Insolvenz und Privatinsolvenz in Irland mit erfahrenen Anwälten:
Verfahren und Prozess erklärt

Das Irische Insolvenzverfahren ist das kürzeste Verfahren in der Europäischen Union und zugleich das rechtssicherste. Anders als in anderen Mitgliedsstaaten wie z. B. Lettland oder Spanien, werden hier auch Schulden aus Straftaten, Steuerschulden und durch die Durchgriffshaftung entstandene Schulden (GmbH) umfasst. Es hat zum Ziel den Schuldner schnell und rechtssicher von seinen Schulden zu befreien. Aufgrund der einfachen Struktur des Insolvenzverfahrens ist eine aufwändige Beweisführung und Übersetzung, z. B. der Schuldtitel und Rechnungen, nicht erforderlich. Hierdurch werden erhebliche Übersetzungskosten gespart.

Die Gebühren für die Beantragung des Insolvenzverfahrens in Irland liegen bei lediglich 200 € was ebenfalls im Vergleich mit den meisten anderen EU-Staaten sehr günstig ist.

Insolvenzanmeldung in Irland:
Das schnellste und einfachste Verfahren in der EU

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    Schuldenfrei in 12 Monaten
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    Forderungen aus einer Straftat werden von der Restschuldbefreiung umfasst.
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    Pfändungssicheres Bankkonto, Kreditkarte, umfangreiche Krankenversicherung, Handyvertrag und vieles mehr
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    Schnelle und sichere Beratung durch Juristen und Anwälte, Sie unternehmen keinen Schritt alleine - Wir und unser Netzwerk stehen Ihnen zur Seite.
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    Anerkennung der Restschuldbefreiung EU-weit garantiert
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    Hoher Pfändungsfreibetrag. 3.500€ und mehr sind keine Seltenheit
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    Auch Forderungen vom Finanzamt, Krankenkasse, Ordnungsgelder sind darin enthalten

Erfahren Sie mehr über die Beantragung einer Insolvenz im Ausland: Irland

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Mehr über Insolvenz und Privatinsolvenz in Irland

Die Insolvenz in Irland ist eine Möglichkeit, um Schulden zu beseitigen, welche nicht bezahlt werden können. Ein Insolvenzverfahren in Irland befreit Sie von Ihren Schulden, sodass ein Neustart erfolgen kann.

Das Insolvenzverfahren in Irland ist ein sehr einfaches und übersichtliches Verfahren. Es besteht aus acht Punkten. Bevor ein Insolvenzverfahren in Irland eingeleitet werden kann, müssen die drei Alternativen zum Insolvenzverfahren überprüft und ausgeschlossen worden sein.

In der nachfolgenden Tabelle listen wir die derzeit durchgeführten Verfahren in Irland auf. In allen unseren bisherigen Insolvenzverfahren in Irland ist es bis heute zu keinem DRN, DSA oder PIA gekommen. Hintergrund ist, dass die Schuldensumme unserer Mandanten immer die Voraussetzung des DRN übersteigt. Keine Mandanten verfügen über besicherte Forderungen (Immobilien in Irland), sodass auch das DSA nicht zum Tragen kommt. Mangels Zustimmung der Gläubiger kam bis heute auch kein PIA zustande. Alle Mandanten haben die Insolvenz absolviert.

Voraussetzung der Insolvenz oder Privatinsolvenz in Irland

Welche Forderungen:

werden von der Restschuldbefreiung in Irland umfasst:

werden von der Restschuldbefreiung in Irland nicht umfasst:

Das sagen unsere Mandanten zur EU Insolvenz

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Insolvenz in Irland

Sie können jeder Tätigkeit nachgehen. Einer selbstständigen Tätigkeit können Sie jederzeit nachgehen. Nur die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft kann während der Dauer der Insolvenz in Irland nicht ausgeübt werden.

Gemäß dem Unternehmensgesetz von 1963 (Companies Act 1963) in seiner jeweils gültigen Fassung macht sich eine insolvente Person strafbar, wenn sie ohne Zustimmung des Gerichts in bestimmten Funktionen für ein Unternehmen (GmbH, LTD) tätig ist. Diese Funktionen umfassen die Funktion des Direktors, Abschlussprüfers, Geschäftsführers, Insolvenz- oder Konkursverwalters eines Unternehmens.

Der Insolvenzverwalter wird von Ihnen, unter Anwendung der ISI Richtlinien über einen angemessenen Lebensstandard und angemessene Lebenshaltungskosten, einen Einkommensbeitrag fordern, sofern überschüssiges Einkommen verfügbar ist (Pfändungsgrenze). Diese Richtlinien berücksichtigen die familiäre Situation einer Person bei der Berechnung, wie viel Ihres Überschusseinkommens (falls vorhanden) an den Insolvenzverwalter bezahlt werden kann. Der Gerichtshof wird sich bei der Bemessung des Beitrags, zu dessen Zahlung er Sie als zahlungsunfähige Person gegebenenfalls verpflichten kann, an den ISI-Richtlinien orientieren. Im Schnitt ist die Pfändungsgrenze deutlich höher angesetzt als im Vergleich zur Deutschen Pfändungsfreigrenze. Im Schnitt bleiben zwischen 40% – 60% mehr zu Leben.

