EU Insolvenzen im Vergleich: Kosten, Zeitspanne und Verfahren
Entdecken Sie “EU-Insolvenzen im Vergleich”, eine eingehende Analyse der Insolvenzverfahren in Irland, Spanien, Lettland und Deutschland. Dieser Leitfaden bietet Einblicke in die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahren in diesen Ländern und ist eine wertvolle Ressource für Privatpersonen, Unternehmen und Interessengruppen, die sich mit der Komplexität der Insolvenz in der EU auseinandersetzen.
Insolvenzverfahren in der EU: Eine vergleichende Analyse zwischen Irland, Spanien, Lettland und Deutschland
Irland
Spanien
Lettland
Deutschland
Dauer bis zu Restschuldbefreiung
nach 12 Monaten
3-12 Monate
12-36 Monate
3 Jahre
Wohlverhaltensphase
12 Monate
3 bis 12 Monate
1 bis 3 Jahre
3 Jahre
Höhe des Einkommens, auf das der Schuldner verzichten muss
Wird individuell berechnet. Sofern eine Zahlung fällig wird, sind es im Schnitt 5-10% vom Einkommen. Die tatsächlichen Lebenshaltungskosten werden belassen.
Geht im Stufensystem. Circa 10% des Einkommens können gepfändet werden.
1/3 seines Einkommens.
Im Vergleich zu Deutschland kann dies etwas geringer ausfallen.
Im Vergleich zu Irland ist die Abgabe während des Verfahrens sehr hoch. 33,33% des Einkommens müssen aufgewendet werden.
Pfändungsfreigrenze laut Pfändungstabelle. Für alleinstehende Personen ohne unterhaltspflichtige Kinder bleiben 1.179,99 Euro monatlich.
Für wen ist das Insolvenzverfahren geeignet
Alle - ohne Einschränkungen
Alle, allerdings mit kleinen Einschränkungen. Wir prüfen die Machbarkeit im kostenlosen Erstgespräch.
Die Schulden sollten unter 150.000,- EUR liegen, sonst droht eine Wohlverhaltensphase von 3 Jahren.
Wer seinen Lebensmittelpunkt nicht ins EU Ausland verlagern kann.
Schutz Eigenheim
Möglich
Möglich
Nein
Nein
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
0 Jahre
0 Jahre
10 Jahre
5 Jahre bei Versagung der Restschuld wegen einer Straftat.
11 Jahre bei erteilter Restschuldbefreiung und erneuter Insolvenz.
3 Jahre bei vorsätzlich oder fahrlässiger Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
Besonderheiten
Die Wohlverhaltensphase beträgt gerade einmal 12 Monate.
Die Wohlverhaltensphase beträgt gerade einmal 3 - 12 Monate.
Das Insolvenzrecht ist dem Deutschen sehr ähnlich. So kann der Insolvenzverwalter jederzeit das Verfahren einstellen, wodurch die Schulden bestehen bleiben.
Lange Verfahrenszeit. Bis zur Eröffnung vergehen i.d.R. auch einige Monate. Erhebliche und gravierende Einschnitte in den persönlichen Bereich. Hohes Maß an Mitwirkung erforderlich.
Kontopfändung in diesem Land möglich
Nein In Irland kann ein Bankkonto nicht gepfändet werden. Das Bankkonto ist pfändungssicher.
Ja Sofern dem Gläubiger das Konto in Spanien bekannt ist.
Ja Das Konto kann jederzeit und sehr einfach, z. B. durch das deutsche Finanzamt gepfändet werden.
Ja Rente kann wie Arbeitseinkommen gepfändet werden
Pfändung Rentenansprüche
Nein
Nein
Ja
Ja
Lebensversicherung Pfändung
Nein
Nein
Ja
Ja
Gerichtskosten - Verfahrenskosten gesamt
200€
0€
860€
ca. 1.500€
Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
Einfach
Einfach
Sehr streng, strenger als in Deutschland.
Sehr streng
Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst
Ja
Teilweise unter bestimmten Voraussetzungen
Nein
Teilweise Steuerforderungen, die nicht deliktisch und aus einer unerlaubten Handlung kommen, können die Restschuldbefreiung erhalten.
Schulden aus Geltendmachung der Durchgriffshaftung umfasst
Ja
Teilweise unter bestimmten Voraussetzungen
Nein
Nein
Lebenserhaltungkosten
Niedrig
Niedrig
Niedrig. In Mallorca sind die Kosten im Vergleich zu Malaga um ca. 60% höher.
