmöglicher Zeit

Durchgängige professionelle Begleitung

Unser Expertenteam navigiert Sie mit fundiertem Fachwissen sicher durch alle Verfahrensschritte – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung.

Umfassender Service für maximale Sicherheit

Persönlicher Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens
Sicheres Mandantenportal für komfortable Datenübermittlung
Über 14 detaillierte Merkblätter und 26 Erklärvideos
Interdisziplinäres Expertenteam aus Juristen, Anwälten, Steuerberatern und PIP-Spezialisten

Effizientes Onboarding-Verfahren

Strukturierte Prozesse für eine rechtssichere Wohnsitzverlagerung und reibungslosen Verfahrensablauf.

Nachweisbare Erfolgsbilanz

Als einzige Kanzlei im EU-Markt dokumentieren wir unsere Verfahrenserfolge transparent auf unserer Webseite – für Ihre Sicherheit und Vertrauen.

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Spanien
Dauer bis zu Restschuldbefreiung
3-12 Monate
Wohlverhaltensphase
3 bis 12 Monate
In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben
Geht im Stufensystem. Circa 10% des Einkommens können gepfändet werden.
Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Alle, allerdings mit kleinen Einschränkungen. Wir prüfen die Machbarkeit im kostenlosen Erstgespräch.
Schutz Eigenheim
Möglich
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
0 Jahre
Besonderheiten
Die Wohlverhaltensphase beträgt gerade einmal 3 - 12 Monate.
Kontopfändung in diesem Land möglich
Ja
sofern dem Gläubiger das Konto in Spanien bekannt ist.
Pfändung Rentenansprüche
Nein
Pfändung Lebensversicherung
Nein
Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt
0,-€
Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Einfach
Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Teilweise
unter bestimmten Voraussetzungen
Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst
Teilweise
unter bestimmten Voraussetzungen
Lebenserhaltungkosten
Niedrig
Niedrig. In Mallorca sind die Kosten im Vergleich zu Malaga um ca. 60% höher.
Mietkosten
ab 400,- €
Nebenkosten
ca. 30,- €
Deliktische Forderungen
Teilweise
unter bestimmten Voraussetzungen. Ob Ihre Ansprüche von der Restschuldbefreiung umfasst sind wird von uns geprüft.
Steuerforderungen
Ja
Teilweise unter bestimmten Voraussetzungen
Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Ja
Schwierigkeitsgrad Schuldner
Leicht
Bei der Insolvenz in Spanien gibt es keine aufwändige Beweisführung zu den Schulden. Die Lebenshaltungskosten sind sehr gering. Sehr hohe Lebensqualität aufgrund von Sonne, Strand und Meer.
Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Schwer
Die Anmeldung der Forderungen ist für die Gläubiger sehr aufwändig. Diese müssen, sofern Sie ihre Forderung geltend machen wollen, zu einem persönlichen Termin erscheinen.
Kosten der Insolvenz
0,- EUR
es entfallen keine Gerichtskosten.
Prestige-Faktor
Hoch
Wohlfühl-Faktor
Hoch
Wetter
Sehr gut
LettLand
Dauer bis zu Restschuldbefreiung
12-36 Monate
Wohlverhaltensphase
1 bis 3 Jahre
In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben
1/3 seines Einkommens. Im Vergleich zu Deutschland kann dies etwas geringer ausfallen. Im Vergleich zu Irland ist die Abgabe während des Verfahrens sehr hoch. 33,33% des Einkommens müssen aufgewendet werden.
Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Die Schulden sollten unter 150.000,- EUR liegen, sonst droht eine Wohlverhaltensphase von 3 Jahren.
Schutz Eigenheim
Nein
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
10 Jahre
Besonderheiten
Das Insolvenzrecht ist dem Deutschen sehr ähnlich. So kann der Insolvenzverwalter jederzeit das Verfahren einstellen, wodurch die Schulden bestehen bleiben.
Kontopfändung in diesem Land möglich
Ja
Das Konto kann jederzeit und sehr einfach, z. B. durch das deutsche Finanzamt gepfändet werden.
Pfändung Rentenansprüche
Ja
Pfändung Lebensversicherung
Ja
Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt
860,-€
Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Sehr streng, strenger als in Deutschland.
Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Nein
Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst
Nein
Lebenserhaltungkosten
Sehr niedrig
Mietkosten
ab 350,- €
Nebenkosten
Bis zu 50% der Miete
Deliktische Forderungen
Nein