Ja, Sie können bei einer Insolvenz in Irland auch weiterhin als Selbstständiger arbeiten. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass Sie ausschließlich unter Ihrem eigenem Namen als Selbstständiger tätig werden dürfen. Sollten Sie eine Kapitalgesellschaft gründen können Sie auch unter einem anderen Namen tätig werden.

Nein. Grundsätzlich geht Ihr Pensionsvermögen nicht auf den Insolvenzverwalter über. Dennoch werden Ihnen zustehende Pensionseinkünfte für die Zwecke Ihrer Insolvenz als Einkünfte behandelt.

Ja und Nein. Dies ist im Einzelfall zu klären. Irland bietet als einziges Land in der EU die Möglichkeit das Eigenheim der Familie zu sichern. Es besteht somit die Möglichkeit unter gewissen Umständen eine Immobilie zu behalten.

Allerdings gibt es noch einen weiteren Vorteil: Hat der Insolvenzverwalter nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Datum der Insolvenzeröffnung ein Verfahren zum Verkauf Ihres Hauses eingeleitet, kann das Haus automatisch wieder in das Eigentum des Schuldners rückübereignet werden.

In der Regel betrifft eine Insolvenz in Irland Ihren Lebenspartner/in nicht.

Nach der Europäischen Insolvenzverordnung werden in Irland durchgeführte Insolvenzverfahren in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (mit Ausnahme von Dänemark) als Insolvenzverfahren anerkannt.

Der Insolvenzverwalter ist gemäß der Europäischen Insolvenzverordnung berechtigt, auf der Grundlage eines hier ergangenen Insolvenz-Eröffnungsbeschlusses das Vermögen der insolventen Person in der gesamten Europäischen Gemeinschaft zugunsten der Gläubiger zu realisieren.

Die einzigen Vermögenswerte, die nicht auf den Insolvenzverwalter übergehen, sind grundlegende Vermögenswerte bis zu einem Wert von 6.000,-€ oder mit einem höheren Wert, wenn das Gericht seine Zustimmung erteilt.
Wenn Sie Kredite von mehr als 650,- EUR aufnehmen müssen Sie dem Kreditgeber mitteilen, dass Sie insolvent sind.
Ja, Sie können ein Bankkonto führen. Die Führung eines Bankkontos ist eine wesentliche Voraussetzung für die normale Lebensführung und hilft Ihnen beim Nachweis über Ihre Einnahmen und Ausgaben.
Es gibt kein absolutes Verbot für Sie, ins Ausland zu verreisen.
Wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse während der Insolvenz ändern, müssen Sie das dem Insolvenzverwalter mitteilen. Eventuell werden getroffene Zahlungsvereinbarungen angepasst.
Ja – die Bekanntmachung Ihrer Insolvenz wird in Iris Oifigiüil, auf der ISI Website und im Insolvenzregister des Büros des Prüfers des High Court veröffentlicht.
Normalerweise endet die Insolvenz nach einem Jahr automatisch und Sie erhalten die Restschuldbefreiung. Diese Frist kann kürzer sein, wenn Sie mit Ihren Gläubigern eine Einigung erzielen. Nähere Informationen über die Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung der Insolvenz erhalten Sie von uns.

Ablauf des Insolvenzverfahrens in Irland

Sie (der Antragsteller) zahlen 200€ elektronisch an den Insolvenzverwalter in der Insolvenzabteilung des ISI ein, worüber Sie eine Bestätigung erhalten (Einzelheiten zu diesem Konto finden Sie in Anhang 1).

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen den Antrag und eine Vermögensaufstellung (Statement of Affairs). Beide ausgefüllten Formulare werden in der Form einer eidesstattlichen Erklärung bestätigt.

Nach der Beeidigung Ihrer eidesstattlichen Erklärung werden wir Ihre ausgefüllten Formulare an die Prüfstelle (Examiner’s Office) senden.

Es erfolgt sodann die Prüfung des Insolvenzantrags. Im Anschluss wird ein Termin für die Gerichtsverhandlung bekanntgeben.

Der Gerichtstermin dauert ca. 10 Minuten. Im Termin erklärt Sie der Richter für insolvent.
Der Insolvenzverwalter wird anhand der eingereichten Unterlagen entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Zahlung im Rahmen Ihrer Lebensumstände erfolgt. Liegt Ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze müssen Sie monatlich keine Zahlungen leisten.

Nach einem Jahr werden Sie automatisch restschuldbefreit.

Das Eigentum an nicht veräußerten Immobilien oder Vermögenswerten verbleibt nach Ihrer Entlastung bis zu ihrem Verkauf beim Insolvenzverwalter. Dieses wird, sofern es nicht verkauft wird, nach drei Jahren an Sie zurück gegeben.

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