Sehr niedrig
Normal
Mietkosten
ab 400€
ab 400€
ab 350€
-
Nebenkosten
ca. 40€
ca. 30€
Bis zu 50% der Miete
-
Deliktische Forderungen
Ja Deliktische Forderungen aus anderen EU Ländern werden von der Restschuldbefreiung umfast.
Teilweise Unter bestimmten Voraussetzungen. Ob Ihre Ansprüche von der Restschuldbefreiung umfasst sind wird von uns geprüft.
Nein Gemäß § 130 Abs. 1 und 4 des lettischen Insolvenzgesetzes sind Steuerforderungen und Forderungen welche aus einer Straftat resultieren von der Restschuldbefreiung nicht umfasst. Deliktische Forderungen werden nicht erlassen. Ebenfalls ergibt sich dies aus § 164 Abs. 4 Satz 2 des lettischen Insolvenzgesetzes
Nein Nach § 302 Nr. 1 InsO werden Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
Steuerforderungen
Ja
Auch Steuerforderungen aus anderen EU Ländern sind von der Restschuldbefreiung umfasst.
Ja
Teilweise unter bestimmten Voraussetzungen
Nein
Gemäß § 130 Abs. 1 und 4 des lettischen Insolvenzgesetzes sind Steuerforderungen und Forderungen welche aus einer Straftat resultieren von der Restschuldbefreiung nicht umfasst.
Teilweise
Steuerforderungen welche keiner Straftat (deliktische Forderung) oder unerlaubten Handlung zu Grunde liegen, können die Restschuldbefreiung erhalten.
Restschuldbefreiung auf Unterhaltsforderungen für Kinder umfasst
Nein
Ja
Nein
Gemäß § 164 Abs. 4 Satz 1 des lettischen Insolvenzgesetzes wird auf Unterhaltsansprüche keine Restschuldbefreiung erteilt.
Nein
Schwierigkeitsgrad Schuldner
Sehr Leicht
In der Insolvenz in Irland gibt es keine aufwändige Beweisführung vor dem Richter. Die Lebenshaltungskosten (Wohnung – Flug – Handyvertrag usw.) sind gering. Anders als in Deutschland und Lettland ist eine aufwändige Nachweisführung nicht notwendig.
Leicht
Bei der Insolvenz in Spanien gibt es keine aufwändige Beweisführung zu den Schulden. Die Lebenshaltungskosten sind sehr gering. Sehr hohe Lebensqualität aufgrund von Sonne, Strand und Meer.
Schwer
In der Insolvenz in Lettland ist eine aufwändige Beweisführung vor dem Richter erforderlich. Anders als in Irland muss eine Vielzahl an Unterlagen und Dokumenten übersetzt und dem Gericht vorgelegt werden. Eine lückenlose Nachweisführung ist für das Gericht erforderlich. Eine kurze Entschuldung in Lettland ist nur sehr schwer möglich. Die durchschnittliche Verfahrenszeit bei Schulden über 150.000 EUR beträgt 3 Jahre.
Sehr Schwer
Fast jede Unachtsamkeit des Schuldners
führt zu einer Versagung der Restschuldbefreiung. Das Verfahren ist sehr schwer
zu durchlaufen für einen Schuldner.
Schwierigkeitsgrad Gläubiger
Sehr Schwer
Die Anmeldung der Forderungen ist für die Gläubiger sehr aufwändig. Diese müssen, sofern Sie Ihre Forderung geltend machen wollen, zu einem persönlichen Termin in Irland erscheinen. Die Kosten für den Gläubiger belaufen sich auf ca. 3.500,- EUR + (Flug, Anwalt, usw.)
Schwer
Die Anmeldung der Forderungen ist für die Gläubiger sehr aufwändig. Diese müssen, sofern Sie ihre Forderung geltend machen wollen, zu einem persönlichen Termin erscheinen.
Leicht
Die Forderung kann sehr einfach und bequem über das Formular der EU zur Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Zwar entstehen geringe Übersetzungskosten, in der Regel schreckt dies jedoch einen Gläubiger nicht ab. Eine Anmeldung der Forderung in Lettland ist sehr wahrscheinlich, weshalb der Schuldner dann häufig in die bis zu 3 Jahre dauernde Wohlverhaltensphase rutscht.
Leicht
Deutschland hat ein sehr gläubigerfreundliches Insolvenzrecht. Gläubiger haben umfangreiche Kontrolle und Handlungsmöglichkeiten. Für einen Gläubiger ist die Durchsetzung in Deutschland sehr einfach.