Gemäß § 130 Abs. 1 und 4 des lettischen Insolvenzgesetzes sind Steuerforderungen und Forderungen welche aus einer Straftat resultieren von der Restschuldbefreiung nicht umfasst. Deliktische Forderungen werden nicht erlassen. Ebenfalls ergibt sich dies aus § 164 Abs. 4 Satz 2 des lettischen Insolvenzgesetzes
Steuerforderungen
Nein
Gemäß § 130 Abs. 1 und 4 des lettischen Insolvenzgesetzes sind Steuerforderungen und Forderungen welche aus einer Straftat resultieren von der Restschuldbefreiung nicht umfasst.
Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Nein
Gemäß § 164 Abs. 4 Satz 1 des lettischen Insolvenzgesetzes wird auf Unterhaltsansprüche keine Restschuldbefreiung erteilt.
Schwierigkeitsgrad Schuldner
Schwer
In der Insolvenz in Lettland ist eine aufwändige Beweisführung vor dem Richter erforderlich. Anders als in Irland muss eine Vielzahl an Unterlagen und Dokumenten übersetzt und dem Gericht vorgelegt werden. Eine lückenlose Nachweisführung ist für das Gericht erforderlich. Eine kurze Entschuldung in Lettland ist nur sehr schwer möglich. Die durchschnittliche Verfahrenszeit bei Schulden über 150.000 EUR beträgt 3 Jahre.
Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Leicht
Die Forderung kann sehr einfach und bequem über das Formular der EU zur Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Zwar entstehen geringe Übersetzungskosten, in der Regel schreckt dies jedoch einen Gläubiger nicht ab. Eine Anmeldung der Forderung in Lettland ist sehr wahrscheinlich, weshalb der Schuldner dann häufig in die bis zu 3 Jahre dauernde Wohlverhaltensphase rutscht.
Kosten der Insolvenz
Hoch
Die Gerichtskosten für die Eröffnung des Verfahrens betragen ca. 70,- EUR. Für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist eine Akontozahlung von 860,- EUR (zwei lettische Mindestlöhne laut Gesetz) erforderlich. Beides ist bei Antragstellung an das Gericht zu bezahlen.
Prestige-Faktor
Niedrig
Wohlfühl-Faktor
Mittel
Wetter
Mittel
Deutschland
Dauer bis zu Restschuldbefreiung
3 Jahre
Wohlverhaltensphase
3 Jahre
In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben
Pfändungsfreigrenze laut Pfändungstabelle. Für alleinstehende Personen ohne unterhaltspflichtige Kinder bleiben 1.179,99 Euro monatlich.
Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Wer seinen Lebensmittelpunkt nicht ins EU Ausland verlagern kann.
Schutz Eigenheim
Nein
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
5 Jahre bei Versagung der Restschuld wegen einer Straftat.
11 Jahre bei erteilter Restschuldbefreiung und erneuter Insolvenz.
3 Jahre bei vorsätzlich oder fahrlässiger Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
Besonderheiten
Lange Verfahrenszeit. Bis zur Eröffnung vergehen i.d.R. auch einige Monate. Erhebliche und gravierende Einschnitte in den persönlichen Bereich. Hohes Maß an Mitwirkung erforderlich.
Kontopfändung in diesem Land möglich
Ja
Das Konto kann sehr einfach gepfändet werden.
Pfändung Rentenansprüche
Ja
Rente kann wie Arbeitseinkommen gepfändet werden
Pfändung Lebensversicherung
Ja
Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt
ca. 1.500,- €
Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Sehr streng
Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Teilweise
Steuerforderungen, die nicht deliktisch und aus einer unerlaubten Handlung kommen, können die Restschuldbefreiung erhalten.
Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst
Nein
Lebenserhaltungkosten
Normal
Mietkosten
-
Nebenkosten
-
Deliktische Forderungen
Nein
Nach § 302 Nr. 1 InsO werden Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
Steuerforderungen
Teilweise
Steuerforderungen welche keiner Straftat (deliktische Forderung) oder unerlaubten Handlung zu Grunde liegen, können die Restschuldbefreiung erhalten.
Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Nein
Schwierigkeitsgrad Schuldner
Sehr Schwer
Fast jede Unachtsamkeit des Schuldnersführt zu einer Versagung der Restschuldbefreiung. Das Verfahren ist sehr schwerzu durchlaufen für einen Schuldner.
Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Leicht
Deutschland hat ein sehr gläubigerfreundliches Insolvenzrecht. Gläubiger haben umfangreiche Kontrolle und Handlungsmöglichkeiten. Für einen Gläubiger ist die Durchsetzung in Deutschland sehr einfach.
Kosten der Insolvenz
Sehr Hoch
Es muss mit Verfahrenskosten von bis zu 5.000,- EUR gerechnet werden, häufig sogar darüber.
Irland
Dauer bis zu Restschuldbefreiung
nach 12 Monaten
Wohlverhaltensphase
12 Monate
In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben
Wird individuell berechnet. Sofern eine Zahlung fällig wird, sind es im Schnitt 5-10% vom Einkommen. Die tatsächlichen Lebenshaltungskosten werden belassen.
Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Alle - ohne Einschränkungen
Schutz Eigenheim
Möglich
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
0 Jahre
Besonderheiten
Die Wohlverhaltensphase beträgt gerade einmal 12 Monate.
Kontopfändung in diesem Land möglich
Ja
Nein - In Irland kann ein Bankkonto nicht gepfändet werden. Das Bankkonto ist pfändungssicher.
Pfändung Rentenansprüche
Nein
Pfändung Lebensversicherung
Nein
Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt
200,- €
Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Einfach
Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Ja
Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst
Ja
Lebenserhaltungkosten
Niedrig
Mietkosten
ab 400,- €
Nebenkosten
ca. 40,- €
Deliktische Forderungen
Ja
Deliktische Forderungen aus anderen EU Ländern werden von der Restschuldbefreiung umfast.
Steuerforderungen
Ja
Ja - Auch Steuerforderungen aus anderen EU Ländern sind von der Restschuldbefreiung umfasst.
Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Nein
Schwierigkeitsgrad Schuldner
Sehr Leicht
In der Insolvenz in Irland gibt es keine aufwändige Beweisführung vor dem Richter. Die Lebenshaltungskosten (Wohnung – Flug –Handyvertrag usw.) sind gering. Anders als in Deutschland und Lettland ist eine aufwändige Nachweisführung nicht notwendig.
Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Sehr Schwer
Die Anmeldung der Forderungen ist für die Gläubiger sehr aufwändig. Diese müssen, sofern Sie Ihre Forderung geltend machen wollen, zu einem persönlichen Termin in Irland erscheinen. Die Kosten für den Gläubiger belaufen sich auf ca. 3.500,- EUR + (Flug, Anwalt, usw.)
Kosten der Insolvenz
Sehr Niedrig
Die Gerichtskosten belaufen sich auf nur 200,- EUR. Dies ist derzeit eines der günstigsten Verfahren in der EU.
Prestige-Faktor
Mittel
Wohlfühl-Faktor
Mittel
Wetter
Wechselhaft
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LettLand
Dauer bis zu Restschuldbefreiung
12-36 Monate
Wohlverhaltensphase
1 bis 3 Jahre
In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben
1/3 seines Einkommens. Im Vergleich zu Deutschland kann dies etwas geringer ausfallen. Im Vergleich zu Irland ist die Abgabe während des Verfahrens sehr hoch. 33,33% des Einkommens müssen aufgewendet werden.
Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Die Schulden sollten unter 150.000,- EUR liegen, sonst droht eine Wohlverhaltensphase von 3 Jahren.
Schutz Eigenheim
Nein
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
10 Jahre
Besonderheiten
Das Insolvenzrecht ist dem Deutschen sehr ähnlich. So kann der Insolvenzverwalter jederzeit das Verfahren einstellen, wodurch die Schulden bestehen bleiben.
Kontopfändung in diesem Land möglich
Ja
Das Konto kann jederzeit und sehr einfach, z. B. durch das deutsche Finanzamt gepfändet werden.
Pfändung Rentenansprüche
Ja
Pfändung Lebensversicherung
Ja
Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt
860,-€
Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Sehr streng, strenger als in Deutschland.
Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Nein
Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst
Nein
Lebenserhaltungkosten
Sehr niedrig
Mietkosten
ab 350,- €
Nebenkosten
Bis zu 50% der Miete
Deliktische Forderungen
Nein
Gemäß § 130 Abs. 1 und 4 des lettischen Insolvenzgesetzes sind Steuerforderungen und Forderungen welche aus einer Straftat resultieren von der Restschuldbefreiung nicht umfasst. Deliktische Forderungen werden nicht erlassen. Ebenfalls ergibt sich dies aus § 164 Abs. 4 Satz 2 des lettischen Insolvenzgesetzes
Steuerforderungen
Nein
Gemäß § 130 Abs. 1 und 4 des lettischen Insolvenzgesetzes sind Steuerforderungen und Forderungen welche aus einer Straftat resultieren von der Restschuldbefreiung nicht umfasst.
Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Nein
Gemäß § 164 Abs. 4 Satz 1 des lettischen Insolvenzgesetzes wird auf Unterhaltsansprüche keine Restschuldbefreiung erteilt.
Schwierigkeitsgrad Schuldner
Schwer
In der Insolvenz in Lettland ist eine aufwändige Beweisführung vor dem Richter erforderlich. Anders als in Irland muss eine Vielzahl an Unterlagen und Dokumenten übersetzt und dem Gericht vorgelegt werden. Eine lückenlose Nachweisführung ist für das Gericht erforderlich. Eine kurze Entschuldung in Lettland ist nur sehr schwer möglich. Die durchschnittliche Verfahrenszeit bei Schulden über 150.000 EUR beträgt 3 Jahre.
Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Leicht
Die Forderung kann sehr einfach und bequem über das Formular der EU zur Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Zwar entstehen geringe Übersetzungskosten, in der Regel schreckt dies jedoch einen Gläubiger nicht ab. Eine Anmeldung der Forderung in Lettland ist sehr wahrscheinlich, weshalb der Schuldner dann häufig in die bis zu 3 Jahre dauernde Wohlverhaltensphase rutscht.
Kosten der Insolvenz
Hoch
Die Gerichtskosten für die Eröffnung des Verfahrens betragen ca. 70,- EUR. Für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist eine Akontozahlung von 860,- EUR (zwei lettische Mindestlöhne laut Gesetz) erforderlich. Beides ist bei Antragstellung an das Gericht zu bezahlen.
Prestige-Faktor
Niedrig
Wohlfühl-Faktor
Mittel
Wetter
Mittel
Deutschland
Dauer bis zu Restschuldbefreiung
3 Jahre
Wohlverhaltensphase
3 Jahre
In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben
Pfändungsfreigrenze laut Pfändungstabelle. Für alleinstehende Personen ohne unterhaltspflichtige Kinder bleiben 1.179,99 Euro monatlich.
Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Wer seinen Lebensmittelpunkt nicht ins EU Ausland verlagern kann.
Schutz Eigenheim
Nein
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
5 Jahre bei Versagung der Restschuld wegen einer Straftat.
11 Jahre bei erteilter Restschuldbefreiung und erneuter Insolvenz.
3 Jahre bei vorsätzlich oder fahrlässiger Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
Besonderheiten
Lange Verfahrenszeit. Bis zur Eröffnung vergehen i.d.R. auch einige Monate. Erhebliche und gravierende Einschnitte in den persönlichen Bereich. Hohes Maß an Mitwirkung erforderlich.
Kontopfändung in diesem Land möglich
Ja
Das Konto kann sehr einfach gepfändet werden.
Pfändung Rentenansprüche
Ja
Rente kann wie Arbeitseinkommen gepfändet werden
Pfändung Lebensversicherung
Ja
Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt
ca. 1.500,- €
Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Sehr streng
Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Teilweise
Steuerforderungen, die nicht deliktisch und aus einer unerlaubten Handlung kommen, können die Restschuldbefreiung erhalten.
Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst
Nein
Lebenserhaltungkosten
Normal
Mietkosten
-
Nebenkosten
-
Deliktische Forderungen
Nein
Nach § 302 Nr. 1 InsO werden Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
Steuerforderungen
Teilweise
Steuerforderungen welche keiner Straftat (deliktische Forderung) oder unerlaubten Handlung zu Grunde liegen, können die Restschuldbefreiung erhalten.
Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Nein
Schwierigkeitsgrad Schuldner
Sehr Schwer
Fast jede Unachtsamkeit des Schuldnersführt zu einer Versagung der Restschuldbefreiung. Das Verfahren ist sehr schwerzu durchlaufen für einen Schuldner.
Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Leicht
Deutschland hat ein sehr gläubigerfreundliches Insolvenzrecht. Gläubiger haben umfangreiche Kontrolle und Handlungsmöglichkeiten. Für einen Gläubiger ist die Durchsetzung in Deutschland sehr einfach.
Kosten der Insolvenz
Sehr Hoch
Es muss mit Verfahrenskosten von bis zu 5.000,- EUR gerechnet werden, häufig sogar darüber.
Irland
Dauer bis zu Restschuldbefreiung
nach 12 Monaten
Wohlverhaltensphase
12 Monate
In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben
Wird individuell berechnet. Sofern eine Zahlung fällig wird, sind es im Schnitt 5-10% vom Einkommen. Die tatsächlichen Lebenshaltungskosten werden belassen.
Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Alle - ohne Einschränkungen
Schutz Eigenheim
Möglich
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
0 Jahre
Besonderheiten
Die Wohlverhaltensphase beträgt gerade einmal 12 Monate.
Kontopfändung in diesem Land möglich
Ja
Nein - In Irland kann ein Bankkonto nicht gepfändet werden. Das Bankkonto ist pfändungssicher.
Pfändung Rentenansprüche
Nein
Pfändung Lebensversicherung
Nein
Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt
200,- €
Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Einfach
Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Ja
Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst
Ja
