Wir beraten Mandanten aus 27 EU Ländern im Bereich Vermögensschutz, Steueroptimierung, EU Insolvenz und Firmengründung
Verschaffen Sie sich einen detaillierten Überblick über die spezifischen Vorzüge und Rahmenbedingungen der EU-Insolvenzverfahren in Irland, Lettland und Spanien. Unser interaktiver Vergleich ermöglicht es Ihnen, diese Länder sowie Deutschland gegenüberzustellen und die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu identifizieren. Jedes EU-Mitgliedsland bietet unterschiedliche Verfahrensmodalitäten – die Wahl des richtigenLandes hängt maßgeblich von Ihren persönlichen Umständen und Zielen ab. In einem vertraulichen Beratungsgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und empfehlen Ihnen das passende Verfahren.
Unser Expertenteam navigiert Sie mit fundiertem Fachwissen sicher durch alle Verfahrensschritte – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung.
Strukturierte Prozesse für eine rechtssichere Wohnsitzverlagerung und reibungslosen Verfahrensablauf.
Als einzige Kanzlei im EU-Markt dokumentieren wir unsere Verfahrenserfolge transparent auf unserer Webseite – für Ihre Sicherheit und Vertrauen.
Entscheidend bei der Durchführung einer Insolvenz im EU Ausland ist, wie hoch der Aufwand ist, der betrieben werden muss, um sich den lästigen Schulden durch eine Insolvenz zu entledigen.
Aufgrund der sehr kurzen Wohlverhaltensphase und der Tatsache, dass die Lebenshaltungskosten in Irland und die gerichtlichen Hürden sehr gering sind, empfehlen wir die Insolvenz in Irland. Im EU-Ländervergleich des Insolvenzrechts liegt Irland mit weitem Abstand auf Platz 1.
Mehr Aufwand und höhere Kosten erwarten Sie bei der Durchführung der Insolvenz in Lettland. Eine Insolvenz in England wird aufgrund des BREXIT vermutlich nicht mehr rechtssicher möglich sein.
Natürlich haben Gläubiger Rechte und Möglichkeiten, die Restschuldbefreiung zu verhindern bzw. Ihnen die Insolvenz erheblich zu erschweren. Die besten Möglichkeiten, Ihnen das Leben während und vor der Insolvenz schwer zu machen, haben Gläubiger bei einer Insolvenz in Deutschland oder Österreich. Hier ist das Rechtssystem eher auf die Befriedigung der Gläubiger als auf eine schnelle Entschuldung des Schuldners ausgerichtet. Besonders die Gängelungen durch den Insolvenzverwalter sind in Deutschland und Österreich enorm.
In Irland hat der Gläubiger erheblich eingeschränkte Rechte. Auch sind die Kosten der Forderungsanmeldung enorm hoch, sodass sich der Gläubiger zweimal überlegen wird, eine Forderung zur Forderungstabelle anzumelden. Die Hürden, welche dem Gläubiger in Irland entgegentreten, sind hoch. Dies ist natürlich ein Vorteil für Sie.
Die wohl wichtigste Frage, die sich jeder Schuldner stellt, ist, wieviel Geld am Monatsende übrigbleibt; wie hoch der Betrag ist, der zur Regulierung der Schulden aufgebracht werden muss und wie hoch die Lebenserhaltungskosten in Lettland, Irland, England, Deutschland bzw. Österreich sind.
Lettland:
Die Kosten für eine Wohnung inkl. Gas, Wasser, Strom liegen bei der Durchführung der Insolvenz in Lettland zwischen 450,- EUR – 700,- EUR. Lebensmittel und sonstige Ausgaben wie für Theater, Kino, Elektronikprodukte, Versicherung usw. sind im Allgemeinen in Lettland sehr niedrig. Zusammengefasst kann man sagen, dass Lettland für eine EU Insolvenz das „non plus ultra“ ist. Die Gesetzgebung und die Tatsache, dass die Lebenshaltungskosten sehr niedrig sind, sprechen eindeutig für eine Insolvenz in Lettland.
Irland:
In Dublin sind die Mietpreise etwas höher, außerhalb sehr gering. Mit 350,- EUR – 700,- EUR muss für eine Wohnung gerechnet werden. Gas, Strom und sonstige Steuern kommen on top. Lebensmittel sind wie in Deutschland. Irland ist in unserem Europa-Insolvenzvergleich auf Platz
Kanzlei Rieger und Partner GmbH
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