Kosten der Insolvenz
Sehr Niedrig
Die Gerichtskosten belaufen sich auf nur 200,- EUR. Dies ist derzeit eines der günstigsten Verfahren in der EU.
0€
es entfallen keine Gerichtskosten.
Hoch
Die Gerichtskosten für die Eröffnung des Verfahrens betragen ca. 70,- EUR. Für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist eine Akontozahlung von 860,- EUR (zwei lettische Mindestlöhne laut Gesetz) erforderlich. Beides ist bei Antragstellung an das Gericht zu bezahlen.
Sehr Hoch
Es muss mit Verfahrenskosten von bis zu 5.000,- EUR gerechnet werden, häufig sogar darüber.
Prestige-Faktor
Mittel
Hoch
Niedrig
-
Wohlfühl-Faktor
Mittel
Hoch
Mittel
-
Wetter
Wechselhaft
Sehr gut
Mittel
-
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1. Schwierigkeitsgrad Schuldner: welches Land ist besser?
Entscheidend bei der Durchführung einer Insolvenz im EU Ausland ist, wie hoch der Aufwand ist, der betrieben werden muss, um sich den lästigen Schulden durch eine Insolvenz zu entledigen.
Aufgrund der sehr kurzen Wohlverhaltensphase und der Tatsache, dass die Lebenshaltungskosten in Irland und die gerichtlichen Hürden sehr gering sind, empfehlen wir die Insolvenz in Irland. Im EU-Ländervergleich des Insolvenzrechts liegt Irland mit weitem Abstand auf Platz 1.
Mehr Aufwand und höhere Kosten erwarten Sie bei der Durchführung der Insolvenz in Lettland. Eine Insolvenz in England wird aufgrund des BREXIT vermutlich nicht mehr rechtssicher möglich sein.
Schwierigkeit Gläubiger: Welches Land ist einfacher?
Natürlich haben Gläubiger Rechte und Möglichkeiten, die Restschuldbefreiung zu verhindern bzw. Ihnen die Insolvenz erheblich zu erschweren. Die besten Möglichkeiten, Ihnen das Leben während und vor der Insolvenz schwer zu machen, haben Gläubiger bei einer Insolvenz in Deutschland oder Österreich. Hier ist das Rechtssystem eher auf die Befriedigung der Gläubiger als auf eine schnelle Entschuldung des Schuldners ausgerichtet. Besonders die Gängelungen durch den Insolvenzverwalter sind in Deutschland und Österreich enorm.
In Irland hat der Gläubiger erheblich eingeschränkte Rechte. Auch sind die Kosten der Forderungsanmeldung enorm hoch, sodass sich der Gläubiger zweimal überlegen wird, eine Forderung zur Forderungstabelle anzumelden. Die Hürden, welche dem Gläubiger in Irland entgegentreten, sind hoch. Dies ist natürlich ein Vorteil für Sie.
Lebensstandard während der Insolvenz: Welches Land bietet eine höhere Lebensqualität?
Die wohl wichtigste Frage, die sich jeder Schuldner stellt, ist, wieviel Geld am Monatsende übrigbleibt; wie hoch der Betrag ist, der zur Regulierung der Schulden aufgebracht werden muss und wie hoch die Lebenserhaltungskosten in Lettland, Irland, England, Deutschland bzw. Österreich sind.
Lettland: Die Kosten für eine Wohnung inkl. Gas, Wasser, Strom liegen bei der Durchführung der Insolvenz in Lettland zwischen 450,- EUR – 700,- EUR. Lebensmittel und sonstige Ausgaben wie für Theater, Kino, Elektronikprodukte, Versicherung usw. sind im Allgemeinen in Lettland sehr niedrig. Zusammengefasst kann man sagen, dass Lettland für eine EU Insolvenz das „non plus ultra“ ist. Die Gesetzgebung und die Tatsache, dass die Lebenshaltungskosten sehr niedrig sind, sprechen eindeutig für eine Insolvenz in Lettland.
Irland: In Dublin sind die Mietpreise etwas höher, außerhalb sehr gering. Mit 350,- EUR – 700,- EUR muss für eine Wohnung gerechnet werden. Gas, Strom und sonstige Steuern kommen on top. Lebensmittel sind wie in Deutschland. Irland ist in unserem Europa-Insolvenzvergleich auf Platz 1.
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