Lebenserhaltungkosten
Niedrig
Mietkosten
ab 400,- €
Nebenkosten
ca. 40,- €
Deliktische Forderungen
Ja
Deliktische Forderungen aus anderen EU Ländern werden von der Restschuldbefreiung umfast.
Steuerforderungen
Ja
Ja - Auch Steuerforderungen aus anderen EU Ländern sind von der Restschuldbefreiung umfasst.
Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Nein
Schwierigkeitsgrad Schuldner
Sehr Leicht
In der Insolvenz in Irland gibt es keine aufwändige Beweisführung vor dem Richter. Die Lebenshaltungskosten (Wohnung – Flug –Handyvertrag usw.) sind gering. Anders als in Deutschland und Lettland ist eine aufwändige Nachweisführung nicht notwendig.
Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Sehr Schwer
Die Anmeldung der Forderungen ist für die Gläubiger sehr aufwändig. Diese müssen, sofern Sie Ihre Forderung geltend machen wollen, zu einem persönlichen Termin in Irland erscheinen. Die Kosten für den Gläubiger belaufen sich auf ca. 3.500,- EUR + (Flug, Anwalt, usw.)
Kosten der Insolvenz
Sehr Niedrig
Die Gerichtskosten belaufen sich auf nur 200,- EUR. Dies ist derzeit eines der günstigsten Verfahren in der EU.
Prestige-Faktor
Mittel
Wohlfühl-Faktor
Mittel
Wetter
Wechselhaft
Spanien
Dauer bis zu Restschuldbefreiung
3-12 Monate
Wohlverhaltensphase
3 bis 12 Monate
In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben
Geht im Stufensystem. Circa 10% des Einkommens können gepfändet werden.
Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Alle, allerdings mit kleinen Einschränkungen. Wir prüfen die Machbarkeit im kostenlosen Erstgespräch.
Schutz Eigenheim
Möglich
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
0 Jahre
Besonderheiten
Die Wohlverhaltensphase beträgt gerade einmal 3 - 12 Monate.
Kontopfändung in diesem Land möglich
Ja
sofern dem Gläubiger das Konto in Spanien bekannt ist.
Pfändung Rentenansprüche
Nein
Pfändung Lebensversicherung
Nein
Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt
0,-€
Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Einfach
Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Teilweise
unter bestimmten Voraussetzungen
Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst
Teilweise
unter bestimmten Voraussetzungen
Lebenserhaltungkosten
Niedrig
Niedrig. In Mallorca sind die Kosten im Vergleich zu Malaga um ca. 60% höher.
Mietkosten
ab 400,- €
Nebenkosten
ca. 30,- €
Deliktische Forderungen
Teilweise
unter bestimmten Voraussetzungen. Ob Ihre Ansprüche von der Restschuldbefreiung umfasst sind wird von uns geprüft.
Steuerforderungen
Ja
Teilweise unter bestimmten Voraussetzungen
Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Ja
Schwierigkeitsgrad Schuldner
Leicht
Bei der Insolvenz in Spanien gibt es keine aufwändige Beweisführung zu den Schulden. Die Lebenshaltungskosten sind sehr gering. Sehr hohe Lebensqualität aufgrund von Sonne, Strand und Meer.
Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Schwer
Die Anmeldung der Forderungen ist für die Gläubiger sehr aufwändig. Diese müssen, sofern Sie ihre Forderung geltend machen wollen, zu einem persönlichen Termin erscheinen.
Kosten der Insolvenz
0,- EUR
es entfallen keine Gerichtskosten.
Prestige-Faktor
Hoch
Wohlfühl-Faktor
Hoch
Wetter
Sehr gut
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Deutschland
Dauer bis zu Restschuldbefreiung
3 Jahre
Wohlverhaltensphase
3 Jahre
In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben
Pfändungsfreigrenze laut Pfändungstabelle. Für alleinstehende Personen ohne unterhaltspflichtige Kinder bleiben 1.179,99 Euro monatlich.
Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Wer seinen Lebensmittelpunkt nicht ins EU Ausland verlagern kann.
Schutz Eigenheim
Nein
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
5 Jahre bei Versagung der Restschuld wegen einer Straftat.
11 Jahre bei erteilter Restschuldbefreiung und erneuter Insolvenz.
3 Jahre bei vorsätzlich oder fahrlässiger Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
Besonderheiten
Lange Verfahrenszeit. Bis zur Eröffnung vergehen i.d.R. auch einige Monate. Erhebliche und gravierende Einschnitte in den persönlichen Bereich. Hohes Maß an Mitwirkung erforderlich.
Kontopfändung in diesem Land möglich
Ja
Das Konto kann sehr einfach gepfändet werden.
Pfändung Rentenansprüche
Ja
Rente kann wie Arbeitseinkommen gepfändet werden
Pfändung Lebensversicherung
Ja
Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt
ca. 1.500,- €
Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Sehr streng
Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Teilweise
Steuerforderungen, die nicht deliktisch und aus einer unerlaubten Handlung kommen, können die Restschuldbefreiung erhalten.
Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst
Nein
Lebenserhaltungkosten
Normal
Mietkosten
-
Nebenkosten
-
Deliktische Forderungen
Nein
Nach § 302 Nr. 1 InsO werden Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
Steuerforderungen
Teilweise
Steuerforderungen welche keiner Straftat (deliktische Forderung) oder unerlaubten Handlung zu Grunde liegen, können die Restschuldbefreiung erhalten.
Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Nein
Schwierigkeitsgrad Schuldner
Sehr Schwer
Fast jede Unachtsamkeit des Schuldnersführt zu einer Versagung der Restschuldbefreiung. Das Verfahren ist sehr schwerzu durchlaufen für einen Schuldner.
Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Leicht
Deutschland hat ein sehr gläubigerfreundliches Insolvenzrecht. Gläubiger haben umfangreiche Kontrolle und Handlungsmöglichkeiten. Für einen Gläubiger ist die Durchsetzung in Deutschland sehr einfach.
Kosten der Insolvenz
Sehr Hoch
Es muss mit Verfahrenskosten von bis zu 5.000,- EUR gerechnet werden, häufig sogar darüber.
Irland
Dauer bis zu Restschuldbefreiung
nach 12 Monaten
Wohlverhaltensphase
12 Monate
In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben
Wird individuell berechnet. Sofern eine Zahlung fällig wird, sind es im Schnitt 5-10% vom Einkommen. Die tatsächlichen Lebenshaltungskosten werden belassen.
Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Alle - ohne Einschränkungen
Schutz Eigenheim
Möglich
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
0 Jahre
Besonderheiten
Die Wohlverhaltensphase beträgt gerade einmal 12 Monate.
Kontopfändung in diesem Land möglich
Ja
Nein - In Irland kann ein Bankkonto nicht gepfändet werden. Das Bankkonto ist pfändungssicher.
Pfändung Rentenansprüche
Nein
Pfändung Lebensversicherung
Nein
Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt
200,- €
Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Einfach
Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Ja
Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst
Ja
Lebenserhaltungkosten
Niedrig
Mietkosten
ab 400,- €
Nebenkosten
ca. 40,- €
Deliktische Forderungen
Ja
Deliktische Forderungen aus anderen EU Ländern werden von der Restschuldbefreiung umfast.
Steuerforderungen
Ja
Ja - Auch Steuerforderungen aus anderen EU Ländern sind von der Restschuldbefreiung umfasst.
Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Nein
Schwierigkeitsgrad Schuldner
Sehr Leicht
In der Insolvenz in Irland gibt es keine aufwändige Beweisführung vor dem Richter. Die Lebenshaltungskosten (Wohnung – Flug –Handyvertrag usw.) sind gering. Anders als in Deutschland und Lettland ist eine aufwändige Nachweisführung nicht notwendig.
Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Sehr Schwer
Die Anmeldung der Forderungen ist für die Gläubiger sehr aufwändig. Diese müssen, sofern Sie Ihre Forderung geltend machen wollen, zu einem persönlichen Termin in Irland erscheinen. Die Kosten für den Gläubiger belaufen sich auf ca. 3.500,- EUR + (Flug, Anwalt, usw.)
Kosten der Insolvenz
Sehr Niedrig
Die Gerichtskosten belaufen sich auf nur 200,- EUR. Dies ist derzeit eines der günstigsten Verfahren in der EU.
Prestige-Faktor
Mittel
Wohlfühl-Faktor
Mittel
Wetter
Wechselhaft
Spanien
Dauer bis zu Restschuldbefreiung
3-12 Monate
Wohlverhaltensphase
3 bis 12 Monate
In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben
Geht im Stufensystem. Circa 10% des Einkommens können gepfändet werden.
Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Alle, allerdings mit kleinen Einschränkungen. Wir prüfen die Machbarkeit im kostenlosen Erstgespräch.
Schutz Eigenheim
Möglich
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
0 Jahre
Besonderheiten
Die Wohlverhaltensphase beträgt gerade einmal 3 - 12 Monate.
Kontopfändung in diesem Land möglich
Ja
sofern dem Gläubiger das Konto in Spanien bekannt ist.
Pfändung Rentenansprüche
Nein
Pfändung Lebensversicherung
Nein
Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt
0,-€
Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Einfach
Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Teilweise
unter bestimmten Voraussetzungen
Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst
Teilweise
unter bestimmten Voraussetzungen
Lebenserhaltungkosten
Niedrig
Niedrig. In Mallorca sind die Kosten im Vergleich zu Malaga um ca. 60% höher.
Mietkosten
ab 400,- €
Nebenkosten
ca. 30,- €
Deliktische Forderungen
Teilweise
unter bestimmten Voraussetzungen. Ob Ihre Ansprüche von der Restschuldbefreiung umfasst sind wird von uns geprüft.
Steuerforderungen
Ja
Teilweise unter bestimmten Voraussetzungen
Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Ja
Schwierigkeitsgrad Schuldner
Leicht
Bei der Insolvenz in Spanien gibt es keine aufwändige Beweisführung zu den Schulden. Die Lebenshaltungskosten sind sehr gering. Sehr hohe Lebensqualität aufgrund von Sonne, Strand und Meer.
Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Schwer
Die Anmeldung der Forderungen ist für die Gläubiger sehr aufwändig. Diese müssen, sofern Sie ihre Forderung geltend machen wollen, zu einem persönlichen Termin erscheinen.
Kosten der Insolvenz
0,- EUR
es entfallen keine Gerichtskosten.
Prestige-Faktor
Hoch
Wohlfühl-Faktor
Hoch
Wetter
Sehr gut
LettLand
Dauer bis zu Restschuldbefreiung
12-36 Monate
Wohlverhaltensphase
1 bis 3 Jahre
In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner ... von seinem Einkommen abgeben
1/3 seines Einkommens. Im Vergleich zu Deutschland kann dies etwas geringer ausfallen. Im Vergleich zu Irland ist die Abgabe während des Verfahrens sehr hoch. 33,33% des Einkommens müssen aufgewendet werden.
Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Die Schulden sollten unter 150.000,- EUR liegen, sonst droht eine Wohlverhaltensphase von 3 Jahren.
Schutz Eigenheim
Nein
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
10 Jahre
Besonderheiten
Das Insolvenzrecht ist dem Deutschen sehr ähnlich. So kann der Insolvenzverwalter jederzeit das Verfahren einstellen, wodurch die Schulden bestehen bleiben.
Kontopfändung in diesem Land möglich
Ja
Das Konto kann jederzeit und sehr einfach, z. B. durch das deutsche Finanzamt gepfändet werden.
Pfändung Rentenansprüche
Ja
Pfändung Lebensversicherung
Ja
Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt
860,-€
Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Sehr streng, strenger als in Deutschland.
Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Nein
Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst
Nein
Lebenserhaltungkosten
Sehr niedrig
Mietkosten
ab 350,- €
Nebenkosten
Bis zu 50% der Miete
Deliktische Forderungen
Nein
Gemäß § 130 Abs. 1 und 4 des lettischen Insolvenzgesetzes sind Steuerforderungen und Forderungen welche aus einer Straftat resultieren von der Restschuldbefreiung nicht umfasst. Deliktische Forderungen werden nicht erlassen. Ebenfalls ergibt sich dies aus § 164 Abs. 4 Satz 2 des lettischen Insolvenzgesetzes
Steuerforderungen
Nein
Gemäß § 130 Abs. 1 und 4 des lettischen Insolvenzgesetzes sind Steuerforderungen und Forderungen welche aus einer Straftat resultieren von der Restschuldbefreiung nicht umfasst.
Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Nein
Gemäß § 164 Abs. 4 Satz 1 des lettischen Insolvenzgesetzes wird auf Unterhaltsansprüche keine Restschuldbefreiung erteilt.
Schwierigkeitsgrad Schuldner
Schwer
In der Insolvenz in Lettland ist eine aufwändige Beweisführung vor dem Richter erforderlich. Anders als in Irland muss eine Vielzahl an Unterlagen und Dokumenten übersetzt und dem Gericht vorgelegt werden. Eine lückenlose Nachweisführung ist für das Gericht erforderlich. Eine kurze Entschuldung in Lettland ist nur sehr schwer möglich. Die durchschnittliche Verfahrenszeit bei Schulden über 150.000 EUR beträgt 3 Jahre.
Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Leicht
Die Forderung kann sehr einfach und bequem über das Formular der EU zur Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Zwar entstehen geringe Übersetzungskosten, in der Regel schreckt dies jedoch einen Gläubiger nicht ab. Eine Anmeldung der Forderung in Lettland ist sehr wahrscheinlich, weshalb der Schuldner dann häufig in die bis zu 3 Jahre dauernde Wohlverhaltensphase rutscht.
Kosten der Insolvenz
Hoch
Die Gerichtskosten für die Eröffnung des Verfahrens betragen ca. 70,- EUR. Für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist eine Akontozahlung von 860,- EUR (zwei lettische Mindestlöhne laut Gesetz) erforderlich. Beides ist bei Antragstellung an das Gericht zu bezahlen.
Prestige-Faktor
Niedrig
Wohlfühl-Faktor
Mittel
Wetter
Mittel

Schwierigkeitsgrad Schuldner​

Entscheidend bei der Durchführung einer Insolvenz im EU Ausland ist, wie hoch der Aufwand ist, der betrieben werden muss, um sich den lästigen Schulden durch eine Insolvenz zu entledigen.
Aufgrund der sehr kurzen Wohlverhaltensphase und der Tatsache, dass die Lebenshaltungskosten in Irland und die gerichtlichen Hürden sehr gering sind, empfehlen wir die Insolvenz in Irland. Im EU-Ländervergleich des Insolvenzrechts liegt Irland mit weitem Abstand auf Platz 1.
Mehr Aufwand und höhere Kosten erwarten Sie bei der Durchführung der Insolvenz in Lettland. Eine Insolvenz in England wird aufgrund des BREXIT vermutlich nicht mehr rechtssicher möglich sein.

Schwierigkeit Gläubiger

Natürlich haben Gläubiger Rechte und Möglichkeiten, die Restschuldbefreiung zu verhindern bzw. Ihnen die Insolvenz erheblich zu erschweren. Die besten Möglichkeiten, Ihnen das Leben während und vor der Insolvenz schwer zu machen, haben Gläubiger bei einer Insolvenz in Deutschland oder Österreich. Hier ist das Rechtssystem eher auf die Befriedigung der Gläubiger als auf eine schnelle Entschuldung des Schuldners ausgerichtet. Besonders die Gängelungen durch den Insolvenzverwalter sind in Deutschland und Österreich enorm.
In Irland hat der Gläubiger erheblich eingeschränkte Rechte. Auch sind die Kosten der Forderungsanmeldung enorm hoch, sodass sich der Gläubiger zweimal überlegen wird, eine Forderung zur Forderungstabelle anzumelden. Die Hürden, welche dem Gläubiger in Irland entgegentreten, sind hoch. Dies ist natürlich ein Vorteil für Sie.

Lebensstandard während der Insolvenz

Die wohl wichtigste Frage, die sich jeder Schuldner stellt, ist, wieviel Geld am Monatsende übrigbleibt; wie hoch der Betrag ist, der zur Regulierung der Schulden aufgebracht werden muss und wie hoch die Lebenserhaltungskosten in Lettland, Irland, England, Deutschland bzw. Österreich sind.
Lettland:
Die Kosten für eine Wohnung inkl. Gas, Wasser, Strom liegen bei der Durchführung der Insolvenz in Lettland zwischen 450,- EUR – 700,- EUR. Lebensmittel und sonstige Ausgaben wie für Theater, Kino, Elektronikprodukte, Versicherung usw. sind im Allgemeinen in Lettland sehr niedrig. Zusammengefasst kann man sagen, dass Lettland für eine EU Insolvenz das „non plus ultra“ ist. Die Gesetzgebung und die Tatsache, dass die Lebenshaltungskosten sehr niedrig sind, sprechen eindeutig für eine Insolvenz in Lettland.
Irland:
In Dublin sind die Mietpreise etwas höher, außerhalb sehr gering. Mit 350,- EUR – 700,- EUR muss für eine Wohnung gerechnet werden. Gas, Strom und sonstige Steuern kommen on top. Lebensmittel sind wie in Deutschland. Irland ist in unserem Europa-Insolvenzvergleich auf Platz

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